Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Dem Teilnahmeantrag ist eine Referenzliste beizulegen, die dokumentiert, dass der Auftragnehmer mind. ein ähnliches Projekt, insbesondere an mit der Universität des Saarlandes vergleichbaren Hochschulen, bereits erfolgreich umgesetzt hat. Die Referenzen müssen alle ausgeschriebenen Bereiche umfassen, insbesondere die angebotenen Gerätetypen, das Abrechnungssystem, das Druckverwaltungssystem und den Dienstleistungsbereich.
Die fachliche Eignung der Bewerber wird anhand der Referenzen in der Installation und dem Betrieb von dem ausgeschriebenen multifunktionalen Gesamtsystem technisch vergleichbaren multifunktionalen Gesamtsystemen mit folgenden Kriterien festgelegt und in eine Rangfolge gebracht:
— Drucken, Scannen und Kopieren an vergleichbaren Institutionen:
Es sind maximal 3, jedoch mindestens eine Referenz anzugeben bei denen ein Druck-, Scan- und Kopiersystem mit mind. 2 der 3 Merkmale:
— Authentifizierung über einen Verzeichnisdienst,
— individuelle Abrechnung und
— Follow Me-Funktionalität
Eingeführt und mindestens 5 Jahre betrieben wurde. Das Ende des Betriebs darf nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen. Für jede dieser maximal 3 Referenzen wird ein Punkt vergeben, der mit nachstehenden Faktoren gewichtet wird:
— Gewichtungsfaktor für die Vergleichbarkeit:
— Hochschule mit mehr als 15 000 Studierenden: Faktor 2,
— Hochschule mit 6 000 bis 15 000 Studierenden: Faktor 1,
— sonstige Einrichtung mit mind. 500 Nutzern: Faktor 0,5,
— Betrieb mit Intercard-Lösungen,
— Verwendung von Karte und Software: Faktor 2,
— zusätzlich Verwendung von Abrechnungsmodalität „Wert auf Karte“: Faktor 3,
— Zusatzpunkt für Datenschutzzertifikat.
Punktzahl = Summe Referenzen (Vergleichbarkeit x Intercard-Faktor) + Datenschutzzertifikat
Zwei Beispiele zur Veranschaulichung:
Gibt ein Anbieter 2 Referenzen an, die die Mindestanforderungen erfüllen, von denen eine an einer Hochschule mit 20 000 Studierenden mit der Intercard-Lösung betrieben wird und die zweite an einer Behörde mit 700 Mitarbeitern und einer anderen Kartenlösung und verfügt der Anbieter über ein Datenschutzzertifikat, so bekommt er als Eignungspunktzahl
1 (Referenz 1) * 2 (Vergleichbarkeit) * 3 (Intercard „Wert auf Karte“) +
1 (Referenz 2) * 0,5 (Vergleichbarkeit) * 1 (keine Intercard-Lösung) +
1 (Datenschutzzertifikat) = 7,5 Punkte
Gibt ein Anbieter eine Referenz an, die die Mindestanforderung erfüllt, bei der er an einer Hochschule mit 30 000 Studierenden eine Lösung betreibt, bei der die Studierenden sich an den MFGs durch Eingabe von Kennung und Passwort ausweisen und über ein vorher im Druckmanagementsystem hinterlegtes Guthaben abgerechnet wird, bekommt der Anbieter dafür
1 (Referenz) * 2 (Vergleichbarkeit) * 1 (keine Intercard-Lösung) = 2 Punkte.
2) Fremdnachweis eines Datenschutzzertifikats.