Abwicklung eingehender Anfragen per Telefon -Infotelefon Organspende- Los 3

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Es handelt sich hier um Los 3 zum Infotelefon Organspende, mit dem Vertragsgegenstand: Abwicklung eingehender Anfragen per Telefon, die Erfassung statistischer
Daten der Anfragenden in einer webbasierten Datenbank sowie die Erfassung von Medienbestellungen über die webbasierte Datenbank. Zugehörig zu Los 1 (veröffentlicht am 30.3.2020, BZgA _2020_10, vgl. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails. />Html?id=321047): Erstellung und Wartung einer webbasierten Datenbank zur Erfassung statistischer Parameter der Anrufer am Infotelefon Organspende und zu Los 2 (veröffentlicht am 13.06.2020, BZgA_2020_16; vgl. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=333101):Beratung und Coaching der Mitarbeitenden des Infotelefons Organspende inklusive Reporting und Evaluation als EU-weite Vergabe.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-10 Auftragsbekanntmachung
2020-11-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Referenznummer: BZgA_2020_25
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich hier um Los 3 zum Infotelefon Organspende, mit dem Vertragsgegenstand: Abwicklung eingehender Anfragen per Telefon, die Erfassung statistischer Daten der Anfragenden in einer webbasierten Datenbank sowie die Erfassung von Medienbestellungen über die webbasierte Datenbank. Zugehörig zu Los 1 (veröffentlicht am 30.3.2020, BZgA _2020_10, vgl. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails. Html?id=321047): Erstellung und Wartung einer webbasierten Datenbank zur Erfassung statistischer Parameter der Anrufer am Infotelefon Organspende und zu Los 2 (veröffentlicht am 13.06.2020, BZgA_2020_16; vgl. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=333101):Beratung und Coaching der Mitarbeitenden des Infotelefons Organspende inklusive Reporting und Evaluation als EU-weite Vergabe.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Postanschrift: Maarweg 149-161
Postleitzahl: 50825
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.bzga.de 🌏
E-Mail: poststelle@bzga.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=344954 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=344954 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-14 📅
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 157-382742
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Zu II. 2.7: Die Projektdurchführung beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung, frühestens jedoch am 1.11.2020 und endet am 31.10.2022. Die telefonische Information beginnt zum 1.1.2021.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich hier um Los 3 zum Infotelefon Organspende, mit dem Vertragsgegenstand: Abwicklung eingehender Anfragen per Telefon, die Erfassung statistischer
Daten der Anfragenden in einer webbasierten Datenbank sowie die Erfassung von Medienbestellungen über die webbasierte Datenbank. Zugehörig zu Los 1 (veröffentlicht am 30.3.2020, BZgA _2020_10, vgl. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.
Html?id=321047): Erstellung und Wartung einer webbasierten Datenbank zur Erfassung statistischer Parameter der Anrufer am Infotelefon Organspende und zu Los 2 (veröffentlicht am 13.06.2020, BZgA_2020_16; vgl. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=333101):Beratung und Coaching der Mitarbeitenden des Infotelefons Organspende inklusive Reporting und Evaluation als EU-weite Vergabe.
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Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Hintergrundinformationen und Vorbemerkungen sind unter § 4 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ein Teilprojekt aus dem Beratungsangebot der BZgA im Rahmen ihrer Aufklärungsarbeit nach § 2 Absatz 1 TPG ist die kostenlose telefonische Information zur Organ- und Gewebespende für Bürgerinnen und Bürger.
Kommunikativ und fachlich gut geschultes Personal garantiert, dass die häufigsten und wichtigsten Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Organ- und Gewebespende fachlich Korrekt und auf Grundlage des aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Stands beantwortet werden. Für spezielle Fragen, die ein besonderes medizinisches Fachwissen erforderlich machen, muss daher die Kooperation mit medizinischen Fachexpertinnen und Fachexperten gewährleistet sein.
