Ausgeschrieben werden die Errichtung und der Betrieb eines Breitbandnetzes auf Basis der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in den unter Ziff. II.1.1) genannten Ausbaugebieten. Art und genauer Umfang des Auftrags, definierte Mindestbandbreiten konkrete Fördergrundlage (weiße NGA-Flecken) bestimmt sich nach den Angaben dieser Bekanntmachung nach Ziff. II.2.ff).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-26.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Landkreis Emmendingen; Verhandlungsverfahren mit parallelem Teilnahmewettbewerb”
Produkte/Dienstleistungen: Internetdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben werden die Errichtung und der Betrieb eines Breitbandnetzes auf Basis der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der...”
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben werden die Errichtung und der Betrieb eines Breitbandnetzes auf Basis der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in den unter Ziff. II.1.1) genannten Ausbaugebieten. Art und genauer Umfang des Auftrags, definierte Mindestbandbreiten konkrete Fördergrundlage (weiße NGA-Flecken) bestimmt sich nach den Angaben dieser Bekanntmachung nach Ziff. II.2.ff).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 20 800 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Internetdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Emmendingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Teilgebiete im Landkreis Emmendingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Konzessionsnehmer errichtet und betreibt die dazu erforderliche passive Netzinfrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Konzessionsnehmer errichtet und betreibt die dazu erforderliche passive Netzinfrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler und Anschlusseinrichtungen) zur Versorgung des Ausbaugebietes. Durch den Konzessionsnehmer erfolgen weiterhin die fachgerechte Planung und betriebsbereite Bereitstellung weiterer Komponenten und der aktiven Technik zur Erschließung aller technisch ausbaubaren oder im Zuge der Maßnahme neu zu errichtenden Verteiler oder gleichwertiger Gigabit-Komponenten im Ausbaugebiet.
Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden. Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).(Anforderung gem. Ziff. 5.1 RL BMVI).
Um auch langfristig den Betrieb eines adäquat leistungsfähigen Gigabit-Netzes zu gewährleisten, soll der Bieter im Angebot ein technisches Konzept vorlegen, aus dem sich nachvollziehbare und plausible Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z. B. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit und auch Zahl der Anschlüsse) der technischen Lösungen (Gigabit-Netzfähigkeit) ergibt. Die Gigabit-Breitbandversorgung soll den Einwohnern und Gewerbetreibenden permanent und ausbaufähig zur Verfügung stehen. Dies betrifft die zukünftige flexible Erweiterung und Weiterentwicklung nach Bedarf (z. B. Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten), Technologie (z. B. Substitution von Kupfer- durch Glasfaserleitungen) und Übertragungsgeschwindigkeit (z. B. skalierbare Bandbreiten für Backbone-Anbindung und Verteilnetz).
Von dem Bieter ist zu erläutern, dass es bei einem Anschluss von zusätzlichen Kunden zu keiner Verringerung der Bandbreite oder einem Verlust an Qualität kommen kann.
In dem von dem Konzessionsnehmer mit dem Auftraggeber abzuschließenden Breitbandausbauvertrag verpflichtet sich der Konzessionsnehmer, das geförderte Gigabit-Netz im Ausbaugebiet für die Dauer von mindestens 7 Jahren Mindestbetriebsdauer.
Weiße NGA-Flecken
Beim Ausbaugebiet handelt es sich um weiße NGA-Flecken i. S. d. RL BMVI, welche der Konzessionsnehmer mit einem Gigabit-Netz ausbauen soll. Dabei sind für alle Teilnehmer (Gebäude, da die Bundesförderung gem. Fußnote 4 der RL BMVI auf die Förderung bis zur Gebäudeinnenwand beschränkt ist) im Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von einem Gigabit/s im Download und 500 Mbit/s im Upload zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen (gem. Fußnote 5 der RL BMVI) im Ausbaugebiet zu tätigen sind.
Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 20 800 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 84
Zusätzliche Informationen:
“Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung bei Überschreitung einer Wirtschaftlichkeitslücke von 20 800 000,00...”
