Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter für die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz und die zugehörigen Pflegestützpunkte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Externer Datenschutzbeauftragter für die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz
LAG EU 3/20”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit📦
Kurze Beschreibung:
“Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter für die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz und die zugehörigen Pflegestützpunkte.”
Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte Rheinland-Pfalz c/o Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Moltkestraße 19 54292 Trier sowie die 135 Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz.
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Beschreibung der Beschaffung:
“In Rheinland-Pfalz gibt es 135 Pflegestützpunkte. Diese werden mit 0,5 Mitarbeiterkapazitäten durch die Kranken- und Pflegekassen besetzt und mit 1,0...”
Beschreibung der Beschaffung
In Rheinland-Pfalz gibt es 135 Pflegestützpunkte. Diese werden mit 0,5 Mitarbeiterkapazitäten durch die Kranken- und Pflegekassen besetzt und mit 1,0 Mitarbeiterkapazitäten von den Trägern der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung. Bei den Pflegestützpunkten handelt es sich um ein kostenloses Beratungsangebot, welches sich an behinderte, ältere und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige wendet. Die Mitarbeiter/innen in den Pflegestützpunkten dokumentieren ihre Arbeit gegliedert nach Information, Beratung, Pflegeberatung, Fallmanagement, Netzwerkarbeit und Öffentlichkeitsarbeit in einem landesweit einheitlichen Dokumentationssystem. Dieses wird derzeit eingerichtet und von einem externen IT-Dienstleister betrieben.
Träger der Pflegestützpunkte sind nach § 7 c Absatz 2 Satz 5 SGB XI die beteiligten Kosten- und Leistungsträger. Dies sind die gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen sowie das Land Rheinland-Pfalz und die Kommunen. Zur Sicherstellung einer landesweit einheitlichen Verfahrensweise haben die Kranken- und Pflegekassen, das Land Rheinland-Pfalz sowie die kommunalen Spitzenverbände die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte gegründet. Eine Geschäftsführung vertritt die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte nach außen und stellt die Umsetzung ihrer Beschlüsse sicher. Alle Träger der Pflegestützpunkte verfügen über einen eigenen Datenschützer. Außerdem wird der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz als Kontrollinstanz tätig.
Da die Mitarbeiter/innen der Pflegestützpunkte sowie der externe Dienstleister des Dokumentationssystems Zugang zu hochsensiblen personenbezogenen Daten haben und auf Grund der strengen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung und der einschlägigen Datenschutzregelungen der Sozialgesetzbücher, möchte die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte zusätzlich auf die Dienste eines externen Datenschutzbeauftragten für die Landesarbeitsgemeinschaft zurückgreifen.
Zu den Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten gehören u. a.:
— Beratung, Schulung, Betreuung und Unterstützung der Mitarbeiter/innen in den Pflegestützpunkten sowie bei Bedarf die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte in Fragen des Datenschutzes;
— Auskunfts- und Registeraufgaben;
— Prüfung und Überwachung der Datenverarbeitung;
— Erstellung, Überarbeitung und Pflege aller erforderlichen Dokumente.
Details zu den Aufgaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage ANG 1).
