Projektziel Auf Grund der Sanierung des Gebäudes 201 in der Terminalanlage T1 muss die sich dort befindliche VIP-Lounge in einer Ausweichfläche neu errichtet werden. Diese neue Fläche liegt im Terminal 1 Gebäude 222. Der Loungebetrieb ist nach Fertigstellung der neuen Lounge unterbrechungsfrei vom Gebäude 201 in das Gebäude 222 zu verlagern. Die zukünftige Lounge im Gebäude 222 soll als Empfangslounge (Welcomelounge) für Gäste dienen, die in Frankfurt final ein- und aussteigen. Ziel ist die fristgerechte Fertigstellung der VIP-Lounge im Gebäude 222. Der Auszug der Lounge aus dem Gebäude 201 darf nicht den Zeitplan zur Sanierung des Gebäudes 201 gefährden. Bei der zu bespielenden Fläche im Gebäude 222 handelt es sich um eine ehemalige Vorhaltefläche für einen Lufthansa-Loungebereich. Die Flächen befinden sich im Rohbauzustand. Weitere Angaben unter II.2.4 Ausführungsbeginn: ca. 4. Quartal 2020 Ausführungsende: ca. 3. Quartal 2021.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: EU-P 0420-20BV2
Kurze Beschreibung:
Projektziel
Auf Grund der Sanierung des Gebäudes 201 in der Terminalanlage T1 muss die sich dort befindliche VIP-Lounge in einer Ausweichfläche neu errichtet werden. Diese neue Fläche liegt im Terminal 1 Gebäude 222. Der Loungebetrieb ist nach Fertigstellung der neuen Lounge unterbrechungsfrei vom Gebäude 201 in das Gebäude 222 zu verlagern.
Die zukünftige Lounge im Gebäude 222 soll als Empfangslounge (Welcomelounge) für Gäste dienen, die in Frankfurt final ein- und aussteigen.
Ziel ist die fristgerechte Fertigstellung der VIP-Lounge im Gebäude 222. Der Auszug der Lounge aus dem Gebäude 201 darf nicht den Zeitplan zur Sanierung des Gebäudes 201 gefährden. Bei der zu bespielenden Fläche im Gebäude 222 handelt es sich um eine ehemalige Vorhaltefläche für einen Lufthansa-Loungebereich.
Die Flächen befinden sich im Rohbauzustand.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 4. Quartal 2020
Ausführungsende: ca. 3. Quartal 2021.
Auf Grund der Sanierung des Gebäudes 201 in der Terminalanlage T1 muss die sich dort befindliche VIP-Lounge in einer Ausweichfläche neu errichtet werden. Diese neue Fläche liegt im Terminal 1 Gebäude 222. Der Loungebetrieb ist nach Fertigstellung der neuen Lounge unterbrechungsfrei vom Gebäude 201 in das Gebäude 222 zu verlagern.
Die zukünftige Lounge im Gebäude 222 soll als Empfangslounge (Welcomelounge) für Gäste dienen, die in Frankfurt final ein- und aussteigen.
Ziel ist die fristgerechte Fertigstellung der VIP-Lounge im Gebäude 222. Der Auszug der Lounge aus dem Gebäude 201 darf nicht den Zeitplan zur Sanierung des Gebäudes 201 gefährden. Bei der zu bespielenden Fläche im Gebäude 222 handelt es sich um eine ehemalige Vorhaltefläche für einen Lufthansa-Loungebereich.
Die Flächen befinden sich im Rohbauzustand.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 4. Quartal 2020
Ausführungsende: ca. 3. Quartal 2021.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Schaltanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport AG
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2124/2136
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de🌏
E-Mail: ausschreibung@fraport.de📧
Telefon: +49 69690-25217📞
Fax: +49 69690-60199 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rib.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe.rib.de🌏
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projektziel
Auf Grund der Sanierung des Gebäudes 201 in der Terminalanlage T1 muss die sich dort befindliche VIP-Lounge in einer Ausweichfläche neu errichtet werden. Diese neue Fläche liegt im Terminal 1 Gebäude 222. Der Loungebetrieb ist nach Fertigstellung der neuen Lounge unterbrechungsfrei vom Gebäude 201 in das Gebäude 222 zu verlagern.
Auf Grund der Sanierung des Gebäudes 201 in der Terminalanlage T1 muss die sich dort befindliche VIP-Lounge in einer Ausweichfläche neu errichtet werden. Diese neue Fläche liegt im Terminal 1 Gebäude 222. Der Loungebetrieb ist nach Fertigstellung der neuen Lounge unterbrechungsfrei vom Gebäude 201 in das Gebäude 222 zu verlagern.
Die zukünftige Lounge im Gebäude 222 soll als Empfangslounge (Welcomelounge) für Gäste dienen, die in Frankfurt final ein- und aussteigen.
Ziel ist die fristgerechte Fertigstellung der VIP-Lounge im Gebäude 222. Der Auszug der Lounge aus dem Gebäude 201 darf nicht den Zeitplan zur Sanierung des Gebäudes 201 gefährden. Bei der zu bespielenden Fläche im Gebäude 222 handelt es sich um eine ehemalige Vorhaltefläche für einen Lufthansa-Loungebereich.
Ziel ist die fristgerechte Fertigstellung der VIP-Lounge im Gebäude 222. Der Auszug der Lounge aus dem Gebäude 201 darf nicht den Zeitplan zur Sanierung des Gebäudes 201 gefährden. Bei der zu bespielenden Fläche im Gebäude 222 handelt es sich um eine ehemalige Vorhaltefläche für einen Lufthansa-Loungebereich.
Die Flächen befinden sich im Rohbauzustand.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 4. Quartal 2020
Ausführungsende: ca. 3. Quartal 2021.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Montage der Gebäudeautomationsanlagen in o. g. Bauvorhaben inkl. dazugehöriger Leistungen. Die Aufstellung der Schaltschränke erfolgt in U1 der LZ01. Hierbei werden die Bestandsschaltschränke der L002 und L003 sowie der Entrauchung L605 1-3 durch Felder erweitert, um die Feldgeräte im Bereich VIP-Lounge aufzunehmen. Für die Küchenlüftungsanlage L004 werden komplett neue Schaltschränke geliefert. Insgesamt werden 1100 physikalische Datenpunkte generiert.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Montage der Gebäudeautomationsanlagen in o. g. Bauvorhaben inkl. dazugehöriger Leistungen. Die Aufstellung der Schaltschränke erfolgt in U1 der LZ01. Hierbei werden die Bestandsschaltschränke der L002 und L003 sowie der Entrauchung L605 1-3 durch Felder erweitert, um die Feldgeräte im Bereich VIP-Lounge aufzunehmen. Für die Küchenlüftungsanlage L004 werden komplett neue Schaltschränke geliefert. Insgesamt werden 1100 physikalische Datenpunkte generiert.
Zur Bedienung, Visualisierung und Störungsüberwachung gemäß Lastenheft GA werden die Systeme der TGA Gewerke über die Automationsstationen mit BACnet IP-Protokoll auf die vorhandene Management Bedienebene TMC-GA-System aufgeschaltet. Die Dienstleistungen in der Managementebene werden an den Errichter der Management Bedienebene TMC-GA-System separat beauftragt.
Zur Bedienung, Visualisierung und Störungsüberwachung gemäß Lastenheft GA werden die Systeme der TGA Gewerke über die Automationsstationen mit BACnet IP-Protokoll auf die vorhandene Management Bedienebene TMC-GA-System aufgeschaltet. Die Dienstleistungen in der Managementebene werden an den Errichter der Management Bedienebene TMC-GA-System separat beauftragt.
