Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 02.0434/2019/FGB – Definition Sichthindernisse für den Sichtweitennachweis
Z5mü - FE 02.0434/2019/FGB”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung: FE 02.0434/2019/FGB – Definition Sichthindernisse für den Sichtweitennachweis.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 210084.03 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“FE 02.0434/2019/FGB
„Definition Sichthindernisse für den Sichtweitennachweis“
Grundprinzip des Sichtweitennachweises gemäß den RAA und den RAL ist die...”
Beschreibung der Beschaffung
FE 02.0434/2019/FGB
„Definition Sichthindernisse für den Sichtweitennachweis“
Grundprinzip des Sichtweitennachweises gemäß den RAA und den RAL ist die Forderung, dass netzübergreifend die vorhandenen Sichtweiten größer als die erforderlichen sein müssen. Die Berechnung der vorhandenen Sichtweite wird dreidimensional gefordert. Es wird in den RAA und den RAL weiterhin festgelegt, dass im freizuhaltenden Sichtfeld, neben der Fahrbahn, alle die Sicht beeinträchtigenden Hindernisse (z. B. Böschungen mit Gras- oder Strauchbewuchs, Lärmschutzwände, Schutzeinrichtungen usw.) bis zur Höhe des Sichtstrahles vermieden werden müssen. Es fehlen allerdings konkretere Definitionen der Sichthindernisse, da punktuelle Hindernisse in Kauf genommen werden.
An Autobahnen und Landstraßen sind insbesondere Schilderpfosten, Masten von Schilderbrücken und Brückenpfeiler häufig in den Sichtfeldern vorzufinden. In wie fern und bis zu welchen Abmessungen diese tatsächlich Sichthindernisse darstellen ist nicht in den RAA und RAL festgelegt. Ferner ist nicht definiert, ob die Größe des Sichthindernisses, der Zeitraum der Sichtverdeckung oder der Grad der Sichtverdeckung, bezogen auf das typische Sichthindernis (Pkw an den Stauenden), relevant für die vorhandenen Sichtweiten sind.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen eine Konkretisierung des Begriffs „Sichthindernis“ sowie die Ableitung eines neuen Sichtweitennachweises für die Aktualisierung der RAA und für die RAL erfolgen. Die erarbeiteten Empfehlungen sollen dabei zu einer verkehrssicheren und leistungsfähigen Infrastruktur beitragen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Anforderung nachzuweisen durch Referenzlisten bzw. Eigenerklärung:
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Analysen zur...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Anforderung nachzuweisen durch Referenzlisten bzw. Eigenerklärung:
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Analysen zur Verkehrssicherheit in wissenschaftlichen Untersuchungen – Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 1),
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Analysen zur Entwurfsplanung von Autobahnen und Landstraßen in wissenschaftlichen Untersuchungen – Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 2),
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von empirischen Fahrverhaltensanalysen – Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 3),
— Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung – Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-01
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-01
09:10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 023-051148 (2020-01-30)
Ergänzende Angaben (2020-03-17)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 023-051148
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-04-01 📅
Zeit: 09:00
Neuer Wert
Datum: 2020-04-28 📅
Zeit: 09:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2020
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-04-01 📅
Zeit: 09:10
Neuer Wert
Datum: 2020-04-28 📅
Zeit: 09:10
Quelle: OJS 2020/S 057-136929 (2020-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 210084.03 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 023-051148
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z5mü - FE 02.0434/2019/FGB
Titel: FE 02.0434/2019/FGB – Definition Sichthindernisse für den Sichtweitennachweis
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HFC Human-Factors-Consult GmbH
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12555
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 210084.03 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 146-359915 (2020-07-28)