Die technische Gebäudeausrüstung ist auf Energieeffizienz und Nutzungskomfort ausgelegt.
Die Wärmeversorgung, ist analog Bestandsbau mit einer Fernwärmeübergabestation 100 KW (Fernwärmeschanschluss) zur Deckung der Wärmelast geplant. Die Abführung der erforderlichen Kühllast speziell Aula/Pausenhalle und Besprechungsräume 22 kW ist durch den Einsatz einer Klima-Splitanlage 23 KW auf Basis des Kältemittels R410A in Verbund mit einen Lüftungsgerät Aula/Nutzung mit einer Luftmengen von 9 300 m/h Zuluft und 7 350 m/h Abluft realisiert.
Zur Einbringung der Wärmelasten sind „klassische“ Planheizkörper und Konvektorheizkörper in der Leistungsgröße bis max. 2 kW, welche mit Wasser 70/30 Grad, versorgt werden.
Zur Unterbindung unnötiger Warmwasserbevorratung sind zur Deckung der Warmwasserbedarfe Durchflusswassererwärmer gem. DVGW W551 bis 10 kW vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrotechnische Anlagen
2020-150-002
Produkte/Dienstleistungen: Elektrotechnikinstallation📦
Kurze Beschreibung:
“Die technische Gebäudeausrüstung ist auf Energieeffizienz und Nutzungskomfort ausgelegt.
Die Wärmeversorgung, ist analog Bestandsbau mit einer...”
Kurze Beschreibung
Die technische Gebäudeausrüstung ist auf Energieeffizienz und Nutzungskomfort ausgelegt.
Die Wärmeversorgung, ist analog Bestandsbau mit einer Fernwärmeübergabestation 100 KW (Fernwärmeschanschluss) zur Deckung der Wärmelast geplant. Die Abführung der erforderlichen Kühllast speziell Aula/Pausenhalle und Besprechungsräume 22 kW ist durch den Einsatz einer Klima-Splitanlage 23 KW auf Basis des Kältemittels R410A in Verbund mit einen Lüftungsgerät Aula/Nutzung mit einer Luftmengen von 9 300 m/h Zuluft und 7 350 m/h Abluft realisiert.
Zur Einbringung der Wärmelasten sind „klassische“ Planheizkörper und Konvektorheizkörper in der Leistungsgröße bis max. 2 kW, welche mit Wasser 70/30 Grad, versorgt werden.
Zur Unterbindung unnötiger Warmwasserbevorratung sind zur Deckung der Warmwasserbedarfe Durchflusswassererwärmer gem. DVGW W551 bis 10 kW vorgesehen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦
Ort der Leistung: Segeberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BBZ Segeberg
Theodor-Storm-Str.9-11
23795 Bad Segeberg
Beschreibung der Beschaffung: Wie vor.
Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bieter haben zu bestätigen, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eigene Erklärungen des Bieters. Als Nachweis für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 3 Jahre dem Angebot beizufügen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von mindestens 3 Referenzen über Tätigkeiten im ausgeschriebenen Leistungsbereich in den letzten 3 Jahren; erfolgt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von mindestens 3 Referenzen über Tätigkeiten im ausgeschriebenen Leistungsbereich in den letzten 3 Jahren; erfolgt die Bewerbung für mehrere Lose, können die gleichen Referenzen angegeben werden. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-05
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-06
10:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Z. 208, Jaguarring 16, 23795 Bad Segeberg (LEVO-Park)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Aufgrund der aktuellen Situation möchten wir sie bitten auf eine Teilnahme an der Submission zu verzichten. Sie werden dann unverzüglich per Email über das...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Aufgrund der aktuellen Situation möchten wir sie bitten auf eine Teilnahme an der Submission zu verzichten. Sie werden dann unverzüglich per Email über das Ergebnis informiert. Danke für ihr Verständnis.
“Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten,...”
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen. Ein beauftragtes Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYYBF
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig- Holstein”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4542📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 193-465429 (2020-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreis Segeberg — Der Landrat
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 396310.72 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Wie vor
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 193-465429
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Heinich Dierck
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Heinich Dierck
Postanschrift: Preetzer Ch. 55
Postort: Schwentinental
Postleitzahl: 24222
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Plön🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 396310.72 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYYEN
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 007-010564 (2021-01-07)