In Baden-Württemberg wird die Erzeugung alternativer Kraftstoffe unter dem Überbegriff „Renewable Energy Fuels (reFuels)" geführt. Damit sind Kraftstoffe definiert, die auf der Grundlage von Erneuerbaren Energien hergestellt werden. Diese sind aus Landessicht notwendig zum Erreichen der Klimaziele im Verkehrssektor. Aus einem ersten Projekt im Rahmen des Strategiedialogs Automobilwirtschaft BW (SDA) in 2018 ist ein Programm mit abteilungs- und ressortübergreifenden Aufgaben geworden.
Nachdem die Bereitstellung regenerativ erzeugter Kraftstoffe (Benzin und Diesel) und deren drop-in Effekte in der Bestandsflotte, die Bewertung der Anwendungseigenschaften sowie Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure in die Gesellschaft und Kommunikation im Projekt „reFuels — Kraftstoffe neu denken" am Karlsruher Institut für Technologie untersucht wurden soll nun mit der Skalierung der entsprechenden Produktion und der dazu erforderlichen Anlagen begonnen werden. Auf dieser Basis könnten in einem nächsten Schritt großformatige Produktionsanlagen, z. B. in Südeuropa oder Nordafrika in die Umsetzung gehen. Oder auch dezentrale Anlagen in Deutschland, wenn geeignete Rahmenbedingungen vorliegen. Aufbauend auf einer vorhandenen Grobkonzeption und einer Road Map für reFuels soll nun eine Demonstrationsanlage vorbereitet werden.
Im Rahmen der ausgeschriebenen Studie zur „Wissenschaftlichen Begleitung der inhaltlich strategischen Weiterentwicklung im Projekt reFuels" sollen vertieft Fragen der Skalierung und die weiteren Phasen der Förderantragstellung sowie der notwendige regulatorische Rahmen in den Blick genommen werden, damit für derartige Anlage ein Business Case und für die Produkte ein Markt entstehen kann. Darüber hinaus sollen die weiteren Aktivitäten zur Demonstrationsanlage, die planungsrechtlichen Fragen und der auszugestaltende regulatorische Rahmen kompetent wissenschaftlich begleitet und die Hausspitze des Verkehrsministeriums bei Bedarf fundiert beraten werden. Durch diese Dienstleistung soll das Thema Strategie für die Entwicklung synthetischer Kraftstoffe für Baden-Württemberg/Deutschland/ Europa weiter ausgearbeitet werden.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Kap. 6 ff./Teil B.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschr. reFeuls DL zu Begl. u Weiterentwicklung
2020/0260
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit📦
Kurze Beschreibung:
“In Baden-Württemberg wird die Erzeugung alternativer Kraftstoffe unter dem Überbegriff „Renewable Energy Fuels (reFuels)" geführt. Damit sind Kraftstoffe...”
Kurze Beschreibung
In Baden-Württemberg wird die Erzeugung alternativer Kraftstoffe unter dem Überbegriff „Renewable Energy Fuels (reFuels)" geführt. Damit sind Kraftstoffe definiert, die auf der Grundlage von Erneuerbaren Energien hergestellt werden. Diese sind aus Landessicht notwendig zum Erreichen der Klimaziele im Verkehrssektor. Aus einem ersten Projekt im Rahmen des Strategiedialogs Automobilwirtschaft BW (SDA) in 2018 ist ein Programm mit abteilungs- und ressortübergreifenden Aufgaben geworden.
Nachdem die Bereitstellung regenerativ erzeugter Kraftstoffe (Benzin und Diesel) und deren drop-in Effekte in der Bestandsflotte, die Bewertung der Anwendungseigenschaften sowie Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure in die Gesellschaft und Kommunikation im Projekt „reFuels — Kraftstoffe neu denken" am Karlsruher Institut für Technologie untersucht wurden soll nun mit der Skalierung der entsprechenden Produktion und der dazu erforderlichen Anlagen begonnen werden. Auf dieser Basis könnten in einem nächsten Schritt großformatige Produktionsanlagen, z. B. in Südeuropa oder Nordafrika in die Umsetzung gehen. Oder auch dezentrale Anlagen in Deutschland, wenn geeignete Rahmenbedingungen vorliegen. Aufbauend auf einer vorhandenen Grobkonzeption und einer Road Map für reFuels soll nun eine Demonstrationsanlage vorbereitet werden.
