Beratung und Coaching der Mitarbeitenden des Infotelefons Organspende inklusive Reporting und Evaluation. – Los 2

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Es handelt sich hier um Los 2, mit dem Vertragsgegenstand: Beratung und Coaching der Mitarbeitenden des Infotelefons Organspende inklusive Reporting und Evaluation als EU-weite Vergabe; zugehörig zu Los 1 (veröffentlicht am 30.3.2020, BZgA _2020_10, vgl. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=321047): Erstellung und Wartung einer webbasierten Datenbank zur Erfassung statistischer Parameter der Anrufer am Infotelefon Organspende und Los 3 (noch nicht verl: Abwicklung eingehender Anfragen per Telefon (Infotelefon Organspende).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-11 Auftragsbekanntmachung
2021-02-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Coaching
Referenznummer: BZgA_2020_16
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich hier um Los 2, mit dem Vertragsgegenstand: Beratung und Coaching der Mitarbeitenden des Infotelefons Organspende inklusive Reporting und Evaluation als EU-weite Vergabe; zugehörig zu Los 1 (veröffentlicht am 30.3.2020, BZgA _2020_10, vgl. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=321047): Erstellung und Wartung einer webbasierten Datenbank zur Erfassung statistischer Parameter der Anrufer am Infotelefon Organspende und Los 3 (noch nicht verl: Abwicklung eingehender Anfragen per Telefon (Infotelefon Organspende).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Coaching 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Postanschrift: Maarweg 149-161
Postleitzahl: 50825
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.bzga.de 🌏
E-Mail: poststelle@bzga.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=333101 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=333101 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-11 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-16 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 115-279270
ABl. S-Ausgabe: 115

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Hintergrundinformationen und Vorbemerkungen sind unter § 4 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ein Teilprojekt aus dem Beratungsangebot der BZgA im Rahmen ihrer Aufklärungsarbeit nach § 2 Absatz 1 TPG ist die kostenlose telefonische Information zur Organ- und Gewebespende für Bürgerinnen und Bürger. Kommunikativ und fachlich gut geschultes Personal garantiert, dass die häufigsten und wichtigsten Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Organ- und Gewebespende fachlich korrekt und auf Grundlage des aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Stands beantwortet werden. Für spezielle Fragen, die ein besonderes medizinisches Fachwissen erforderlich machen, muss daher die Verbindung zu medizinischen Fachexpertinnen und Fachexperten gewährleistet sein.
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Ziel des Infotelefons Organspende ist es, Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen umfassend und im Hinblick auf die Möglichkeiten, die Voraussetzungen und die Bedeutungen der Organ- und Gewebespende ergebnisoffen zu informieren (vgl. § 2 Absatz 1 TPG). Die Informationen dürfen nicht tendenziös, ideologisch oder interessengeleitet sein, sondern müssen neutral und ergebnisoffen im Hinblick auf eine individuelle Entscheidung des Anrufers bzw. der Anruferin zur Organspende erfolgen.
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Die Zahl der geführten Gespräche schwankt zwischen 1 000 und 4 000 pro Monat. Im Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft beschlossen. Das Gesetz tritt am 1.3.2022 in Kraft. Eine wesentliche Änderung, die das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft mit sich bringt, ist die Einrichtung eines Online-Registers, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organspende dokumentiert werden kann. Dieses Register befindet sich derzeit im Aufbau. Anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft ist – basierend auf den Erfahrungen aus der Einführung der Entscheidungslösung im Jahr 2012 – mit einem Anstieg der Anrufzahlen auf mehr als 14 000 Anrufe pro Monat zu rechnen.
