Ausschreibung eines Kartensystems „Bildungskarte/Bildungskonto“ und Abrechnung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in der Stadt Bielefeld im Zeitraum 1.10.2020 bis 31.1.2022 zuzüglich einer Verlängerungsoption von 2 x 12 Monaten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung eines Kartensystems „Bildungskarte/Bildungskonto“ und Abrechnung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in der Stadt Bielefeld
100.31-4872”
Titel
Ausschreibung eines Kartensystems „Bildungskarte/Bildungskonto“ und Abrechnung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in der Stadt Bielefeld
100.31-4872
Ausschreibung eines Kartensystems „Bildungskarte/Bildungskonto“ und Abrechnung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in der Stadt Bielefeld im Zeitraum 1.10.2020 bis 31.1.2022 zuzüglich einer Verlängerungsoption von 2 x 12 Monaten.
Ausschreibung eines Kartensystems „Bildungskarte/Bildungskonto“ und Abrechnung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in der Stadt Bielefeld im Zeitraum 1.10.2020 bis 31.1.2022 zuzüglich einer Verlängerungsoption von 2 x 12 Monaten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erfüllungsgrad zu den Vorgaben/Anforderungen aus dem technischen Leistungsverzeichnis”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 80 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“— Angabe von mindestens einer Referenz über die Leistung einer Bildungskarte/eines Bildungskontos inklusive Abrechnung der Leistung und einer zu...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Angabe von mindestens einer Referenz über die Leistung einer Bildungskarte/eines Bildungskontos inklusive Abrechnung der Leistung und einer zu programmierenden Schnittstelle zu einem Fachverfahren;
— Angabe der Anzahl der aktiven Bildungskarten/Bildungskonten inklusive Abrechnung der Leistung und einer programmierten Schnittstelle zu einem Fachverfahren in 2019.
Nach Erfüllung der Mindestanforderungen, erfolgt die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der nachfolgend dargestellten Bewertungskriterien für die Referenzen.
1. Anzahl der o. g. Bildungskarten,
2. Laufzeit der Referenz.
Zu 1 Anzahl der o. g. Bildungskarten:
— 50 Punkte für über 20 000 aktive Bildungskarten/Bildungskonten im Jahr 2019;
— 40 Punkte für mehr als 15 000 und höchstens 20 000 aktive Bildungskarten/Bildungskonten im Jahr 2019;
— 30 Punkte für mehr als 10 000 und höchstens 15 000 aktive Bildungskarten/Bildungskonten im Jahr 2019;
— 20 Punkte für mehr als 7 500 und höchstens 10 000 aktive Bildungskarten/Bildungskonten im Jahr 2019;
— 10 Punkte für mehr als 5 000 und höchstens 7 500 aktive Bildungskarten/Bildungskonten im Jahr 2019;
— 0 Punkte für maximal 5 000 aktive Bildungskarten/Bildungskonten im Jahr 2019.
Zu 2: Laufzeit der Referenz:
— 50 Punkte für eine Laufzeit von 8 Jahren oder länger;
— 40 Punkte für eine Laufzeit zwischen 5 Jahren und bis zu 8 Jahren;
— 30 Punkte für eine Laufzeit zwischen 3 Jahren bis 5 Jahren;
— 20 Punkte für eine Laufzeit zwischen 2 Jahren bis 3 Jahren;
— 10 Punkte für eine Laufzeit zwischen 1 Jahr und 2 Jahren;
— 0 Punkte für eine Laufzeit von weniger als 12 Monaten.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen zu den beiden vorstehend genannten Kriterien zusammen mindestens 50 Punkte erzielt werden, sonst wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftragsbeginn ist für den 1.10.2020 geplant. Für einen Zeitraum von 3 Monaten, beginnend ab 1.10.2020 ist eine Vorlaufphase zur Aktivierung der...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftragsbeginn ist für den 1.10.2020 geplant. Für einen Zeitraum von 3 Monaten, beginnend ab 1.10.2020 ist eine Vorlaufphase zur Aktivierung der Schnittstelle, Schulungen der Mitarbeitenden, der Leistungserbringer, sowie der Akkreditierung von Leistungserbringern etc. vorgesehen. Die Startphase beginnt ab 1.1.2021 mit Produktivsetzung zum 1.2.2021, was bedeutet, dass ab 1.2.2021 die BuT-Leistungen über das Kartensystem abgerechnet werden sollen. Die Einführung der Bildungskarten/Bildungskonten erfolgt sukzessive über einen Zeitraum von 12 Monaten, somit bis 31.1.2022.
