Die Evaluation des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt" hat gezeigt, dass das Programm mit den baulichen Maßnahmen und seinen flankierenden
Instrumenten einen wichtigen Beitrag leistet, in benachteiligten Quartieren die baulichen Voraussetzungen für soziale Aktivitäten zu schaffen sowie Akteure
Zusammenzubringen und zu mobilisieren. Andererseits kann von Städtebaulicher Förderung allein keine nachhaltige Stabilisierung erwartet werden, vielmehr ist soziale Integration eine gemeinschaftliche Daueraufgabe.
Insbesondere Quartiere, auf die neue soziale Herausforderungen (etwa durch Neu zu integrierende Bevölkerungsgruppen) zukommen, sind hier auf Unterstützung angewiesen. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett die „Ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt – Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier" im August 2016 beschlossen. Mit der Strategie wird das Ziel verfolgt, im Sinne eines integrierten Ansatzes die für eine soziale Quartiersentwicklung relevanten Förderprogramme des Bundes besser aufeinander abzustimmen und miteinander zu verknüpfen. Dies soll in fünf Modellvorhaben erprobt werden.
Aufgabe der Begleitagentur ist die Vernetzung der Modellprogramme und die Evaluierung der Modellprogramme.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-25.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Begleitagentur für die Umsetzung der Ressortübergreifenden Strategie
10.08.86-20.10”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Evaluation des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt" hat gezeigt, dass das Programm mit den baulichen Maßnahmen und seinen flankierenden
Instrumenten...”
Kurze Beschreibung
Die Evaluation des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt" hat gezeigt, dass das Programm mit den baulichen Maßnahmen und seinen flankierenden
Instrumenten einen wichtigen Beitrag leistet, in benachteiligten Quartieren die baulichen Voraussetzungen für soziale Aktivitäten zu schaffen sowie Akteure
Zusammenzubringen und zu mobilisieren. Andererseits kann von Städtebaulicher Förderung allein keine nachhaltige Stabilisierung erwartet werden, vielmehr ist soziale Integration eine gemeinschaftliche Daueraufgabe.
Insbesondere Quartiere, auf die neue soziale Herausforderungen (etwa durch Neu zu integrierende Bevölkerungsgruppen) zukommen, sind hier auf Unterstützung angewiesen. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett die „Ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt – Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier" im August 2016 beschlossen. Mit der Strategie wird das Ziel verfolgt, im Sinne eines integrierten Ansatzes die für eine soziale Quartiersentwicklung relevanten Förderprogramme des Bundes besser aufeinander abzustimmen und miteinander zu verknüpfen. Dies soll in fünf Modellvorhaben erprobt werden.
Aufgabe der Begleitagentur ist die Vernetzung der Modellprogramme und die Evaluierung der Modellprogramme.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 268907.56 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Um 12 bzw. 24 Monate
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend Mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu Unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de Unternehmen, die sich in den vergangenen zwölf Monaten mit einem Angebot oder einem Teilnahmeantrag an einer unserer Ausschreibungen beteiligt und Unterlagen i. S. d. § 48 Abs. 1 VgV eingereicht hatten, von denen sie jetzt annehmen, diese seien immer noch zutreffend und gültig, können anstelle einer erneuten Vorlage auf diese Unterlagen, die genau zu bezeichnen sind, verweisen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend Mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu Unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de Unternehmen, die sich in den vergangenen zwölf Monaten mit einem Angebot oder einem Teilnahmeantrag an einer unserer Ausschreibungen beteiligt und Unterlagen i. S. d. § 48 Abs. 1 VgV eingereicht hatten, von denen sie jetzt annehmen, diese seien immer noch zutreffend und gültig, können anstelle einer erneuten Vorlage auf diese Unterlagen, die genau zu bezeichnen sind, verweisen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-25
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-25
11:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 167-404224 (2020-08-25)