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Auftragsgegenstand im Einzelnen:
A. Auftaktgespräch
Für die erste und grundlegende Abstimmung der Aufgaben zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet spätestens 10 Tage nach Zuschlagserteilung ein Auftaktgespräch auf Einladung des Auftraggebers beim Auftraggeber vor Ort statt. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 A der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Optional: A.1. Durchführung des Auftaktgesprächs als Telefon- bzw. Videokonferenz. § 4 Abs. 2 A1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
B. Übergreifende Projektorganisation und laufende Abstimmung mit dem Auftraggeber
Der Auftragnehmer hat während der gesamten Vertragsdauer einen engen Arbeitskontakt zum zuständigen Fachreferat des Auftraggebers zu halten. Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, im erforderlichen Umfang mit dem Dienstleister für die Erstellung und Wartung der Datenbank (im folgenden „Dienstleister „Programmierung Datenbank““ genannt) sowie dem Dienstleister für die Abwicklung eingehender Anfragen am Infotelefon Organspende (im folgenden „Dienstleister „Infotelefon Organspende““ genannt) zusammenzuarbeiten. Die hierzu übergeordnete Koordination notwendiger Abstimmungen zwischen den zuvor genannten Dienstleistern und dem Auftraggeber erfolgt durch den Auftraggeber. Die endgültigen Entscheidungen verbleiben beim Auftraggeber.
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Im Einzelnen fallen folgende Aufgaben an:
— Laufende Abstimmung und Arbeitsplanung mit dem Auftraggeber und ggf. dem Dienstleister „Infotelefon Organspende“ zu den jeweils anfallenden Tätigkeiten. Diese Tätigkeit erfolgt hauptsächlich telefonisch und per E-Mail. Ca. zehn Stunden pro Monat;
— Teilnahme an regelmäßigen Telefonkonferenzen (ca. zwei Stunden monatlich) mit dem Fachreferat des Auftraggebers und dem Dienstleister „Infotelefon Organspende“ unter Leitung des Fachreferats des Auftraggebers;
— Darüber hinaus nimmt der Auftragnehmer an halbjährlich stattfindenden Arbeitssitzungen (Zeitrahmen: je 6 Stunden) beim Auftraggeber in Köln teil. Teilnehmende sind in der Regel Vertreterinnen bzw. Vertreter des Fachreferats des Auftraggebers, der Auftragnehmer und eventuell der Dienstleister des „Infotelefon Organspende“;
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— Bei Bedarf Abstimmungen mit dem Dienstleister „Programmierung Datenbank“
Auf dieser Basis erfolgt die Umsetzung durch den Auftragnehmer grundsätzlich selbständig und in Abstimmung mit dem Fachreferat des Auftraggebers. Der Auftragnehmer stimmt die Umsetzung mit dem Dienstleister des „Infotelefon Organspende“ und – anlassbedingt – mit dem Dienstleister „Programmierung Datenbank“ ab. Diese Tätigkeit erfolgt hauptsächlich telefonisch und per E-Mail. Das Fachreferat des Auftraggebers wird in diesen Prozess per E-Mail eingebunden. Etwaiger Mehraufwand bezüglich der Abstimmung zwischen den Vertragsparteien wird nicht gesondert vergütet.
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Alle Anfragen Dritter (zum Beispiel Anfragen zur Kooperation mit dem Infotelefon Organspende sowie Angebote zum Marketing) werden nicht vom Auftragnehmer beantwortet, sondern werden zur Bearbeitung an den Auftraggeber weitergeleitet.