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Das Infotelefon Organspende ist aktuell unter der aus dem deutschen Festnetz und vom Handy Kostenfreien Rufnummer 0800 90 40 400 montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu erreichen. Für den „Tag der Organspende“ am ersten Juni eines jeden Jahres sowie zu bestimmten ereignissen werden Sondersprechzeiten vorgehalten. Die Telefonnummer des Infotelefons Organspende wird auf dem Organspendeausweis abgedruckt sowie zusätzlich von der BZgA massenmedial beworben, um einen hohen Bekanntheitsgrad zu erreichen und eine effektive Inanspruchnahme des Beratungsangebots zu erzielen. Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungsunternehmen verweisen bei Fragen ihrer Versicherten auf das Infotelefon Organspende. Ziel des Infotelefons Organspende ist es, Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen umfassend und im Hinblick auf die Möglichkeiten, die Voraussetzungen und die Bedeutungen der Organ- und Gewebespende ergebnisoffen zu informieren (vgl. § 2 Absatz 1 TPG). Die Informationen dürfen nicht tendenziös, ideologisch oder interessengeleitet sein, sondern müssen Neutral und ergebnisoffen im Hinblick auf eine individuelle Entscheidung des Anrufers bzw. der Anruferin zur Organspende erfolgen.
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Die Zahl der geführten Gespräche schwankt aktuell zwischen 1 000 und 4 000 pro Monat. Im Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen. Das Gesetz tritt am 1.3.2022 in Kraft. Eine wesentliche Änderung, die das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft mit sich bringt, ist die Einrichtung eines Online-Registers, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organspende dokumentiert werden kann. Dieses Register befindet sich derzeit im Aufbau. Anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende ist – basierend auf den Erfahrungen aus der Einführung der Entscheidungslösung im Jahr 2012 – mit einem Anstieg der Anrufzahlen auf mehr als 14 000 Anrufe pro Monat zu rechnen. Auftragsgegenstand und Aufgabenbeschreibungen im Einzelnen:
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A. Auftaktgespräch
Für die erste und grundlegende Abstimmung der Aufgaben zwischen dem Auftragnehmer und der Auftraggeberin findet spätestens 10 Tage nach Zuschlagserteilung ein Auftaktgespräch auf Einladung der Auftraggeberin statt. Im Rahmen dieses Gespräches werden die grundlegenden Vorstellungen des Projektmanagements und der Zusammenarbeit sowie die anstehenden Aufgaben und die Abrechnung besprochen. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung".
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OPTIONAL: A.1 Durchführung des Auftaktgesprächs als Telefon- bzw. Videokonferenz, im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung".
B. Übergreifende Projektorganisation und laufende Abstimmung mit der Auftraggeberin der Auftragnehmer hat während der gesamten Vertragsdauer einen engen Arbeitskontakt zum zuständigen Fachreferat der Auftraggeberin zu halten. Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, im erforderlichen Umfang mit dem Dienstleister der für die Erstellung und Wartung der Datenbank (im folgenden „Dienstleister „Programmierung Datenbank“ genannt) und dem Dienstleister für Beratung und Coaching sowie Reporting und Evaluation (im folgenden „Dienstleister „Beratung/Reporting“ genannt) zusammenzuarbeiten. Die hierzu übergeordnete Koordination notwendiger Abstimmungen zwischen den zuvor genannten Auftragnehmern und der Auftraggeberin erfolgt durch die Auftraggeberin. Die endgültigen Entscheidungen verbleiben bei der Auftraggeberin.
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Im Einzelnen fallen folgende Aufgaben an:
— Laufende Abstimmung und Arbeitsplanung mit der Auftraggeberin und ggf. dem Dienstleister „Programmierung Datenbank“ sowie dem Dienstleister „Beratung/Reporting“ zu den jeweils anfallenden Tätigkeiten. Diese Tätigkeit erfolgt hauptsächlich telefonisch und per E-Mail. Ca. 10 Stunden pro Monat.
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— Teilnahme an regelmäßigen Telefonkonferenzen (ca. ein bis 2 Stunden monatlich) mit dem Fachreferat der Auftraggeberin und dem Dienstleister „Beratung/Reporting“ Unter Leitung des Fachreferats
— Darüber hinaus nimmt der Auftragnehmer an halbjährlich stattfindenden Arbeitssitzungen (Zeitrahmen: je 6 Stunden) bei der Auftraggeberin in Köln teil. Teilnehmende sind in der Regel: Vertreter-/innen des Fachreferats der Auftraggeberin und der Auftragnehmer und eventuell der Dienstleister „Beratung/Reporting“.
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— Bei Bedarf Abstimmungen mit dem Dienstleister „Programmierung Datenbank“.
