Ziel der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag je Regierungsbezirk in BW für die fachplanerische und kommunikative Begleitung von je ca. 4 Modellkommunen.
Das Land Baden-Württemberg hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, den Treibhausgasausstoß des Verkehrs im Land bis 2030 gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken. Die Ziele sind ohne eine Umgestaltung der kommunalen Verkehrssysteme nicht erreichbar. Klimaschutz im kommunalen Verkehr braucht mehr als Angebote und Anreize.
Das Kompetenznetz Klima Mobil berät, unterstützt und vernetzt Kommunen in Baden-Württemberg, die hochwirksame Maßnahmen zum Klimaschutz im Verkehr umsetzen wollen. Im Bewerbungsaufruf werden bis zu 15 Modellkommunen in Baden-Württemberg ausgewählt, die bereit sind, hochwirksame Maßnahmen zum Klimaschutz im Verkehr umzusetzen.
Der Auftragnehmer soll die fachplanerische Ausarbeitung der eingereichten Modellvorhaben von einer Vorhabenskizze zu einer beschlussfähigen Planung sowie die kommunikative Begleitung, die die Unterstützung bei der Realisierung der Modellvorhaben durch Kommunalpolitik und Bevölkerung sicherstellt, begleiten. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird ein Leistungskatalog erarbeitet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Ziel der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag je Regierungsbezirk in BW für die fachplanerische und kommunikative Begleitung von je ca. 4 Modellkommunen.
Das Land Baden-Württemberg hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, den Treibhausgasausstoß des Verkehrs im Land bis 2030 gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken. Die Ziele sind ohne eine Umgestaltung der kommunalen Verkehrssysteme nicht erreichbar. Klimaschutz im kommunalen Verkehr braucht mehr als Angebote und Anreize.
Das Kompetenznetz Klima Mobil berät, unterstützt und vernetzt Kommunen in Baden-Württemberg, die hochwirksame Maßnahmen zum Klimaschutz im Verkehr umsetzen wollen. Im Bewerbungsaufruf werden bis zu 15 Modellkommunen in Baden-Württemberg ausgewählt, die bereit sind, hochwirksame Maßnahmen zum Klimaschutz im Verkehr umzusetzen.
Der Auftragnehmer soll die fachplanerische Ausarbeitung der eingereichten Modellvorhaben von einer Vorhabenskizze zu einer beschlussfähigen Planung sowie die kommunikative Begleitung, die die Unterstützung bei der Realisierung der Modellvorhaben durch Kommunalpolitik und Bevölkerung sicherstellt, begleiten. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird ein Leistungskatalog erarbeitet.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 738 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 1 „Regierungsbezirk Stuttgart“ umfasst die fachplanerische und kommunikative Begleitung der Modellkommunen aus dem Regierungsbezirk Stuttgart” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit📦
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Die Teilnahmeunterlagen sind unter...”
Beschreibung der Beschaffung
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Die Teilnahmeunterlagen sind unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren herunterzuladen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Verfahrensablauf
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Planerische Ausarbeitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3. Kommunikative Begleitung
Preis (Gewichtung): 0
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 184 500 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Unterlagen.
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Auswahlkriterien siehe Unterlagen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 2 „Regierungsbezirk Karlsruhe“ umfasst die fachplanerische und kommunikative Begleitung der Modellkommunen aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 184 500 💰
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 3 „Regierungsbezirk Freiburg“ umfasst die fachplanerische und kommunikative Begleitung der Modellkommunen aus dem Regierungsbezirk Freiburg” Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 184 500 💰
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 4 „Regierungsbezirk Tübingen“ umfasst die fachplanerische und kommunikative Begleitung der Modellkommunen aus dem Regierungsbezirk Tübingen.” Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 184 500 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“5.1. Ausschlussgründe Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
5.1. Ausschlussgründe Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4. Bietergemeinschaften Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Antragsabgabe ist unzulässig.