Optional: B.1. Durchführung der halbjährlichen Arbeitssitzungen als Telefon- bzw. Videokonferenz. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 B1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
C. Schulung der Mitarbeitenden des Dienstleisters „Infotelefon Organspende“ vor Projektbeginn
Der Auftragnehmer führt bei den Mitarbeitenden des Dienstleisters „Infotelefon Organspende“ vor Projektbeginn vor Ort Schulungen durch. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 C der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
C.1 Inhaltliche Basis-Schulung vor Projektbeginn: Dauer: 5 Tage
Der Auftragnehmer plant und führt die inhaltliche Basis-Schulung der Mitarbeitenden des Dienstleisters „Infotelefon Organspende“ nach Absprache mit dem Auftraggeber durch. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 C.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Optional: C.2. Durchführung der Schulungen als Webinar oder in anderer geeigneter Form. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 C.2 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
C.3 Software-Schulung vor Projektbeginn: Dauer 2 Tage
Die erste Software-Schulung wird von einer externen Dozentin bzw. einem externen Dozenten im Auftrag des Auftraggebers vor Ort beim Dienstleister „Infotelefon Organspende“ durchgeführt. Der Auftragnehmer muss verpflichtend an der Erstschulung teilnehmen. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 C.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Optional: C.4. Teilnahme an der Software-Schulung vor Projektbeginn als Webinar etc. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 C.4 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
C.5 Anrufsimulation: Dauer 2 Tage. Der Auftragnehmer plant und führt für alle Mitarbeitenden des Dienstleisters „Infotelefon Organspende“ mindestens je 3 Anrufsimulationen mit Feedback durch und protokolliert diese schriftlich.
Optional: C.6. Durchführung der Anrufsimulation als Videokonferenz. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 C.6 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
D. Experten-Schulungen während der Projektlaufzeit zu verschiedenen Fachthemen
Der Auftragnehmer organisiert nach Absprache mit dem Auftraggeber mindestens zwei, maximal 4 Schulungen zu Fachthemen pro Jahr. Die Schulungen sind auf acht Stunden pro Tag inklusive Pausen zu begrenzen und werden vor Ort beim Dienstleister „Infotelefon Organspende“ durchgeführt. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 D der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Optional: D.1. Experten-Schulungen während der Projektlaufzeit zu verschiedenen Fachthemen als Webinar etc. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 D.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Optional: D.2. Inhaltliche Aufbau-Schulung während der Vertragslaufzeit. Pro Jahr sind optional zwei eintägige Schulungen je acht Stunden inklusive Pausen beim Dienstleister „Infotelefon Organspende“ einzuplanen. Der Schulungsbedarf kann sich aus aktuellen inhaltlichen Änderungen (z. B. Änderung des Transplantationsgesetzes).Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 D.2 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Optional: D.3. Aufbau-Software-Schulungen während der Vertragslaufzeit als Webinar oder in anderer geeigneter Form. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 D.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
E. Supervision der Mitarbeitenden des „Infotelefon Organspende“ vor Ort beim Dienstleister des Infotelefons Organspende. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 E der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
E.1 Durchführung der Supervisionstermine. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 E.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Optional: E.2. Durchführung der Supervision der Mitarbeitenden des „Infotelefon Organspende“ als Video- oder Telefonkonferenz. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 E. 2 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
F. Bereitstellung von Informationen und Experten-Unterstützung. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 F der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
G. Erstellung von Quartals- und Jahresberichten. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 G der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
H. Erstellung von Evaluationsberichten. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 H der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Optional: I. Entwicklung einer Gesamtkonzeption und Weiterentwicklung des telefonischen Informationsangebotes zur Organ- und Gewebespende. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 I. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Optional: J. Schulung eines neuen Beratungsteams. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 J. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Optional: J.1. inhaltliche Basis-Schulung eines neuen Beratungsteams inklusive Anrufsimulation vor Projektbeginn: Dauer 6 Tage. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 J.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Optional: J.2. Software-Schulung eines neuen Beratungsteams vor Projektbeginn: Dauer 1 Tag. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 J.2 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Vgl. im Übrigen die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
1. Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet nach Abschluss aller vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Projektdurchführung beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung, frühestens jedoch am 1.10.2020 und endet am 30.9.2022.
2. Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Im Falle der Inanspruchnahme der Optionen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer jeweils spätestens drei Monate vor Vertragsende mit, ob er von den Optionen Gebrauch macht. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Wahrnehmung der Optionen.
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Beschreibung der Optionen:
Vgl. unter II. 2.4 „Beschreibung der Beschaffung" und die dort benannten Optionen unter Hinweis auf die Leistungsbeschreibung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln u. a. – vgl. Anlage 1 Leistungsbeschreibung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Ordnungsgemäß erfüllt hat.