Auf dieser Basis erfolgt die Umsetzung durch den Auftragnehmer grundsätzlich selbständig und in Abstimmung mit dem Fachreferat der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer stimmt die Umsetzung mit dem Dienstleister „Beratung/Reporting“ ab. Diese Tätigkeit erfolgt hauptsächlich Telefonisch und per E-Mail. Das Fachreferat der Auftraggeberin wird in diesen Prozess per E-Mail eingebunden. Etwaiger Mehraufwand bezüglich der Abstimmung zwischen den Vertragsparteien wird nicht gesondert vergütet.
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Alle Anfragen Dritter (zum Beispiel Anfragen zur Kooperation mit dem Infotelefon Organspende sowie Angebote zum Marketing) werden nicht vom Auftragnehmer beantwortet, sondern werden zur Bearbeitung an die Auftraggeberin weitergeleitet.
Optional: B.1 Durchführung der halbjährlichen Arbeitssitzungen als Telefon- bzw. Videokonferenz im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung".
C. Einrichtung einer Projektleitung inklusive Vertretung/Steuerung der Mitarbeitenden des Infotelefons Organspende
Der Auftragnehmer hat eine Projektleitung inklusive einer Vertretung (Urlaubs-, Krankheits- und Abwesenheitsvertretung) einzusetzen und beide Personen gegenüber der Auftraggeberin Namentlich zu benennen.
Die Projektleitung – sowie bei deren Abwesenheit die als Vertretung benannte Person – ist gegenüber der Auftraggeberin Ansprechperson für alle organisatorischen, technischen und kaufmännischen Belange.
Die Projektleitung sowie die als Vertretung benannte Person dürfen innerhalb der Projektlaufzeit nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgetauscht werden. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung".
D. Technische und organisatorische Voraussetzungen, IT-Sicherheit, Datenschutz innerhalb der Servicezeiten (siehe „E. Service und Erreichbarkeit“) muss das eingesetzte Personal ausschließlich für die Telefoninformation der Auftraggeberin zur Verfügung stehen. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung".
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E. Service und Erreichbarkeit die Servicezeiten des Infotelefons Organspende sind verbindlich vorgegeben: Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr. An bundesweiten Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester ist die Telefonberatung nicht besetzt. Für den Tag der Organspende (1. Samstag im Juni) gilt diese Reglung nicht. Für diesen Tag hat der Auftragnehmer in Absprache mit der Auftraggeberin Personal in angemessener Zahl zu den Sprechzeiten von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr vorzuhalten. Pro Jahr kann anlassbedingt an maximal 15 Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen ein Service notwendig sein. Besetzung und Sprechzeiten werden jeweils separat zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin abgestimmt. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung".
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Optional: E.1 Beantwortung eingehender Anrufe und Erfassung statistischer Daten der Anrufer vom Telearbeitsplatz durch die Mitarbeitenden des Infotelefons Organspende. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung".
F. Schulungen vor Projektbeginn
Vor Projektbeginn wird für das eingesetzte Personal des Auftragnehmers eine umfassende inhaltliche
Basisschulung durch die Auftraggeberin beim Auftragnehmer vor Ort durchgeführt. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung".
G. Schulungen während der Projektlaufzeit
Die eingesetzten Mitarbeitenden des Infotelefons Organspende sind für den Zeitraum dieser Schulungen freizustellen. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung".
H. Supervision
Pro Quartal findet ein Supervisionstermin mit einer bzw. einem von der Auftraggeberin gestellten Expertin bzw. Experten vor Ort beim Auftragnehmer statt. Die Kosten hierfür werden von der Auftraggeberin getragen. Der Auftragnehmer organisiert die Räumlichkeiten. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".
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I. Qualitätssicherung
Im Rahmen der Qualitätssicherung sind vom Auftragnehmer Maßnahmen und Indikatoren zu Dokumentieren und der Auftraggeberin sowie dem Dienstleister „Coaching/Reporting“ als Word-Datei zur Verfügung zu stellen. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung".
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J. Erfassung von statistischen Anrufdaten in der Datenbank und Aufgabe von Bestellungen über die Schnittstelle zum BZgA-Bestellsystem
Die Mitarbeitenden des telefonischen Informationsservice erfassen statistische Daten aller eingehenden Anrufe in einer von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Datenbank. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung".
K. Reporting
Monatlich werden vom Auftragnehmer folgende Auswertungen durchgeführt und der Auftraggeberin sowie dem Dienstleister „Beratung/Coaching“ spätestens 10 Werktage nach Monatsende als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung".
