Wirtschaftliche Impulse durch erneuerbare Energien und wissenschaftliche Unterstützung für fachpolitische Veröffentlichungen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wirtschaftliche Impulse durch erneuerbare Energien und wissenschaftliche Unterstützung für fachpolitische Veröffentlichungen zur Entwicklung der...”
Titel
Wirtschaftliche Impulse durch erneuerbare Energien und wissenschaftliche Unterstützung für fachpolitische Veröffentlichungen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland
23305/003#013
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.”
Beschreibung der Beschaffung: s. II.1.4).
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 45
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefonnummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
c) Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers;
d) Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann (§ 124 GWB) bzw. muss (§ 123 GWB) regelmäßig zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen!
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-29
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-29
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur...”
Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Das Angebot muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 29.3.2019 bis 12.00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 2.2) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind (siehe auch Abschnitt III, Nr. 1.2). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV; siehe Abschnitt II Nr. 2.5). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte auch an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9490📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat I B 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-186150📞
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de📧
URL: http://www.bmwi.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWi zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden. Teilt das BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
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Quelle: OJS 2019/S 043-098292 (2019-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 506088.04 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und technische Qualität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Kompetenz des Bieters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitliche und organisatorische Umsetzung einschließlich Personaleinsatz
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 043-098292
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 23305/003#013
Titel:
“Wirtschaftliche Impulse durch erneuerbare Energien und wissenschaftliche Unterstützung für fachpolitische Veröffentlichungen zur Entwicklung der...”
Titel
Wirtschaftliche Impulse durch erneuerbare Energien und wissenschaftliche Unterstützung für fachpolitische Veröffentlichungen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland
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Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung
Postanschrift: Meitnerstraße 1
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 506088.04 💰
“Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur...”
Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Das Angebot muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 29.3.2019 bis 12:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 2.2) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Arbeitsgemeinschaften/ Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind (siehe auch Abschnitt III, Nr. 1.2). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV; siehe Abschnitt II Nr. 2.5). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte auch an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWi zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden. Teilt das BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
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Quelle: OJS 2019/S 166-407134 (2019-08-26)