Die FBB ist Betreiberin der Flughäfen SXF und des zukünftigen Flughafens BER. Im Rahmen der FBB obliegenden Betreiberpflichten ist diese gehalten zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs und zur Sicherung der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten für ordnungsgemäße Instandhaltung, Modernisierung sowie Beseitigung von auftretenden Mängeln etc. an technischen Anlagen unverzüglich zu sorgen. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Prüfleistungen in Form regelmäßig wiederkehrender Prüfungen sowie ggf. einer darauffolgenden Störungsbeseitigung und Instandsetzung an ortsveränderlichen, elektrischen Betriebs-/Arbeitsmitteln an den Flughäfen SXF und BER.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Elektrobereich
Referenznummer: EB-2020-0011
Kurze Beschreibung:
Die FBB ist Betreiberin der Flughäfen SXF und des zukünftigen Flughafens BER. Im Rahmen der FBB obliegenden Betreiberpflichten ist diese gehalten zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs und zur Sicherung der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten für ordnungsgemäße Instandhaltung, Modernisierung sowie Beseitigung von auftretenden Mängeln etc. an technischen Anlagen unverzüglich zu sorgen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Prüfleistungen in Form regelmäßig wiederkehrender Prüfungen sowie ggf. einer darauffolgenden Störungsbeseitigung und Instandsetzung an ortsveränderlichen, elektrischen Betriebs-/Arbeitsmitteln an den Flughäfen SXF und BER.
Die FBB ist Betreiberin der Flughäfen SXF und des zukünftigen Flughafens BER. Im Rahmen der FBB obliegenden Betreiberpflichten ist diese gehalten zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs und zur Sicherung der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten für ordnungsgemäße Instandhaltung, Modernisierung sowie Beseitigung von auftretenden Mängeln etc. an technischen Anlagen unverzüglich zu sorgen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Prüfleistungen in Form regelmäßig wiederkehrender Prüfungen sowie ggf. einer darauffolgenden Störungsbeseitigung und Instandsetzung an ortsveränderlichen, elektrischen Betriebs-/Arbeitsmitteln an den Flughäfen SXF und BER.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Vergabeunterlagen werden aus Sicherheitsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt, die die Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Vergabeunterlagen werden aus Sicherheitsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt, die die Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FBB ist Betreiberin der Flughäfen SXF und des zukünftigen Flughafens BER. Im Rahmen der FBB obliegenden Betreiberpflichten ist diese gehalten zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs und zur Sicherung der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten für ordnungsgemäße Instandhaltung, Modernisierung sowie Beseitigung von auftretenden Mängeln etc. an technischen Anlagen unverzüglich zu sorgen.
Die FBB ist Betreiberin der Flughäfen SXF und des zukünftigen Flughafens BER. Im Rahmen der FBB obliegenden Betreiberpflichten ist diese gehalten zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs und zur Sicherung der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten für ordnungsgemäße Instandhaltung, Modernisierung sowie Beseitigung von auftretenden Mängeln etc. an technischen Anlagen unverzüglich zu sorgen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Prüfleistungen in Form regelmäßig wiederkehrender Prüfungen sowie ggf. einer darauffolgenden Störungsbeseitigung und Instandsetzung an ortsveränderlichen, elektrischen Betriebs-/Arbeitsmitteln an den Flughäfen SXF und BER.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Prüfleistungen in Form regelmäßig wiederkehrender Prüfungen sowie ggf. einer darauffolgenden Störungsbeseitigung und Instandsetzung an ortsveränderlichen, elektrischen Betriebs-/Arbeitsmitteln an den Flughäfen SXF und BER.
Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebs-/Arbeitsmittel gemäß DGUV – V3 und DIN VDE 0701 – 0702 am BER (BsG) + SXF in folgenden Objekten:
— Gebäude: BsG – Allgemeine Bereiche und Bürobereiche;
— Gebäude: BsG – Werkstätten und Einsatzfahrzeugausrüstung;
— Gebäude: SXF – Allgem.-u. Bürobereiche;
— Gebäude: SXF – Werkstätten und Einsatzfahrzeugausrüstung;
— Gebäude: FGT + Parkhäuser.
Prüfgegenstand sind am BER/SXF ca. 24 000 ortsveränderlichen elektrischen Betriebs-/Arbeitsmittel (Stand 02/2020).
Gegenwärtig sind in einem Kalenderjahr Prüfungen nach DGUV-V3 an ca. 15 000 ortsveränderlichen elektrischen Betriebs – und Arbeitsmitteln durchzuführen, die sich nach Plan über das Jahr verteilen. Die Prüfleistungen sind im Rahmen der DGUV – V3 und DIN VDE 0701 – 0702 durchzuführen.
