Der Abwasserzweckverband Staufener Bucht plant auf dem Gelände der Kläranlage Breisach-Grezhausen die Errichtung einer thermischen Pilotanlage zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen. Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Kurze Beschreibung:
“Der Abwasserzweckverband Staufener Bucht plant auf dem Gelände der Kläranlage Breisach-Grezhausen die Errichtung einer thermischen Pilotanlage zur...”
Kurze Beschreibung
Der Abwasserzweckverband Staufener Bucht plant auf dem Gelände der Kläranlage Breisach-Grezhausen die Errichtung einer thermischen Pilotanlage zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen. Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben.
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Quelle: OJS 2020/S 179-432338 (2020-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Abwasserzweckverband Staufener Bucht plant auf dem Gelände der Kläranlage Breisach-Grezhausen die Errichtung einer thermischen Pilotanlage zur...”
Kurze Beschreibung
Der Abwasserzweckverband Staufener Bucht plant auf dem Gelände der Kläranlage Breisach-Grezhausen die Errichtung einer thermischen Pilotanlage zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen. Die ausgeschriebene Gesamtleistung wurde in einem Los vergeben.
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Total value of the procurement: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2020/S 229-564794 (2020-11-19)