Wird der Vertrag von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende nicht gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre plus Vorlaufphase plus Verlängerungsoption von 2 Mal 12 Monaten.
Sollte durch den Gesetzgeber während der Vertragslaufzeit eine grundlegende Reform der Bildungs- und Teilhabeleistungen, insbesondere eine Verlagerung der Zuständigkeit für die Leistungen oder eine Abschaffung der Leistungen in der bisherigen Form erfolgen, so steht beiden Vertragsparteien ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
3. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
4. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
5. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Firmen-/Betriebsbeschreibung (bei Bietergemeinschaften für jedes Unternehmen der Bietergemeinschaft):
— der Bewerber hat mindestens eine Referenz über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Firmen-/Betriebsbeschreibung (bei Bietergemeinschaften für jedes Unternehmen der Bietergemeinschaft):
— der Bewerber hat mindestens eine Referenz über die Leistung einer Bildungskarte/eines Bildungskontos inklusive Abrechnung der Leistungen und einer programmierten Schnittstelle zu einem Fachverfahren beim Referenzgeber aus den letzten 5 Jahren nachzuweisen. Die Referenz ist in einer kurzen Projektbeschreibung darzulegen, aus der die erbrachten Leistungen, der Zeitraum der Leistungserbringung (mit Angabe des Beginns und ggf. des Enddatums im Format MM/JJJJ), Name des verantwortlichen Projektleiters und der jeweiligen Projektbearbeiter des Bewerbers sowie Name und Ansprechpartner (mit Telefonnummer) des jeweiligen Auftraggebers hervorgehen soll.
Gesamtzahl der in 2019 aktiven Bildungskarten/Bildungskonten inklusive Abrechnung der Leistung und einer programmierten Schnittstelle zu einem Fachverfahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Technische Bereitstellung eines Online-Abrechnungssystems per Bildungskar-te/Bildungskonto über das Internet zur Nutzung und Abrechnung der Leistungen zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Technische Bereitstellung eines Online-Abrechnungssystems per Bildungskar-te/Bildungskonto über das Internet zur Nutzung und Abrechnung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe gem. den Vorschriften der §§ 28,29 SGB II, §§ 34, 34a SGB XII, § 2 AsylblG i. V. m. §§ 34, 34a SGB XII und § 6b Bundeskindergeldgesetz. Abrechnung der durchgeführten Transaktionen zwischen Leistungsempfängern (berechtigte Kinder), Leistungserbringern (z. B. Vereinen, Caterern für Mittagessen, Schulen, KiTas usw.) und Leistungsträger (Stadt Bielefeld) inkl. dazugehörigem Reporting, Auswertungsmöglichkeiten und dem Bereitstellen von Schnittstellen und Schnittstellendateien zum eingesetzten Fachverfahren AKDNsozial.
Bei Fragen bezüglich der Schnittstelle zum Fachverfahren AKDN-sozial wenden Sie sich bitte an:
— den Verfahrenshersteller AKDN-sozial, Technologiepark 12, 33100 Paderborn, www.akdn-sozial.de oder
— die GKD Paderborn, Technologiepark 11, 33100 Paderborn, www.gkdpb.de, die das Verfahren im ASP-Betrieb für die Stadt Bielefeld anbietet.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-05
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
“Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Gesamtzahl von ca. 21.500 Bildungskarten/Bildungskonten nach Ablauf von 12 Monaten nach Produktivbeginn erreicht...”