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Auftraggeberin. Im Falle der Inanspruchnahme der Optionen teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer jeweils spätestens 3 Monate vor Vertragsende mit, ob er von den Optionen Gebrauch macht. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Wahrnehmung der Optionen. Verlängert sich die Vertragslaufzeit durch Ausübung des Optionsrechts, endet die Beratungstätigkeit am 31.10.2023 bzw. am 31.10.2024.
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Beschreibung der Optionen:
Vgl. unter II. 2.4 „Beschreibung der Beschaffung" und die dort benannten Optionen unter Hinweis auf die Leistungsbeschreibung
Zusätzliche Informationen:
Zu II. 2.7: Die Projektdurchführung beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung, frühestens jedoch am 1.11.2020 und endet am 31.10.2022. Die telefonische Information beginnt zum 1.1.2021.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln u. a. – vgl. Anlage 1 Leistungsbeschreibung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu den §§ 123, 124
GWB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz oder Vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Ordnungsgemäß erfüllt hat.
2. Eigenerklärung zu § 19 MiLoG
Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu § 19 MiLoG gemäß § 126 b BGB vorzulegen
3. Eigenerklärung zu § 21 AEntG
Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu § 21 AEntG vorzulegen
4. Eigenerklärung zu Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen/Interessenkonflikt
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu Vertrags- und Geschäftsbedingungen in Textform gemäß § 126 b BGB vorzulegen
5. Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung
Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung; alternativ:
Eigenerklärung, dass eine solche im Auftragsfall abgeschlossen und für die gesamte Dauer des Auftrags beibehalten wird (siehe für Einzelheiten Datei Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau
Der Bieter erklärt, dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal
Die deutsche Sprache in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau beherrscht. (Vgl. § 7 (2) der Leistungsbeschreibung)
2. Eigenerklärung über Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Der Bieter erklärt, dass die Hauptansprechperson über Englischkenntnisse mit mindestens Niveaustufe B2 (nach CEF = Common European Framework) oder eine
Gleichwertige Qualifikation verfügt. (Vgl. § 7 (3) der Leistungsbeschreibung)
3. Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird der Auftraggeber beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als 6 Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
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Mindeststandards:
Die vom Bieter für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden müssen über folgende Qualifikationen verfügen:
1 Mehr als 75 Prozent der eingesetzten Mitarbeitenden müssen Erfahrung in der telefonischen Information zu Gesundheitsthemen und/oder Organ- und Gewebespende haben. Hierzu ist für jeden Mitarbeitenden ein separater Eignungsnachweis zu erbringen, aus dem hervorgeht, dass diese Person über die nötige Qualifikation sowie über einschlägige Berufserfahrung (mindestens 1 Jahr bei Vollzeitkräften bzw. 2 Jahre bei Teilzeitkräften) verfügt. Der Bieter weist die Eignung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden Anhand geeigneter Zertifikate bzw. geeigneter Referenzen (mindestens eine) aus den letzten 5 Jahren nach. Siehe hierzu das „Formblatt Fachkunde_Personalqualifikation“.
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2. Als Basisqualifikation der Mitarbeitenden des telefonischen Informationsservice werden Ausbildungen bzw. Tätigkeiten im medizinischen, psychologischen,
Sozialen und/oder pädagogischen Bereich bzw. aus vergleichbaren Tätigkeiten erwartet. Hierfür ist für jeden Mitarbeitenden anhand geeigneter Zertifikate bzw. geeigneter Referenzen (mindestens eine) aus den letzten 5 Jahren ein Nachweis zu erbringen, aus dem hervorgeht, dass diese Person über die nötige Qualifikation sowie über einschlägige Berufserfahrung (mindestens 1 Jahr bei Vollzeitkräften bzw. 2 Jahre bei Teilzeitkräften) verfügt.
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Siehe hierzu das „Formblatt Fachkunde_Personalqualifikation“.
3. Die Projektleitung muss über eine mindestens dreijährige Erfahrung in der Führung von Mitarbeitenden eines telefonischen Informationsangebots zu Gesundheitsthemen und/oder zum Thema Organspende verfügen. Der Bieter weist die Eignung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleitung
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Anhand geeigneter Zertifikate bzw. geeigneter Referenzen (mindestens eine) aus den letzten 5 Jahren nach. Siehe hierzu das „Formblatt Fachkunde_Personalqualifikation“.
