Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 07.0311/2020/AGB — Einflüsse auf die Konzentration der Dämpfe und Aerosole beim Einbau von Walzasphalt
Z2kä-FE 07.0311/2020/AGB”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 07.0311/2020/AGB — Einflüsse auf die Konzentration der Dämpfe und Aerosole beim Einbau von Walzasphalt.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 151260.50 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Ausschuss für Gefahrenstoffe beschloss in seiner Sitzung am 19./20.11.2019, dass der Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole bei der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Ausschuss für Gefahrenstoffe beschloss in seiner Sitzung am 19./20.11.2019, dass der Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen entsprechend den MAK-Empfehlungen auf 1,5 mg/m (Bitumenkondensat-Standard; BKS) festgelegt wird, allerdings für einen Zeitraum von zunächst 5 Jahren ausgesetzt bleibt. Die Aussetzung des Grenzwertes beruht darauf, dass nach aktuellem Stand die Bauwirtschaft nicht in der Lage ist, diesen Grenzwert ad hoc beim Einbau von Asphalt zu erfüllen. Bisherige Messungen belegen für die verschiedenen Tätigkeiten beim Einbau von konventionellem Walzasphalt Expositionen zwischen minimal 0,12 mg/m und maximal 20,8 mg/m (95-%-Perzentil maximal 12,42 mg/m; BKS) und beim Einbau von Gussasphalt zwischen minimal 0,1 mg/m und maximal 28,5 mg/m (95-%-Perzentil maximal 12,1 mg/m; BKS). Die große Spannbreite der Messergebnisse lässt darauf schließen, dass der Einfluss der unterschiedlichen Randbedingungen auf das Emissionsverhalten, der bislang nicht ausreichend bekannt ist, groß ist.
Ziel des Forschungsprojektes ist es eine Grundlage für die Einschätzung und Bewertung des Potenzials der aktuell technischen Möglichkeiten auf der Baustoffseite zur Reduzierung der Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen zu schaffen. Anschließend sollen die Maßnahmen mit dem größten Emissionsminderungspotential identifiziert werden.
Die identifizierten Maßnahmen können im Rahmen von Folgeprojekten z. B. anhand von Erprobungsstrecken untersucht und messtechnisch begleitet werden, um eine Einhaltung oder zumindest Annäherung an den Arbeitsplatzgrenzwert nachzuweisen. In Abhängigkeit der Erkenntnisse können die Technologien außerdem mit dem Ziel der Reduzierung der Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen im Asphalt weiterentwickelt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nr. 1 Erfahrung und Kenntnisse bei der Organisation und Durchführung von Versuchen mit dem Baustoffgemisch Asphalt und dessen Baustoffkomponenten. —...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nr. 1 Erfahrung und Kenntnisse bei der Organisation und Durchführung von Versuchen mit dem Baustoffgemisch Asphalt und dessen Baustoffkomponenten. — nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 1).
Nr. 2 Erfahrung und Kenntnisse bei der Organisation und Durchführung von Emissionsmessungen nach IFA 6305-2. — nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 2).
Nr. 3 Labortechnische Ausstattung zur Herstellung von Asphaltmischgut. — nachzuweisen durch Eigenerklärung (formlos) — (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Zeitpunkt der Laboruntersuchung).
Nr. 4 Labortechnische Ausstattung zur Messung von Dämpfen und Aerosolen nach IFA 6305-2. — nachzuweisen durch Eigenerklärung (formlos) — (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Zeitpunkt der Laboruntersuchung).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-09
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-09
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 249-620950 (2020-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 07.0311/2020/AGB - Einflüsse auf die Konzentration der Dämpfe und Aerosole beim Einbau von Walzasphalt
Z2kä-FE 07.0311/2020/AGB”
Kurze Beschreibung:
“FE 07.0311/2020/AGB - Einflüsse auf die Konzentration der Dämpfe und Aerosole beim Einbau von Walzasphalt”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 151260.50 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Ausschuss für Gefahrenstoffe beschloss in seiner Sitzung am 19./20.11.2019, dass der Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole bei der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Ausschuss für Gefahrenstoffe beschloss in seiner Sitzung am 19./20.11.2019, dass der Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen entsprechend den MAK-Empfehlungen auf 1,5 mg/m³ (Bitumenkondensat-Standard; BKS) festgelegt wird, allerdings für einen Zeitraum von zunächst 5 Jahren ausgesetzt bleibt. Die Aussetzung des Grenzwertes beruht darauf, dass nach aktuellem Stand die Bauwirtschaft nicht in der Lage ist, diesen Grenzwert ad hoc beim Einbau von Asphalt zu erfüllen. Bisherige Messungen belegen für die verschiedenen Tätigkeiten beim Einbau von konventionellem Walzasphalt Expositionen zwischen minimal 0,12 mg/m³ und maximal 20,8 mg/m³ (95-%-Perzentil maximal 12,42 mg/m³; BKS) und beim Einbau von Gussasphalt zwischen minimal 0,1 mg/m³ und maximal 28,5 mg/m³ (95-%-Perzentil maximal 12,1 mg/m³; BKS). Die große Spannbreite der Messergebnisse lässt darauf schließen, dass der Einfluss der unterschiedlichen Randbedingungen auf das Emissionsverhalten, der bislang nicht ausreichend bekannt ist, groß ist.
Ziel des Forschungsprojektes ist es eine Grundlage für die Einschätzung und Bewertung des Potenzials der aktuell technischen Möglichkeiten auf der Baustoffseite zur Reduzierung der Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen zu schaffen. Anschließend sollen die Maßnahmen mit dem größten Emissionsminderungspotential identifiziert werden.
Die identifizierten Maßnahmen können im Rahmen von Folgeprojekten z. B. anhand von Erprobungsstrecken untersucht und messtechnisch begleitet werden, um eine Einhaltung oder zumindest Annäherung an den Arbeitsplatzgrenzwert nachzuweisen. In Abhängigkeit der Erkenntnisse können die Technologien außerdem mit dem Ziel der Reduzierung der Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen im Asphalt weiterentwickelt werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 249-620950
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z2kä-FE 07.0311/2020/AGB
Titel:
“FE 07.0311/2020/AGB - Einflüsse auf die Konzentration der Dämpfe und Aerosole beim Einbau von Walzasphalt”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TU München
Postanschrift: Franz-Langinger-Str. 10
Postort: München
Postleitzahl: 81245
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 151260.50 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 188-489761 (2021-09-23)