Gegenwärtig sind in einem Kalenderjahr Prüfungen nach DGUV-V3 an ca. 15 000 ortsveränderlichen elektrischen Betriebs – und Arbeitsmitteln durchzuführen, die sich nach Plan über das Jahr verteilen. Die Prüfleistungen sind im Rahmen der DGUV – V3 und DIN VDE 0701 – 0702 durchzuführen.
Vorrang vor allen nachstehend aufgeführten Leistungen hat der „jederzeit reibungslose Flughafenbetrieb“ (24 h – Flughafenverfügbarkeit), diesbezüglich sind alle Leistungen entsprechend zu koordinieren und auszuführen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 2 x 12 Monate
Beschreibung der Optionen:
Option 1:
Verlängerung des Vertrages um 2 mal 12 Monate.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) zweimal um jeweils12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) zweimal um jeweils12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Zusätzliche Informationen:
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Vergabeunterlagen werden aus Sicherheitsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt, die die Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Vergabeunterlagen werden aus Sicherheitsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt, die die Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Dahme Spreewald
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift,
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung,
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung,
3. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
3. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden,
4. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
4. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung,
5. Mit dem Teilnahmeantrag ist die zur Verfügung gestellte Vertraulichkeitsvereinbarung einzureichen.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o. g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2016, 2017, 2018 abgeschlossen wurden.
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften ist zusätzlich der Umsatz der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren und in der Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften ist zusätzlich der Umsatz der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren und in der Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) einzureichen.
Mindeststandards:
Als „Mindeststandard“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein durchschnittlicher Umsatz (netto) von 500 000 EUR des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Maßgeblich ist der mittlere Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016-2018).
Als „Mindeststandard“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein durchschnittlicher Umsatz (netto) von 500 000 EUR des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Maßgeblich ist der mittlere Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016-2018).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Unternehmensreferenzen (Mindestanforderung)
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2017 bis 31.12.2019 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1.1 beinhalten.
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2017 bis 31.12.2019 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1.1 beinhalten.
Ein ggf. bestehender Rahmenvertrag kann eine längere Laufzeit haben. Für den jeweiligen Einzelauftrag (Abruf) gelten hinsichtlich des Abschlusses der Leistungen die vorbenannten Anforderungen.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 stellt der Auftraggeber ein Formular zur Verfügung, was von den Bewerbern genutzt werden soll.
Die Anzahl von 2 Referenzen pro Jahr mit einem Auftragsvolumen von mind. je 10 000 geprüften Arbeits-/Betriebsmittel pro Jahr ist einzureichen.
Es besteht die Möglichkeit für den Teilnehmer Referenzen zu kumulieren. Sofern dies der Fall sein sollte, sind die Referenzblätter mehrfach zu verwenden und entsprechend zu nummerieren, um eine eindeutige Zuordnung der Referenzen zu gewährleisten.
Beispielhaft: 10 Referenzen a 1 000 Stück geprüfte Arbeits-/ Betriebsmittel.
2. Personelle Ausstattung (Mindestanforderung):
2.1 Nachweis der Beschäftigung von jahresdurchschnittlich mindestens 10 Elektrofachkräften in den Jahren 2017, 2018, 2019.
Für die komplette Vertragserfüllung bzw. Umsetzung aller beauftragten Leistungen ist vom Auftragnehmer einen Ansprechpartner mit einem Vertreter zu benennen.
