Beratungsleistungen zur Beendigung eines Konzessionsvertrages und weiterer Verträge, zur Durchführung und Begleitung der (Neu)Ausschreibungen von Ver- und Entsorgungsleistungen
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung eines Konzessionsvertrages zwischen der Stadt Weißwasser/O. L. und der Stadtwerke Weißwasser GmbH (SWW) für die Bereiche der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung zum 31. Dezember 2022 und einer notwendigen Neuausschreibung zum 1. Januar 2023 notwendig werden. Die Stadt Weißwasser/O. L. hat darüber hinaus mit der SWW eine Vielzahl von Lieferverträgen, teilweise mit unterschiedlichen Laufzeiten, abgeschlossen, die in direktem und indirektem Zusammenhang mit Dienstleistungen und Konzessionen im Bereich Strom-, Wärme-, Gas- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung bestehen. Der Konzessionsvertrag ist und alle weiteren Verträge sind zum 31. Dezember 2022 zu beenden und aus zuschreiben. Dies betrifft auch die Verträge zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie weitere Versorgungsverträge.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechtsberatung und -auskunft
Referenznummer: RHV VgV 006-20
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung eines Konzessionsvertrages zwischen der Stadt Weißwasser/O. L. und der Stadtwerke Weißwasser GmbH (SWW) für die Bereiche der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung zum 31. Dezember 2022 und einer notwendigen Neuausschreibung zum 1. Januar 2023 notwendig werden.
Die Stadt Weißwasser/O. L. hat darüber hinaus mit der SWW eine Vielzahl von Lieferverträgen, teilweise mit unterschiedlichen Laufzeiten, abgeschlossen, die in direktem und indirektem Zusammenhang mit Dienstleistungen und Konzessionen im Bereich Strom-, Wärme-, Gas- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung bestehen.
Der Konzessionsvertrag ist und alle weiteren Verträge sind zum 31. Dezember 2022 zu beenden und aus zuschreiben. Dies betrifft auch die Verträge zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie weitere Versorgungsverträge.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung eines Konzessionsvertrages zwischen der Stadt Weißwasser/O. L. und der Stadtwerke Weißwasser GmbH (SWW) für die Bereiche der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung zum 31. Dezember 2022 und einer notwendigen Neuausschreibung zum 1. Januar 2023 notwendig werden.
Die Stadt Weißwasser/O. L. hat darüber hinaus mit der SWW eine Vielzahl von Lieferverträgen, teilweise mit unterschiedlichen Laufzeiten, abgeschlossen, die in direktem und indirektem Zusammenhang mit Dienstleistungen und Konzessionen im Bereich Strom-, Wärme-, Gas- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung bestehen.
Der Konzessionsvertrag ist und alle weiteren Verträge sind zum 31. Dezember 2022 zu beenden und aus zuschreiben. Dies betrifft auch die Verträge zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie weitere Versorgungsverträge.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 129-316844
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Beauftragte sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung eines Konzessionsvertrages zwischen der Stadt Weißwasser/O. L. und der Stadtwerke Weißwasser GmbH (SWW) für die Bereiche der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung zum 31. Dezember 2022 und einer notwendigen Neuausschreibung zum 1. Januar 2023 notwendig werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung eines Konzessionsvertrages zwischen der Stadt Weißwasser/O. L. und der Stadtwerke Weißwasser GmbH (SWW) für die Bereiche der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung zum 31. Dezember 2022 und einer notwendigen Neuausschreibung zum 1. Januar 2023 notwendig werden.
Die Stadt Weißwasser/O. L. hat darüber hinaus mit der SWW eine Vielzahl von Lieferverträgen, teilweise mit unterschiedlichen Laufzeiten, abgeschlossen, die in direktem und indirektem Zusammenhang mit Dienstleistungen und Konzessionen im Bereich Strom-, Wärme-, Gas- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung bestehen.
Die Stadt Weißwasser/O. L. hat darüber hinaus mit der SWW eine Vielzahl von Lieferverträgen, teilweise mit unterschiedlichen Laufzeiten, abgeschlossen, die in direktem und indirektem Zusammenhang mit Dienstleistungen und Konzessionen im Bereich Strom-, Wärme-, Gas- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung bestehen.
Der Konzessionsvertrag ist und alle weiteren Verträge sind zum 31. Dezember 2022 zu beenden und aus zuschreiben. Dies betrifft auch die Verträge zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie weitere Versorgungsverträge.
