Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 1. Juli 2020 startete das Bundesprogramms „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“, eine zentrale Vereinbarung der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS). Im Zeitraum von Dezember 2020 bis April 2021 werden die 13 Projekte ihre Arbeit in unterschiedlichen Regionen Deutschlands aufnehmen. Die Weiterbildungsverbünde werden jeweils 36 Monate finanziell vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt. Ziel des Förderprogramms ist es, durch eine entsprechende Förderung die Teilnahme von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Weiterbildungen zu steigern und regionale Wirtschafts- und Innovationsnetzwerke zu stärken. Über diese Ausschreibung soll ein Dienstleister für die Evaluation des Bundesprogramms gefunden werden. Die geförderten Modellprojekte sollen sowohl einzeln als auch in einer vergleichenden Gesamtschau in allen Projektphasen begleitend evaluiert werden. Dabei soll insbesondere untersucht werden, inwiefern das jeweils geförderte Projekt am jeweiligen Standort zur Etablierung verbindlicher Netzwerkkooperationen im Sinne der Förderziele beiträgt und in Folge dieser Kooperationen die Weiterbildungsbeteiligung in den KMU steigt. Sofern möglich, sollen darüber hinaus in einer Gesamtbewertung aller Weiterbildungsverbünde Umsetzungshindernisse und generelle Erfolgsfaktoren für erfolgreiche Weiterbildungskooperationen abgleitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Zb1-04812-8/8
Kurze Beschreibung:
Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 1. Juli 2020 startete das Bundesprogramms „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“, eine zentrale Vereinbarung der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS). Im Zeitraum von Dezember 2020 bis April 2021 werden die 13 Projekte ihre Arbeit in unterschiedlichen Regionen Deutschlands aufnehmen. Die Weiterbildungsverbünde werden jeweils 36 Monate finanziell vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt. Ziel des Förderprogramms ist es, durch eine entsprechende Förderung die Teilnahme von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Weiterbildungen zu steigern und regionale Wirtschafts- und Innovationsnetzwerke zu stärken.
Über diese Ausschreibung soll ein Dienstleister für die Evaluation des Bundesprogramms gefunden werden. Die geförderten Modellprojekte sollen sowohl einzeln als auch in einer vergleichenden Gesamtschau in allen Projektphasen begleitend evaluiert werden. Dabei soll insbesondere untersucht werden, inwiefern das jeweils geförderte Projekt am jeweiligen Standort zur Etablierung verbindlicher Netzwerkkooperationen im Sinne der Förderziele beiträgt und in Folge dieser Kooperationen die Weiterbildungsbeteiligung in den KMU steigt. Sofern möglich, sollen darüber hinaus in einer Gesamtbewertung aller Weiterbildungsverbünde Umsetzungshindernisse und generelle Erfolgsfaktoren für erfolgreiche Weiterbildungskooperationen abgleitet werden.
Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 1. Juli 2020 startete das Bundesprogramms „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“, eine zentrale Vereinbarung der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS). Im Zeitraum von Dezember 2020 bis April 2021 werden die 13 Projekte ihre Arbeit in unterschiedlichen Regionen Deutschlands aufnehmen. Die Weiterbildungsverbünde werden jeweils 36 Monate finanziell vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt. Ziel des Förderprogramms ist es, durch eine entsprechende Förderung die Teilnahme von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Weiterbildungen zu steigern und regionale Wirtschafts- und Innovationsnetzwerke zu stärken.
Über diese Ausschreibung soll ein Dienstleister für die Evaluation des Bundesprogramms gefunden werden. Die geförderten Modellprojekte sollen sowohl einzeln als auch in einer vergleichenden Gesamtschau in allen Projektphasen begleitend evaluiert werden. Dabei soll insbesondere untersucht werden, inwiefern das jeweils geförderte Projekt am jeweiligen Standort zur Etablierung verbindlicher Netzwerkkooperationen im Sinne der Förderziele beiträgt und in Folge dieser Kooperationen die Weiterbildungsbeteiligung in den KMU steigt. Sofern möglich, sollen darüber hinaus in einer Gesamtbewertung aller Weiterbildungsverbünde Umsetzungshindernisse und generelle Erfolgsfaktoren für erfolgreiche Weiterbildungskooperationen abgleitet werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 1. Juli 2020 startete das Bundesprogramms „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“, eine zentrale Vereinbarung der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS). Im Zeitraum von Dezember 2020 bis April 2021 werden die 13 Projekte ihre Arbeit in unterschiedlichen Regionen Deutschlands aufnehmen. Die Weiterbildungsverbünde werden jeweils 36 Monate finanziell vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt. Ziel des Förderprogramms ist es, durch eine entsprechende Förderung die Teilnahme von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Weiterbildungen zu steigern und regionale Wirtschafts- und Innovationsnetzwerke zu stärken.
Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 1. Juli 2020 startete das Bundesprogramms „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“, eine zentrale Vereinbarung der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS). Im Zeitraum von Dezember 2020 bis April 2021 werden die 13 Projekte ihre Arbeit in unterschiedlichen Regionen Deutschlands aufnehmen. Die Weiterbildungsverbünde werden jeweils 36 Monate finanziell vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt. Ziel des Förderprogramms ist es, durch eine entsprechende Förderung die Teilnahme von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Weiterbildungen zu steigern und regionale Wirtschafts- und Innovationsnetzwerke zu stärken.
Über diese Ausschreibung soll ein Dienstleister für die Evaluation des Bundesprogramms gefunden werden. Die geförderten Modellprojekte sollen sowohl einzeln als auch in einer vergleichenden Gesamtschau in allen Projektphasen begleitend evaluiert werden. Dabei soll insbesondere untersucht werden, inwiefern das jeweils geförderte Projekt am jeweiligen Standort zur Etablierung verbindlicher Netzwerkkooperationen im Sinne der Förderziele beiträgt und in Folge dieser Kooperationen die Weiterbildungsbeteiligung in den KMU steigt. Sofern möglich, sollen darüber hinaus in einer Gesamtbewertung aller Weiterbildungsverbünde Umsetzungshindernisse und generelle Erfolgsfaktoren für erfolgreiche Weiterbildungskooperationen abgleitet werden.
Über diese Ausschreibung soll ein Dienstleister für die Evaluation des Bundesprogramms gefunden werden. Die geförderten Modellprojekte sollen sowohl einzeln als auch in einer vergleichenden Gesamtschau in allen Projektphasen begleitend evaluiert werden. Dabei soll insbesondere untersucht werden, inwiefern das jeweils geförderte Projekt am jeweiligen Standort zur Etablierung verbindlicher Netzwerkkooperationen im Sinne der Förderziele beiträgt und in Folge dieser Kooperationen die Weiterbildungsbeteiligung in den KMU steigt. Sofern möglich, sollen darüber hinaus in einer Gesamtbewertung aller Weiterbildungsverbünde Umsetzungshindernisse und generelle Erfolgsfaktoren für erfolgreiche Weiterbildungskooperationen abgleitet werden.
Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P102.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Optionen:
Das Angebot soll zunächst auf die Begleitung von 13 Projekten ausgerichtet sein. Für den Fall, dass das BMAS im Jahr 2021 die Förderung weiterer Weiterbildungsverbünde bewilligt, beabsichtigt das BMAS diese gegebenenfalls in die Untersuchung einbeziehen zu lassen. Vor diesem Hintergrund ist im Angebot eine optionale Leistung zu kalkulieren. Dabei ist ein Preis für jeden weiteren zu begleitenden Projektverbund zu kalkulieren. Es ist davon auszugehen, dass maximal 10 zusätzliche Verbünde im Rahmen dieser Option zu begleiten sind.
Das Angebot soll zunächst auf die Begleitung von 13 Projekten ausgerichtet sein. Für den Fall, dass das BMAS im Jahr 2021 die Förderung weiterer Weiterbildungsverbünde bewilligt, beabsichtigt das BMAS diese gegebenenfalls in die Untersuchung einbeziehen zu lassen. Vor diesem Hintergrund ist im Angebot eine optionale Leistung zu kalkulieren. Dabei ist ein Preis für jeden weiteren zu begleitenden Projektverbund zu kalkulieren. Es ist davon auszugehen, dass maximal 10 zusätzliche Verbünde im Rahmen dieser Option zu begleiten sind.
Über die Ziehung dieser Option und die Anzahl der ggf. zusätzlich zu begleitenden Verbünde entscheidet das BMAS bis zum 31. Oktober 2021.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=363610&criteriaId=9506
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-01-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: +49 228/9499-0, Fax: +49 228/9499-163.
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Quelle: OJS 2020/S 232-571219 (2020-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge