Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Empfangsdienstleistungen. Der Empfang des Auftraggebers ist von Montag bis Freitag mit einer Empfangskraft zu besetzen; montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Empfangsdienstleistungen
768-20
Produkte/Dienstleistungen: Empfangsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Empfangsdienstleistungen. Der Empfang des Auftraggebers ist von Montag bis Freitag mit einer Empfangskraft zu...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Empfangsdienstleistungen. Der Empfang des Auftraggebers ist von Montag bis Freitag mit einer Empfangskraft zu besetzen; montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundesrepublik Deutschland — Finanzagentur GmbH
Olof-Palme-Straße 35
60439 Frankfurt am Main”
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Empfangsdienstleistungen in der Olof-Palme-Straße 35 in 60439 Frankfurt am Main. Wach- oder Sicherheitsleistungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Empfangsdienstleistungen in der Olof-Palme-Straße 35 in 60439 Frankfurt am Main. Wach- oder Sicherheitsleistungen sind explizit nicht Gegenstand des Auftrags. Diese werden über den Hauptmieter des Gebäudes zur Verfügung gestellt. Der Empfang ist von Montag bis Freitag mit einer Empfangskraft zu besetzen; montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Regelmäßig nicht zu besetzen ist der Empfang an den gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes Hessen. Optionale Leistungen: In Ausnahmefällen kann es zu Einsätzen kommen, die über die o. g. fest zu vereinbarenden Leistungen hinausgehen; bspw. an Wochenenden oder Feiertagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Finanzagentur kann die Vereinbarung optional verlängern:
a) Bis spätestens 28.2.2023 um weitere 12 Monate bis zum 31.3.2024,
b) Bis spätestens 28.2.2024...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Finanzagentur kann die Vereinbarung optional verlängern:
a) Bis spätestens 28.2.2023 um weitere 12 Monate bis zum 31.3.2024,
b) Bis spätestens 28.2.2024 um weitere 12 Monate bis zum 31.3.2025 und
c) Bis spätestens 28.2.2025 um weitere 8 Monate bis zum 30.11.2025.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Es gelten die oben dargestellten einseitigen Verlängerungsoptionen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(Soweit zutreffend) Eigenerklärung des Bieters, dass:
— sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist.
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(Soweit zutreffend) Eigenerklärung des Bieters, dass:
— sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist.
— eintragungspflichtig ist, er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister seines Heimatlandes vorlegen wird (siehe Formblatt B_02).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens; siehe Formblatt B_02).
— Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz des Bieters für die letzten 3 vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Dienstleistungen, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens; siehe Formblatt B_02).
— Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die eine Deckung von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensereignis aufweist. Für den Fall, dass eine Versicherung mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme nicht besteht, ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden (siehe Formblatt B_02).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Mindestens 150 000 EUR Nettojahresgesamtumsatz.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl
Für die letzten 3 vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl
Für die letzten 3 vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens; (siehe Formblatt B_02).
— Referenzliste über vergleichbare Leistungen:
Für den Nachweis der Eignung muss der Bieter mindestens 3 Unternehmensreferenzen durch Vorlage des Formblatts (B_03) angeben. Die Referenzen müssen die nachgefragten Bereiche betreffen, dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen und sollen folgenden Inhalt haben:
— Name des Auftraggebers,
— Branche des Auftraggebers,
— Zeitraum bzw. Zeitpunkt der Leistungserbringung,
— Umfang: Auftragsvolumen in Personenstunden pro Monat.
Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums von 3 Jahren ist das Ende der Angebotsfrist in diesem Verfahren. Der letzte Leistungstag einer Referenz darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die Referenzen müssen sich auf die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren vollständig erbrachten Leistungen erstrecken, die mit der ausgeschriebenen Leistung...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die Referenzen müssen sich auf die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren vollständig erbrachten Leistungen erstrecken, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter haben mit dem Angebot gemäß § 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB zu erklären, dass sie
— bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter haben mit dem Angebot gemäß § 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB zu erklären, dass sie
— bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgeltes gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3 a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (Formblatt B_01);
— im Falle des Zuschlags eine Zuverlässigkeitsprüfung der von ihnen eingesetzten Empfangskräfte durchführen und ausschließlich Personen einsetzen, die ein Führungszeugnis vorlegt haben, das im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Monate war (Formblatt B_01);
— im Falle des Zuschlags nur Personal einsetzen werden, das bereit ist, dem Auftraggeber ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, das nicht älter als 3 Monate ist. (Formblatt B_01);
— im Falle des Zuschlags für evtl. eingesetzte ausländische Mitarbeiter auf Verlangen des Auftraggebers, jeweils eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für diese Mitarbeiter vorlegen (Formblatt B_01);
— Mit dem Formblatt B_04 haben die Bieter eine Erklärung zur E-Rechnung abzugeben.
Für die Auftragsdurchführung gelten die in Teil D der Vergabeunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen:
— Vergabeunterlage D_01 Vereinbarung,
— Vergabeunterlage D_02 Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-25
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-25
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Beim Auftraggeber.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): —
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Gemäß E-Rechnung-Verordnung (E-Rech-VO) ist der Auftragnehmer verpflichtet, Rechnungen an den Auftraggeber elektronisch auszustellen und zu übermitteln...”
Gemäß E-Rechnung-Verordnung (E-Rech-VO) ist der Auftragnehmer verpflichtet, Rechnungen an den Auftraggeber elektronisch auszustellen und zu übermitteln (siehe Vergabeunterlage C_02).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5VDQTJ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
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Quelle: OJS 2020/S 251-631131 (2020-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: „Empfangsdienstleistungen“
768-20
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungspunkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die Vereinbarung kann einseitig optional verlängert werden:
a) bis spätestens 28.2.2023 um weitere 12 Monate bis zum 31.3.2024;
b) bis spätestens 28.2.2024...”
Beschreibung der Optionen
Die Vereinbarung kann einseitig optional verlängert werden:
a) bis spätestens 28.2.2023 um weitere 12 Monate bis zum 31.3.2024;
b) bis spätestens 28.2.2024 um weitere 12 Monate bis zum 31.3.2025 und
c) bis spätestens 28.2.2025 um weitere 8 Monate bis zum 30.11.2025.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Der tatsächliche Auftragswertlag oberhalb des EU-Schwellenwerts. Der...”
Zusätzliche Informationen
Der angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Der tatsächliche Auftragswertlag oberhalb des EU-Schwellenwerts. Der Auftraggeber verzichtet auf diese Angabe, da es sich um ein zu schützendes Betriebsgeheimnis des Bieters handelt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 251-631131
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Empfangsdienstleistung
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 11
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ESD Empfangs- und SekretariatsDienstleistungen GmbH
Postanschrift: Kölner Straße 10
Postort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: k.riedesel@esd-empfang.de📧
Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
URL: http://www.esd-empfang.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“Gemäß E-Rechnung-Verordnung (E-Rech-VO) ist der Auftragnehmer verpflichtet, Rechnungen an den Auftraggeber elektronisch auszustellen und zu...”
Gemäß E-Rechnung-Verordnung (E-Rech-VO) ist der Auftragnehmer verpflichtet, Rechnungen an den Auftraggeber elektronisch auszustellen und zu übermitteln.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5VDW4D
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
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Quelle: OJS 2021/S 052-131310 (2021-03-11)