Im Rahmen der Erstellung der Plattform Telemedizin@NRW soll eine datenschutzrechtliche Bewertung durchgeführt, eine Datenschutzberatung projektbegleitend realisiert und am Projektende ein Rechtsgutachten angefertigt werden. Die flexible Telemedizin-Akte und das Webportal sollen die notwendigen gesetzlichen Richtlinien und Vorschriften sowie gegebene Datenschutzverordnungen erfüllen. Die Datenschutzberatung basiert auf den gültigen Rechtsverordnungen der Bundesrepublik Deutschland (u. a. DGSVO). Die Datenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer sind hierbei mit Fokus auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen (u. a. Gesundheitsdatenschutzgesetz NRW) zu berücksichtigen. Neben rechtlichen werden darüber hinaus dem Projektinhalt entsprechend auch informationstechnische Kenntnisse des Arbeitnehmers vorausgesetzt. Das abschließende Rechtsgutachten soll den Nachweis des Datenschutzes (Datenschutzfolgeabschätzung der erarbeiteten Daten während der Projektlaufzeit) und ein haftungsrechtliches Gutachten bezogen auf das Bundesrecht Deutschlands umfassen. Das Gutachten soll die datenschutzrechtliche Beschreibung eines allgemeinen Rechtsgutachtens beinhalten. Dies umfasst die Darstellung der rechtlichen Situation, die verschiedenen Handlungsoptionen sowie zum einen die damit verbundenen Risiken und zum anderen mögliche Lösungsansätze in Form von Entscheidungshilfen. Das Gutachten muss die Rechtseigenschaften der verschiedenen Projektpartner berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Referenznummer: 2020-0086-OK-4
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Erstellung der Plattform Telemedizin@NRW soll eine datenschutzrechtliche Bewertung durchgeführt, eine Datenschutzberatung projektbegleitend realisiert und am Projektende ein Rechtsgutachten angefertigt werden. Die flexible Telemedizin-Akte und das Webportal sollen die notwendigen gesetzlichen Richtlinien und Vorschriften sowie gegebene Datenschutzverordnungen erfüllen.
Die Datenschutzberatung basiert auf den gültigen Rechtsverordnungen der Bundesrepublik Deutschland (u. a. DGSVO). Die Datenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer sind hierbei mit Fokus auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen (u. a. Gesundheitsdatenschutzgesetz NRW) zu berücksichtigen. Neben rechtlichen werden darüber hinaus dem Projektinhalt entsprechend auch informationstechnische Kenntnisse des Arbeitnehmers vorausgesetzt.
Das abschließende Rechtsgutachten soll den Nachweis des Datenschutzes (Datenschutzfolgeabschätzung der erarbeiteten Daten während der Projektlaufzeit) und ein haftungsrechtliches Gutachten bezogen auf das Bundesrecht Deutschlands umfassen. Das Gutachten soll die datenschutzrechtliche Beschreibung eines allgemeinen Rechtsgutachtens beinhalten. Dies umfasst die Darstellung der rechtlichen Situation, die verschiedenen Handlungsoptionen sowie zum einen die damit verbundenen Risiken und zum anderen mögliche Lösungsansätze in Form von Entscheidungshilfen. Das Gutachten muss die Rechtseigenschaften der verschiedenen Projektpartner berücksichtigen.
Im Rahmen der Erstellung der Plattform Telemedizin@NRW soll eine datenschutzrechtliche Bewertung durchgeführt, eine Datenschutzberatung projektbegleitend realisiert und am Projektende ein Rechtsgutachten angefertigt werden. Die flexible Telemedizin-Akte und das Webportal sollen die notwendigen gesetzlichen Richtlinien und Vorschriften sowie gegebene Datenschutzverordnungen erfüllen.
Die Datenschutzberatung basiert auf den gültigen Rechtsverordnungen der Bundesrepublik Deutschland (u. a. DGSVO). Die Datenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer sind hierbei mit Fokus auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen (u. a. Gesundheitsdatenschutzgesetz NRW) zu berücksichtigen. Neben rechtlichen werden darüber hinaus dem Projektinhalt entsprechend auch informationstechnische Kenntnisse des Arbeitnehmers vorausgesetzt.
