Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat mit den Berufssprachkursen ein Regelinstrument für die berufsbezogene Deutschsprachförderung geschaffen. Die Berufssprachkurse sind das Grundangebot des Bundes zur berufssprachlichen Qualifizierung vom Niveau B1 bis zum Niveau C2 des GER. Sie sollen unter anderem die Chancen auf eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration und qualifikationsadäquate Beschäftigung erhöhen. Da es sich hierbei in dieser Form um ein neu geschaffenes Förderinstrument handelt, liegen bislang noch keine Erkenntnisse zur Wirkung vor. Um Aussagen über die Wirkung überprüfen zu können, bedarf es einer umfassenden und wissenschaftlich fundierten Analyse ihrer Umsetzung und Wirkungszusammenhänge. Das Forschungsvorhaben soll von 2020 bis 2023 laufen und einen breiten Mix aus qualitativen und quantitativen Methoden der empirischen Sozialforschung umfassen.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Evaluation der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG
Zb1-04812-2/37”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat mit den Berufssprachkursen ein Regelinstrument für die berufsbezogene Deutschsprachförderung geschaffen....”
Kurze Beschreibung
Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat mit den Berufssprachkursen ein Regelinstrument für die berufsbezogene Deutschsprachförderung geschaffen. Die Berufssprachkurse sind das Grundangebot des Bundes zur berufssprachlichen Qualifizierung vom Niveau B1 bis zum Niveau C2 des GER. Sie sollen unter anderem die Chancen auf eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration und qualifikationsadäquate Beschäftigung erhöhen. Da es sich hierbei in dieser Form um ein neu geschaffenes Förderinstrument handelt, liegen bislang noch keine Erkenntnisse zur Wirkung vor. Um Aussagen über die Wirkung überprüfen zu können, bedarf es einer umfassenden und wissenschaftlich fundierten Analyse ihrer Umsetzung und Wirkungszusammenhänge. Das Forschungsvorhaben soll von 2020 bis 2023 laufen und einen breiten Mix aus qualitativen und quantitativen Methoden der empirischen Sozialforschung umfassen.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02.
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Verlängerung um 12 Monate und/oder um 24 Monate; siehe hierzu die beigefügten Teilnehmerunterlagen P1 02” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 8 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 8 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerung um 12 Monate und/oder um 24 Monate; siehe hierzu die beigefügten Teilnehmerunterlagen P1 02”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe hierzu beigefügte Teilnehmerunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe hierzu beigefügte Teilnehmerunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=205945&criteriaId=3700 Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-20
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-06-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-30 📅
“Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist...”
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
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Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: +49...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: +49 228/9499-0, Fax: +49 228/9499-163.
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 079-186606 (2020-04-20)
Ergänzende Angaben (2020-05-06)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 079-186606
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-05-20 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2020-05-27 📅
Zeit: 23:59
Quelle: OJS 2020/S 090-215366 (2020-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zweckmäßigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerung um 12 Monate und/oder um 24 Monate; siehe hierzu die beigefügten Teilnehmerunterlagen P1 02.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 079-186606
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Zb1-04812-2/37
Titel: Evaluation der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Institut für angewandte Wirtschaftsforschung e. V. an der Universität Tübingen
Postort: Tübingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt — Vergabekammern des Bundes Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: +49...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt — Vergabekammern des Bundes Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163.
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 193-466912 (2020-09-30)