Im Rahmen der Erstellung der Plattform Telemedizin@NRW soll eine datenschutzrechtliche Bewertung durchgeführt, eine Datenschutzberatung projektbegleitend realisiert und am Projektende ein Rechtsgutachten angefertigt werden. Die flexible Telemedizin-Akte und das Webportal sollen die notwendigen gesetzlichen Richtlinien und Vorschriften sowie gegebene Datenschutzverordnungen erfüllen.
Die Datenschutzberatung basiert auf den gültigen Rechtsverordnungen der Bundesrepublik Deutschland (u. a. DGSVO). Die Datenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer sind hierbei mit Fokus auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen (u. a. Gesundheitsdatenschutzgesetz NRW) zu berücksichtigen. Neben rechtlichen werden darüber hinaus dem Projektinhalt entsprechend auch informationstechnische Kenntnisse des Arbeitnehmers vorausgesetzt.
Das abschließende Rechtsgutachten soll den Nachweis des Datenschutzes (Datenschutzfolgeabschätzung der erarbeiteten Daten während der Projektlaufzeit) und ein haftungsrechtliches Gutachten bezogen auf das Bundesrecht Deutschlands umfassen. Das Gutachten soll die datenschutzrechtliche Beschreibung eines allgemeinen Rechtsgutachtens beinhalten. Dies umfasst die Darstellung der rechtlichen Situation, die verschiedenen Handlungsoptionen sowie zum einen die damit verbundenen Risiken und zum anderen mögliche Lösungsansätze in Form von Entscheidungshilfen. Das Gutachten muss die Rechtseigenschaften der verschiedenen Projektpartner berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausarbeitung einer Datenschutzberatung und eines Rechtsgutachtens für die Entwicklung der Plattform Telemedizin@NRW
2020-0086-OK-4”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Erstellung der Plattform Telemedizin@NRW soll eine datenschutzrechtliche Bewertung durchgeführt, eine Datenschutzberatung projektbegleitend...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Erstellung der Plattform Telemedizin@NRW soll eine datenschutzrechtliche Bewertung durchgeführt, eine Datenschutzberatung projektbegleitend realisiert und am Projektende ein Rechtsgutachten angefertigt werden. Die flexible Telemedizin-Akte und das Webportal sollen die notwendigen gesetzlichen Richtlinien und Vorschriften sowie gegebene Datenschutzverordnungen erfüllen.
Die Datenschutzberatung basiert auf den gültigen Rechtsverordnungen der Bundesrepublik Deutschland (u. a. DGSVO). Die Datenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer sind hierbei mit Fokus auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen (u. a. Gesundheitsdatenschutzgesetz NRW) zu berücksichtigen. Neben rechtlichen werden darüber hinaus dem Projektinhalt entsprechend auch informationstechnische Kenntnisse des Arbeitnehmers vorausgesetzt.
Das abschließende Rechtsgutachten soll den Nachweis des Datenschutzes (Datenschutzfolgeabschätzung der erarbeiteten Daten während der Projektlaufzeit) und ein haftungsrechtliches Gutachten bezogen auf das Bundesrecht Deutschlands umfassen. Das Gutachten soll die datenschutzrechtliche Beschreibung eines allgemeinen Rechtsgutachtens beinhalten. Dies umfasst die Darstellung der rechtlichen Situation, die verschiedenen Handlungsoptionen sowie zum einen die damit verbundenen Risiken und zum anderen mögliche Lösungsansätze in Form von Entscheidungshilfen. Das Gutachten muss die Rechtseigenschaften der verschiedenen Projektpartner berücksichtigen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung und -auskunft📦
Ort der Leistung: Städteregion Aachen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsklinikum Aachen AöR
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Beschreibung der Beschaffung:
“— Datenschutzrechtliche Bewertung des Projektvorhabens inklusive der Festlegung für das Projekt erforderlicher Maßnahmen zum Datenschutz unter...”
