Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Nachweis von mind. einem, vorzugsweise 3 vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage zum Angebot mit folgendem Aufbau:
— Angabe, ob öffentlicher oder privater AG,
— Projektbezeichnung,
— Leistungszeit von/bis,
— Angabe zum Rechnungswert und Lieferumfang,
— Ansprechpartner des o. g. Auftraggeber mit Namen, E-Mail und Telefonnummer.
Die Kontaktstelle ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
2) Eigenerklärung, dass der Betriebsärztliche Dienst die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze erfüllt und diese auf Verlangen des Berechtigten nachweist (LOS 1);
3) Eigenerklärung, dass der Betriebsärzliche Dienst der betreuten Dienststelle auf Verlangen die erforderliche Fachkunde durch Vorlage entsprechender Urkunden nachweist (LOS 1);
4) Eigenerklärung des Betriebsärztlichen Dienstes, dass das eingesetzte Personal sich in einem zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Umfang regelmäßig fortbildet (LOS 1);
5) Eigenerklärung, dass der Sicherheitstechnische Dienst die Qualitätskriterien der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz mbH (GQA) oder entsprechende Kriterien erfüllt und diese auf Verlangen des Berechtigten nachweist (LOS 2);
6) Eigenerklärung, dass der Sicherheitstechnische Dienst der betreuten Dienststelle auf Verlangen für seine zum Einsatz kommenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit die gem. § 4 der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV2 Vorschrift 2) festgelegten Anforderungen der sicherheitstechnischen Fachkunde nachweisen (LOS 2);
7) Eigenerklärung des Sicherheitstechnischen Dienstes, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sich in einem zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Umfang regelmäßig fortbildet (LOS 2).