Im Rahmen der Baumaßnahme werden Arbeiten zur Gebäudeautomation für die Wirkbereiche im Terminal 2, im Bereich der Check-In-Halle Gebäude 157, insbesondere in den Ebenen E1, E3 und E4 sowie in den Kernen 23, 24, 9 und 14 erforderlich. Dabei ist von einer kleinteiligen Bearbeitung mit unterschiedlichen Arbeitsintensitäten auszugehen. Die Arbeiten sind innerhalb des Betriebsbereiches der Fraport AG und im Sicherheitsbereich auszuführen.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 3. Quartal 2020
Ausführungsende: ca. 1. Quartal 2023
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraport AG
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2124/2136
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abteilung ZEB-VM
Telefon: +49 69690-25217📞
E-Mail: ausschreibung@fraport.de📧
Fax: +49 69690-60199 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.fraport.de🌏 Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: www.vergabe.rib.de🌏
Teilnahme-URL: www.vergabe.rib.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EU-P 0032-20BV2 Gebäudeautomation, B-002109 PTS-T3_Station T2
EU-P 0032-20BV2
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Baumaßnahme werden Arbeiten zur Gebäudeautomation für die Wirkbereiche im Terminal 2, im Bereich der Check-In-Halle Gebäude 157, insbesondere...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Baumaßnahme werden Arbeiten zur Gebäudeautomation für die Wirkbereiche im Terminal 2, im Bereich der Check-In-Halle Gebäude 157, insbesondere in den Ebenen E1, E3 und E4 sowie in den Kernen 23, 24, 9 und 14 erforderlich. Dabei ist von einer kleinteiligen Bearbeitung mit unterschiedlichen Arbeitsintensitäten auszugehen. Die Arbeiten sind innerhalb des Betriebsbereiches der Fraport AG und im Sicherheitsbereich auszuführen.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 3. Quartal 2020
Ausführungsende: ca. 1. Quartal 2023
In der Baumaßnahme werden 8 neue Informationsschwerpunkte/Etagenverteiler zur Verarbeitung aller relevanten Funktionen und Informationen für die Gewerke Raumlufttechnik und Entrauchung vorgesehen.
Die Brandfolgesteuerung/Entrauchungssteuerung wird durch 7 neue Automationsstationen mit Anbindung an den bestehenden Zentralenverbund („HIMA-Verbund“) ertüchtigt. Durch 12 neue, frei programmierbaren BACnet (BACnet-Building Controller) Automationsstationen erfolgt die Integration in die BACnet-Umgebung der Fraport AG. Die Ansteuerung der Brandschutzklappen erfolgt über neu zu installierende AS-Interface Controller. Die Feldgeräte werden mit ca. 20 km Starkstromleitungen und 15 km Kommunikationsleitungen angebunden.
Zur Bedienung, Visualisierung und Störungsüberwachung gemäß Lastenheft GA werden die Systeme der TGA Gewerke über die Missionsstationen mit BACnet IP-Protokoll auf die vorhandene Management Bedienebene TMC-GA-Systemaufgeschaltet. Die Dienstleistung in der Managementebene werden an den Errichter der Management Bedienebene TMC-GA-System separat beauftragt.
Bei Fraport sind nur GA Automationsstationen mit dem Profil BACnet-Building Controller (B-BC) gemäß EN ISO 16484 zugelassen, die durch die Fraport AG/Fachbereich ZIM–FS geprüft und freigegeben (fraportzertifiziert) wurden. Die Konformität der Automationsstationen mit den Fraport-Anforderungen auf Basis des BACnet-Kommunikationsprotokolls ist anhand eines umfassenden Zertifizierungsverfahrens nachgewiesen bzw. noch nachzuweisen. Der Zertifizierungsnachweis kann nur durch den GA-Hersteller erbracht werden. Dieser GA-Hersteller kann direkt anbieten oder Kooperationspartner des Bewerbers sein.
Sollten neue Automationsstationen mit dem B-BC-Profil der zugelassenen GA-Fabrikate für eine Zulassung zum Einsatz bei Fraport eingerichtet werden, so werden die entstehenden Kosten für die Prüfaufwendungen bei Fraport durch die Fraport AG übernommen. Diese Automationsstationen müssen bereits das europäische BTL-Logo der Zertifizierungsstelle WSPcert besitzen. Sollten weitere Automationsstation mit dem B-BC-Profil bisher nicht zugelassener GA-Fabrikate für eine Zulassung zum Einsatz bei Fraport eingerichtet werden, so werden die entstehenden Kosten für die Prüfaufwendungen bei Fraport durch die Fraport AG übernommen. Diese Automationsstationen müssen ebenfalls das europäische BTL-Logo der Zertifizierungsstelle WSPcert besitzen. Für eine Zulassungsprüfung ist mit einem Zeitaufwand von 67 Arbeitstagen zu rechnen. Ansprechpartner für die Prüfung/ Zulassung bei Fraport ist der Fachbereich ZIM-FS, Herr R. Schröder, r.schroeder@fraport.de. Tel: +4969690-25709. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis „BACnet-Konformität nach Fraport-Anforderungen“ zu führen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 31
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten
Bewerber/Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten
Bewerber/Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften die sich form- und fristgerecht bewerben, werden zur
Angebotsabgabe aufgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1 bis III.1.3:
Die nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1 bis III.1.3:
Die nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in dem Dokument „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“, welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3.).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Eigenerklärungen sollen die Formblätter, welche im „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ enthalten sind, verwendet werden.
1. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ zu belegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des
Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ zu belegen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des
Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ zu belegen.” Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und der Anlage „Erläuterung zur Bekanntmachung, welches Teil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und der Anlage „Erläuterung zur Bekanntmachung, welches Teil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ ist, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen soll das Formblatt „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-17
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der...”
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf
Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere
Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“, verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die
Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2020/S 012-024930 (2020-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Baumaßnahme werden Arbeiten zur Gebäudeautomation für die Wirkbereiche im Terminal 2, im Bereich der Check-In-Halle Gebäude 157, insbesondere...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Baumaßnahme werden Arbeiten zur Gebäudeautomation für die Wirkbereiche im Terminal 2, im Bereich der Check-In-Halle Gebäude 157, insbesondere in den Ebenen E1, E3 und E4 sowie in den Kernen 23, 24, 9 und 14 erforderlich. Dabei ist von einer kleinteiligen Bearbeitung mit unterschiedlichen Arbeitsintensitäten auszugehen. Die Arbeiten sind innerhalb des Betriebsbereiches der Fraport AG und im Sicherheitsbereich auszuführen.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 3. Quartal 2020
Ausführungsende: ca. 1. Quartal 2023.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In der Baumaßnahme werden 8 neue Informationsschwerpunkte / Etagenverteiler zur Verarbeitung aller relevanten Funktionen und Informationen für die Gewerke...”
Beschreibung der Beschaffung
In der Baumaßnahme werden 8 neue Informationsschwerpunkte / Etagenverteiler zur Verarbeitung aller relevanten Funktionen und Informationen für die Gewerke Raumlufttechnik und Entrauchung vorgesehen.
Die Brandfolgesteuerung / Entrauchungssteuerung wird durch 7 neue Automationsstationen mit Anbindung an den bestehenden Zentralenverbund („HIMA-Verbund“) ertüchtigt. Durch 12 neue, frei programmierbaren BACnet (BACnet-Building Controller) Automationsstationen erfolgt die Integration in die BACnet-Umgebung der Fraport AG. Die Ansteuerung der Brandschutzklappen erfolgt über neu zu installierende AS-Interface Controller. Die Feldgeräte werden mit ca. 20 km Starkstromleitungen und 15 km Kommunikationsleitungen angebunden.
Zur Bedienung, Visualisierung und Störungsüberwachung gemäß Lastenheft GA werden die Systeme der TGA Gewerke über die Missionsstationen mit BACnet IP-Protokoll auf die vorhandene Management Bedienebene TMC-GA-Systemaufgeschaltet. Die Dienstleistung in der Managementebene werden an den Errichter der Management Bedienebene TMC-GA-System separat beauftragt.
Bei Fraport sind nur GA Automationsstationen mit dem Profil BACnet-Building Controller (B-BC) gemäß EN ISO 16484 zugelassen, die durch die Fraport AG / Fachbereich ZIM–FS geprüft und freigegeben (fraportzertifiziert) wurden. Die Konformität der Automationsstationen mit den Fraport-Anforderungen auf Basis des BACnet-Kommunikationsprotokolls ist anhand eines umfassenden Zertifizierungsverfahrens nachgewiesen bzw. noch nachzuweisen. Der Zertifizierungsnachweis kann nur durch den GA-Hersteller erbracht werden. Dieser GA-Hersteller kann direkt anbieten oder Kooperationspartner des Bewerbers sein.
Sollten neue Automationsstationen mit dem B-BC-Profil der zugelassenen GA-Fabrikate für eine Zulassung zum Einsatz bei Fraport eingerichtet werden, so werden die entstehenden Kosten für die Prüfaufwendungen bei Fraport durch die Fraport AG übernommen. Diese Automationsstationen müssen bereits das europäische BTL-Logo der Zertifizierungsstelle WSPcert besitzen. Sollten weitere Automationsstation mit dem B-BC-Profil bisher nicht zugelassener GA-Fabrikate für eine Zulassung zum Einsatz bei Fraport eingerichtet werden, so werden die entstehenden Kosten für die Prüfaufwendungen bei Fraport durch die Fraport AG übernommen. Diese Automationsstationen müssen ebenfalls das europäische BTL-Logo der Zertifizierungsstelle WSPcert besitzen. Für eine Zulassungsprüfung ist mit einem Zeitaufwand von 67 Arbeitstagen zu rechnen. Ansprechpartner für die Prüfung/ Zulassung bei Fraport ist der Fachbereich ZIM-FS, Herr R. Schröder, r.schroeder@fraport.de. Tel: +4969690-25709. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis „BACnet-Konformität nach Fraport-Anforderungen“ zu führen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 012-024930
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4700057560/10
Titel: EU-P 0032-20BV2, B-002109-02-02-01 – PTS-T3_Station T2, Gebäudeautomation
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sauter-Cumulus GmbH
Postanschrift: Levi-Strauss-Allee 10-12
Postort: Heusenstamm
Postleitzahl: 63150
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 923736.92 💰
“Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der...”
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“, verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 197-477885 (2020-10-05)