Ziel der Urbanen Liga ist es, Jugendliche an der Stadtentwicklungspolitik und Stadtforschung des Bundes zu beteiligen, um dadurch neue Themen und Handlungsfelder zu identifizieren und zugleich die Mitwirkung von Jugendlichen in den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung zu verbessern. Es soll engagierten Jugendlichen die Möglichkeit bieten, ihre Ideen zur zukünftigen Entwicklung von Städten und ihre Bedürfnisse mit Vertretern des Ministeriums zu diskutieren. Mit der Ausschreibung des Projekts „Mitwirkung von Jugendlichen in der Städtebauförderung- Urbane Liga“ sollen von 2020-2022 4 Jugendforen und 4 Denklabore der Urbanen Liga durchgeführt werden. Zusätzlich ist eine Ko-Forschungsplattform einzurichten. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Jahrgangs 2020/22 der Urbanen Liga werden neu zusammengestellt. Der Auftragnehmer wird im Rahmen des Auftrags mit der Teilnehmerakquise beauftragt und soll über soziale Medien, die Projektwebseite und Multiplikatoren einen Aufruf für neue Teilnehmer initiieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-04.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Begleitforschung Städtebauförderung – Mitwirkung von Jugendlichen in der Städtebauförderung – Urbane Liga
SWD-10.08.32.25.2”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel der Urbanen Liga ist es, Jugendliche an der Stadtentwicklungspolitik und Stadtforschung des Bundes zu beteiligen, um dadurch neue Themen und...”
Kurze Beschreibung
Ziel der Urbanen Liga ist es, Jugendliche an der Stadtentwicklungspolitik und Stadtforschung des Bundes zu beteiligen, um dadurch neue Themen und Handlungsfelder zu identifizieren und zugleich die Mitwirkung von Jugendlichen in den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung zu verbessern. Es soll engagierten Jugendlichen die Möglichkeit bieten, ihre Ideen zur zukünftigen Entwicklung von Städten und ihre Bedürfnisse mit Vertretern des Ministeriums zu diskutieren. Mit der Ausschreibung des Projekts „Mitwirkung von Jugendlichen in der Städtebauförderung- Urbane Liga“ sollen von 2020-2022 4 Jugendforen und 4 Denklabore der Urbanen Liga durchgeführt werden. Zusätzlich ist eine Ko-Forschungsplattform einzurichten. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Jahrgangs 2020/22 der Urbanen Liga werden neu zusammengestellt. Der Auftragnehmer wird im Rahmen des Auftrags mit der Teilnehmerakquise beauftragt und soll über soziale Medien, die Projektwebseite und Multiplikatoren einen Aufruf für neue Teilnehmer initiieren.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 176 470 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Beschreibung der Beschaffung: Siehe "Leistungsbeschreibung"
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 30
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe „Leistungsbeschreibung"
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend Mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit mittels anderer Belege ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?
Lang=de
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend Mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit mittels anderer Belege ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Hierfür steht ein
Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?
Lang=de
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-06
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 048-113663 (2020-03-04)