Das abschließende Rechtsgutachten soll den Nachweis des Datenschutzes (Datenschutzfolgeabschätzung der erarbeiteten Daten während der Projektlaufzeit) und ein haftungsrechtliches Gutachten bezogen auf das Bundesrecht Deutschlands umfassen. Das Gutachten soll die datenschutzrechtliche Beschreibung eines allgemeinen Rechtsgutachtens beinhalten. Dies umfasst die Darstellung der rechtlichen Situation, die verschiedenen Handlungsoptionen sowie zum einen die damit verbundenen Risiken und zum anderen mögliche Lösungsansätze in Form von Entscheidungshilfen. Das Gutachten muss die Rechtseigenschaften der verschiedenen Projektpartner berücksichtigen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-26 📅
Datum des Beginns: 2020-12-14 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 208-507898
ABl. S-Ausgabe: 208
Zusätzliche Informationen
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Erstellung der Plattform Telemedizin@NRW soll eine datenschutzrechtliche Bewertung durchgeführt, eine Datenschutzberatung projektbegleitend realisiert und am Projektende ein Rechtsgutachten angefertigt werden. Die flexible Telemedizin-Akte und das Webportal sollen die notwendigen gesetzlichen Richtlinien und Vorschriften sowie gegebene Datenschutzverordnungen erfüllen.
Im Rahmen der Erstellung der Plattform Telemedizin@NRW soll eine datenschutzrechtliche Bewertung durchgeführt, eine Datenschutzberatung projektbegleitend realisiert und am Projektende ein Rechtsgutachten angefertigt werden. Die flexible Telemedizin-Akte und das Webportal sollen die notwendigen gesetzlichen Richtlinien und Vorschriften sowie gegebene Datenschutzverordnungen erfüllen.
Die Datenschutzberatung basiert auf den gültigen Rechtsverordnungen der Bundesrepublik Deutschland (u. a. DGSVO). Die Datenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer sind hierbei mit Fokus auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen (u. a. Gesundheitsdatenschutzgesetz NRW) zu berücksichtigen. Neben rechtlichen werden darüber hinaus dem Projektinhalt entsprechend auch informationstechnische Kenntnisse des Arbeitnehmers vorausgesetzt.
Die Datenschutzberatung basiert auf den gültigen Rechtsverordnungen der Bundesrepublik Deutschland (u. a. DGSVO). Die Datenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer sind hierbei mit Fokus auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen (u. a. Gesundheitsdatenschutzgesetz NRW) zu berücksichtigen. Neben rechtlichen werden darüber hinaus dem Projektinhalt entsprechend auch informationstechnische Kenntnisse des Arbeitnehmers vorausgesetzt.
Das abschließende Rechtsgutachten soll den Nachweis des Datenschutzes (Datenschutzfolgeabschätzung der erarbeiteten Daten während der Projektlaufzeit) und ein haftungsrechtliches Gutachten bezogen auf das Bundesrecht Deutschlands umfassen. Das Gutachten soll die datenschutzrechtliche Beschreibung eines allgemeinen Rechtsgutachtens beinhalten. Dies umfasst die Darstellung der rechtlichen Situation, die verschiedenen Handlungsoptionen sowie zum einen die damit verbundenen Risiken und zum anderen mögliche Lösungsansätze in Form von Entscheidungshilfen. Das Gutachten muss die Rechtseigenschaften der verschiedenen Projektpartner berücksichtigen.
Das abschließende Rechtsgutachten soll den Nachweis des Datenschutzes (Datenschutzfolgeabschätzung der erarbeiteten Daten während der Projektlaufzeit) und ein haftungsrechtliches Gutachten bezogen auf das Bundesrecht Deutschlands umfassen. Das Gutachten soll die datenschutzrechtliche Beschreibung eines allgemeinen Rechtsgutachtens beinhalten. Dies umfasst die Darstellung der rechtlichen Situation, die verschiedenen Handlungsoptionen sowie zum einen die damit verbundenen Risiken und zum anderen mögliche Lösungsansätze in Form von Entscheidungshilfen. Das Gutachten muss die Rechtseigenschaften der verschiedenen Projektpartner berücksichtigen.
