Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: User-Help-Dsk (UHD)
RVH-020-22-19
Produkte/Dienstleistungen: Help-Desk und Unterstützungsdienste📦
Kurze Beschreibung: User-Help-Desk (UHD) für Gesamt-LWL.
1️⃣
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Ort der Leistung: Münster🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der LWL sucht zur Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender bei der Nutzung der IT-Infrastruktur und für eine größtmögliche Entlastung der LWL.IT Service...”
Beschreibung der Beschaffung
Der LWL sucht zur Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender bei der Nutzung der IT-Infrastruktur und für eine größtmögliche Entlastung der LWL.IT Service Abteilung ab dem 1.5.2020 einen User Help Desk (UHD).
Der LWL setzt seit dem 1.5.2006 einen externen UHD ein.
Die hier zu vergebenden Leistungen lassen sich in unterschiedliche Dienstleistungen bzw. Module einteilen:
1) First-Level-Support für die gesamte IT-Nutzung des LWL (UHD-LWL);
2) First-Level-Support für Fachanwendungen zur Folgeplanung durch externe Leistungserbringer für den LWL (und Dritte) (UHD-BTHG);
3) Meldung von Hardware-Defekten für den LWL (UHD-HW);
4) Administrative Aufgaben für den LWL (UHD-AA).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bieterpräsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Preis (Gewichtung): 45,00
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich einmalig um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 6 Monate vor dem Ende der vertragslaufzeit...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich einmalig um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 6 Monate vor dem Ende der vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 60 Monate.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“A) Ergänzende Angaben zum Antragsteller (Gewichtung 10 %);
B) Know How / Praktische Erfahrungen (Gewichtung: 25 %);
C) Business Continuity (Gewichtung: 20...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
A) Ergänzende Angaben zum Antragsteller (Gewichtung 10 %);
B) Know How / Praktische Erfahrungen (Gewichtung: 25 %);
C) Business Continuity (Gewichtung: 20 %);
D) Qualitätsmanagement (Gewichtung 10 %);
E) Informationssicherheit und Datenschutz (Gewichtung 10 %);
F) Referenzen (Gewichtung: 25 %).
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe II 2.7
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages erklärt der Antragsteller ausdrücklich, dass
— die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages erklärt der Antragsteller ausdrücklich, dass
— die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— er / sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat,
— er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet,
— er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Die Antragsteller versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Antragsteller getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Antragssteller ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann. Für die Ausführung des Auftrages gelten Besondere Bedingungen gem. TVgG NRW.
Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Nach § 19 Abs. 3 MiLoG müssen öffentliche Auftraggeber beim Gewerbezentralregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2 MiLoG anfordern oder verlangen von Bewerberinnen oder Bewerbern eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe II.2.9
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe II.2.9
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-16
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-09-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-31 📅
“Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform des LWL (www.lwl.org/eVergabe) erhältlich und stehen dort kostenlos zum Download zur...”
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform des LWL (www.lwl.org/eVergabe) erhältlich und stehen dort kostenlos zum Download zur Verfügung.
Fragen zum Vergabefahren sind für den Teilnahmewettbewerb bis zum 10.9.2019 und für die Angebostphase bis spätestens zum 18.10.2019 ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 159-392816 (2019-08-16)