Im Rahmen der ausgeschriebenen Studie zur „Wissenschaftlichen Begleitung der inhaltlich strategischen Weiterentwicklung im Projekt reFuels" sollen vertieft Fragen der Skalierung und die weiteren Phasen der Förderantragstellung sowie der notwendige regulatorische Rahmen in den Blick genommen werden, damit für derartige Anlage ein Business Case und für die Produkte ein Markt entstehen kann. Darüber hinaus sollen die weiteren Aktivitäten zur Demonstrationsanlage, die planungsrechtlichen Fragen und der auszugestaltende regulatorische Rahmen kompetent wissenschaftlich begleitet und die Hausspitze des Verkehrsministeriums bei Bedarf fundiert beraten werden. Durch diese Dienstleistung soll das Thema Strategie für die Entwicklung synthetischer Kraftstoffe für Baden-Württemberg/Deutschland/ Europa weiter ausgearbeitet werden.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Kap. 6 ff./Teil B.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 230 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung: Siehe oben.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verständlichkeit und Plausibilität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität, Art und Umfang der angebotenen Leistung sowie Expertise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 40
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 230 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-07 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Leistungsbeschreibung.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“5.1. Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
5.1. Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4. Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5. Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach — sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer — an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5.2. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5.2. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5.3. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5.3. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter:
— eine nachweisliche Expertise über die Thematik reFuels und die jeweiligen Arbeitspakete sowohl auf Landes-, nationaler als auch internationaler Ebene vorweisen kann und sich die Bieter bereits hinreichend mit reFuels als notwendige Handlungsoption für Klimaschutz im Verkehrssektor auf der Landes-, Bundes- und EU-Ebene auseinandergesetzt hat;
— insbesondere ist eine Expertise in den Bereichen Energiewende und Mobilitätswende sowie erneuerbare Stromerzeugung nachzuweisen;
— in der Lage ist eine fundierte Wettbewerbsanalyse auf internationaler Ebene vorzunehmen;
— nachweisliche Erfolge in der Förderantragstellung, insbesondere auf der Bundesebene hat;
— langjährige Erfahrungen in der wissenschaftlichen Begleitung und Politikberatung hat sowie
— in der Lage ist die Projektergebnisse zwar inhaltlich fundiert, aber allgemein verständlich zu formulieren.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“2.4. Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Als...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
2.4. Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Als Zahlungsplan gilt: Die einzelnen APs werden jeweils einzelnen vergütet. Bis zu 50 % können jeweils innerhalb des APs als Teilzahlung in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen. Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den AG auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
2.5. Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen;
— ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen;
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
— die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz — LTMG) (siehe beiliegend).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-27
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-27
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“NVBW — Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
“3.1. Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine...”
3.1. Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure (z. B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2. Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Dienstag, 27.10.2020, 12.00 Uhr in elektronischer Form bei der NVBW — Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Vergabestelle auf dem Portal von DTVP mit der Nummer CXP4YNBDXFM vorliegen.
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3. Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal von DTVP darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Donnerstag, 16.10.2020, 12.00 Uhr auf dem Portal von DTVP mit der Nummer CXP4YNBDXFM eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6. Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen.
4.2. Notwendiger Inhalt Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen, dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten.
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBDXFM
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2020/S 187-450632 (2020-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschr. reFeuls DL zu Begl. u Weiterentwicklung
2020/0261
Kurze Beschreibung:
“In Baden-Württemberg wird die Erzeugung alternativer Kraftstoffe unter dem Überbegriff „Renewable Energy Fuels (reFuels)" geführt. Damit sind Kraftstoffe...”
Kurze Beschreibung
In Baden-Württemberg wird die Erzeugung alternativer Kraftstoffe unter dem Überbegriff „Renewable Energy Fuels (reFuels)" geführt. Damit sind Kraftstoffe definiert, die auf der Grundlage von Erneuerbaren Energien hergestellt werden. Diese sind aus Landessicht notwendig zum Erreichen der Klimaziele im Verkehrssektor. Aus einem ersten Projekt im Rahmen des Strategiedialogs Automobilwirtschaft BW (SDA) in 2018 ist ein Programm mit abteilungs- und ressortübergreifenden Aufgaben geworden.
Nachdem die Bereitstellung regenerativ erzeugter Kraftstoffe (Benzin und Diesel) und deren drop-in Effekte in der Bestandsflotte, die Bewertung der Anwendungseigenschaften sowie Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure in die Gesellschaft und Kommunikation im Projekt „reFuels – Kraftstoffe neu denken" am Karlsruher Institut für Technologie untersucht wurden soll nun mit der Skalierung der entsprechenden Produktion und der dazu erforderlichen Anlagen begonnen werden. Auf dieser Basis könnten in einem nächsten Schritt großformatige Produktionsanlagen, z. B. in Südeuropa oder Nordafrika in die Umsetzung gehen. Oder auch dezentrale Anlagen in Deutschland, wenn geeignete Rahmenbedingungen vorliegen. Aufbauend auf einer vorhandenen Grobkonzeption und einer Road Map für reFuels soll nun eine Demonstrationsanlage vorbereitet werden.
Im Rahmen der ausgeschriebenen Studie zur „Wissenschaftlichen Begleitung der inhaltlich strategischen Weiterentwicklung im Projekt reFuels" sollen vertieft Fragen der Skalierung und die weiteren Phasen der Förderantragstellung sowie der notwendige regulatorische Rahmen in den Blick genommen werden, damit für derartige Anlage ein Business Case und für die Produkte ein Markt entstehen kann. Darüber hinaus sollen die weiteren Aktivitäten zur Demonstrationsanlage, die planungsrechtlichen Fragen und der auszugestaltende regulatorische Rahmen kompetent wissenschaftlich begleitet und die Hausspitze des Verkehrsministeriums bei Bedarf fundiert beraten werden. Durch diese Dienstleistung soll das Thema Strategie für die Entwicklung synthetischer Kraftstoffe für Baden-Württemberg/Deutschland/Europa weiter ausgearbeitet werden.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Kap. 6 ff. / Teil B.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 245604.48 💰
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 187-450632
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zentrum für Sonnenenergie und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg
Postanschrift: Meitnerstraße 1
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 245604.48 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 245604.48 💰
“3.1. Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine...”
3.1. Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure (z. B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.6. Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen,
4.2. Notwendiger Inhalt Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen,
Dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten,
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBDQUB
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 237-585512 (2020-12-01)