Bei Fraport sind nur GA Automationsstationen mit dem Profil BACnet-Building Controller (B-BC) gemäß EN ISO 16484 zugelassen, die durch die Fraport AG/Fachbereich ZIM–FS geprüft und freigegeben (fraportzertifiziert) wurden. Die Konformität der Automationsstationen mit den Fraport-Anforderungen auf Basis des BACnet-Kommunikationsprotokolls ist anhand eines umfassenden Zertifizierungsverfahrens nachgewiesen bzw. noch nachzuweisen. Der Zertifizierungsnachweis kann nur durch den GA-Hersteller erbracht werden. Dieser GA-Hersteller kann direkt anbieten oder Kooperationspartner des Bewerbers sein. Sollten neue Automationsstationen mit dem B-BC-Profil der zugelassenen GA-Fabrikate für eine Zulassung zum Einsatz bei Fraport eingerichtet werden, so werden die entstehenden Kosten für die Prüfaufwendungen bei Fraport durch die Fraport AG übernommen. Diese Automationsstationen müssen bereits das europäische BTL-Logo der Zertifizierungsstelle WSPcert besitzen. Sollten weitere Automationsstation mit dem B-BC-Profil bisher nicht zugelassener GA-Fabrikate für eine Zulassung zum Einsatz bei Fraport eingerichtet werden, so werden die entstehenden Kosten für die Prüfaufwendungen bei Fraport durch die Fraport AG übernommen. Diese Automationsstationen müssen ebenfalls das europäische BTL-Logo der Zertifizierungsstelle WSPcert besitzen. Für eine Zulassungsprüfung ist mit einem Zeitaufwand von 67 Arbeitstagen zu rechnen. Ansprechpartner für die Prüfung/Zulassung bei Fraport ist der Fachbereich ZIM-FS, Herr R. Schröder, r.schroeder@fraport.de. Tel: +4969690-25709. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis „BACnet-Konformität nach Fraport-Anforderungen“ zu führen.
Bei Fraport sind nur GA Automationsstationen mit dem Profil BACnet-Building Controller (B-BC) gemäß EN ISO 16484 zugelassen, die durch die Fraport AG/Fachbereich ZIM–FS geprüft und freigegeben (fraportzertifiziert) wurden. Die Konformität der Automationsstationen mit den Fraport-Anforderungen auf Basis des BACnet-Kommunikationsprotokolls ist anhand eines umfassenden Zertifizierungsverfahrens nachgewiesen bzw. noch nachzuweisen. Der Zertifizierungsnachweis kann nur durch den GA-Hersteller erbracht werden. Dieser GA-Hersteller kann direkt anbieten oder Kooperationspartner des Bewerbers sein. Sollten neue Automationsstationen mit dem B-BC-Profil der zugelassenen GA-Fabrikate für eine Zulassung zum Einsatz bei Fraport eingerichtet werden, so werden die entstehenden Kosten für die Prüfaufwendungen bei Fraport durch die Fraport AG übernommen. Diese Automationsstationen müssen bereits das europäische BTL-Logo der Zertifizierungsstelle WSPcert besitzen. Sollten weitere Automationsstation mit dem B-BC-Profil bisher nicht zugelassener GA-Fabrikate für eine Zulassung zum Einsatz bei Fraport eingerichtet werden, so werden die entstehenden Kosten für die Prüfaufwendungen bei Fraport durch die Fraport AG übernommen. Diese Automationsstationen müssen ebenfalls das europäische BTL-Logo der Zertifizierungsstelle WSPcert besitzen. Für eine Zulassungsprüfung ist mit einem Zeitaufwand von 67 Arbeitstagen zu rechnen. Ansprechpartner für die Prüfung/Zulassung bei Fraport ist der Fachbereich ZIM-FS, Herr R. Schröder, r.schroeder@fraport.de. Tel: +4969690-25709. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis „BACnet-Konformität nach Fraport-Anforderungen“ zu führen.
Ausführung gem. aktuellem Lastenheft GA Fraport.
30 Einzelraumregelungen
170 Brandschutzklappen über ASi-Bus
10 Eentrauchungsklappen über ASi-Bus
12 000 m I-Y (ST) 2 x 2 x 0,8 mm
Neue Inbetriebnahme Entrauchung inkl. Bestand Ankommerbereich in E01 Brandbekämpfungsabschnitt 222 E01 BBA01 und in EU1 BBA 222 EU1 BBA01.
Dauer: 9 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1) bis III.1.3):
Die nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in dem Dokument "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt.
Die nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in dem Dokument "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3.).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Eigenerklärungen sollen die Formblätter, welche im „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" enthalten sind, verwendet werden.
1. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und der Anlage „Erläuterung zur Bekanntmachung, welches Teil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" ist, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und der Anlage „Erläuterung zur Bekanntmachung, welches Teil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" ist, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt;
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen soll das Formblatt „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen soll das Formblatt „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften die sich form- und fristgerecht bewerben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften die sich form- und fristgerecht bewerben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 090-215472 (2020-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projektziel
Auf Grund der Sanierung des Gebäudes 201 in der Terminalanlage T1 muss die sich dort befindliche VIP-Lounge in einer Ausweichfläche neu errichtet werden. Diese neue Fläche
Liegt im Terminal 1 Gebäude 222. Der Loungebetrieb ist nach Fertigstellung der neuen Lounge unterbrechungsfrei vom Gebäude 201 in das Gebäude 222 zu verlagern.
Die zukünftige Lounge im Gebäude 222 soll als Empfangslounge (Welcomelounge) für Gäste dienen, die in Frankfurt final ein- und aussteigen.
Ziel ist die fristgerechte Fertigstellung der VIP-Lounge im Gebäude 222. Der Auszug der Lounge aus dem Gebäude 201 darf nicht den Zeitplan zur Sanierung des Gebäudes 201 gefährden. Bei der zu bespielenden Fläche im Gebäude 222 handelt es sich um eine ehemalige Vorhaltefläche für einen Lufthansa-Loungebereich.
Die Flächen befinden sich im Rohbauzustand.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 4. Quartal 2020
Ausführungsende: ca. 3. Quartal 2021
Auf Grund der Sanierung des Gebäudes 201 in der Terminalanlage T1 muss die sich dort befindliche VIP-Lounge in einer Ausweichfläche neu errichtet werden. Diese neue Fläche
Liegt im Terminal 1 Gebäude 222. Der Loungebetrieb ist nach Fertigstellung der neuen Lounge unterbrechungsfrei vom Gebäude 201 in das Gebäude 222 zu verlagern.
Die zukünftige Lounge im Gebäude 222 soll als Empfangslounge (Welcomelounge) für Gäste dienen, die in Frankfurt final ein- und aussteigen.
Ziel ist die fristgerechte Fertigstellung der VIP-Lounge im Gebäude 222. Der Auszug der Lounge aus dem Gebäude 201 darf nicht den Zeitplan zur Sanierung des Gebäudes 201 gefährden. Bei der zu bespielenden Fläche im Gebäude 222 handelt es sich um eine ehemalige Vorhaltefläche für einen Lufthansa-Loungebereich.
Die Flächen befinden sich im Rohbauzustand.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 4. Quartal 2020
Ausführungsende: ca. 3. Quartal 2021
Gesamtwert des Auftrags: 682566.31 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf
Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die
Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf
Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die
Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf Grund der Sanierung des Gebäudes 201 in der Terminalanlage T1 muss die sich dort befindliche VIP-Lounge in einer Ausweichfläche neu errichtet werden. Diese neue Fläche
Liegt im Terminal 1 Gebäude 222. Der Loungebetrieb ist nach Fertigstellung der neuen Lounge unterbrechungsfrei vom Gebäude 201 in das Gebäude 222 zu verlagern.
Ausführungsende: ca. 3. Quartal 2021
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Montage der Gebäudeautomationsanlagen in o. g. Bauvorhaben inkl. dazugehöriger Leistungen. Die Aufstellung der Schaltschränke erfolgt in U1 der LZ01. Hierbei werden die Bestandsschaltschränke der L002 und L003 sowie der Entrauchung L605 1-3 durch Felder erweitert, um die Feldgeräte im Bereich VIP-Lounge aufzunehmen. Für die Küchenlüftungsanlage L004 werden komplett neue Schaltschränke geliefert. Insgesamt werden 1 100 physikalische Datenpunkte generiert.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Montage der Gebäudeautomationsanlagen in o. g. Bauvorhaben inkl. dazugehöriger Leistungen. Die Aufstellung der Schaltschränke erfolgt in U1 der LZ01. Hierbei werden die Bestandsschaltschränke der L002 und L003 sowie der Entrauchung L605 1-3 durch Felder erweitert, um die Feldgeräte im Bereich VIP-Lounge aufzunehmen. Für die Küchenlüftungsanlage L004 werden komplett neue Schaltschränke geliefert. Insgesamt werden 1 100 physikalische Datenpunkte generiert.
