BE_E-Linienbusse_2021_TNW

Bentheimer Eisenbahn AG

Die Vergabestelle schreibt die Lieferung von 4 Elektrobussen aus. Die Fahrzeuge müssen spätestens zum
29. April 2022
Voll funktionsfähig in vertragsgemäßem Zustand an die BE ausgeliefert sein. Details sind dem Lastenheft zu entnehmen.
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags der Vergabestelle. Die Zuschlagserteilung erfolgt daher nur und erst nach Vorliegen dieser Genehmigung. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
Für den Fall, dass der Förderzeitraum für den Kauf von Elektrobussen über das Jahr 2022 hinaus verlängert und der Kauf weiterer Elektrobusse seitens der BE durch Unions-, Bundes- und/oder Landesmittel gefördert wird, behält sich die BE vor, weitere 4 Elektrobusse zu erwerben und den Vertrag entsprechend zu verlängern. Der Vertrag wird maximal über acht Jahre gem. § 19 Abs. 3 SektVO verlängert.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-22 Auftragsbekanntmachung
2021-09-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrobusse
Referenznummer: BE_E-Linienbusse_2021 Teilnahmewettbewerb
Kurze Beschreibung:
Die Vergabestelle schreibt die Lieferung von 4 Elektrobussen aus. Die Fahrzeuge müssen spätestens zum 29. April 2022 Voll funktionsfähig in vertragsgemäßem Zustand an die BE ausgeliefert sein. Details sind dem Lastenheft zu entnehmen. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags der Vergabestelle. Die Zuschlagserteilung erfolgt daher nur und erst nach Vorliegen dieser Genehmigung. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Förderzeitraum für den Kauf von Elektrobussen über das Jahr 2022 hinaus verlängert und der Kauf weiterer Elektrobusse seitens der BE durch Unions-, Bundes- und/oder Landesmittel gefördert wird, behält sich die BE vor, weitere 4 Elektrobusse zu erwerben und den Vertrag entsprechend zu verlängern. Der Vertrag wird maximal über acht Jahre gem. § 19 Abs. 3 SektVO verlängert.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrobusse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Grafschaft Bentheim 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bentheimer Eisenbahn AG
Postanschrift: Otto-Hahn-Straße 1
Postleitzahl: 48529
Postort: Nordhorn
Kontakt
Internetadresse: https://www.bentheimer-eisenbahn.de/ 🌏
E-Mail: alexandra.losch@hlp-rae.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHSD71G/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHSD71G 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-24 📅
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 251-633393
ABl. S-Ausgabe: 251
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHSD71G