Bezeichnung des Loses: Rechtsberatungsleistungen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer in Los 1 hat insbesondere die in der Leistungsbeschreibung im Leitfaden (Ziffer 2.4.1) einzelne aufgeführten Leistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben zum zeitlichen und monetären Rahmen des Projekts zu erbringen.
Die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen sind stets unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der projektbegleitenden Rechtsberatung sowie dem Ziel eines verzögerungsfreien Projektfortganges unter größtmöglicher Reduzierung von Potentialen für Beanstandungen durch Behörden sowie von Rechtsbehelfen/Klagen wegen subjektiver Rechtsverletzungen von Betroffenen oder Bietern zu erbringen.
Die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen sind stets unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der projektbegleitenden Rechtsberatung sowie dem Ziel eines verzögerungsfreien Projektfortganges unter größtmöglicher Reduzierung von Potentialen für Beanstandungen durch Behörden sowie von Rechtsbehelfen/Klagen wegen subjektiver Rechtsverletzungen von Betroffenen oder Bietern zu erbringen.
Der Leistungsgegenstand zu Los 1 betrifft insbesondere die Bereiche Vertragsrecht, Vergaberecht, Gesellschaftsrecht; Ver- und Entsorgungssektoren. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Dauer: 28 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit verlängert sich nach dem Ablauf der Grundlaufzeit (31.12.2022) um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der geschlossene Rechtsberatungsvertrag nicht bis zum 30.09. des laufenden Jahres durch den AG gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages wird – bis auf begründete Einzelfälle – auf 4 Jahre begrenzt, so dass der Vertrag spätestens am 31.12.2024 endet, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.
Die Laufzeit verlängert sich nach dem Ablauf der Grundlaufzeit (31.12.2022) um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der geschlossene Rechtsberatungsvertrag nicht bis zum 30.09. des laufenden Jahres durch den AG gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages wird – bis auf begründete Einzelfälle – auf 4 Jahre begrenzt, so dass der Vertrag spätestens am 31.12.2024 endet, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.
Bezeichnung des Loses: Fachliche Beratungsleistungen und Projektsteuerung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer in Los 2 hat insbesondere die in der Leistungsbeschreibung im Leitfaden (Ziffer 2.4.2) einzeln aufgeführten Leistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben zum zeitlichen und monetären Rahmen des Projekts zu erbringen.
Die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen sind stets unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der projektbegleitenden Beratung sowie dem Ziel eines verzögerungsfreien Projektfortganges unter größtmöglicher Reduzierung von Potentialen für Beanstandungen durch Behörden sowie von Rechtsbehelfen/Klagen wegen subjektiver Rechtsverletzungen von Betroffenen oder Bietern zu erbringen.
Die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen sind stets unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der projektbegleitenden Beratung sowie dem Ziel eines verzögerungsfreien Projektfortganges unter größtmöglicher Reduzierung von Potentialen für Beanstandungen durch Behörden sowie von Rechtsbehelfen/Klagen wegen subjektiver Rechtsverletzungen von Betroffenen oder Bietern zu erbringen.
Der Leistungsgegenstand zu Los 2 betrifft insbesondere die Bereiche Projektleitung und Verfahrensorganisation; Zeitplanung, fachliche Prüfung/Beratung/Unterstützung im Vergabeverfahren. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Der Leistungsgegenstand zu Los 2 betrifft insbesondere die Bereiche Projektleitung und Verfahrensorganisation; Zeitplanung, fachliche Prüfung/Beratung/Unterstützung im Vergabeverfahren. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit verlängert sich nach dem Ablauf der Grundlaufzeit (31.12.2022) um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der geschlossene Projektsteuerungsvertrag nicht bis zum 30.09. des laufenden Jahres durch den AG gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages wird – bis auf begründete Einzelfälle – auf 4 Jahre begrenzt, so dass der Vertrag spätestens am 31.12.2024 endet, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.
Die Laufzeit verlängert sich nach dem Ablauf der Grundlaufzeit (31.12.2022) um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der geschlossene Projektsteuerungsvertrag nicht bis zum 30.09. des laufenden Jahres durch den AG gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages wird – bis auf begründete Einzelfälle – auf 4 Jahre begrenzt, so dass der Vertrag spätestens am 31.12.2024 endet, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.
