Beschreibung der Beschaffung
Der Koalitionsvertrag der sächsischen Regierungsparteien für die Legislaturperiode 2014-2019 beinhaltet den Auftrag an die Staatsregierung, eine industriepolitische Gesamtstrategie „Industrie der Zukunft“ zu entwickeln. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA), nachfolgend der Auftraggeber (AG) berief dazu Ende 2015 die „StrategieWerkstatt: Industrie der Zukunft“ ins Leben.
Als Ergebnis dieses partizipativen Prozesses legte die StrategieWerkstatt im März 2018 „Grundzüge und Leitlinien einer Industriestrategie für Sachsen“ vor. Im November 2018 folgten zum Abschluss „Missionen und Maßnahmen. Handlungsempfehlungen als Schlussfolgerungen aus den strategischen Leitlinien.“ Diese beiden Dokumente liegen den Vergabeunterlagen bei.
Das SMWA möchte dieses Werkstatt-Format fortschreiben.
Hauptaufgabe des AN ist, über die Vertragslaufzeit (einschließlich Option) einen partizipativen Prozess zur Begleitung und Umsetzung der in den Vertragsunterlagen genannten Handlungsempfehlungen zu gestalten. Hierbei sind insbesondere die Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen sowie andere fachlich relevante Strategien der Sächsischen Staatsregierung zu berücksichtigen.
Die Handlungsempfehlungen konzentrieren sich zum einen auf das Ziel, die Innovationspotenziale speziell in den sächsischen Industrieregionen zu stärken. Hierzu hat die StrategieWerkstatt folgende Vorschläge erarbeitet:
— regionale Innovations- und Wertschöpfungsbündnisse,
— regionale Innovations-Manager,
— Transformationslabore Industrie und Nachhaltigkeit,
— Nachhaltige Wertschöpfungsnetzwerke,
— InnoCamp Saxony,
— Technologie- und Gründerzentren 4.0 (TGZ 4.0).
Zum anderen ist auch der Transfer wissenschaftlicher Exzellenz in industrielle Wertschöpfung zu intensivieren. Hierfür hat die StrategieWerkstatt folgende Empfehlungen vorgelegt:
— SoftwareServiceCloud,
— Kompetenzzentrum IT-Sicherheit,
— Plattform Additive Fertigung,
— Inno Slam Tour der sächsischen Hochschulen,
— Inkubation industrienaher Start-ups aus den sächsischen Hochschulen,
— Nachhaltigkeitspiloten..
Der AN hat auf der Basis der o. g. Handlungsempfehlungen der StrategieWerkstatt die jeweiligen Akteure, die zur Umsetzung der Empfehlungen erforderlich sind, zu identifizieren, und in Gesprächen, Workshops oder anderen geeigneten Veranstaltungen zusammenzubringen. Hierfür erforderlich sind kontinuierliche projektbezogene Kooperationen mit strategisch bedeutenden Partnern auf regionaler und lokaler Ebene und zumindest punktuelle Kooperationen mit industrierelevanten Partnern auf nationaler und europäischer Ebene.
Wenn es sich inhaltlich oder hinsichtlich der regionalen/lokalen Gegebenheiten anbietet, können auch mehrere Maßnahmen gemeinsam in einem partizipativen Verfahren bearbeitet werden. Der AN hat zu jeder Maßnahme/jedem Maßnahmenpaket eine Diskussion in Gang zu bringen und zu moderieren. Ziel ist, die Umsetzung der vorliegenden Vorschläge zu initiieren und die dafür erforderlichen Schritte, Akteure, unterstützenden Instrumente etc., darzulegen. Ebenso müssen auch mögliche Hindernisse benannt und Vorschläge erarbeitet werden, wie diese zu beseitigen oder zu überwinden wären. Der AN hat auf diese Weise zusammen mit den jeweiligen Akteuren einen Masterplan für die jeweilige Maßnahme/das jeweilige Maßnahmenpaket zu erstellen. Der AN wertet die jeweiligen Diskussionsprozesse und ihre Ergebnisse aus, leitet daraus ggf. weitere Handlungsempfehlungen ab bzw. aktualisiert oder modifiziert die bestehenden Maßnahmen und dokumentiert die Ergebnisse für den AG und in Absprache mit ihm ggf. für die (Fach-)Öffentlichkeit. Darauf aufbauend hat der AN operative Handlungsempfehlungen für den AG zu entwickeln und deren Umsetzung einzuleiten.