Die Städtebauförderung wurde 2020 neu aufgestellt und konzentriert sich nun auf 3 Förderprogramme. Das neue Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten enthält die bisherigen Förderziele des Stadtumbauprogramms, geht jedoch im Sinne nachhaltiger Erneuerung darüber hinaus und setzt einen Schwerpunkt bei der Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur Entwicklung neuer Quartiere. Es gelten weiterhin die Sonderbedingungen für die neuen Länder für die Sanierung und Sicherung für Altbauten und den Rückbau von leerstehenden, dauerhaft nicht mehr nachgefragten Wohnungen.
Für das neue Programm bildet die bisherige Programmatik des Stadtumbaus die Ausgangsbasis zur Gestaltung aktueller Veränderungsprozesse. Die bereits im Stadtumbauprogramm vorhandene Bezugnahme zu Klimaschutz und Klimaanpassung dokumentiert den Einstieg, diese als Querschnittsaufgaben der nachhaltigen Erneuerung zu integrieren. So sollen mit dem Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung noch stärker umweltbezogene und ökologische Aspekte in städtischen Erneuerungsprozessen berücksichtigt werden. Die städtebaulichen Entwicklungskonzepte, bilden weiter eine wichtige Grundlage für das Management nachhaltiger Quartiersentwicklungen. Zunehmend rückt die Gleichzeitigkeit von Schrumpfungs- und Wachstumstendenzen in benachbarten Teilräumen in den Fokus. Auf diese parallel stattfindenden Entwicklungen konzentriert sich u. a. die Aufgabe der bedarfsgerechten Ausstattung mit städtischer Infrastruktur.
Mit dem Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung besteht die Chance, inhaltliche Akzente zu setzen und neue Verfahren auszuprobieren, damit Kommunen unter den verändernden Umwelt- und Rahmenbedingungen reaktionsfähig bleiben. Hier setzt die Arbeit der ausgeschriebenen Bundestransferstelle Wachstum und nachhaltige Erneuerung an.
Wesentliche Aufgaben der Bundestransferstelle sind:
— Fachliche Begleitung des Programms;
— Systematische Aufbereitung von Informationen und Erfahrungen zur Programmumsetzung;
— Effiziente interne und externe Programmkommunikation;
— Empfehlungen zur Qualifizierung und Weiterentwicklung des Programms;
— Grundlagen für die Programmevaluierung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bundestransferstelle Wachstum und nachhaltige Erneuerung
10.08.14.5
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Städtebauförderung wurde 2020 neu aufgestellt und konzentriert sich nun auf 3 Förderprogramme. Das neue Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung –...”
Kurze Beschreibung
Die Städtebauförderung wurde 2020 neu aufgestellt und konzentriert sich nun auf 3 Förderprogramme. Das neue Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten enthält die bisherigen Förderziele des Stadtumbauprogramms, geht jedoch im Sinne nachhaltiger Erneuerung darüber hinaus und setzt einen Schwerpunkt bei der Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur Entwicklung neuer Quartiere. Es gelten weiterhin die Sonderbedingungen für die neuen Länder für die Sanierung und Sicherung für Altbauten und den Rückbau von leerstehenden, dauerhaft nicht mehr nachgefragten Wohnungen.
Für das neue Programm bildet die bisherige Programmatik des Stadtumbaus die Ausgangsbasis zur Gestaltung aktueller Veränderungsprozesse. Die bereits im Stadtumbauprogramm vorhandene Bezugnahme zu Klimaschutz und Klimaanpassung dokumentiert den Einstieg, diese als Querschnittsaufgaben der nachhaltigen Erneuerung zu integrieren. So sollen mit dem Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung noch stärker umweltbezogene und ökologische Aspekte in städtischen Erneuerungsprozessen berücksichtigt werden. Die städtebaulichen Entwicklungskonzepte, bilden weiter eine wichtige Grundlage für das Management nachhaltiger Quartiersentwicklungen. Zunehmend rückt die Gleichzeitigkeit von Schrumpfungs- und Wachstumstendenzen in benachbarten Teilräumen in den Fokus. Auf diese parallel stattfindenden Entwicklungen konzentriert sich u. a. die Aufgabe der bedarfsgerechten Ausstattung mit städtischer Infrastruktur.
Mit dem Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung besteht die Chance, inhaltliche Akzente zu setzen und neue Verfahren auszuprobieren, damit Kommunen unter den verändernden Umwelt- und Rahmenbedingungen reaktionsfähig bleiben. Hier setzt die Arbeit der ausgeschriebenen Bundestransferstelle Wachstum und nachhaltige Erneuerung an.
Wesentliche Aufgaben der Bundestransferstelle sind:
— Fachliche Begleitung des Programms;
— Systematische Aufbereitung von Informationen und Erfahrungen zur Programmumsetzung;
— Effiziente interne und externe Programmkommunikation;
— Empfehlungen zur Qualifizierung und Weiterentwicklung des Programms;
— Grundlagen für die Programmevaluierung.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 315966.38 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 315966.38 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption um 2 Jahre mit Endtermin 31.12.2024” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe „Eignungskriterien“.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-24
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-24
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Weitere verbindliche Regelungen siehe „Informationen zur Vergabe“
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 143-351998 (2020-07-23)