4719F50701 — Untersuchung der Aufgaben von Sachverständigen und das Ressourcenverhältnis zur Regulierungsbehörde im internationalen Vergleich Erhebung der Wahrnehmung von regulatorischen Funktionen in regulatorischen Systemen verschiedener Staaten
Untersuchung der Aufgaben von Sachverständigen und das Ressourcenverhältnis zur Regulierungsbehörde im internationalen Vergleich Erhebung der Wahrnehmung von regulatorischen Funktionen in regulatorischen Systemen verschiedener Staaten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“4719F50701 — Untersuchung der Aufgaben von Sachverständigen und das Ressourcenverhältnis zur Regulierungsbehörde im internationalen Vergleich Erhebung der...”
Titel
4719F50701 — Untersuchung der Aufgaben von Sachverständigen und das Ressourcenverhältnis zur Regulierungsbehörde im internationalen Vergleich Erhebung der Wahrnehmung von regulatorischen Funktionen in regulatorischen Systemen verschiedener Staaten
Z 6 - BASE62220/4719F50701
Untersuchung der Aufgaben von Sachverständigen und das Ressourcenverhältnis zur Regulierungsbehörde im internationalen Vergleich Erhebung der Wahrnehmung von regulatorischen Funktionen in regulatorischen Systemen verschiedener Staaten.
1️⃣
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzgitter
Beschreibung der Beschaffung:
“Das BASE ist Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des Bundes für kerntechnische Sicherheit und nukleare Entsorgung. Es prüft, ob die gesetzlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Das BASE ist Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des Bundes für kerntechnische Sicherheit und nukleare Entsorgung. Es prüft, ob die gesetzlich festgelegten Sicherheitsanforderungen zum Transport sowie zur Zwischen- und Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen erfüllt sind. Das BASE betreibt Forschung und berät die Bundesregierung zu Fragen der nuklearen Sicherheit. Es führt die atomrechtliche Aufsicht über die Endlager Konrad und Morsleben sowie die Schachtanlage Asse II. Weiterhin reguliert und koordiniert das BASE die im Jahr 2017 begonnene Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle.
Bei der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben als Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde Bundes während der Errichtung, des Betriebes und der Stilllegung einer Anlage sind Standards für die Überwachungsmethoden und -instrumente sowie aufsichtliche Prozesse zu beachten. Diese werden sowohl durch nationale Anforderungen als auch durch ein internationales Regelwerk (z. B. die Sicherheitsstandards der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO)) definiert. Das internationale Regelwerk gibt durch die dort verankerten Anforderungen einen Rahmen vor. Die Verantwortung für die nukleare Sicherheit liegt bei den jeweiligen Staaten. Die konkrete Ausgestaltung der Infrastruktur, der Behördenlandschaft, des Regelwerkes und der einzelnen Prozesse kann hierbei unterschiedlich sein.
Im Rahmen dieses Vorhabens sollen unterschiedliche regulatorische Systeme und deren Ausgestaltung durch die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden unter Berücksichtigung der Aufgaben von Sachverständigenorganisationen in verschiedenen Ländern dargestellt und analysiert werden. Hierbei sollen u. a. die Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten Institutionen, Schnittstellen und personelle Ressourcen untersucht werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=359152&criteriaId=8977 Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
— Die Rechnungsstellung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
— Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen. Ab November 2020 dürfen nur noch elektronische Rechnung akzeptiert werden (siehe hierzu auch Infoschreiben_ZRE und Nutzerhilfe_ZRE),
— der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt,
— die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-07
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-08
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): 2 Vertreter der Auftraggeberin
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt —...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
Gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2020/S 212-517938 (2020-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“4719F50701 – Untersuchung der Aufgaben von Sachverständigen und das Ressourcenverhältnis zur Regulierungsbehörde im internationalen Vergleich Erhebung der...”
Titel
4719F50701 – Untersuchung der Aufgaben von Sachverständigen und das Ressourcenverhältnis zur Regulierungsbehörde im internationalen Vergleich Erhebung der Wahrnehmung von regulatorischen Funktionen in regulatorischen Systemen verschiedener Staaten
Z 6 - BASE62220/4719F50701
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 146 100 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachvollziehbarkeit und Detaillierungsgrad des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 26
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Vorgehensweise bei der Erarbeitung eines Fragenkatalogs
Qualitätskriterium (Gewichtung): 17
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Erarbeitung der Kriterien zur Auswahl zu betrachtender Länder
Qualitätskriterium (Gewichtung): 9
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für die Informationsgewinnung zu einzelnen Ländern
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für mögliche Interviews und zur Auswahl von Interviewpartnern
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Zusammenarbeit mit Behörden anderer Länder sowie Mitarbeit in nationalen und internationalen Gremien mit regulatorischem Bezug”
Preis (Gewichtung): 13
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 212-517938
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: Z 6 - BASE62220/4719F50701
Titel:
“4719F50701 – Untersuchung der Aufgaben von Sachverständigen und das Ressourcenverhältnis zur Regulierungsbehörde im internationalen Vergleich Erhebung der...”
Titel
4719F50701 – Untersuchung der Aufgaben von Sachverständigen und das Ressourcenverhältnis zur Regulierungsbehörde im internationalen Vergleich Erhebung der Wahrnehmung von regulatorischen Funktionen in regulatorischen Systemen verschiedener Staaten
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Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 336134.45 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 146 100 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2021/S 040-100123 (2021-02-23)