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2. Eigenerklärung zu § 19 MiLoG
Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu § 19 MiLoG gemäß § 126 b BGB vorzulegen
3. Eigenerklärung zu § 21 AEntG
Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu § 21 AEntG vorzulegen
4. Eigenerklärung zu Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen/Interessenkonflikt
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu Vertrags- und Geschäftsbedingungen in Textform gemäß § 126 b BGB vorzulegen
5. Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung
Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung; alternativ: Eigenerklärung, dass eine solche im Auftragsfall abgeschlossen und für die gesamte Dauer des Auftrags beibehalten wird (siehe für Einzelheiten Datei Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau
Der Bieter erklärt, dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal die deutsche Sprache in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau beherrscht. (Vgl. § 7 (2) der Leistungsbeschreibung)
2. Eigenerklärung über Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Der Bieter erklärt, dass die Hauptansprechperson über Englischkenntnisse mit mindestens Niveaustufe B2 (nach CEF = Common European Framework) oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt. (Vgl. § 7 (3) der Leistungsbeschreibung).
Mindeststandards:
3. Personalqualifikation/Fachkunde/
3.1 Fachkunde:
Der/die vom Bieter für die Leistungserbringung vorgesehene Personal muss über die Folgenden Qualifikationen verfügen.
— Erfahrungen in der telefonischen Beratung zu Gesundheitsthemen und/oder der Organ- und Gewebespende (vgl. § 7 (4) der Leistungsbeschreibung): Die vom Auftragnehmer
Eingesetzte Hauptansprechperson sowie ihre Vertretung müssen über eine mindestens zweijährige Erfahrung in der telefonischen Information zu Gesundheitsthemen und/oder dem Thema Organ- und Gewebespende verfügen
— Erfahrungen in der Betreuung bzw. im Coaching von Mitarbeitenden einer Telefonberatung zu gesundheitlichen Themen und/oder dem Thema Organ- und Gewebespende (§ 7 (5) der Leistungsbeschreibung): Die vom Auftragnehmer eingesetzte Hauptansprechperson muss über eine mindestens zweijährige Erfahrung Erfahrungen in der Betreuung bzw. im Coaching von Mitarbeitenden einer Telefonberatung zu gesundheitlichen Themen und/oder dem Thema Organ- und Gewebespende verfügeng
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— Erfahrungen im Erstellen von statistischen Berichten ((§ 7 (6) der Leistungsbeschreibung): Nachweis darüber, dass der/die vom Bieter für die Leistungserbringung vorgesehene Hauptverantwortliche Ansprechpartner/in sowie dessen/deren Vertreter/in jeweils über Erfahrungen im Erstellen von statistischen Berichten verfügt
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Der Bieter weist seine Eignung anhand geeigneter Zertifikate bzw. geeigneter Referenzen (mindestens eine) aus den letzten 5 Jahren nach. Das Zertifikat bzw. die Referenz muss folgende Angaben beinhalten (die geforderten Nachweise können sich inhaltlich auf dasselbe Projekt beziehen):
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Angaben:
— Bezeichnung des Projektes;
— Name des Auftraggebers (mit Angabe eines persönlichen Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse oder Telefonnummer);
— Aussagen zu Dauer, Gesamtumfang und Inhalten Projektes.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Ort des Eröffnungstermins: Hamburg
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der inhaltlichen Aufgabenbeantwortung im Angebotskonzept (vgl. Anlage Wertungsmatrix und Teilnahmebdingungen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Konzeption im Angebotskonzept (vgl. Anlage Wertungsmatrix und Teilnahmebdingungen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis: Übergreifende Projektorganisation und laufende Abstimmung mit dem Auftraggeber
Kostenkriterium (Gewichtung): 8
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis: Planung und Durchführung inhaltliche Basisschulung vor Projektbeginn inklusive Erstellung der Schulungsunterlagen
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis: Anrufsimulation
Kostenkriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis: Experten-Schulung während der Projektlaufzeit
Angebotspreis: Supervision
Angebotspreis:Erstellung von Quartals- und Jahresberichten
Angebotspreis: Erstellung von Evaluationsberichten
Kostenkriterium (Gewichtung): 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=333101 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB
Postanschrift: Ballindamm 7
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
E-Mail: bastian.haverland@leinemann-partner.de 📧
Land: Hamburg 🏙️
Internetadresse: http://www.leinemann-partner.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 4922-89499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
DemAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
Benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen Erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
Zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 115-279270 (2020-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 031-077905
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 115-279270
ABl. S-Ausgabe: 31

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ein Teilprojekt aus dem Beratungsangebot der BZgA im Rahmen ihrer Aufklärungsarbeit nach § 2 Absatz 1 TPG ist die kostenlose telefonische Information zur Organ- und Gewebespende für Bürgerinnen und Bürger. Kommunikativ und fachlich gut geschultes Personal garantiert, dass die häufigsten und wichtigsten Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Organ- und Gewebespende fachlich korrekt und auf Grundlage des aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Stands beantwortet werden. Für spezielle Fragen, die ein besonderes medizinisches Fachwissen erforderlich machen, muss daher die Verbindung zu medizinischen Fachexpertinnen und Fachexperten ge-währleistet sein.
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Die Zahl der geführten Gespräche schwankt zwischen 1 000 und 4 000 pro Monat. Im Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft beschlossen. Das Gesetz tritt am 1.3.2022 in Kraft. Eine wesentliche Änderung, die das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft mit sich bringt, ist die Einrichtung eines Online-Registers, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organspende dokumentiert werden kann. Dieses Register befindet sich derzeit im Aufbau. Anlässlich des Inkrafttretens des Geset-zes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft ist – basierend auf den Erfahrungen aus der Einführung der Entscheidungslösung im Jahr 2012 – mit einem Anstieg der Anrufzahlen auf mehr als 14 000 Anrufe pro Monat zu rechnen.
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A) Auftaktgespräch
B) Übergreifende Projektorganisation und laufende Abstimmung mit dem Auftraggeber
— Laufende Abstimmung und Arbeitsplanung mit dem Auftraggeber und ggf. dem Dienst-leister „Infotelefon Organspende“ zu den jeweils anfallenden Tätigkeiten. Diese Tätigkeit erfolgt hauptsächlich telefonisch und per E-Mail. Ca. zehn Stunden pro Monat,
— Teilnahme an regelmäßigen Telefonkonferenzen (ca. 2 Stunden monatlich) mit dem Fachreferat des Auftraggebers und dem Dienstleister „Infotelefon Organspende“ unter Leitung des Fachreferats des Auftraggebers,
— Darüber hinaus nimmt der Auftragnehmer an halbjährlich stattfindenden Arbeitssitzun-gen (Zeitrahmen: je sechs Stunden) beim Auftraggeber in Köln teil. Teilnehmende sind in der Regel Vertreterinnen bzw. Vertreter des Fachreferats des Auftraggebers, der Auf-tragnehmer und eventuell der Dienstleister des „Infotelefon Organspende“,
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Auf dieser Basis erfolgt die Umsetzung durch den Auftragnehmer grundsätzlich selbständig und in Abstimmung mit dem Fachreferat des Auftraggebers. Der Auftragnehmer stimmt die Umsetzung mit dem Dienstleister des „Infotelefon Organspende“ und -anlassbedingt- mit dem Dienstleister „Programmierung Datenbank“ ab. Diese Tätigkeit erfolgt hauptsächlich telefonisch und per E-Mail. Das Fachreferat des Auftraggebers wird in diesen Prozess per E-Mail eingebunden. Etwaiger Mehraufwand bezüglich der Abstimmung zwischen den Vertragspar-teien wird nicht gesondert vergütet.