Bei Fraport sind nur GA Automationsstationen mit dem Profil BACnet-Building Controller (B-BC) gemäß EN ISO 16484 zugelassen, die durch die Fraport AG / Fachbereich ZIM-FS geprüft und freigegeben (fraportzertifiziert) wurden. Die Konformität der Automationsstationen mit den Fraport-Anforderungen auf Basis des BACnet-Kommunikationsprotokolls ist anhand eines umfassenden Zertifizierungsverfahrens nachgewiesen bzw. noch nachzuweisen. Der Zertifizierungsnachweis kann nur durch den GA-Hersteller erbracht werden. Dieser GA-Hersteller kann direkt anbieten oder Kooperationspartner des Bewerbers sein. Sollten neue Automationsstationen mit dem B-BC-Profil der zugelassenen GA-Fabrikate für eine Zulassung zum Einsatz bei Fraport eingerichtet werden, so werden die entstehenden Kosten für die Prüfaufwendungen bei Fraport durch die Fraport AG übernommen. Diese Automationsstationen müssen bereits das europäische BTL-Logo der Zertifizierungsstelle WSPcert besitzen. Sollten weitere Automationsstation mit dem B-BC-Profil bisher nicht zugelassener GA-Fabrikate für eine Zulassung zum Einsatz bei Fraport eingerichtet werden, so werden die entstehenden Kosten für die Prüfaufwendungen bei Fraport durch die Fraport AG übernommen. Diese Automationsstationen müssen ebenfalls das europäische BTL-Logo der Zertifizierungsstelle WSPcert besitzen. Für eine Zulassungsprüfung ist mit einem Zeitaufwand von 67 Arbeitstagen zu rechnen. Ansprechpartner für die Prüfung/Zulassung bei Fraport ist der Fachbereich ZIM-FS, Herr R. Schröder, r.schroeder@fraport.de. Tel: +4969690-25709. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis „BACnet-Konformität nach Fraport-Anforderungen“ zu führen.
Bei Fraport sind nur GA Automationsstationen mit dem Profil BACnet-Building Controller (B-BC) gemäß EN ISO 16484 zugelassen, die durch die Fraport AG / Fachbereich ZIM-FS geprüft und freigegeben (fraportzertifiziert) wurden. Die Konformität der Automationsstationen mit den Fraport-Anforderungen auf Basis des BACnet-Kommunikationsprotokolls ist anhand eines umfassenden Zertifizierungsverfahrens nachgewiesen bzw. noch nachzuweisen. Der Zertifizierungsnachweis kann nur durch den GA-Hersteller erbracht werden. Dieser GA-Hersteller kann direkt anbieten oder Kooperationspartner des Bewerbers sein. Sollten neue Automationsstationen mit dem B-BC-Profil der zugelassenen GA-Fabrikate für eine Zulassung zum Einsatz bei Fraport eingerichtet werden, so werden die entstehenden Kosten für die Prüfaufwendungen bei Fraport durch die Fraport AG übernommen. Diese Automationsstationen müssen bereits das europäische BTL-Logo der Zertifizierungsstelle WSPcert besitzen. Sollten weitere Automationsstation mit dem B-BC-Profil bisher nicht zugelassener GA-Fabrikate für eine Zulassung zum Einsatz bei Fraport eingerichtet werden, so werden die entstehenden Kosten für die Prüfaufwendungen bei Fraport durch die Fraport AG übernommen. Diese Automationsstationen müssen ebenfalls das europäische BTL-Logo der Zertifizierungsstelle WSPcert besitzen. Für eine Zulassungsprüfung ist mit einem Zeitaufwand von 67 Arbeitstagen zu rechnen. Ansprechpartner für die Prüfung/Zulassung bei Fraport ist der Fachbereich ZIM-FS, Herr R. Schröder, r.schroeder@fraport.de. Tel: +4969690-25709. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis „BACnet-Konformität nach Fraport-Anforderungen“ zu führen.
— 30 Einzelraumregelungen,
— 170 Brandschutzklappen über ASi-Bus,
— 10 Entrauchungsklappen über ASi-Bus,
— 12 000 m I-Y (ST) 2x2x0,8 mm
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-08 📅
Name: CMS Electric GmbH
Postanschrift: Bachweg 4
Postort: Flörsheim
Postleitzahl: 65439
Land: Deutschland 🇩🇪 Main-Taunus-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 682566.31 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf
Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die
Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.