Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat mit den Berufssprachkursen ein Regelinstrument für die berufsbezogene Deutschsprachförderung geschaffen. Die Berufssprachkurse sind das Grundangebot des Bundes zur berufssprachlichen Qualifizierung vom Niveau B1 bis zum Niveau C2 des GER. Sie sollen unter anderem die Chancen auf eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration und qualifikationsadäquate Beschäftigung erhöhen. Da es sich hierbei in dieser Form um ein neu geschaffenes Förderinstrument handelt, liegen bislang noch keine Erkenntnisse zur Wirkung vor. Um Aussagen über die Wirkung überprüfen zu können, bedarf es einer umfassenden und wissenschaftlich fundierten Analyse ihrer Umsetzung und Wirkungszusammenhänge. Das Forschungsvorhaben soll von 2020 bis 2023 laufen und einen breiten Mix aus qualitativen und quantitativen Methoden der empirischen Sozialforschung umfassen. Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Zb1-04812-2/37
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat mit den Berufssprachkursen ein Regelinstrument für die berufsbezogene Deutschsprachförderung geschaffen. Die Berufssprachkurse sind das Grundangebot des Bundes zur berufssprachlichen Qualifizierung vom Niveau B1 bis zum Niveau C2 des GER. Sie sollen unter anderem die Chancen auf eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration und qualifikationsadäquate Beschäftigung erhöhen. Da es sich hierbei in dieser Form um ein neu geschaffenes Förderinstrument handelt, liegen bislang noch keine Erkenntnisse zur Wirkung vor. Um Aussagen über die Wirkung überprüfen zu können, bedarf es einer umfassenden und wissenschaftlich fundierten Analyse ihrer Umsetzung und Wirkungszusammenhänge. Das Forschungsvorhaben soll von 2020 bis 2023 laufen und einen breiten Mix aus qualitativen und quantitativen Methoden der empirischen Sozialforschung umfassen.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02.
Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat mit den Berufssprachkursen ein Regelinstrument für die berufsbezogene Deutschsprachförderung geschaffen. Die Berufssprachkurse sind das Grundangebot des Bundes zur berufssprachlichen Qualifizierung vom Niveau B1 bis zum Niveau C2 des GER. Sie sollen unter anderem die Chancen auf eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration und qualifikationsadäquate Beschäftigung erhöhen. Da es sich hierbei in dieser Form um ein neu geschaffenes Förderinstrument handelt, liegen bislang noch keine Erkenntnisse zur Wirkung vor. Um Aussagen über die Wirkung überprüfen zu können, bedarf es einer umfassenden und wissenschaftlich fundierten Analyse ihrer Umsetzung und Wirkungszusammenhänge. Das Forschungsvorhaben soll von 2020 bis 2023 laufen und einen breiten Mix aus qualitativen und quantitativen Methoden der empirischen Sozialforschung umfassen.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat mit den Berufssprachkursen ein Regelinstrument für die berufsbezogene Deutschsprachförderung geschaffen. Die Berufssprachkurse sind das Grundangebot des Bundes zur berufssprachlichen Qualifizierung vom Niveau B1 bis zum Niveau C2 des GER. Sie sollen unter anderem die Chancen auf eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration und qualifikationsadäquate Beschäftigung erhöhen. Da es sich hierbei in dieser Form um ein neu geschaffenes Förderinstrument handelt, liegen bislang noch keine Erkenntnisse zur Wirkung vor. Um Aussagen über die Wirkung überprüfen zu können, bedarf es einer umfassenden und wissenschaftlich fundierten Analyse ihrer Umsetzung und Wirkungszusammenhänge. Das Forschungsvorhaben soll von 2020 bis 2023 laufen und einen breiten Mix aus qualitativen und quantitativen Methoden der empirischen Sozialforschung umfassen.
Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat mit den Berufssprachkursen ein Regelinstrument für die berufsbezogene Deutschsprachförderung geschaffen. Die Berufssprachkurse sind das Grundangebot des Bundes zur berufssprachlichen Qualifizierung vom Niveau B1 bis zum Niveau C2 des GER. Sie sollen unter anderem die Chancen auf eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration und qualifikationsadäquate Beschäftigung erhöhen. Da es sich hierbei in dieser Form um ein neu geschaffenes Förderinstrument handelt, liegen bislang noch keine Erkenntnisse zur Wirkung vor. Um Aussagen über die Wirkung überprüfen zu können, bedarf es einer umfassenden und wissenschaftlich fundierten Analyse ihrer Umsetzung und Wirkungszusammenhänge. Das Forschungsvorhaben soll von 2020 bis 2023 laufen und einen breiten Mix aus qualitativen und quantitativen Methoden der empirischen Sozialforschung umfassen.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02.
Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung um 12 Monate und/oder um 24 Monate; siehe hierzu die beigefügten Teilnehmerunterlagen P1 02
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung um 12 Monate und/oder um 24 Monate; siehe hierzu die beigefügten Teilnehmerunterlagen P1 02
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe hierzu beigefügte Teilnehmerunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe hierzu beigefügte Teilnehmerunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=205945&criteriaId=3700
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 8 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 8 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-06-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: +49 228/9499-0, Fax: +49 228/9499-163.
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Quelle: OJS 2020/S 079-186606 (2020-04-20)
Ergänzende Angaben (2020-05-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-29 📅
Name: Institut für angewandte Wirtschaftsforschung e. V. an der Universität Tübingen
Postort: Tübingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt — Vergabekammern des Bundes Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: +49 228/9499-0