BFW Empfangsdienst Nachtschicht

Berufsförderungswerk München gemeinnützige Gesellschaft mbH

Der Auftraggeber beabsichtigt, sich mit diesem Vergabeverfahren Empfangsdienstleistungen für die Nachtschicht am Empfang im Hauptgebäude in der Moosacher Straße 31, 85614 Kirchseeon im Wege eines Rahmenvertrages mit einem Unternehmen zu beschaffen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-07 Auftragsbekanntmachung
2020-10-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Empfangsdienste
Referenznummer: 1121-2020
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, sich mit diesem Vergabeverfahren Empfangsdienstleistungen für die Nachtschicht am Empfang im Hauptgebäude in der Moosacher Straße 31, 85614 Kirchseeon im Wege eines Rahmenvertrages mit einem Unternehmen zu beschaffen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Empfangsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ebersberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsförderungswerk München gemeinnützige Gesellschaft mbH
Postleitzahl: 85614
Postort: Kirchseeon
Kontakt
Internetadresse: https://www.bfw-muenchen.de/ 🌏
E-Mail: info@bfw-muenchen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDNX6/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDNX6 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 131-321452
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat folgende Eigenerklärungen zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen unter Verwendung des Formblatts Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform einzureichen: 1. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB, 2. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB, 3. Eigenerklärung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1-4, 7 GWB, 4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz und § 19 Mindestlohngesetz. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDNX6.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 320 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind Empfangsdienstleistungen für die Nachtschicht am Empfang im Hauptgebäude des AG in der Moosacher Straße 31, 85614 Kirchseeon.
Der AN hat den Empfang des AG kalendertäglich (montags bis sonntags, auch an Feiertagen) im Zeitraum von 22.00 Uhr bis 6.30 Uhr durchgehend mit einem (1) durch ihn eingewiesenen Mitarbeiter zu besetzen. Ein vorübergehendes Verlassen des Empfangs und Aufsuchen des Pausenraums des AG für 2 x 15 Minuten pro Nachtschicht ist gestattet, sofern der Mitarbeiter in dieser Zeit weiter auf etwaige Notfälle reagiert.
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Die Nachtschicht des Empfangs ist nicht zu besetzen, wenn das Haus des AG wegen Betriebsferien gänzlich geschlossen oder nur tagsüber geöffnet ist (Internat und Hotel sind geschlossen). Die Schließzeiten des AG werden im Voraus eines Kalenderjahres für jedes Kalenderjahr neu festgelegt und kommuniziert.
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Die Schließzeiten ohne eine Besetzung der Nachtschicht liegen je nach Lage der Betriebsferien bei ca. 6 Wochen pro Jahr, sowie ca. 3 verlängerten Wochenenden. In der Regel betrifft dies Weihnachten/Silvester, Fasching, Pfingsten und einen Teil der Sommerferien Ende August. Als Annahme für die Angebotskalkulation soll von einer Besetzung der Nachtschicht an 320 Tagen pro Jahr ausgegangen werden. Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung, d. h. es besteht kein Anspruch auf eine Einsetzung und Vergütung in Höhe der vorgenannten Tage.
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Jeweils zu Dienstbeginn und am Dienstende erfolgt eine ca. 15-minütige Übergabe (Informationsweitergabe) von der Tagschicht (erbringt der AG selbst) an die Nachtschicht bzw. von der Nachtschicht an die Tagschicht.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG hat das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN den Vertragszeitraum einmalig um 2 weitere Jahre, d. h. bis zum 31.12.2024 zu verlängern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein.
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Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung:
a) mit Deckungssummen von mindestens 1 000 000,00 EUR für Personenschäden, mindestens 1 000 000,00 EUR für Sachschäden, mindestens 250 000,00 EUR für Vermögensschäden und mindestens 250 000,00 EUR für den Verlust von Schlüsseln,
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)-b) anpassen wird.
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Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
2. Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Empfangsdienst), jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019), jeweils in EUR netto.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Empfangsdienst).
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Mindeststandards:
Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung:
a) mit Deckungssummen von mindestens 1 000 000,00 EUR für Personenschäden, mindestens 1 000 000,00 EUR für Sachschäden, mindestens 250 000,00 EUR für Vermögensschäden und mindestens 250 000,00 EUR für den Verlust von Schlüsseln,
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)-b) anpassen wird.
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Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2019) ersichtlich ist.
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Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren.
2. Eigenerklärung über mindestens 2 bis maximal 5 geeignete Referenzen des Bieters über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der im Zeitraum 1.1.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe:
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— bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat;
— der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz;
— des Auftragswerts;
— des Zeitraums der Leistungserbringung;
— des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
— Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen des Empfangsdienstes;
— Die referenzgegenständliche Leistung wurde nach Ansicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in der vorgesehenen Anlage des Formblatts Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal eine (1) DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
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Mindeststandards:
Eigenerklärung über mindestens 2 bis maximal 5 geeignete Referenzen des Bieters über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der im Zeitraum 1.1.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe:
Mehr anzeigen
— bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat;
— der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz;
— des Auftragswerts;
— des Zeitraums der Leistungserbringung;
— des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
— Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen des Empfangsdienstes;
— Die referenzgegenständliche Leistung wurde nach Ansicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in der vorgesehenen Anlage des Formblatts Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal eine (1) DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: gemeinnützige Gesellschaft mbH
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDNX6/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat folgende Eigenerklärungen zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen unter Verwendung des Formblatts Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform einzureichen:
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1. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB,
2. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB,
3. Eigenerklärung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1-4, 7 GWB,
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz und § 19 Mindestlohngesetz.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDNX6.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 131-321452 (2020-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Auftragsvergabe 1121-2020
Gesamtwert des Auftrags: 302 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 209-510959
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 131-321452
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat folgende Eigenerklärungen zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen unter Verwendung des Formblatts Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform einzureichen: 1. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB, 2. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB, 3. Eigenerklärung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1-4, 7 GWB, 4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz und § 19 Mindestlohngesetz. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDUB5.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AN hat den Empfang des AG kalendertäglich (montags bis sonntags, auch an Feiertagen) im Zeitraum von 22.00 Uhr bis 6.30 Uhr durchgehend mit einem (1) durch ihn eingewiesenen Mitarbeiter zu besetzen. Ein vorübergehendes Verlassen des Empfangs und Aufsuchen des Pausenraums des AG für 2x15 Minuten pro Nachtschicht ist gestattet, sofern der Mitarbeiter in dieser Zeit weiter auf etwaige Notfälle reagiert.
Mehr anzeigen
Die Schließzeiten ohne eine Besetzung der Nachtschicht liegen je nach Lage der Betriebsferien bei ca. 6 Wochen pro Jahr, sowie ca. 3 verlängerten Wochenenden. In der Regel betrifft dies Weihnachten/Silvester, Fasching, Pfingsten und einen Teil der Sommerferien Ende August. Als Annahme für die Angebotskalkulation soll von einer Besetzung der Nachtschicht an 320 Tagen pro Jahr ausgegangen werden. Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung, d.h. es besteht kein Anspruch auf eine Einsetzung und Vergütung in Höhe der vorgenannten Tage.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalorganisationskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schulungskonzept
Preis (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-28 📅
Name: KÖTTER SE & Co. KG Security
Postort: Unterföhring
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 302 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDUB5.
Quelle: OJS 2020/S 209-510959 (2020-10-22)