4. Anforderungen an das Call-Center: Die Bieter haben zusätzlich folgenden Unterlagen einzureichen:
Der Bieter weist mindestens 3 Jahre Erfahrungen in der telefonischen Information/Beratung zu Gesundheitsthemen bzw. zum Thema Organ- und Gewebespende
Nach. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage mindestens einer und maximal 3 exemplarischen Kurzbeschreibungen (maximal 3 DIN A4-Seiten, nicht älter als 5 Jahre) von (öffentlichen Aufträgen) mit folgenden Angaben:
— Auftraggeber (inklusive Kontaktdaten einer/eines persönlichen Ansprechpartnerin/Ansprechpartners);
— Kontext des Projektes;
— Ziele der telefonischen Information;
— Zielgruppe der telefonischen Information.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Hamburg
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Konzeption: Zusammensetzung der Mitarbeitenden/ Rekrutierungsmaßnahmen Wie werden Mitarbeitende für das Team nach welchen Kriterien unter Anwendung welcher Maßnahmen gewonnen?
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Konzeption: Vorgehensweise bei der Weiterbildung in laufenden Projekten für die regelmäßig durchzuführenden Schulungen zur Know-how-Auffrischung und Vertiefung
Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Konzeption: Angewandte allgemeine Methoden der Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Konzeption: Kostenkalkulation - Erstellung einer detaillierte Kostenkalkulation inkl. Einzelpositionen, in der alle mit dem Projekt verbundenen Kosten wie z.B. Personalkosten, Telefonkosten sowie weitere Sachkosten aufgeführt sind.
Kostenkriterium (Name): Preis: Einmalige Projekteinrichtungskosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Preis: Monatliche Pauschale für Projektdurchführungskosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium (Name): Preis: Stundenverrechnungssatz montags bis freitags - Monatliche Abnahme von 1 000 Anrufen
Kostenkriterium (Gewichtung): 6
Kostenkriterium (Name): Preis: Stundenverrechnungssatz montags bis freitags - Monatliche Abnahme von 1 001 bis 2 000 Anrufen
Preis: Stundenverrechnungssatz montags bis freitags - Monatliche Abnahme von mehr als 2 000 Anrufen
Preis: Stundenverrechnungssatz samstags, sonntags, feiertags - Monatliche Abnahme von 1 000 Anrufen
Kostenkriterium (Gewichtung): 1
Kostenkriterium (Name): Preis: Stundenverrechnungssatz samstags, sonntags, feiertags - Monatliche Abnahme von 1 001 bis 2 000 Anrufen
Preis: Stundenverrechnungssatz samstags, sonntags, feiertags - Monatliche Abnahme von mehr als 2 000 Anrufen

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=344954 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB
Postanschrift: Ballindamm 7
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
E-Mail: bastian.haverland@leinemann-partner.de 📧
Land: Hamburg 🏙️
Internetadresse: http://www.leinemann-partner.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 4922-89499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
Benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 157-382742 (2020-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich hier um Los 3 zum Infotelefon Organspende, mit dem Vertragsgegenstand: Abwicklung eingehender Anfragen per Telefon, die Erfassung statistischer Daten der Anfragenden in einer webbasierten Datenbank sowie die Erfassung von Medienbestellungen über die webbasierte Datenbank. Zugehörig zu Los 1 (veröffentlicht am 30.3.2020, BZgA _2020_10, vgl. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=321047): Erstellung und Wartung einer webbasierten Datenbank zur Erfassung statistischer Parameter der Anrufer am Infotelefon Organspende und zu Los 2 (veröffentlicht am 13.6.2020, BZgA_2020_16; vgl. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=333101): Beratung und Coaching der Mitarbeitenden des Infotelefons Organspende inklusive Reporting und Evaluation als EU-weite Vergabe.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 234-578270
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 157-382742
ABl. S-Ausgabe: 234

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Daten der Anfragenden in einer webbasierten Datenbank sowie die Erfassung von Medienbestellungen über die webbasierte Datenbank. Zugehörig zu Los 1 (veröffentlicht am 30.3.2020, BZgA _2020_10, vgl. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=321047): Erstellung und Wartung einer webbasierten Datenbank zur Erfassung statistischer Parameter der Anrufer am Infotelefon Organspende und zu Los 2 (veröffentlicht am 13.6.2020, BZgA_2020_16; vgl. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=333101): Beratung und Coaching der Mitarbeitenden des Infotelefons Organspende inklusive Reporting und Evaluation als EU-weite Vergabe.