Bezeichnung des Loses: Beratungsleistungen im Bereich Steuern und Bewertung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer in Los 3 hat insbesondere die in der Leistungsbeschreibung im Leitfaden (Ziffer 2.4.3) einzeln aufgeführten Leistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben zum zeitlichen und monetären Rahmen des Projekts zu erbringen.
Der Leistungsgegenstand zu Los 3 betrifft insbesondere die Bereiche steuerliche Begleitung und Beratung in allen Phasen der Vergabe, steuerliche Beratung im Hinblick auf Übertragungen von Anlagen, Vermögen und Gesellschaftsanteilen; steuerliche Beratung im Bereich Unternehmensanalyse; Buchführung; Betriebsprüfung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Der Leistungsgegenstand zu Los 3 betrifft insbesondere die Bereiche steuerliche Begleitung und Beratung in allen Phasen der Vergabe, steuerliche Beratung im Hinblick auf Übertragungen von Anlagen, Vermögen und Gesellschaftsanteilen; steuerliche Beratung im Bereich Unternehmensanalyse; Buchführung; Betriebsprüfung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit verlängert sich nach dem Ablauf der Grundlaufzeit (31.12.2022) um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der geschlossene Steuerberatungsvertrag nicht bis zum 30.09. des laufenden Jahres durch den AG gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages wird – bis auf begründete Einzelfälle – auf 4 Jahre begrenzt, so dass der Vertrag spätestens am 31.12.2024 endet, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.
Die Laufzeit verlängert sich nach dem Ablauf der Grundlaufzeit (31.12.2022) um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der geschlossene Steuerberatungsvertrag nicht bis zum 30.09. des laufenden Jahres durch den AG gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages wird – bis auf begründete Einzelfälle – auf 4 Jahre begrenzt, so dass der Vertrag spätestens am 31.12.2024 endet, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Weißwasser/O. L.
DEUTSCHLAND
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Formblatt „Verzeichnis der Unterauftragnehmer“;
— Formblatt „Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe)“;
— Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“;
— Formblatt „Erklärung zu Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz das Aufenthaltsgesetz sowie gegen das Mindestlohngesetz“;
— Formblatt „Unabhängige Leistungserbringung“;
— Zzgl. Eigenerklärung zur Erläuterung der Umsetzung des Verbots der Vertretung widerstreitender Interessen (nur bei Los 1);
— wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats;
— aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Unterauftragnehmer (im Falle eines Handelsregisterauszuges genügt der Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen;
— aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Unterauftragnehmer (im Falle eines Handelsregisterauszuges genügt der Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen;
— bei einer Angebotsabgabe für Los 1: Aktueller Auszug aus dem Rechtsanwaltsregister oder einer vergleichbaren Eintragung, nicht älter als 6 Wochen für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer (es genügt ein Auszug aus https://www.bea-brak.de/bravsearch/search.brak);
— bei einer Angebotsabgabe für Los 1: Aktueller Auszug aus dem Rechtsanwaltsregister oder einer vergleichbaren Eintragung, nicht älter als 6 Wochen für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer (es genügt ein Auszug aus https://www.bea-brak.de/bravsearch/search.brak);
— bei einer Angebotsabgabe für Los 2: Aktueller Auszug aus dem einschlägigen Berufsregister, der Gewerbeanmeldung oder einer vergleichbaren Eintragung, nicht älter als 6 Wochen für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer; wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen;
— bei einer Angebotsabgabe für Los 2: Aktueller Auszug aus dem einschlägigen Berufsregister, der Gewerbeanmeldung oder einer vergleichbaren Eintragung, nicht älter als 6 Wochen für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer; wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen;
— bei einer Angebotsabgabe für Los 3: Aktueller Auszug aus dem einschlägigen Berufsregister, der Gewerbeanmeldung oder einer vergleichbaren Eintragung, nicht älter als 6 Wochen für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer; wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen.
— bei einer Angebotsabgabe für Los 3: Aktueller Auszug aus dem einschlägigen Berufsregister, der Gewerbeanmeldung oder einer vergleichbaren Eintragung, nicht älter als 6 Wochen für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer; wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen.
Einzelheiten ergeben sich aus dem Leitfaden (Ziffer 4) und dem Angebotsformblatt (abschließende Liste der einzureichen Unterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Formblatt „Eigenerklärung zu Informationen über das Bieterunternehmen“;
— auf separate Anforderung: Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019);
— aktueller Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung.
