Soziale Stadtentwicklung braucht viele Partner/innen um integrierte Handlungsansätze zur verwirklichen. Das gilt vor allem für Maßnahmen im sozial-integrativen Bereich, die ein wichtiger Bestandteil der sozialen Stadtteilentwicklung sind. Das Programm „Sozialer Zusammenhalt" ist deshalb auf fachübergreifende Zusammenarbeit und Bündelung der baulichen Investitionen wie beispielsweise die Erneuerung der sozialen Infrastruktur mit Programmen aus anderen Politikbereichen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene angelegt. Dabei geht es sowohl um die Expertise anderer Fachpolitiken als auch um eine bessere, effizientere Verzahnung der unterschiedlichen Projektförderungen. So werden Synergieeffekte genutzt, zum Beispiel mit den Politikbereichen Bildung, Integration, Gesundheitsförderung und Prävention, Stärkung der lokalen Ökonomie, Ausbildung und Beschäftigung. Der Programmansatz unterstützt ein breites Kooperationsnetzwerk und legt ein besonderes Augenmerk auf das vielfältige Engagement von Wohlfahrtsverbänden, Stiftungen, Unternehmen, Vereinen, Ehrenamt und Freiwilligendiensten.
Die Bundestransferstelle unterstützt und berät das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bei allen Fragen der Programmsteuerung und -umsetzung. Über eine fachliche Begleitung des Programms soll sie Hinweise für die Weiterentwicklung und Qualifizierung des Programms sowie ggf. zu Anpassungserfordernissen geben. Sie hat zudem die Aufgabe, den Wissens-, Informations- und Erfahrungstransfer zwischen allen Programmbeteiligten zu sichern. Die Bundestransferstelle ist daher Bindeglied zwischen den einzelnen Akteuren und Akteurinnen und unterstützt diese bei fachlichen Fragen und Problemstellungen in Form eines programmspezifischen Kompetenzzentrums.
Wesentliche Aufgaben der Bundestransferstelle sind:
— fachliche Begleitung des Programms;
— systematische Aufbereitung von Informationen und Erfahrungen zur Programmumsetzung;
— effiziente interne und externe Programmkommunikation;
— Empfehlungen zur Qualifizierung und Weiterentwicklung des Programms;
— Grundlagen für die Programmevaluierung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bundestransferstelle „Sozialer Zusammenhalt“
10.08.08.44
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Soziale Stadtentwicklung braucht viele Partner/innen um integrierte Handlungsansätze zur verwirklichen. Das gilt vor allem für Maßnahmen im...”
Kurze Beschreibung
Soziale Stadtentwicklung braucht viele Partner/innen um integrierte Handlungsansätze zur verwirklichen. Das gilt vor allem für Maßnahmen im sozial-integrativen Bereich, die ein wichtiger Bestandteil der sozialen Stadtteilentwicklung sind. Das Programm „Sozialer Zusammenhalt" ist deshalb auf fachübergreifende Zusammenarbeit und Bündelung der baulichen Investitionen wie beispielsweise die Erneuerung der sozialen Infrastruktur mit Programmen aus anderen Politikbereichen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene angelegt. Dabei geht es sowohl um die Expertise anderer Fachpolitiken als auch um eine bessere, effizientere Verzahnung der unterschiedlichen Projektförderungen. So werden Synergieeffekte genutzt, zum Beispiel mit den Politikbereichen Bildung, Integration, Gesundheitsförderung und Prävention, Stärkung der lokalen Ökonomie, Ausbildung und Beschäftigung. Der Programmansatz unterstützt ein breites Kooperationsnetzwerk und legt ein besonderes Augenmerk auf das vielfältige Engagement von Wohlfahrtsverbänden, Stiftungen, Unternehmen, Vereinen, Ehrenamt und Freiwilligendiensten.
Die Bundestransferstelle unterstützt und berät das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bei allen Fragen der Programmsteuerung und -umsetzung. Über eine fachliche Begleitung des Programms soll sie Hinweise für die Weiterentwicklung und Qualifizierung des Programms sowie ggf. zu Anpassungserfordernissen geben. Sie hat zudem die Aufgabe, den Wissens-, Informations- und Erfahrungstransfer zwischen allen Programmbeteiligten zu sichern. Die Bundestransferstelle ist daher Bindeglied zwischen den einzelnen Akteuren und Akteurinnen und unterstützt diese bei fachlichen Fragen und Problemstellungen in Form eines programmspezifischen Kompetenzzentrums.
Wesentliche Aufgaben der Bundestransferstelle sind:
— fachliche Begleitung des Programms;
— systematische Aufbereitung von Informationen und Erfahrungen zur Programmumsetzung;
— effiziente interne und externe Programmkommunikation;
— Empfehlungen zur Qualifizierung und Weiterentwicklung des Programms;
— Grundlagen für die Programmevaluierung.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 315966.38 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe „Leistungsbeschreibung".
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 315966.38 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption um 2 Jahre mit Endtermin 31.12.2024.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe „Leistungsbeschreibung".
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe „Eignungskriterien".
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-24
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-24
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Weitere verbindliche Regelungen siehe „Informationen zur Vergabe".
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 142-349884 (2020-07-23)