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“E-1.1 Eigenerklärung der Bietergemeinschaft (nur für Bietergemeinschaften)
E-1.2 Unternehmensbeschreibung
E-1.3 Liste der für Eignungsleihe herangezogenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
E-1.1 Eigenerklärung der Bietergemeinschaft (nur für Bietergemeinschaften)
E-1.2 Unternehmensbeschreibung
E-1.3 Liste der für Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmer (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
E-1.4 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
E-1.5 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB
E-1.6 Berufs- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“E-1.7 Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 4 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
E-1.7 Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 4 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“E-2.1 nach dem 1.1.2018 bestehende und seit mindestens einem Jahr laufende Beauftragungen mit Tätigkeiten als externer Datenschutzbeauftragter
Mindestens 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
E-2.1 nach dem 1.1.2018 bestehende und seit mindestens einem Jahr laufende Beauftragungen mit Tätigkeiten als externer Datenschutzbeauftragter
Mindestens 3 Referenzen
E-2.2 nach dem 1.1.2018 zur DS-GVO durchgeführte Präsenzschulungen für Mitarbeiter des Kunden auf Basis eines eigenen Schulungskonzeptes des Bieters
Mindestens 3 Referenzen
E-2.3 nach dem 1.1.2018 bestehende und seit mindestens einem Jahr laufende Beauftragungen mit Tätigkeiten als externer Datenschutzbeauftragter bei einem Kunden mit mehr als 100 mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten Mitarbeitern
Mindestens 1 Referenz
E-2.4 nach dem 1.1.2018 bestehende und seit mindestens einem Jahr laufende Beauftragungen mit Tätigkeiten als externer Datenschutzbeauftragter bei einem Kunden mit mehr als 3 Standorten, an denen personenbezogene Daten verarbeitet werden
Mindestens 1 Referenz
E-2.5 nach dem 1.1.2018 bestehende und seit mindestens einem Jahr laufende Beauftragungen mit Tätigkeiten als externer Datenschutzbeauftragter bei einem Kunden mit externem Rechenzentrumsdienstleister (Auftragsverarbeitung)
Mindestens 1 Referenz
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Z-1.1 Eigenerklärung zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz (sofern nicht bereits für die Besichtigung der Beispielakten eingereicht)
Z-1.2 Eigenerklärung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Z-1.1 Eigenerklärung zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz (sofern nicht bereits für die Besichtigung der Beispielakten eingereicht)
Z-1.2 Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
Z-1.3 Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm
Z-1.4 Schutzerklärung zur Technologie des L. Ron Hubbard
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-06
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-07
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0UD5LE
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 613116-2113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europaäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 108-262220 (2020-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Auftragsvergabe — Externer Datenschutzbeauftragter der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz.
LAG EU 3/20”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte Rheinland-Pfalz c/o Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Moltkestraße 19
54292 Trier”
Beschreibung der Beschaffung:
“In Rheinland-Pfalz gibt es 135 Pflegestützpunkte. Diese werden mit 0,5 Mitarbeiterkapazitäten durch die Kranken- und Pflegekassen besetzt und mit 1,0...”
Beschreibung der Beschaffung
In Rheinland-Pfalz gibt es 135 Pflegestützpunkte. Diese werden mit 0,5 Mitarbeiterkapazitäten durch die Kranken- und Pflegekassen besetzt und mit 1,0 Mitarbeiterkapazitäten von den Trägern der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung. Bei den Pflegestützpunkten handelt es sich um ein kostenloses Beratungsangebot, welches sich an behinderte, ältere und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige wendet. Die Mitarbeiter/innen in den Pflegestützpunkten dokumentieren ihre Arbeit gegliedert nach Information, Beratung, Pflegeberatung, Fallmanagement, Netzwerkarbeit und Öffentlichkeitsarbeit in einem landesweit einheitlichen Dokumentationssystem. Dieses wird derzeit eingerichtet und von einem externen IT-Dienstleister betrieben.
Träger der Pflegestützpunkte sind nach § 7 c Absatz 2 Satz 5 SGB XI die beteiligten Kosten- und Leistungsträger. Dies sind die gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen sowie das Land Rheinland-Pfalz und die Kommunen. Zur Sicherstellung einer landesweit einheitlichen Verfahrensweise haben die Kranken- und Pflegekassen, das Land Rheinland-Pfalz sowie die kommunalen Spitzenverbände die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte gegründet. Eine Geschäftsführung vertritt die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte nach außen und stellt die Umsetzung ihrer Beschlüsse sicher. Alle Träger der Pflegestützpunkte verfügen über einen eigenen Datenschützer. Außerdem wird der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz als Kontrollinstanz tätig.
Da die Mitarbeiter/innen der Pflegestützpunkte sowie der externe Dienstleister des Dokumentationssystems Zugang zu hochsensiblen personenbezogenen Daten haben und auf Grund der strengen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung und der einschlägigen Datenschutzregelungen der Sozialgesetzbücher, möchte die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte zusätzlich auf die Dienste eines externen Datenschutzbeauftragten für die Landesarbeitsgemeinschaft zurückgreifen.
Zu den Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten gehören u. a.:
— Beratung, Schulung, Betreuung und Unterstützung der MitarbeiterInnen in den Pflegestützpunkten sowie bei Bedarf die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte in Fragen des Datenschutzes,
— Auskunfts- und Registeraufgaben,
— Prüfung und Überwachung der Datenverarbeitung,
— Erstellung, Überarbeitung und Pflege aller erforderlichen Dokumente.
Details zu den Aufgaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage ANG 1).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Preis der angebotenen Leistung
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 108-262220
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: LAG EU 3/20
Titel:
“Externer Datenschutzbeauftragter für die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Am Mittelhafen 14
Postort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