Einzelheiten ergeben sich aus dem Leitfaden (Ziffer 4) und dem Angebotsformblatt (abschließende Liste der einzureichen Unterlagen).
Mindeststandards:
Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung muss eine Deckungssumme in Höhe von 5 000 000,00 EUR je Versicherungsfall abdecken (s. Leitfaden, Ziff. 4).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage von mindestens 3 Projektreferenzen für vergleichbare Projekte in Form einer aussagekräftigen Darstellung pro Los;
— wenn vorhanden, Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber;
— Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bieters, aus der das jährliche Mittel der vom Bieter in den letzten 3 Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung Leistungen, die zum jeweiligen Los vergleichbar sind (in Gruppen von Beschäftigten) ersichtlich ist;
— Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bieters, aus der das jährliche Mittel der vom Bieter in den letzten 3 Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung Leistungen, die zum jeweiligen Los vergleichbar sind (in Gruppen von Beschäftigten) ersichtlich ist;
— Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bieters (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bieter hauptsächlich tätig ist etc.);
— Darstellung der personellen Aufstellung des mit der Durchführung zu betrauenden Teams einschließlich der Funktionen der Teammitglieder im Projekt (Eigenerklärung, pro Los); wenn das Team bei Abgabe noch nicht personell feststeht, ist die geplante Teamstruktur von der jeweiligen Qualifizierung und Erfahrung zu beschreiben sowie die Vorgehensweise zur Zusammenstellung des Teams;
— Darstellung der personellen Aufstellung des mit der Durchführung zu betrauenden Teams einschließlich der Funktionen der Teammitglieder im Projekt (Eigenerklärung, pro Los); wenn das Team bei Abgabe noch nicht personell feststeht, ist die geplante Teamstruktur von der jeweiligen Qualifizierung und Erfahrung zu beschreiben sowie die Vorgehensweise zur Zusammenstellung des Teams;
— Angaben zum vorgesehenen Projektleiter und zum vorgesehenen Stellvertreter einschließlich Lebenslauf, Nachweis der Qualifikation (bei einer Angebotsabgabe für Los 1: Scan von Fachanwaltsurkunden, falls vorhanden; bei einer Angebotsabgabe für Los 2 und 3: Zeugnisse oder Nachweise zur beruflichen Leistungsfähigkeit bzgl. der ausgeschriebenen Leistungen) sowie Angaben zu branchenspezifischer Berufserfahrung;
— Angaben zum vorgesehenen Projektleiter und zum vorgesehenen Stellvertreter einschließlich Lebenslauf, Nachweis der Qualifikation (bei einer Angebotsabgabe für Los 1: Scan von Fachanwaltsurkunden, falls vorhanden; bei einer Angebotsabgabe für Los 2 und 3: Zeugnisse oder Nachweise zur beruflichen Leistungsfähigkeit bzgl. der ausgeschriebenen Leistungen) sowie Angaben zu branchenspezifischer Berufserfahrung;
— auf separate Anforderung: Angaben zur technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung), die für das Projekt eingesetzt werden soll.
Einzelheiten ergeben sich aus dem Leitfaden (Ziffer 4) und dem Angebotsformblatt (abschließende Liste der einzureichen Unterlagen).
Mindeststandards:
1. Referenzen:
— es müssen mind. 3 Referenzen pro Los vorgelegt werden;
— die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (oder seit mind. 2 Jahren laufend und noch nicht abgeschlossen);
— die Referenzprojekte müssen jeweils ein Projektteam von mindestens 3 Personen aufweisen.
2. Projektteam:
— das vom Bieter zu benennende Projektteam muss aus mindestens 3 Rechtsanwälten (Los 1), mindestens 3 Steuerberatern (Los 3), 3 fachlichen Beratern (Los 2) bestehen. Alle Berater müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift verhandlungssicher beherrschen.
— das vom Bieter zu benennende Projektteam muss aus mindestens 3 Rechtsanwälten (Los 1), mindestens 3 Steuerberatern (Los 3), 3 fachlichen Beratern (Los 2) bestehen. Alle Berater müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift verhandlungssicher beherrschen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Los 1: Rechtsanwälte i. S. d. BRAO
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Auftragnehmer aller 3 Lose müssen miteinander kooperieren; Einzelheiten ergeben sich aus den Verträgen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 1
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Weißwasser/O. L.
