Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Kurze Beschreibung: Freianlagen Stadtbeleuchtung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 6899534.20 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen📦
Ort der Leistung: Gera, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Umsetzen und Erneuern von 2 Verteilerkästen der Stadtbeleuchtung. Liefern der Verteiler in Sonderlackierung. Demontieren der Bestandsverteiler und...”
Beschreibung der Beschaffung
Umsetzen und Erneuern von 2 Verteilerkästen der Stadtbeleuchtung. Liefern der Verteiler in Sonderlackierung. Demontieren der Bestandsverteiler und Verlängern aller Zu- und Abgangskabel.
Die zugehörigen Kabeltrassen und Leuchten im Gebiet werden in einer gleichzeitig laufenden Maßnahme erneuert und müssen mit eingemessen werden.
Ausführung:
Zeitraum für die Ausführung ca.: 1.10.2020-31.5.2021 in Teilabschnitten
Grobmengen Elektro:
— 1x Zähleranschlusssäule,
— 1x Verteilerschrank,
— 5 WS Muffen für Fernmeldekabel 7 – 40 x 2,5 mm,
— 10 WS Muffen für Erdkabel 4 x 16 mm,
— 70 m Schutzrohr verlegen in offenen Graben.
Einmessen, Beschildern, Prüfen von Schränken, Muffen und zugehörigen Kabeltrassen.
Besonderheiten:
Die Hauptverteiler müssen innerhalb von 1 Arbeitstag umgesetzt und neu angeschlossen werden! Notwendige Arbeiten müssen entsprechend koordiniert werden.
Lieferung der Verteiler in Sonderfarbe.
Beantragung und Lieferung des Energiezählers in Absprache mit der EGG
Weitere Arbeiten:
— Anfertigen Werksplanung und Dokumentation,
— Prüfung der Anlage zur Erstinbetriebnahme,
— Koordinierungsleitstungen mit anderen Gewerken zur Inbetriebnahme und Steuerung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 18720.63 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden können; Link zum Formblatt 124:...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden können; Link zum Formblatt 124: https://www.gera.de/fm/193/Formblatt_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf. Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-20
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadtverwaltung Gera
Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Kornmarkt 12
07545 Gera”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Angebotsöffnung (Öffnungsverfahren) nicht zugelassen.
“Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal der Firma RIB iTWO tender www.vergabe.rib.de durchgeführt. Die Vergabeunterlagen stehen zum...”
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal der Firma RIB iTWO tender www.vergabe.rib.de durchgeführt. Die Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten barrierefreien Download auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen unter der Verg.-Nr. 20 VOB 001 zur Verfügung. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail.
Sie müssen sich auf der RIB-Vergabeplattform registrieren, damit Sie über Fragen anderer Bieter oder Änderungen und Ergänzungen im laufenden Vergabeverfahren informiert sind.
Zur Registrierung gelangen Sie über den Button „Bewerben“. Das kostenlose Startpaket ist ausreichend, um die Vergabeunterlagen als Paket zum Download zu erhalten und ein Angebot elektronisch abgeben zu können.
Die Angebotsabgabe ist seit 18.10.2018 nur noch in elektronischer Form zulässig. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform von RIB ist deshalb zur Angebotsabgabe zwingend erforderlich.
Eine Abgabe des Angebots per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig, da dies keine elektronisch verschlüsselte Angebotsabgabe ist und zum Ausschluss des Angebots führt!
Hinweis zur Angebotsabgabe „elektronisch in Textform“:
Es handelt sich hier um eine Form der Signierung des Angebots, welche ausschließlich und nur elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zulässig ist. Für eine rechts-wirksame Angebotsabgabe muss der Bieter das Angebot verschlüsseln (mit ava-sign) und auf die Vergabeplattform hochladen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt – Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 36137739354 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Gera
Postanschrift: Kornmarkt 12
Postort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3658381621📞
E-Mail: ausschreibung.submission@gera.de📧
Fax: +49 3658381625 📠
URL: www.gera.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 007-010011 (2020-01-08)