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Gesamtzahl von ca. 21.500 Bildungskarten/Bildungskonten nach Ablauf von 12 Monaten nach Produktivbeginn erreicht wird.
Der wertungsrelevante Angebotspreis wird für den gesamten möglichen Zeitraum der ausgeschriebenen Leistung, also inklusive Verlängerungsoptionen ermittelt:
a) Der Gesamtpreis aus dem Preisblatt für die „Einmaligen Einrichtungskosten“ wirf in voller Höhe bei der Ermittlung des wertungsrelevanten Angebotspreises berücksichtig.
b) Die Kosten für die aktiven Bildungskarten/Bildungskonten werden wie folgt ermittelt:
— Preis je aktiver Bildungskarte/aktivem Bildungskonto bei einer Gesamtausgabe gleich oder weniger 3 000 Stück für einen Zeitraum von 4 Monaten:
Berechnung: 3 000 Stück Bildungskarten/Bildungskonten x 4 Monate á 30 Kalendertage;
— Preis je aktiver Bildungskarte/aktivem Bildungskonto bei einer Gesamtausgabe von 3 001 bis 8 000 Stück für einen Zeitraum von 4 Monaten:
Berechnung: 8 000 Stück Bildungskarten/Bildungskonten x 4 Monate á 30 Kalendertage;
— Preis je aktiver Bildungskarte/aktivem Bildungskonto bei einer Gesamtausgabe von 8 001 bis 15 000 Stück für einen Zeitraum von 4 Monaten:
Berechnung: 15 000 Stück Bildungskarten/Bildungskonten x 4 Monate á 30 Kalendertage;
— Preis je aktiver Bildungskarte/aktivem Bildungskonto bei einer Gesamtausgabe gleich oder größer 15 001 Stück für einen Zeitraum von 36 Monaten:
Berechnung: 20 000 Stück Bildungskarten/Bildungskonten x 36 Monate á 30 Kalendertage.
c) Die Kosten für die Betreuung der Leistungsträger und Leistungserbringer durch Hotline bei technischen Fragen wird für die Dauer von 48 Monaten berücksichtigt.
Die Wertungspunkte des Angebotspreises ergibt sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Prozentpunktzahl (hier: 80) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Prozentpunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.
Die im Preisblatt optional abgefragte Position bleibt bei der Wertung des Angebotspreises unberücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9SHE
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Quelle: OJS 2020/S 063-151047 (2020-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Bielefeld — Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung eines Kartensystems „Bildungskarte/Bildungskonto“ und Abrechnung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in der Stadt...”
Titel
Ausschreibung eines Kartensystems „Bildungskarte/Bildungskonto“ und Abrechnung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in der Stadt Bielefeld
100.31-4872 VV2 EX
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Kurze Beschreibung:
“Ausschreibung eines Kartensystems „Bildungskarte/Bildungskonto“ und Abrechnung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in der Stadt Bielefeld im...”
Kurze Beschreibung
Ausschreibung eines Kartensystems „Bildungskarte/Bildungskonto“ und Abrechnung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in der Stadt Bielefeld im Zeitraum 1.10.2020 bis 31.1.2022 zuzüglich einer einseitigen Verlängerungsoption für die Stadt Bielefeld von 2 x 12 Monaten.
Hier: Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 60 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausschreibung eines Kartensystems „Bildungskarte/Bildungskonto“ und Abrechnung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in der Stadt Bielefeld im...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausschreibung eines Kartensystems „Bildungskarte/Bildungskonto“ und Abrechnung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in der Stadt Bielefeld im Zeitraum 1.10.2020 bis 31.1.2022 zuzüglich einer einseitigen Verlängerungsoption für die Stadt Bielefeld von 2 x 12 Monaten.