Zusätzliche Informationen
Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung bei Überschreitung einer Wirtschaftlichkeitslücke von 20 800 000,00 EUR wegen Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.
Sicherheitsleistung:
Eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheitsleistung zur Sicherung eines möglichen Anspruchs auf Rückzahlung des Zuschusses in Höhe von 25 Prozent des Zuschusses.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Mindestanforderungen):
a) Vorlage eines Unternehmensprofils...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Mindestanforderungen):
a) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber.
b) Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen.
c) Vorlage einer aktuellen Gewerbeanmeldung.
d) Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und der Übertragung der Wegerechte durch die Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
e) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
f) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen.
g) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
h) Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden.
i) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
j) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Unternehmen, welche gem. § 6 TKG die Erbringung von Telekommunikationsdiensten bei der Bundesnetzagentur gemeldet haben und die entsprechenden Wegerechte...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Unternehmen, welche gem. § 6 TKG die Erbringung von Telekommunikationsdiensten bei der Bundesnetzagentur gemeldet haben und die entsprechenden Wegerechte gem. §§ 68 Abs. 1, 69 TKG des ausgeschriebenen Ausbaugebietes durch die Bundesnetzagentur übertragen wurden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vorhandene Infrastrukturen sind weitestgehend in die Ausführungsplanung einzubeziehen. Es ist durch Erklärung nachzuweisen, dass eine Prüfung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Vorhandene Infrastrukturen sind weitestgehend in die Ausführungsplanung einzubeziehen. Es ist durch Erklärung nachzuweisen, dass eine Prüfung der Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer und in dem von der Bundesnetzagentur geführten Infrastrukturatlas dokumentierten Infrastrukturen im Rahmen der Angebots-/Netzplanung durchgeführt wurde.
Ansonsten gelten die Regelungen der ergänzenden Ausschreibungsunterlagen wie z. B. der Leistungsbeschreibung, welche bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle angefordert werden kann.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-04
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-05 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Der zu vergebende Auftrag wird als Dienstleistungskonzession eingestuft. Das Verfahren folgt den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.6.2006 (ABl....”
Der zu vergebende Auftrag wird als Dienstleistungskonzession eingestuft. Das Verfahren folgt den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.6.2006 (ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen, die auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gelten. Die Auswahl des Zuschlagsempfängers hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der Beihilfegewährung. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung der Dienstleistungskonzession an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet.
Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet werden.
Der Anbieter soll mit dem Teilnahmeantrag ein Angebot zur Herstellung einer Breitbandversorgung einreichen, welches eine detaillierte Kalkulation des geforderten Zuschusses über einen Zeitraum von 7 Jahren als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs beinhaltet. Ein Angebot über den Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in FTTB/FTTH-Struktur hat den Netzabschluss beim Kunden mit zu umfassen; entsprechend sind die Investitionskosten bis einschließlich Netzabschluss (Hausanschluss und Anschlusseinrichtung) in der Wirtschaftlichkeitslücke berücksichtigungsfähig.
Für die Wirtschaftlichkeitslücke haben die Teilnehmer das bereit gestellte Muster zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Mit der Abgabe der Teilnahmeunterlagen erklärt sich der Wirtschaftsteilnehmer bereit, dass das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens (Vergabeentscheidung) auf der Bundesplattform www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht wird.
Das Angebot hat sämtliche im Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur an den Auftraggeber enthaltenen Vorgaben inklusive der Nebenbestimmungen, wie auch der GIS-Nebenbestimmungen für Baden-Württemberg (GIS-NBest BW) einzuhalten und umzusetzen. Die Nichteinhaltung einer Vorgabe kann zum sofortigen Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen. Im Übrigen gelten die Mindestbedingungen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" und der NGA-Rahmenregelung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg; Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Siehe VI.4.1 dieser Bekanntmachung.
Soweit sich die Vergabekammer für zuständig erklärt, wird hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf §...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Siehe VI.4.1 dieser Bekanntmachung.
Soweit sich die Vergabekammer für zuständig erklärt, wird hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2020/S 124-304082 (2020-06-26)