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabestelle schreibt die Lieferung von 4 Elektrobussen aus. Die Fahrzeuge müssen spätestens zum
29. April 2022
Voll funktionsfähig in vertragsgemäßem Zustand an die BE ausgeliefert sein. Details sind dem Lastenheft zu entnehmen.
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags der Vergabestelle. Die Zuschlagserteilung erfolgt daher nur und erst nach Vorliegen dieser Genehmigung. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
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Für den Fall, dass der Förderzeitraum für den Kauf von Elektrobussen über das Jahr 2022 hinaus verlängert und der Kauf weiterer Elektrobusse seitens der BE durch Unions-, Bundes- und/oder Landesmittel gefördert wird, behält sich die BE vor, weitere 4 Elektrobusse zu erwerben und den Vertrag entsprechend zu verlängern. Der Vertrag wird maximal über acht Jahre gem. § 19 Abs. 3 SektVO verlängert.
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Vier Elektrobusse nach Maßgabe des Lastenheftes.
Beschreibung der Verlängerungen:
Für den Fall einer Verlängerung des Förderzeitraums und der Bewilligung weiterer Zuwendungen zum Erwerb weiterer Elektrobusse wird der Vertrag bis zu maximal acht Jahren verlängert.
Beschreibung der Optionen:
Für den Fall, dass der Förderzeitraum für den Kauf von Elektrobussen über das Jahr 2022 hinaus verlängert und der Kauf weiterer Elektrobusse seitens der BE durch Unions-, Bundes- und/oder Landesmittel gefördert wird, behält sich die BE vor, weitere 4 Elektrobusse zu erwerben.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Antragsnummer ZW1-80154461 EFRE Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur CO2-Reduktion durch Verbesserung der Stadt-/Umlandmobilität im öffentlichen Personennahverkehr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bentheimer Eisenbahn AG
Otto-Hahn-Straße 1
48529 Nordhorn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag gemäß den Formblättern F1 ff. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
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a) Angaben zum Bewerber/zur Bewerbergemeinschaft (Formblatt F2),
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 f. GWB (Formblatt F3).
c) Einzureichen ist der Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
d) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate zum Stichtag der Bewerbungsfrist oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.
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e) Bewerbergemeinschaftserklärung nebst Angabe der Haftung, sofern eine Bewerbergemeinschaft gebildet wird.
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert, die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag gemäß den Formblättern F1 ff. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
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Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Formblatt F2).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Erklärungen und nachfolgende Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
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3.1. Referenzliste über abgeschlossene Lieferungen von in Deutschland für den Linienverkehr zugelassenen Elektrobussen innerhalb der letzten 3 Jahre mit Angabe des
— Konkret ausgelieferten Leistungsgegenstands,
— Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Leistungszeitraums (gem. Formblatt F4).
Mindestanforderung:
Nachweis über die Lieferung von mindestens zwei in Deutschland für den Linienverkehr zugelassene Elektrobussen innerhalb der letzten 3 Jahre. Die Mindestanforderung kann in mehreren Referenzen nachgewiesen werden.
3.2. Angabe des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, die durch Dritte geprüft wird. Der Nachweis kann durch eine Zertifizierung für Qualitätsmanagement, z. B. DIN ISO 9001, oder eine vergleichbare Zertifizierung erfolgen.
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Der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss über ein durch Dritte zertifiziertes und durch Dritte überprüftes Qualitätsmanagementsystem gem. DIN ISO 9001 oder vergleichbar verfügen.
Mindeststandards:
Nachweis über die Lieferung von mindestens zwei in Deutschland für den Linienverkehr zugelassene Elektrobussen innerhalb der letzten 3 Jahre. Die Mindestanforderung kann in mehreren Referenzen nachgewiesen werden.
Mindestanforderung:
Der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss über ein durch Dritte zertifiziertes und durch Dritte überprüftes Qualitätsmanagementsystem gem. DIN ISO 9001 oder vergleichbar verfügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Teilnahmewettbewerb werden diejenigen geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe und damit zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben jeweils die in der Vergabebekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen aufgeführten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung. Die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf 3 Bieter beschränkt.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
Für die Auswahl entscheidend ist zu 100 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar erbrachten Leistungen. Die Vergabestelle wird anhand der eingereichten Referenzen die Kompetenz und Erfahrung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft durch Vergabe von Punkten 1-10 bewerten. Positiv berücksichtigt werden Erfahrungen und Kompetenzen anhand der nachgewiesenen Referenzprojekte mit einer hohen Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung. Eine hohe Anzahl ausgelieferter Busse mit gleicher Antriebsart wird positiv bewertet. Als gleichwertig gelten auch Gelenkbusse mit der ausgeschriebenen Antriebsart.
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Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Zahl von in hohem Grad vergleichbaren Referenzen wird mit 10 Punkten bewertet, die übrigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften erhalten eine entsprechend der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte und der Anzahl hoch vergleichbarer Referenzprojekte hohe Punktzahl. Der entsprechende Punktwert wird mit dem Faktor 100 multipliziert.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung. Die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf 3 Bieter beschränkt.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
Für die Auswahl entscheidend ist zu 100 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar erbrachten Leistungen. Die Vergabestelle wird anhand der eingereichten Referenzen die Kompetenz und Erfahrung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft durch Vergabe von Punkten 1-10 bewerten.
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Positiv berücksichtigt werden Erfahrungen und Kompetenzen anhand der nachgewiesenen Referenzprojekte mit einer hohen Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung. Eine hohe Anzahl ausgelieferter Elektrobusse für den Linienverkehr wird positiv bewertet.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Zahl von in hohem Grad vergleichbaren Referenzen wird mit 10 Punkten bewertet, die übrigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften erhalten eine entsprechend der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte und der Anzahl hoch vergleichbarer Referenzprojekte hohe Punktzahl. Der entsprechende Punktwert wird mit dem Faktor 100 multipliziert.
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Begründung für die Rahmenvereinbarung: Gem. § 19 Abs. 3 SektVO
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Gem. § 19 Abs. 3 SektVO
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-01-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: HLP. Heiermann Losch Rechtsanwälte, Dr. Alexandra Losch
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHSD71G/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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$ 134 GWB lautet:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 251-633393 (2020-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BE_E-Linienbusse_2021 Auftragsvergabe
Kurze Beschreibung:
Die Vergabestelle schreibt die Lieferung von vier (4) Elektrobussen aus. Die Fahrzeuge müssen spätestens zum 29. April 2022 voll funktionsfähig in vertragsgemäßem Zustand an die BE ausgeliefert sein. Details sind dem Lastenheft zu entnehmen. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags der Vergabestelle. Die Zuschlagserteilung erfolgt daher nur und erst nach Vorliegen dieser Genehmigung. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Förderzeitraum für den Kauf von Elektrobussen über das Jahr 2022 hinaus verlängert und der Kauf weiterer Elektrobusse seitens der BE durch Unions-, Bundes- und/oder Landesmittel gefördert wird, behält sich die BE vor, weitere vier (4) Elektrobusse zu erwerben und den Vertrag entsprechend zu verlängern. Der Vertrag wird maximal über acht Jahre gem. § 19 Abs. 3 SektVO verlängert.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 181-471900
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 251-633393
ABl. S-Ausgabe: 181
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHSREJR

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabestelle schreibt die Lieferung von vier (4) Elektrobussen aus. Die Fahrzeuge müssen spätestens zum
voll funktionsfähig in vertragsgemäßem Zustand an die BE ausgeliefert sein. Details sind dem Lastenheft zu entnehmen.
Für den Fall, dass der Förderzeitraum für den Kauf von Elektrobussen über das Jahr 2022 hinaus verlängert und der Kauf weiterer Elektrobusse seitens der BE durch Unions-, Bundes- und/oder Landesmittel gefördert wird, behält sich die BE vor, weitere vier (4) Elektrobusse zu erwerben und den Vertrag entsprechend zu verlängern. Der Vertrag wird maximal über acht Jahre gem. § 19 Abs. 3 SektVO verlängert.
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vier Elektrobusse nach Maßgabe des Lastenheftes, Option der Lieferung weiterer vier Elektrobusse im Fall einer Förderung
Beschreibung der Optionen:
Für den Fall, dass der Förderzeitraum für den Kauf von Elektrobussen über das Jahr 2022 hinaus verlängert und der Kauf weiterer Elektrobusse seitens der BE durch Unions-, Bundes- und/oder Landesmittel gefördert wird, behält sich die BE vor, weitere vier (4) Elektrobusse zu erwerben.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bentheimer Eisenbahn AG Otto-Hahn-Straße 1 48529 Nordhorn

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service- und Kundendienst, Ersatzteilwesen und Ersatzteilversorgung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzung Lastenheft, soweit Vorgaben als wertungsrelevant erfasst sind
Qualitätssicherungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-18 📅
Name: Evobus GmbH Region Nord
Postanschrift: Mercedesstrasse 127/6
Postort: Stuttgard
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland 🇩🇪
Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung.Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass demUnternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zuentstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträgekönnen öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oderden Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnenbeeinträchtigen könnte.
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Quelle: OJS 2021/S 181-471900 (2021-09-13)
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