Hier: Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftragsbeginn ist für den 1.10.2020 geplant. Für einen Zeitraum von 3 Monaten, beginnend ab 1.10.2020 ist eine Vorlaufphase zur Aktivierung der...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftragsbeginn ist für den 1.10.2020 geplant. Für einen Zeitraum von 3 Monaten, beginnend ab 1.10.2020 ist eine Vorlaufphase zur Aktivierung der Schnittstelle, Schulungen der Mitarbeitenden, der Leistungserbringer, sowie der Akkreditierung von Leistungserbringern etc. vorgesehen. Die Startphase beginnt ab 1.1.2021 mit Produktivsetzung zum 1.2.2021, was bedeutet, dass ab 1.2.2021 die BuT-Leistungen über das Kartensystem abgerechnet werden sollen. Die Einführung der Bildungskarten/Bildungskonten erfolgt sukzessive über einen Zeitraum von 12 Monaten, somit bis 31.1.2022.
Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre plus Vorlauf- und Startphase zuzüglich einer einseitigen Verlängerungsoption für die Stadt Bielefeld von 2 Mal 12 Monaten, längstens also bis zum 31.1.2025
Sollte durch den Gesetzgeber während der Vertragslaufzeit eine grundlegende Reform der Bildungs- und Teilhabeleistungen, insbesondere eine Verlagerung der Zuständigkeit für die Leistungen oder eine Abschaffung der Leistungen in der bisherigen Form erfolgen, so steht beiden Vertragsparteien ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 063-151047
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Bildungskarte u Bildungskonto und Abrechnungen der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Syrcon GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 60 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 85360.15 💰
“Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Gesamtzahl von ca. 21 500 Bildungskarten/Bildungskonten nach Ablauf von 12 Monaten nach Produktivbeginn erreicht...”
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Gesamtzahl von ca. 21 500 Bildungskarten/Bildungskonten nach Ablauf von 12 Monaten nach Produktivbeginn erreicht wird.
Der wertungsrelevante Angebotspreis wird für den gesamten möglichen Zeitraum der ausgeschriebenen Leistung, also inklusive Verlängerungsoptionen ermittelt:
a. Der Gesamtpreis aus dem Preisblatt für die „Einmaligen Einrichtungskosten“ wird in voller Höhe bei der Ermittlung des wertungsrelevanten Angebotspreises berücksichtig.
b. Die Kosten für die aktiven Bildungskarten/Bildungskonten werden wie folgt ermittelt:
— Preis je aktiver Bildungskarte/aktivem Bildungskonto bei einer Gesamtausgabe gleich oder weniger 3 000 Stück für einen Zeitraum von 4 Monaten.
Berechnung: 3 000 Stück Bildungskarten/Bildungskonten x 4 Monate á 30 Kalendertage.
— Preis je aktiver Bildungskarte/aktivem Bildungskonto bei einer Gesamtausgabe von 3 001 bis 8 000 Stück für einen Zeitraum von 4 Monaten.
Berechnung: 8 000 Stück Bildungskarten/Bildungskonten x 4 Monate á 30 Kalendertage
— Preis je aktiver Bildungskarte/aktivem Bildungskonto bei einer Gesamtausgabe von 8 001 bis 15 000 Stück für einen Zeitraum von 4 Monaten.
Berechnung: 15 000 Stück Bildungskarten/Bildungskonten x 4 Monate á 30 Kalendertage.
— Preis je aktiver Bildungskarte/aktivem Bildungskonto bei einer Gesamtausgabe gleich oder größer 15 001 Stück für einen Zeitraum von 36 Monaten.
Berechnung: 20 000 Stück Bildungskarten/Bildungskonten x 36 Monate á 30 Kalendertage.
c. Die Kosten für die Betreuung der Leistungsträger und Leistungserbringer durch Hotline bei technischen Fragen wird für die Dauer von 48 Monaten berücksichtigt.
Die Wertungspunkte des Angebotspreises ergibt sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Prozentpunktzahl (hier: 80) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Prozentpunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.
Die im Preisblatt optional abgefragte Position bleibt bei der Wertung des Angebotspreises unberücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9X1N
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Postleitzahl: 48147
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postleitzahl: 48147
Quelle: OJS 2020/S 227-558567 (2020-11-16)