Bedingungen für die Vertragserfüllung
2.4 Budget/Erweiterung
Der Rahmenvertrag umfasst folgendes jährliches zu Verfügung stehende Basisbudget. In den genannten Budgets sind alle Agentur- und Umsetzungskosten enthalten.
2021-2024: Im Maximalfall 400 000 EUR brutto Basisbudget
Die AG behält sich als Option vor, das jährliche Budget auf bis zu 1 000. 000 EUR brutto anzuheben.
2.5 Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen pauschal auf Rechnungsstellung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
Die Vergütung wird wie folgt fällig:
1. Teilzahlung (Ende erstes Quartal) 25 % der (jährlichen) Auftragssumme,
2. Teilzahlung (Ende zweites Quartal) 25 % der (jährlichen) Auftragssumme,
3. Teilzahlung (Ende drittes Quartal) 25 % der (jährlichen) Auftragssumme,
4. Abschlusszahlung (spätestens zum 30.11.) 20 % der (jährlichen) Auftragssumme,
5. Scharfe Schlussabrechnung und Schlusszahlung nach Abschluss aller Nacharbeiten.
Die Abrechnung erfolgt bezüglich der Agenturkosten auf Basis des im Angebot kalkulierten Preises. Der Preis kann nach Abgabe des Angebots nicht mehr angepasst werden.
Die Fremdkosten werden von der AN auf Vorlage der Rechnungen jeweils nach Abschluss eines Jahres beglichen.
Sollte sich während des Zeitraums der Leistungserbringung andeuten, dass Fremdkosten höher ausfallen als im Rahmen des Angebots kalkuliert wurde, ist die AN vorher zu informieren. Es müssen dann an selbiger oder an anderer Stelle Fremdkosten eingespart werden. Die Entscheidung darüber trifft die AG.
Reisekosten sowie Kosten für Verpflegung und Übernachtung, die den Mitarbeitern des Auftragnehmers entstehen, werden bei der Jahreskalkulation in den Honorarkosten-Pauschalen eingepreist und nicht gesondert als Sachkosten abgerechnet.
Die jährlichen Abrechnungen umfassen eine Aufschlüsselung der geleisteten Tätigkeiten, getrennt nach Agenturleistungen und Fremdleistungen. Die Abrechnungen beschreiben die durchgeführten Tätigkeiten, die je Aufgabe eingesetzten Personalstunden differenziert nach Funktion/Qualifikation und Dienstleister (wenn Bietergemeinschaft) (Agenturhonorar) sowie die Rechnungen für Fremdleistungen (Belege und Belegexemplare werden beigefügt) (Umsetzungsbudget).
Die Einholung von Angeboten für Fremdleistungen im Sinne der Ausschreibung wird von der AN dokumentiert und bei Anfrage der AG vorgelegt.
Bei der Beauftragung von Fremdleistungen prüft die AN zudem eigenverantwortlich, ob für diese eine Künstlersozialabgabe abgeführt werden muss und trägt in diesem Falle die Kosten. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung, die Kosten sind entsprechend einzupreisen.
2.6 Vertragsbedingungen
Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag der die Dienstleistung der Beratung und die Durchführung einzelner Teilleistungen als Werkvertrag beinhaltet. Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Zuschlag ein gesondertes Vertragsdokument zu erstellen.
Vertragsbestandteile werden in der Reihenfolge:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen;
— ggf. nachgelagerte Bieterinformationen;
— eine Lizenzvereinbarung;
— die Leistungsbeschreibung aus dem endgültigen Angebot des Bieters;
— die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B);
— sowie im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen des BGB;
— ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, soweit datenschutzrechtlich erforderlich (mit dem Auftragnehmer abzustimmen).
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)