Der heutigen Programmstruktur der Städtebauförderung gingen verschiedene Phasen voraus. Zuletzt existierten 6 Programme, die auf bestimmte Schwerpunkte fokussiert waren. Dem politischen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der laufenden Legislaturperiode folgend, die Städtebauförderung zu flexibilisieren, zu entbürokratisieren und weiterzuentwickeln, wurde das Förderinstrument vom Bund in Abstimmung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden umfassend fortentwickelt. Seit 2020 konzentriert sich die Förderung unter Beibehaltung der bisherigen Förderinhalte auf folgende 3 Programme:
— Das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“;
— Das Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“;
— Das Programm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“
Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Programme wurde bisher durch die Arbeit der Bundestransferstellen, regelmäßige Evaluationen und Forschungsprojekte zu konkreten Fragen sichergestellt. Der Bund möchte auch zukünftig die Umsetzung der Programme kontinuierlich reflektieren und dabei zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung neben den Erkenntnissen aus der Bundestransferstellenarbeit auch Erkenntnisse aus weiteren, im Kontext der Städtebauförderung stehenden Aktivitäten des Bundes (Nationale Stadtentwicklungsprojekten, Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung) und Fachverbänden sowie aus systematischer programmübergreifender und programmbezogener Auswertung des Monitorings stärker als bisher einbeziehen. Hierfür wird der Bund einen Fachausschuss einrichten, der sich mindestens 1x jährlich trifft und auf Basis der Erkenntnisse aus den verschiedenen Aktivitäten des Bundes bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Städtebauförderprogramme berät.
Zu den Aufgaben gehören:
— die programmübergreifende und querschnittsorientierte Aufbereitung inhaltlicher Grundlagen;
— das Management des Fachausschusses Städtebauförderung;
— die Sicherstellung von Beratung/Wissensmanagement/Vernetzung;
— Produkte der Öffentlichkeitsarbeit zu aktualisieren oder neu zu erstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Administrative und fachliche Koordinationsstelle Städtebauförderung
10.08.32.36
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Der heutigen Programmstruktur der Städtebauförderung gingen verschiedene Phasen voraus. Zuletzt existierten 6 Programme, die auf bestimmte Schwerpunkte...”
Kurze Beschreibung
Der heutigen Programmstruktur der Städtebauförderung gingen verschiedene Phasen voraus. Zuletzt existierten 6 Programme, die auf bestimmte Schwerpunkte fokussiert waren. Dem politischen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der laufenden Legislaturperiode folgend, die Städtebauförderung zu flexibilisieren, zu entbürokratisieren und weiterzuentwickeln, wurde das Förderinstrument vom Bund in Abstimmung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden umfassend fortentwickelt. Seit 2020 konzentriert sich die Förderung unter Beibehaltung der bisherigen Förderinhalte auf folgende 3 Programme:
— Das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“;
— Das Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“;
— Das Programm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“
Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Programme wurde bisher durch die Arbeit der Bundestransferstellen, regelmäßige Evaluationen und Forschungsprojekte zu konkreten Fragen sichergestellt. Der Bund möchte auch zukünftig die Umsetzung der Programme kontinuierlich reflektieren und dabei zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung neben den Erkenntnissen aus der Bundestransferstellenarbeit auch Erkenntnisse aus weiteren, im Kontext der Städtebauförderung stehenden Aktivitäten des Bundes (Nationale Stadtentwicklungsprojekten, Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung) und Fachverbänden sowie aus systematischer programmübergreifender und programmbezogener Auswertung des Monitorings stärker als bisher einbeziehen. Hierfür wird der Bund einen Fachausschuss einrichten, der sich mindestens 1x jährlich trifft und auf Basis der Erkenntnisse aus den verschiedenen Aktivitäten des Bundes bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Städtebauförderprogramme berät.
Zu den Aufgaben gehören:
— die programmübergreifende und querschnittsorientierte Aufbereitung inhaltlicher Grundlagen;
— das Management des Fachausschusses Städtebauförderung;
— die Sicherstellung von Beratung/Wissensmanagement/Vernetzung;
— Produkte der Öffentlichkeitsarbeit zu aktualisieren oder neu zu erstellen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 487394.95 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe „Leistungsbeschreibung"
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 487394.95 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption um 3 Jahre mit Endtermin 31.12.2025” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe „Leistungsbeschreibung"
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe "Eignungskriterien"
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-24
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-24
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Weitere verbindliche Regelungen siehe „Informationen zur Vergabe"
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 143-351987 (2020-07-23)