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Kommunikativ und fachlich gut geschultes Personal garantiert, dass die häufigsten und wichtigsten Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Organ- und Gewebespende fachlich korrekt und auf Grundlage des aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Stands beantwortet werden. Für spezielle Fragen, die ein besonderes medizinisches Fachwissen erforderlich machen, muss daher die Kooperation mit medizinischen Fachexpertinnen und Fachexperten gewährleistet sein.
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Das Infotelefon Organspende ist aktuell unter der aus dem deutschen Festnetz und vom Handy kostenfreien Rufnummer 0800 90 40 400 montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu erreichen. Für den „Tag der Organspende“ am ersten Juni eines jeden Jahres sowie zu bestimmten Ereignissen werden Sondersprechzeiten vorgehalten.
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Die Telefonnummer des Infotelefons Organspende wird auf dem Organspendeausweis abgedruckt sowie zusätzlich von der BZgA massenmedial beworben, um einen hohen Bekanntheitsgrad zu erreichen und eine effektive Inanspruchnahme des Beratungsangebots zu erzielen. Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungsunternehmen verweisen bei Fragen ihrer Versicherten auf das Infotelefon Organspende.
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Ziel des Infotelefons Organspende ist es, Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen umfassend und im Hinblick auf die Möglichkeiten, die Voraussetzungen und die Bedeutungen der Organ- und Gewebespende ergebnisoffen zu informieren (vgl. § 2 Absatz 1 TPG). Die Informationen dürfen nicht tendenziös, ideologisch oder interessengeleitet sein, sondern müssen neutral und ergebnisoffen im Hinblick auf eine individuelle Entscheidung des Anrufers bzw. der Anruferin zur Organspende erfolgen.
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Die Zahl der geführten Gespräche schwankt aktuell zwischen 1 000 und 4 000 pro Monat. Im Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen. Das Gesetz tritt am 1.3.2022 in Kraft. Eine wesentliche Änderung, die das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft mit sich bringt, ist die Einrichtung eines Online-Registers, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organspende dokumentiert werden kann. Dieses Register befindet sich derzeit im Aufbau. Anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende ist — basierend auf den Erfahrungen aus der Einführung der Entscheidungslösung im Jahr 2012 — mit einem Anstieg der Anrufzahlen auf mehr als 14 000 Anrufe pro Monat zu rechnen.
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Auftragsgegenstand und Aufgabenbeschreibungen im Einzelnen:
Optional: A.1 Durchführung des Auftaktgesprächs als Telefon- bzw. Videokonferenz, Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung".
B. Übergreifende Projektorganisation und laufende Abstimmung mit der Auftraggeberin der Auftragnehmer hat während der gesamten Vertragsdauer einen engen Arbeitskontakt zum zuständigen Fachreferat der Auftraggeberin zu halten. Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, im erforderlichen Umfang mit dem Dienstleister der für die Erstellung und Wartung der Datenbank (im folgenden „Dienstleister „Programmierung Datenbank““ genannt) und dem Dienstleister für Beratung und Coaching sowie Reporting und Evaluation (im folgenden „Dienstleister „Beratung/Reporting““ genannt) zusammenzuarbeiten. Die hierzu übergeordnete Koordination notwendiger Abstimmungen zwischen den zuvor genannten Auftragnehmern und der Auftraggeberin erfolgt durch die Auftraggeberin. Die endgültigen Entscheidungen verbleiben bei der Auftraggeberin.
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— Teilnahme an regelmäßigen Telefonkonferenzen (ca. ein bis 2 Stunden monatlich) mit dem Fachreferat der Auftraggeberin und dem Dienstleister „Beratung/Reporting“ unter Leitung des Fachreferats.
— Darüber hinaus nimmt der Auftragnehmer an halbjährlich stattfindenden Arbeitssitzungen.
(Zeitrahmen: je 6 Stunden) bei der Auftraggeberin in Köln teil. Teilnehmende sind in der Regel: Vertreter-/innen des Fachreferats der Auftraggeberin und der Auftragnehmer und eventuell der Dienstleister „Beratung/Reporting“.
— Bei Bedarf Abstimmungen mit dem Dienstleister „Programmierung Datenbank“ auf dieser Basis erfolgt die Umsetzung durch den Auftragnehmer grundsätzlich selbständig und in Abstimmung mit dem Fachreferat der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer stimmt die Umsetzung mit dem Dienstleister „Beratung/Reporting“ ab. Diese Tätigkeit erfolgt hauptsächlich telefonisch und per E-Mail. Das Fachreferat der Auftraggeberin wird in diesen Prozess per E-Mail eingebunden. Etwaiger Mehraufwand bezüglich der Abstimmung zwischen den Vertragsparteien wird nicht gesondert vergütet.