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Alle Anfragen Dritter (zum Beispiel Anfragen zur Kooperation mit dem Infotelefon Organ-spende sowie Angebote zum Marketing) werden nicht vom Auftragnehmer beantwortet, son-dern werden zur Bearbeitung an den Auftraggeber weitergeleitet.
Optional:
B.1) Durchführung der halbjährlichen Arbeitssitzungen als Telefon- bzw. Videokonferenz. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 B1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
C) Schulung der Mitarbeitenden des Dienstleisters „Infotelefon Organspende“ vor Projektbeginn
C.1) Inhaltliche Basis-Schulung vor Projektbeginn: Dauer: 5 Tage
C.3) Software-Schulung vor Projektbeginn: Dauer 2 Tage
C.4) Teilnahme an der Software-Schulung vor Projektbeginn als Webinar etc.Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 C.4 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
C.5) Anrufsimulation: Dauer 2 Tage. Der Auftragnehmer plant und führt für alle Mitarbeitenden des Dienstleisters „Infotelefon Organspende“ mindestens je drei Anrufsimulationen mit Feedback durch und protokolliert diese schriftlich.
C.6) Durchführung der Anrufsimulation als Videokonferenz. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 C.6 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
D) Experten-Schulungen während der Projektlaufzeit zu verschiedenen Fachthemen
Der Auftragnehmer organisiert nach Absprache mit dem Auftraggeber mindestens 2 , maximal 4 Schulungen zu Fachthemen pro Jahr. Die Schulungen sind auf acht Stunden pro Tag inklusive Pausen zu begrenzen und werden vor Ort beim Dienstleister „Infotelefon Organspende“ durchgeführt. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 D der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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D.1) Experten-Schulungen während der Projektlaufzeit zu verschiedenen Fachthemen als Webinar etc. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 D.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
D.2) Inhaltliche Aufbau-Schulung während der Vertragslaufzeit. Pro Jahr sind optional 2 eintägige Schulungen je acht Stunden inklusive Pausen beim Dienstleister „Infotelefon Organspende“ einzuplanen. Der Schulungsbedarf kann sich aus aktuellen inhaltlichen Änderungen (z. B. Änderung des Transplantationsgesetzes).Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 D.2 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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D.3) Aufbau-Software-Schulungen während der Vertragslaufzeit als Webinar oder in anderer geeigneter Form. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 D.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
E) Supervision der Mitarbeitenden des „Infotelefon Organspende“ vor Ort beim Dienstleister des Infotelefons Organspende. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 E der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
E.1) Durchführung der Supervisionstermine. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 E.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
E.2) Durc führung der Supervision der Mitarbeitenden des „Infotelefon Organspende“ als Video- oder Telefonkonferenz. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 E. 2 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
F) Bereitstellung von Informationen und Experten-Unterstützung. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 F der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
G) Erstellung von Quartals- und Jahresberichten. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 G der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
H) Erstellung von Evaluationsberichten. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 H der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Optional: I. Entwicklung einer Gesamtkonzeption und Weiterentwicklung des telefo-nischen Informationsangebotes zur Organ- und Gewebespende. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 I. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
J) Schulung eines neuen Beratungsteams. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 J. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
J.1) inhaltliche Basis-Schulung eines neuen Beratungsteams inklusive Anrufsimulation vor Projektbeginn: Dauer 6 Tage. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 J.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
J.2) Software-Schulung eines neuen Beratungsteams vor Projektbeginn: Dauer 1 Tag. Die Einzelheiten sind unter § 4 Abs. 2 J.2 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Vgl. unter II. 2.4) „Beschreibung der Beschaffung“ und die dort benannten Optionen unter Hinweis auf die Leistungsbeschreibung

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-25 📅
Name: 4sigma GmbH
Postanschrift: Bajuwarenring 19
Postort: Oberhaching
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Landkreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2021/S 031-077905 (2021-02-10)