2.2 Der pot. Auftragnehmer muss mindestens 2 Mitarbeiter für die Durchführung der Erst-und Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV-V3 am Standort SXF/BER zum Zeitpunkt der jeweiligen Prüffrist vorhalten. Diese ausführenden Elektrofachkräfte müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine Qualifikation „zur Prüfung befähigte Person" nachweisen. Weiterhin muss der Auftragnehmer mit den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, der Betriebssicherheitsverordnung, den technischen Regeln der Betriebssicherheit TRBS 1201 „Prüfung von Betriebs-/Arbeitsmitteln" und der TRBS 1203 „Befähigte Personen – besondere Anforderungen Elektrische Gefährdung", der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Betriebs-/Arbeitsmittel" gemäß DGUV-V3, DIN VDE 0701- 0702 sowie den Durchführungsanweisungen vertraut sein. Das bereitzustellende Personal muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
2.2 Der pot. Auftragnehmer muss mindestens 2 Mitarbeiter für die Durchführung der Erst-und Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV-V3 am Standort SXF/BER zum Zeitpunkt der jeweiligen Prüffrist vorhalten. Diese ausführenden Elektrofachkräfte müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine Qualifikation „zur Prüfung befähigte Person" nachweisen. Weiterhin muss der Auftragnehmer mit den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, der Betriebssicherheitsverordnung, den technischen Regeln der Betriebssicherheit TRBS 1201 „Prüfung von Betriebs-/Arbeitsmitteln" und der TRBS 1203 „Befähigte Personen – besondere Anforderungen Elektrische Gefährdung", der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Betriebs-/Arbeitsmittel" gemäß DGUV-V3, DIN VDE 0701- 0702 sowie den Durchführungsanweisungen vertraut sein. Das bereitzustellende Personal muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Sofern vorhanden: Kopie des Nachweises (TRBS 1203 „zur Prüfung befähigte Person) des voraussichtlich einzusetzenden Personals, anderenfalls Eigenerklärung, dass der Nachweis vor Zuschlagserteilung eingereicht wird.
Mindeststandards:
Zu 1)
1.1 Zwei Referenzen aus dem unter 1. genannten Zeitraum;
Leistungsart: Prüfung der ortsveränderlichen Arbeits- und Betriebsmittel nach DGUV – Vorschrift 3/ DIN VDE 701 – 702
— Leistungsumfang: Abwicklung von Einzelaufträgen/ RV-Abrufen in einem Jahr…
… (2017) ≥ 10 000 Stück geprüfte Arbeits-/Betriebsmittel (Stück) nach DGUV – Vorschrift 3/ DIN VDE 701 – 702;
… (2018) ≥ 10 000 Stück geprüfte Arbeits-/Betriebsmittel (Stück) nach DGUV – Vorschrift 3/ DIN VDE 701 – 702;
… (2019) ≥ 10 000 Stück geprüfte Arbeits-/Betriebsmittel (Stück) nach DGUV – Vorschrift 3/ DIN VDE 701 – 702.
Zu 2)
2.1. Nachweis der Beschäftigung von jahresdurchschnittlich mindestens 10 Elektrofachkräften in den Jahren 2017, 2018, 2019.
2.2. Vorhalten von mindestens 2 Mitarbeitern mit abgeschlossener Berufsausbildung zur Elektrofachkraft und Befähigung (gemäß TRBS 1203) zur Durchführung der Erst- und Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV-V3/ DIN VDE 701-702 am Standort SXF/BER zum Zeitpunkt der jeweiligen Prüffrist.
2.2. Vorhalten von mindestens 2 Mitarbeitern mit abgeschlossener Berufsausbildung zur Elektrofachkraft und Befähigung (gemäß TRBS 1203) zur Durchführung der Erst- und Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV-V3/ DIN VDE 701-702 am Standort SXF/BER zum Zeitpunkt der jeweiligen Prüffrist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.1. verwiesen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das einzusetzende Personal im Sicherheitsbereich gem. § 8 LuftSiG muss bei Leistungsbeginn gem. § 7 LuftSiG sicherheitsüberprüft sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-28 📅
1. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „Kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
1. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „Kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EB-2020-0011 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum (4.5.2020, 11.00 Uhr, an die unter Ziffer I.1. bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EB-2020-0011 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum (4.5.2020, 11.00 Uhr, an die unter Ziffer I.1. bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 067-160376 (2020-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Vergabeunterlagen wurden aus Sicherheitsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt, die die Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Vergabeunterlagen wurden aus Sicherheitsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt, die die Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebs- / Arbeitsmittel gemäß DGUV – V3 und DIN VDE 0701 – 0702 am BER (BsG) + SXF in folgenden Objekten:
— Gebäude: SXF – Allgem.-u. Bürobereiche:;
— Gebäude: FGT + Parkhäuser;
Prüfgegenstand sind am BER / SXF ca. 24 000 ortsveränderlichen elektrischen Betriebs- / Arbeitsmittel (Stand 02/2020).
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Zusätzliche Informationen:
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Vergabeunterlagen wurden aus Sicherheitsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt, die die Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden. Die Vergabeunterlagen wurden aus Sicherheitsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt, die die Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-13 📅
Name: KPS Prüfservice GmbH
Postanschrift: Goldbeckstr. 5
Postort: Hirschberg
Postleitzahl: 69493
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 620184600📞
E-Mail: frank.wuertenberger@kps-gruppe.de📧
Land: Rhein-Neckar-Kreis🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Quelle: OJS 2020/S 146-360406 (2020-07-29)