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Der Auftragnehmer hat eine Projektleitung inklusive einer Vertretung (Urlaubs-, Krankheitsund Abwesenheitsvertretung) einzusetzen und beide Personen gegenüber der Auftraggeberin namentlich zu benennen.
Die Projektleitung — sowie bei deren Abwesenheit die als Vertretung benannte Person — ist gegenüber der Auftraggeberin Ansprechperson für alle organisatorischen, technischen und kaufmännischen Belange.
D. Technische und organisatorische Voraussetzungen, IT-Sicherheit, Datenschutz innerhalb der Servicezeiten (siehe „E. Service und Erreichbarkeit“) muss das eingesetzte Personal ausschließlich für die Telefoninformation der Auftraggeberin zur Verfügung stehen. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung".
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E. Service und Erreichbarkeit
Die Servicezeiten des Infotelefons Organspende sind verbindlich vorgegeben: Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr. An bundesweiten Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester ist die Telefonberatung nicht besetzt. Für den Tag der Organspende (1. Samstag im Juni) gilt diese Reglung nicht. Für diesen Tag hat der Auftragnehmer in Absprache mit der Auftraggeberin Personal in angemessener Zahl zu den Sprechzeiten von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr vorzuhalten. Pro Jahr kann anlassbedingt an maximal 15 Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen ein Service notwendig sein. Besetzung und Sprechzeiten werden jeweils separat zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin abgestimmt. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung".
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Vor Projektbeginn wird für das eingesetzte Personal des Auftragnehmers eine umfassende inhaltliche Basisschulung durch die Auftraggeberin beim Auftragnehmer vor Ort durchgeführt. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung".
H. Supervision Pro Quartal findet ein Supervisionstermin mit einer bzw. einem von der Auftraggeberin gestellten Expertin bzw. Experten vor Ort beim Auftragnehmer statt. Die Kosten hierfür werden von der Auftraggeberin getragen. Der Auftragnehmer organisiert die Räumlichkeiten. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung".
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Im Rahmen der Qualitätssicherung sind vom Auftragnehmer Maßnahmen und Indikatoren zu dokumentieren und der Auftraggeberin sowie dem Dienstleister „Coaching/Reporting“ als Word-Datei zur Verfügung zu stellen. Im Einzelnen vgl. § 4 der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung".
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Beschreibung der Optionen:
Vgl. unter II. 2.4 „Beschreibung der Beschaffung" und die dort benannten
Optionen unter Hinweis auf die Leistungsbeschreibung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln u. a. — vgl. Anlage 1 Leistungsbeschreibung

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Konzeption: Zusammensetzung der Mitarbeitenden/Rekrutierungsmaßnahmen Wie werden Mitarbeitende für das Team nach welchen Kriterien unter Anwendung welcher Maßnahmen gewonnen?
Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Konzeption: Kostenkalkulation — Erstellung einer detaillierte Kostenkalkulation inkl. Einzelpositionen, in der alle mit dem Projekt verbundenen Kosten wie z.B. Personalkosten, Telefonkosten sowie weitere Sachkosten aufgeführt sind.
Kostenkriterium (Name): Preis: Stundenverrechnungssatz montags bis freitags — Monatliche Abnahme von 1 000 Anrufen
Preis: Stundenverrechnungssatz montags bis freitags — Monatliche Abnahme von 1 001 bis 2 000 Anrufen
Preis: Stundenverrechnungssatz montags bis freitags — Monatliche Abnahme von mehr als 2 000 Anrufen
Preis: Stundenverrechnungssatz samstags, sonntags, feiertags — Monatliche Abnahme von 1 000 Anrufen
Preis: Stundenverrechnungssatz samstags, sonntags, feiertags — Monatliche Abnahme von 1 001 bis 2 000 Anrufen
Preis: Stundenverrechnungssatz samstags, sonntags, feiertags — Monatliche Abnahme von mehr als 2 000 Anrufen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-05 📅
Name: 4Sigma GmbH
Postanschrift: Bajuwarenring 19
Postort: Oberhaching
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Landkreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 234-578270 (2020-11-26)