Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 1. Juli 2020 startete das Bundesprogramms „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“, eine zentrale Vereinbarung der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS). Im Zeitraum von Dezember 2020 bis April 2021 werden die 13 Projekte ihre Arbeit in unterschiedlichen Regionen Deutschlands aufnehmen. Die Weiterbildungsverbünde werden jeweils 36 Monate finanziell vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt. Ziel des Förderprogramms ist es, durch eine entsprechende Förderung die Teilnahme von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Weiterbildungen zu steigern und regionale Wirtschafts- und Innovationsnetzwerke zu stärken.
Über diese Ausschreibung soll ein Dienstleister für die Evaluation des Bundesprogramms gefunden werden. Die geförderten Modellprojekte sollen sowohl einzeln als auch in einer vergleichenden Gesamtschau in allen Projektphasen begleitend evaluiert werden. Dabei soll insbesondere untersucht werden, inwiefern das jeweils geförderte Projekt am jeweiligen Standort zur Etablierung verbindlicher Netzwerkkooperationen im Sinne der Förderziele beiträgt und in Folge dieser Kooperationen die Weiterbildungsbeteiligung in den KMU steigt. Sofern möglich, sollen darüber hinaus in einer Gesamtbewertung aller Weiterbildungsverbünde Umsetzungshindernisse und generelle Erfolgsfaktoren für erfolgreiche Weiterbildungskooperationen abgleitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Evaluation des Bundesprogramms „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“
Zb1-04812-8/8”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 1. Juli 2020 startete das Bundesprogramms „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“, eine zentrale Vereinbarung...”
Kurze Beschreibung
Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 1. Juli 2020 startete das Bundesprogramms „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“, eine zentrale Vereinbarung der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS). Im Zeitraum von Dezember 2020 bis April 2021 werden die 13 Projekte ihre Arbeit in unterschiedlichen Regionen Deutschlands aufnehmen. Die Weiterbildungsverbünde werden jeweils 36 Monate finanziell vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt. Ziel des Förderprogramms ist es, durch eine entsprechende Förderung die Teilnahme von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Weiterbildungen zu steigern und regionale Wirtschafts- und Innovationsnetzwerke zu stärken.
Über diese Ausschreibung soll ein Dienstleister für die Evaluation des Bundesprogramms gefunden werden. Die geförderten Modellprojekte sollen sowohl einzeln als auch in einer vergleichenden Gesamtschau in allen Projektphasen begleitend evaluiert werden. Dabei soll insbesondere untersucht werden, inwiefern das jeweils geförderte Projekt am jeweiligen Standort zur Etablierung verbindlicher Netzwerkkooperationen im Sinne der Förderziele beiträgt und in Folge dieser Kooperationen die Weiterbildungsbeteiligung in den KMU steigt. Sofern möglich, sollen darüber hinaus in einer Gesamtbewertung aller Weiterbildungsverbünde Umsetzungshindernisse und generelle Erfolgsfaktoren für erfolgreiche Weiterbildungskooperationen abgleitet werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P102.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Das Angebot soll zunächst auf die Begleitung von 13 Projekten ausgerichtet sein. Für den Fall, dass das BMAS im Jahr 2021 die Förderung weiterer...”
Beschreibung der Optionen
Das Angebot soll zunächst auf die Begleitung von 13 Projekten ausgerichtet sein. Für den Fall, dass das BMAS im Jahr 2021 die Förderung weiterer Weiterbildungsverbünde bewilligt, beabsichtigt das BMAS diese gegebenenfalls in die Untersuchung einbeziehen zu lassen. Vor diesem Hintergrund ist im Angebot eine optionale Leistung zu kalkulieren. Dabei ist ein Preis für jeden weiteren zu begleitenden Projektverbund zu kalkulieren. Es ist davon auszugehen, dass maximal 10 zusätzliche Verbünde im Rahmen dieser Option zu begleiten sind.
Über die Ziehung dieser Option und die Anzahl der ggf. zusätzlich zu begleitenden Verbünde entscheidet das BMAS bis zum 31. Oktober 2021.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=363610&criteriaId=9506 Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-23
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-01-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-31 📅
“Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist...”
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: +49...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: +49 228/9499-0, Fax: +49 228/9499-163.
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 232-571219 (2020-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Evaluation des Bundesprogramms „Aufbau von Weiterbildungsverbünden"
Zb1-04812-8/8”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zweckmäßigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 232-571219
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Zb1-04812-8/8
Titel: Evaluation des Bundesprogramms „Aufbau von Weiterbildungsverbünden"
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ramboll Management Conbsulting GmbH
Postanschrift: Chilehaus C-Burchardstraße 13
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 136-361774 (2021-07-12)