FE 03.0521/2014/IRB – Harmonisierung des Verkehrsablaufs im Bereich von SBA – Optimierung und Erweiterung der Verfahren

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2

FE 03.0521/2014/IRB – Harmonisierung des Verkehrsablaufs im Bereich von SBA – Optimierung und Erweiterung der Verfahren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-25 Auftragsbekanntmachung
2021-01-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Z2mg-FE 03.0521/2014/IRB
Kurze Beschreibung:
FE 03.0521/2014/IRB – Harmonisierung des Verkehrsablaufs im Bereich von SBA – Optimierung und Erweiterung der Verfahren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bast.de 🌏
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=336058 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=336058 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 124-303959
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 159663.87 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Maßnahmen zur Harmonisierung des Verkehrsablaufs durch Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) sollen eine Angleichung von Geschwindigkeiten und Fahrzeugabständen entlang des gesteuerten Streckenabschnitts bewirken. Die räumlich kontinuierliche, empirische Ermittlung der Verkehrsdichte und der streckenbezogenen, momentanen mittleren Geschwindigkeit entlang des gesteuerten SBA-Abschnitts ist aufwendig. Ausgehend vom Stand der Technik in der Erhebung empirischer Verkehrslagedaten ist ein Konzept zu entwickeln, wie auf Basis ausschließlich empirisch erhebbarer Daten, insbesondere Luftbilder, die Verkehrslage auf längeren Streckenabschnitten quasi-kontinuierlich ermittelt werden kann. Neben der Anwendung des Konzeptes ist es das Ziel zu klären, welche Vorgehensweise für eine im Rahmen der Wirkungsanalyse und Optimierung aufwändigere quasikontinuierliche streckenbezogene Verkehrslagerekonstruktion angemessen ist. Optimierungsmaßnahmen für die erhobenen SBA-Strecken sollen erarbeitet werden.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 159663.87 EUR 💰
Dauer: 999 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen;
Und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Mehr anzeigen
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1) Kenntnisse und Erfahrung/im Bereich Wirksamkeitsbewertung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen, Nachzuweisen durch mind. 1 vergleichbares Projekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1),
2) Kenntnisse und Erfahrung im Bereich Erhebung empirischer Verkehrsdaten, Nachzuweisen durch mind. 2 vergleichbare Projekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=336058 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 124-303959 (2020-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 159663.87 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 017-039538
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 124-303959
ABl. S-Ausgabe: 17

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-10 📅
Name: Schwietering Ingenieure GmbH
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52076
Land: Deutschland 🇩🇪
Städteregion Aachen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 159663.87 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 017-039538 (2021-01-21)