5.5. Subunternehmer Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5.2. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5.2. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres beizufügen, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5.3. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5.3. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erfolgreich umgesetzte Projekte bzw. Planungen und Kommunikationsprozesse vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter in folgenden Bereichen Expertise hat:
— Planung und Kommunikation von hochwirksamen Maßnahmen zum Klimaschutz im Verkehr aus beispielsweise folgenden Handlungsfeldern;
— Parkraumbewirtschaftung und Umwidmung von Straßenraum;
— Verkehrsberuhigung, Geschwindigkeitskonzepte und Straßenraumumgestaltung;
— Bevorrechtigung umweltfreundlicher Verkehre bei gleichzeitiger Rücknahme von Flächen für den motorisierten Individualverkehr;
— Überzeugungsarbeit von politischen Gremien sowie Bürgerinnen und Bürgern zur Umsetzung restriktiver Maßnahmen zum Klimaschutz im Verkehr;
— Erfahrung in der strategischen Kommunikation und Kommunikationsmaßnahmen;
— Kommunikation und Moderation bei Konfliktthemen im Verkehr.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“2.4. Budget/Rahmenvertrag/Vergütung Der Auftraggeber hat ein Gesamtbudget von 738 000 EUR netto. Dieses Budget wird je nach Auswahl der Modellkommunen auf...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
2.4. Budget/Rahmenvertrag/Vergütung Der Auftraggeber hat ein Gesamtbudget von 738 000 EUR netto. Dieses Budget wird je nach Auswahl der Modellkommunen auf die 4 Regierungsbezirke aufgeteilt. In jedem Los sollen ca. 4 Modellkommunen ausgewählt werden. Für die fachplanerische und kommunikative Begleitung pro Modellkommune geht der Auftraggeber von einem Budget von 30 000 EUR, 50 000 EUR oder 70 000 EUR netto, je nach Umfang und Ambition der Modellvorhaben, aus.
Mit jeden AN wird daher ein Rahmenvertrag geschlossen, der in der Gesamthöhe und in der Anzahl der zu betreuenden Kommunen und der Budgetzuweisung an die zu betreuenden Kommunen von der Auswahl der Kommunen abhängig ist. In diesem Rahmenvertrag wird in Abhängigkeit der Kommune die Gewichtung zwischen fachplanerische und kommunikative Begleitung variiert und darin einzelne Module, bzw. abstrakte Bausteine, vereinbart.
Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis und nach Abschluss eines Arbeitspaktes erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen. Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den AG auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
2.5. Vertragsbedingungen Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden in folgender Reihenfolge:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen;
— ggf. nachgelagerte Bieterinformationen;
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
— die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B);
— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Stand 2004) sowie
— ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, soweit datenschutzrechtlich erforderlich (mit dem Auftragnehmer abzustimmen).
Es gelten ausschließlich unsere AGB vom Juni 2004, die diesem Schreiben beiliegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe beiliegend).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-24
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-07-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-30 📅
“Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/...”
Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
3. Ausschreibungsbedingungen:
3.1. Grundlagen Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt, da die Vertragsgestaltung und die vertraglich geschuldete Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden können, da Art und Umfang der Arbeitspakte und darin enthaltenen Bausteine noch mit den Bietern zu erarbeiten bzw. zu verhandeln ist.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt geplant:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb Es wird ein Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt. Der Auftraggeber fordert die Bewerber bereits im Teilnahmewettbewerb neben ihrer Eignung dazu auf, ein erstes Konzept mit einem Umfang von max. acht Seiten zzgl. Anlagen abzugeben. Das erste Konzept dient zum einen der Auswahl der Teilnehmer und zum anderen als Grundlage und Vorbereitung der Verhandlungen und Bestimmung der Leistungsbausteine.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter je Los für den Schritt 2 auswählen und diese zu Verhandlungen auffordern.
Schritt 2: Verhandlungsverfahren Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 28/29 des Jahres 2020 ausgewählt und zu Verhandlungen voraussichtlich in der KW 30/31 des Jahres 2020 eingeladen. Der Bieter bringt hierbei weitere Konkretisierung der Leistungsbestimmung nach seiner Erfahrung ein. Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren. Ziel der Verhandlungen ist seitens des AG eine verbindliche Leistungsbeschreibung als Grundlage für den Rahmenvertrag zu erstellen.
Schritt 3: Abgabe eines Angebots und Vertragsabschluss Zum Abschluss werden die Bieter auf Grundlage des Rahmenvertrages und der verbindlichen Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Zuschlag auf das endgültige Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien entschieden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure (z. B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2. Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Anträge Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 24.6.2020, 12.00 Uhr in elektronischer in Textform bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Vergabestelle auf dem Portal von ELVIS Subreport unter https://www.subreport-elvis.de mit der ELVIS-ID E27977377 vorliegen.
Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Anträge und Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3. Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal von ELVIS Subreport darauf hinzuweisen.
Fragen zum Antrag müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Montag, 15.6.2020, 12.00 Uhr auf dem Portal von ELVIS Subreport unter https://www.subreport-elvis.de mit der ELVIS-ID E27977377 eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6. Erstattung von Aufwendungen Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache Der Teilnahmeantrag (kurz: Antrag) und das Angebot sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen.
4.2. Notwendiger Inhalt. Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen, dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten.
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“3.7. Nachprüfung der Vergabe Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
3.7. Nachprüfung der Vergabe Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe:
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe, Telefon: 0721/926-8730, Telefax: 0721/926-3985. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2020/S 102-246287 (2020-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 738 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 1 „Regierungsbezirk Stuttgart“ umfasst die fachplanerische und kommunikative Begleitung der Modellkommunen aus dem Regierungsbezirk Stuttgart;”
Titel:
“Los 2 „Regierungsbezirk Karlsruhe“ umfasst die fachplanerische und kommunikative Begleitung der Modellkommunen aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe;”
Titel:
“Los 3 „Regierungsbezirk Freiburg“ umfasst die fachplanerische und kommunikative Begleitung der Modellkommunen aus dem Regierungsbezirk Freiburg;”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 102-246287
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1 und 2
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Team Red Deutschland GmbH
Postanschrift: Almstadtstr. 7
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 344 400 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 3 und 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bridging IT
Postanschrift: N7, 5-6
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 393 600 💰
“Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/...”
Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
3. Ausschreibungsbedingungen 3.1 Grundlagen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt, da die Vertragsgestaltung und die vertraglich geschuldete Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden können, da Art und Umfang der Arbeitspakte und darin enthaltenen Bausteine noch mit den Bietern zu erarbeiten bzw. zu verhandeln ist.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt geplant:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb. Es wird ein Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt. Der Auftraggeber fordert die Bewerber bereits im Teilnahmewettbewerb neben ihrer Eignung dazu auf, ein erstes Konzept mit einem Umfang von max. acht Seiten zzgl. Anlagen abzugeben. Das erste Konzept dient zum einen der Auswahl der Teilnehmer und zum anderen als Grundlage und Vorbereitung der Verhandlungen und Bestimmung der Leistungsbausteine.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens 3 und maximal fünf geeignete Bieter je Los für den Schritt 2 auswählen und diese zu Verhandlungen auffordern.
Schritt 2: Verhandlungsverfahren. Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 28/29 des Jahres 2020 ausgewählt und zu Verhandlungen voraussichtlich in der KW 30/31 des Jahres 2020 eingeladen. Der Bieter bringt hierbei weitere Konkretisierung der Leistungsbestimmung nach seiner Erfahrung ein. Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren. Ziel der Verhandlungen ist seitens des AG eine verbindliche Leistungsbeschreibung als Grundlage für den Rahmenvertrag zu erstellen.
Schritt 3: Abgabe eines Angebots und Vertragsabschluss. Zum Abschluss werden die Bieter auf Grundlage des Rahmenvertrages und der verbindlichen Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Zuschlag auf das endgültige Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien entschieden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure (z. B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Anträge. Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 24.6.2020, 12.00 Uhr in elektronischer in Textform bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Vergabestelle auf dem Portal von ELVIS Subreport unter https://www.subreport-elvis.de mit der ELVIS-ID E27977377 vorliegen.
Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Anträge und Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal von ELVIS Subreport darauf hinzuweisen.
Fragen zum Antrag müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Montag, 15.6.2020, 12.00 Uhr auf dem Portal von ELVIS Subreport unter https://www.subreport-elvis.de mit der ELVIS-ID E27977377 eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote 4.1 Abgabe in deutscher Sprache. Der Teilnahmeantrag (kurz: Antrag) und das Angebot sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen.
4.2 Notwendiger Inhalt. Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen, dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten. 4.3) Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“3.7 Nachprüfung der Vergabe Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
3.7 Nachprüfung der Vergabe Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe:
Vergabekammer Baden-Württemberg Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Telefon: 0721/926-8730 Telefax: 0721/926-3985 Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 203-494218 (2020-10-14)