Beschreibung der Beschaffung
— Datenschutzrechtliche Bewertung des Projektvorhabens inklusive der Festlegung für das Projekt erforderlicher Maßnahmen zum Datenschutz unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlage der Bundesrepublik Deutschland und einzelner Datenschutzgesetze der Bundesländer (z. B. Darstellung übergreifender Datenschutz- und Sicherheitspolitik im Projektrahmen) und Erstellung einer diesbezüglichen Projektplanung;
— Ausarbeitung eines Datenschutzkonzepts angepasst an aktuelle Gegebenheiten (inkl. Risikoanalyse und Definition erforderlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen);
— Vorbereitung, Beratung und Unterstützung bei datenschutzrechtlichen Belangen innerhalb des Projektrahmens;
— Durchführung von Belehrungen und Schulungen der Mitarbeiter des UKA auf Anforderung;
— Ausarbeitung eines Rechtsgutachtens oder einer juristischen Stellungnahme in Bezug auf die Fragestellung zur Arzthaftung bei Verwendung von Telemonitoring-Daten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-14 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE-0801900 (Durchführung des Vorhabens Telemedizin@NRW).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Formular 521 vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Formular 521 vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung mit dem Angebot nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 1 Jahr) vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Daten des Versicherungsvertrages (Deckungssumme, Selbstbehalte) zu nennen. Sofern eine solche Versicherungsbestätigung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorgelegt werden kann, ist es ausreichend, eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Haftpflichtversicherung zur Verfügung stehen wird.
— Umsätze (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Projekte in Form einer Liste der in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Projekte in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die dargestellten Leistungen sollten mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein und einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-24
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-24
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 425
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
“Der Auftragsbekanntmachung und/oder der Leistungsbeschreibung können Sie die jeweiligen maximalen Förderbeträge der zu vergebenen Teilleistungen...”
Der Auftragsbekanntmachung und/oder der Leistungsbeschreibung können Sie die jeweiligen maximalen Förderbeträge der zu vergebenen Teilleistungen entnehmen.
Das Universitätsklinikum Aachen behält sich vor, Angebote, die diesen verbindlichen Kostenrahmen überschreiten, aus dem Verfahren auszuschließen bzw. das Vergabeverfahren — sollten ausschließlich Angebote oberhalb des Kostenrahmens vorliegen — wegen Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD06
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universitätsklinikum Aachen AöR
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2418080007📞
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de📧
Fax: +49 2418082504 📠
URL: https://www.ukaachen.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 208-507898 (2020-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Datenschutzrechtliche Bewertung des Projektvorhabens inklusive der Festlegung für das Projekt erforderlicher Maßnahmen zum Datenschutz unter...”
Beschreibung der Beschaffung
— Datenschutzrechtliche Bewertung des Projektvorhabens inklusive der Festlegung für das Projekt erforderlicher Maßnahmen zum Datenschutz unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlage der Bundesrepublik Deutschland und einzelner Datenschutzgesetze der Bundesländer (z. B. Darstellung übergreifender Datenschutz- und Sicherheitspolitik im Projektrahmen) und Erstellung einer diesbezüglichen Projektplanung
— Ausarbeitung eines Datenschutzkonzepts angepasst an aktuelle Gegebenheiten (inkl. Risikoanalyse und Definition erforderlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen),
— Vorbereitung, Beratung und Unterstützung bei datenschutzrechtlichen Belangen innerhalb des Projektrahmens,
— Durchführung von Belehrungen und Schulungen der Mitarbeiter des UKA auf Anforderung,
— Ausarbeitung eines Rechtsgutachtens oder einer juristischen Stellungnahme in Bezug auf die Fragestellung zur Arzthaftung bei Verwendung von Telemonitoring-Daten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Umsetzung des Arbeitspakets 4
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60.00
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE-0801900 (Durchführung des Vorhabens Telemedizin@NRW)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 208-507898
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe x-tention Informationstechnologie GmbH DE
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 8
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: x-tention Informationstechnologie GmbH DE
Postanschrift: Bürgermeister-Wegele-Straße 12
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86167
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des...”
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD98
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 013-028412 (2021-01-15)