Abschluss eines Rahmenvertrages Ausstattung der Big Band der Bundeswehr mit Bühnentechnik, Audio-, Multimedia-, und Lichttechnik über 4 Jahre von 2021-2025.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-15.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausstattung der Big Band der Bundeswehr
Q/U2DF/R1788
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Rahmenvertrages Ausstattung der Big Band der Bundeswehr mit Bühnentechnik, Audio-, Multimedia-, und Lichttechnik über 4 Jahre von 2021-2025.”
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag „Ausstattung der Big Band der Bundeswehr", für den Zeitraum ab 1.4.2021-31.3.2025, mit optionalen Verlängerungsmöglichkeiten bis 31.3.2026 zu schließen.
Aus diesem können nach Bedarf bis zu 60 Veranstaltungen pro Jahr, deutschlandweit und teilweise auch europaweit abgerufen werden. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zu Abrufen besteht nicht. Mindestabnahmemengen werden nicht vereinbart. Kurzfristige Terminänderungen müssen möglich sein.
Es finden Veranstaltungen an teilweise aufeinanderfolgenden Tagen in bis zu 300 km voneinander entfernten Veranstaltungsorten mit gleicher Technik statt.
Es sollen Open-Air-Veranstaltungen mit einer Trailerbühne, sowie Indoor-Veranstaltungen mit mehreren verschiedenen Aufbauvarianten stattfinden.
Im Einzelnen handelt es sich um Bereitstellung, Transport, Organisation und Durchführung des Auf-/Abbaus und des Betriebes folgender Gewerke:
— Bühnentechnik (Open-Air-Trailer-Bühne) von mind. 176 m Bühnenfläche;
— Audiotechnik (Line-Array-Beschallungssysteme für bis zu 9 000 Personen, inkl. Digitalkonsolen, digitales Audio-Netzwerk und Monitoring);
— Lichttechnik (kopfbewegte Scheinwerfer);
— Multimediatechnik (LED Wall, Kamerazüge, Regie);
— Riggingtechnik (für Audio-, Licht- und Multimediatechnik).
Zeitlicher Ablauf einer Open-Air-Veranstaltung:
— Die Bühne muss innerhalb von 4 Stunden vollständig betriebsbereit sein.
— Alle weitere Technik muss innerhalb von 3 Stunden vollständig betriebsbereit sein.
— Nach Showende muss der Abbau innerhalb von max. 5 Stunden abgeschlossen und der Veranstaltungsort geräumt sein.
Zeitlicher Ablauf einer Indoor-Veranstaltung:
— Die Technik muss innerhalb von 3 Stunden vollständig betriebsbereit sein.
— Nach Showende muss der Abbau innerhalb von max. 2 Stunden abgeschlossen und der Veranstaltungsort geräumt sein.
Es wird großes Augenmerk auf den optischen und technischen Zustand der Komponenten gelegt. Optische Mängel, Verschleißerscheinungen sind umgehend zu beheben (z. B. Nachlackieren) bzw. Komponenten auf Wunsch auszutauschen (z.B. Planen, Lautsprecher).
Zeitliche Verzögerungen, Materialausfall während der Show, optische Mängel usw. führen unmittelbar zu Rechnungskürzungen.
Für die Unterbringung und Verpflegung des Personals ist der Bewerber zuständig.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsmöglichkeit bis zu einem Jahr (Optionen)
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“1. Zu den in Anlage 1 genannten Leistungen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber 4 Optionen ein.
2. Für die Optionen gelten nachstehende Bedingungen:
Der...”
Beschreibung der Optionen
1. Zu den in Anlage 1 genannten Leistungen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber 4 Optionen ein.
2. Für die Optionen gelten nachstehende Bedingungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, die vereinbarte Leistung anderweitig zu vergeben.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es sich bei den Optionen um ein einseitiges Angebot des Auftragnehmers handelt. Eine Verpflichtung zur Ausübung der Optionen durch den Auftraggeber besteht nicht. Die Ausübung der jeweiligen Optionen erfolgt durch einfaches Schreiben.
Die Möglichkeiten zur Optionsausübung sind wie folgt festgelegt:
Option 1: 3 Monate vom 1.4.2025-31.6.2025
Die Möglichkeit der Optionsausübung für Option 1 besteht bis zum 31.11.2024.
Option 2: 3 Monate vom 1.7.2025-30.9.2025
Die Möglichkeit der Optionsausübung für Option 2 besteht bis zum 28.2.2025.
Option 3: 3 Monate vom 1.10.2025-31.12.2025
Die Möglichkeit der Optionsausübung für Option 3 besteht bis zum 31.5.2025.
Option 4: 3 Monate vom 1.1.2026-31.3.2026
Die Möglichkeit der Optionsausübung für Option 4 besteht bis zum 31.8.2025.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 6 Monate...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 6 Monate ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und vollständige Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Ggf. Erklärung über die Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular B-V 047)
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Ggf. Erklärung über die Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular B-V 047)
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (BAAINBw B-V 034 (VgV)
c) Aktuelle, jeweils nicht älter als 6 Monate ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, formlose Bankerklärung über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Diese muss folgende Punkte beinhalten:
1. Kundenverbindung/Kontoführung,
2. Finanzielle Verhältnisse,
3. Kreditbeurteilung/Zahlungsfähigkeit.
Die Bankerklärung ist im Original in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen bedarf es einer beglaubigten Übersetzung.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft und/oder einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft einzuholen.
d) Angaben zur vollständigen Eigentümerstruktur der Gesellschaft/des Unternehmens,
e) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
f) Formlose Eigenerklärung, dass die gesamte Korrespondenz, Dokumentation und Unterlagen in deutscher Sprache erfolgt.
g) Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer
h) Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes/Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen. Es wird ein Mindestumsatz von 1,2 Mio. EUR (netto) jährlich für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 gefordert.
i) Für die Bewerbergemeinschaft gelten dieselben Bedingungen wie für den Bewerber. Der Mindestumsatz bemisst sich insgesamt für die Bewerbergemeinschaft. Es ist ein Mindestumsatz von 1,2 Mio. EUR (netto) jährlich für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 gefordert.
j) Von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft wird ein Mindestumsatz von 0,4 Mio. EUR (netto) jährlich für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 gefordert.
k) Für Nachunternehmer gelten dieselben Bedingungen wie für den Bewerber mit Ausnahme des Mindestumsatzes. Von jedem Nachunternehmer wird ein Mindestumsatz von 0,4 Mio. EUR (netto) jährlich für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 gefordert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen: Optionale Vertragsverlängerung um bis zu einem Jahr
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-15
13:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-08-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-04 📅
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Quelle: OJS 2020/S 098-234339 (2020-05-15)