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Beauftragte sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Bieter werden aufgefordert, die Teile des Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der AG dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs.3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bieter werden aufgefordert, die Teile des Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der AG dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs.3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2020/S 129-316844 (2020-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung eines Konzessionsvertrages zwischen der Stadt Weißwasser und der Stadtwerke Weißwasser GmbH (SWW) für die Bereiche der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung zum 31. Dezember 2022 und einer notwendigen Neuausschreibung zum 1. Januar 2023 notwendig werden.
Die Stadt Weißwasser hat darüber hinaus mit der SWW eine Vielzahl von Lieferverträgen, teilweise mit unterschiedlichen Laufzeiten, abgeschlossen, die in direktem und indirektem Zusammenhang mit Dienstleistungen und Konzessionen im Bereich Strom-, Wärme-, Gas- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung bestehen.
Der Konzessionsvertrag ist und alle weiteren Verträge sind zum 21. Dezember 2022 zu beenden und auszuschreiben. Dies betrifft auch die Verträge zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie weitere Versorgungsverträge.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung eines Konzessionsvertrages zwischen der Stadt Weißwasser und der Stadtwerke Weißwasser GmbH (SWW) für die Bereiche der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung zum 31. Dezember 2022 und einer notwendigen Neuausschreibung zum 1. Januar 2023 notwendig werden.
Die Stadt Weißwasser hat darüber hinaus mit der SWW eine Vielzahl von Lieferverträgen, teilweise mit unterschiedlichen Laufzeiten, abgeschlossen, die in direktem und indirektem Zusammenhang mit Dienstleistungen und Konzessionen im Bereich Strom-, Wärme-, Gas- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung bestehen.
Der Konzessionsvertrag ist und alle weiteren Verträge sind zum 21. Dezember 2022 zu beenden und auszuschreiben. Dies betrifft auch die Verträge zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie weitere Versorgungsverträge.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 192-463642
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 129-316844
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
Der Preis ist in allen 3 Losen ein Stundensatz
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung eines Konzessionsvertrages zwischen der Stadt Weißwasser und der Stadtwerke Weißwasser GmbH (SWW) für die Bereiche der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung zum 31. Dezember 2022 und einer notwendigen Neuausschreibung zum 1. Januar 2023 notwendig werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung eines Konzessionsvertrages zwischen der Stadt Weißwasser und der Stadtwerke Weißwasser GmbH (SWW) für die Bereiche der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung zum 31. Dezember 2022 und einer notwendigen Neuausschreibung zum 1. Januar 2023 notwendig werden.
Die Stadt Weißwasser hat darüber hinaus mit der SWW eine Vielzahl von Lieferverträgen, teilweise mit unterschiedlichen Laufzeiten, abgeschlossen, die in direktem und indirektem Zusammenhang mit Dienstleistungen und Konzessionen im Bereich Strom-, Wärme-, Gas- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung bestehen.
Die Stadt Weißwasser hat darüber hinaus mit der SWW eine Vielzahl von Lieferverträgen, teilweise mit unterschiedlichen Laufzeiten, abgeschlossen, die in direktem und indirektem Zusammenhang mit Dienstleistungen und Konzessionen im Bereich Strom-, Wärme-, Gas- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung bestehen.
Der Konzessionsvertrag ist und alle weiteren Verträge sind zum 21. Dezember 2022 zu beenden und auszuschreiben. Dies betrifft auch die Verträge zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie weitere Versorgungsverträge.
Der Leistungsgegenstand zu Los 1 betrifft insbesondere die Bereiche Vertragsrecht, Vergaberecht, Gesellschaftsrecht; Ver- und Entsorgungssekttoren. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Leistungserbringung (60 %) mit den Unterkriterien Personaleinsatzkonzept (30 %) und Qualitätssicherungskonzept (30 %) Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Leitfaden, Ziffer 5)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Leistungserbringung (60 %) mit den Unterkriterien Personaleinsatzkonzept (30 %) und Qualitätssicherungskonzept (30 %); Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Leitfaden, Ziffer 5)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-23 📅
Name: PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft
Postanschrift: Kapelle-Ufer 4
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 302636-5219📞
E-Mail: friedrich.kneuper@pwc.com📧
Land: Berlin
🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-11 📅
Name: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Telefon: +49 302636-1120📞
E-Mail: thomas.ketzler@pwc.com📧
Telefon: +49 302636-2436📞
E-Mail: marcus.goebel@pwc.com📧 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Internetadresse: www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der AG dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs.3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der AG dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs.3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.