— Datenschutzrechtliche Bewertung des Projektvorhabens inklusive der Festlegung für das Projekt erforderlicher Maßnahmen zum Datenschutz unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlage der Bundesrepublik Deutschland und einzelner Datenschutzgesetze der Bundesländer (z. B. Darstellung übergreifender Datenschutz- und Sicherheitspolitik im Projektrahmen) und Erstellung einer diesbezüglichen Projektplanung;
— Datenschutzrechtliche Bewertung des Projektvorhabens inklusive der Festlegung für das Projekt erforderlicher Maßnahmen zum Datenschutz unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlage der Bundesrepublik Deutschland und einzelner Datenschutzgesetze der Bundesländer (z. B. Darstellung übergreifender Datenschutz- und Sicherheitspolitik im Projektrahmen) und Erstellung einer diesbezüglichen Projektplanung;
— Ausarbeitung eines Datenschutzkonzepts angepasst an aktuelle Gegebenheiten (inkl. Risikoanalyse und Definition erforderlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen);
— Vorbereitung, Beratung und Unterstützung bei datenschutzrechtlichen Belangen innerhalb des Projektrahmens;
— Durchführung von Belehrungen und Schulungen der Mitarbeiter des UKA auf Anforderung;
— Ausarbeitung eines Rechtsgutachtens oder einer juristischen Stellungnahme in Bezug auf die Fragestellung zur Arzthaftung bei Verwendung von Telemonitoring-Daten.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE-0801900 (Durchführung des Vorhabens Telemedizin@NRW).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universitätsklinikum Aachen AöR
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Formular 521 vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung mit dem Angebot nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 1 Jahr) vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Daten des Versicherungsvertrages (Deckungssumme, Selbstbehalte) zu nennen. Sofern eine solche Versicherungsbestätigung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorgelegt werden kann, ist es ausreichend, eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Haftpflichtversicherung zur Verfügung stehen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung mit dem Angebot nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 1 Jahr) vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Daten des Versicherungsvertrages (Deckungssumme, Selbstbehalte) zu nennen. Sofern eine solche Versicherungsbestätigung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorgelegt werden kann, ist es ausreichend, eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Haftpflichtversicherung zur Verfügung stehen wird.
— Umsätze (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsätze (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Projekte in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
— Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Projekte in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die dargestellten Leistungen sollten mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein und einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 425
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Der Auftragsbekanntmachung und/oder der Leistungsbeschreibung können Sie die jeweiligen maximalen Förderbeträge der zu vergebenen Teilleistungen entnehmen.
Das Universitätsklinikum Aachen behält sich vor, Angebote, die diesen verbindlichen Kostenrahmen überschreiten, aus dem Verfahren auszuschließen bzw. das Vergabeverfahren — sollten ausschließlich Angebote oberhalb des Kostenrahmens vorliegen — wegen Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.
Das Universitätsklinikum Aachen behält sich vor, Angebote, die diesen verbindlichen Kostenrahmen überschreiten, aus dem Verfahren auszuschließen bzw. das Vergabeverfahren — sollten ausschließlich Angebote oberhalb des Kostenrahmens vorliegen — wegen Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universitätsklinikum Aachen AöR
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Telefon: +49 2418080007📞
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de📧
Fax: +49 2418082504 📠
Internetadresse: https://www.ukaachen.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 208-507898 (2020-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD98
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD98
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Datenschutzrechtliche Bewertung des Projektvorhabens inklusive der Festlegung für das Projekt erforderlicher Maßnahmen zum Datenschutz unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlage der Bundesrepublik Deutschland und einzelner Datenschutzgesetze der Bundesländer (z. B. Darstellung übergreifender Datenschutz- und Sicherheitspolitik im Projektrahmen) und Erstellung einer diesbezüglichen Projektplanung
— Datenschutzrechtliche Bewertung des Projektvorhabens inklusive der Festlegung für das Projekt erforderlicher Maßnahmen zum Datenschutz unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlage der Bundesrepublik Deutschland und einzelner Datenschutzgesetze der Bundesländer (z. B. Darstellung übergreifender Datenschutz- und Sicherheitspolitik im Projektrahmen) und Erstellung einer diesbezüglichen Projektplanung
— Ausarbeitung eines Datenschutzkonzepts angepasst an aktuelle Gegebenheiten (inkl. Risikoanalyse und Definition erforderlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen),
— Vorbereitung, Beratung und Unterstützung bei datenschutzrechtlichen Belangen innerhalb des Projektrahmens,
— Durchführung von Belehrungen und Schulungen der Mitarbeiter des UKA auf Anforderung,
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE-0801900 (Durchführung des Vorhabens Telemedizin@NRW)
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Umsetzung des Arbeitspakets 4
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60.00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-15 📅
Name: x-tention Informationstechnologie GmbH DE
Postanschrift: Bürgermeister-Wegele-Straße 12
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86167
Land: Deutschland 🇩🇪 Augsburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD98
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.