4719F10701 – Kombinierte Analyse sicherheitsrelevanter Aspekte aus Sicht der Zwischenlagerung und der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle unter Berücksichtigung längerer Zeiten der Zwischenlagerung (KombiLyse)
Kombinierte Analyse sicherheitsrelevanter Aspekte aus Sicht der Zwischenlagerung und der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle unter Berücksichtigung längerer Zeiten der Zwischenlagerung (KombiLyse).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“4719F10701 – Kombinierte Analyse sicherheitsrelevanter Aspekte aus Sicht der Zwischenlagerung und der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle unter...”
Titel
4719F10701 – Kombinierte Analyse sicherheitsrelevanter Aspekte aus Sicht der Zwischenlagerung und der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle unter Berücksichtigung längerer Zeiten der Zwischenlagerung (KombiLyse)
Z 6 - BASE62220/4719F10701
Kombinierte Analyse sicherheitsrelevanter Aspekte aus Sicht der Zwischenlagerung und der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle unter Berücksichtigung längerer Zeiten der Zwischenlagerung (KombiLyse).
1️⃣
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Sicherheit des noch zu errichtenden Endlagers für hochradioaktive Abfälle ist das Primat des Standortauswahlverfahrens gemäß § 1 StandAG. Aktuell...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Sicherheit des noch zu errichtenden Endlagers für hochradioaktive Abfälle ist das Primat des Standortauswahlverfahrens gemäß § 1 StandAG. Aktuell befinden sich die hochradioaktiven Abfälle in den Abklingbecken der Kernkraftwerke oder in den verschiedenen Zwischenlagern, ein kleinerer Teil fällt in den noch laufenden Atomkraftwerken an und ein weiterer Teil wird noch aus den Wiederaufbereitungsanlagen im Ausland zurück nach Deutschland kommen. Die Zwischenlagerung ist strukturell von der Suche nach einem Endlager getrennt. Dennoch sind Zwischenlagerung und Endlagerung nicht unabhängig voneinander zu sehen, sondern sind miteinander verzahnt und beeinflussen sich gegenseitig. Genehmigungen zur Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle werden nach § 6 AtG für eine Aufbewahrungsdauer von 40 Jahren in Zwischenlagern in Transport- und Lagerbehältern unter Berücksichtigung der nach Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Vorsorge gegen Schäden erteilt. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Ablieferung an eine Anlage zur Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle wird eine verlängerte Zwischenlagerung notwendig werden. Zwecks Gewährleistung der weiteren sicheren Zwischenlagerung (über die ersten 40 Jahre hinaus) sowie der bestmöglichen Sicherheit des Endlagers sind Auswirkungen der (verlängerten) Zwischenlagerung sowie die Auswirkungen möglicher Maßnahmen während der Zeit der Zwischenlagerung auf das Verhalten der Inventare im Endlager und Rückwirkungen auf die Zwischenlagerung zu betrachten. Nach erfolgreicher Durchführung des Forschungsvorhabens soll das BASE in der Lage sein, Auswirkungen der (verlängerten) Zwischenlagerung sowie technische Maßnahmen und deren möglichen Einfluss auf die Umsetzbarkeit und Sicherheit unterschiedlicher Endlagerkonzepte zu bewerten. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse des Forschungsvorhabens dem BASE dazu dienen, Kompetenzen in diesen Bereichen auszubauen, und dem BASE ermöglichen, konkrete Anforderungen für die Genehmigungsvoraussetzungen zur Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen nach § 6 AtG abzuleiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=324030&criteriaId=3702 Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung.
Sie Beinhaltet u. a. die Regelungen:
— die Rechnungsstellung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung.
Sie Beinhaltet u. a. die Regelungen:
— die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen. Rechnungsstellung erfolgt nur noch über die ZRE des Bundes (siehe hierzu auch Infoschreiben_ZRE und Nutzerhilfe_ZRE);
— der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt;
— die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters Grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-03
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-04
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zwei Vertreter der Auftraggeberin
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
Gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2020/S 079-186778 (2020-04-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“4719F10701 - Kombinierte Analyse sicherheitsrelevanter Aspekte aus Sicht der Zwischenlagerung und der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle unter...”
Titel
4719F10701 - Kombinierte Analyse sicherheitsrelevanter Aspekte aus Sicht der Zwischenlagerung und der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle unter Berücksichtigung längerer Zeiten der Zwischenlagerung (KombiLyse)
Z 6 - BASE62220/4719F10701
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1121495.33 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität - Erfüllung der inhaltlichen Ziele und Vorgaben der LB
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zweckmäßigkeit - Eignung der Methoden zur Erreichung der Ziele der LB
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Methodischer Ansatz zur Berücksichtigung und Bewertung der komplexen Rückkopplun-gen zwischen AP 2 und AP 3”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 28
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachvollziehbarkeit und Übersichtlichkeit des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Preis (Gewichtung): 20
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 079-186778
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: Z 6 - BASE62220/4719F10701
Titel:
“4719F10701 - Kombinierte Analyse sicherheitsrelevanter Aspekte aus Sicht der Zwischenlagerung und der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle unter...”
Titel
4719F10701 - Kombinierte Analyse sicherheitsrelevanter Aspekte aus Sicht der Zwischenlagerung und der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle unter Berücksichtigung längerer Zeiten der Zwischenlagerung (KombiLyse)
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Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 826 872 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt -...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2020/S 162-393992 (2020-08-17)