Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 15.0598/2014/CRB – Schwerlast-Straßenbrücke SS 80, Anpassung an Eurocodes
Z5sä-FE 15.0598/2014/CRB”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung: FE 15.0598/2014/CRB – Schwerlast-Straßenbrücke SS 80, Anpassung an Eurocodes.
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Schwere Straßenbrückengerät SS 80 (SS 80-Brücke) ist eine stählerne Fachwerkstraßenbrücke, die aus standardisierten Bauelementen besteht. Die einzelnen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Schwere Straßenbrückengerät SS 80 (SS 80-Brücke) ist eine stählerne Fachwerkstraßenbrücke, die aus standardisierten Bauelementen besteht. Die einzelnen Bauelemente können in kurzer Zeit mit Schrauben zu einer Behelfsbrücke zusammengesetzt werden. Sie kann schnell wieder zerlegt und für neue Vorhaben eingesetzt werden. Das Ziel des Projektes ist die Aktualisierung der Beschreibung und Bauanweisung für die SS 80-Brücke auf Grundlage der heute gültigen Normen und Regelwerke. Das Schwere Straßenbrückengerät soll damit auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.
Im ersten Schritt soll eine Nachrechnung des Brückengerätes für ein geeignetes, vorgegebenes Verkehrslastniveau, welches aus vorangegangenen Verkehrslastsimulationen und Vergleichsrechnungen abgeleitet wurde, erfolgen. Daraus resultierende Defizite und mögliche Verstärkungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen sollen aufgezeigt werden. Zusammen mit bereits bekannten Defiziten, wie z. B. die fehlende Querkraft-Kopplung benachbarter Fahrbahnplatten, die ermüdungsanfällige Fahrbahnübergangkonstruktion und die Befestigung der Fahrbahnplatten an den Fachwerkträgern, sollen ggf. unter Einbezug bereits bekannter Ansätze Lösungen für eine sachgerechte Verstärkung ausführungsreif erarbeitet werden. Abschließend soll eine neue, aktualisierte Ausgabe der Beschreibung und Bauanweisung auf Basis der geprüften statischen Berechnungen und der Ausführungspläne erstellt werden.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 159663.87 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Gefordert werden: Nachzuweisen durch:
— Kenntnisse und Erfahrung beim Aufstellen von statischen Nachweisen für den Überbau sowie für Montage- und...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Gefordert werden: Nachzuweisen durch:
— Kenntnisse und Erfahrung beim Aufstellen von statischen Nachweisen für den Überbau sowie für Montage- und Demontagezustände von SS 80-Brücken (Ein- und Mehrfeldsysteme),
— Nachweis durch jeweils ein abgeschlossenes Projekt für einfeldrige und für mehrfeldrige SS 80-Brücken innerhalb der letzten 3 Jahre,
— Mehrjährige Kenntnisse und Erfahrung in der Prüfung und Instandsetzung von Bauteilen der SS 80-Brücke. Nachweis durch zwei abgeschlossene Projekte aus den letzten 3 Jahren.
Der Projektleiter und der Hauptbearbeiter müssen Kenntnisse im Bearbeiten von Projekten mit dem schweren Straßenbrückengerät SS 80 haben. Sie sind in das Projekt fest einzubinden und namentlich zu nennen.
Eigenerklärung
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-20
23:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-21
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2020/S 037-087806 (2020-02-19)
Ergänzende Angaben (2020-03-17)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 037-087806
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-04-20 📅
Zeit: 23:30
Neuer Wert
Datum: 2020-04-30 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-04-21 📅
Zeit: 09:00
Neuer Wert
Datum: 2020-04-30 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2020/S 057-136919 (2020-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-12) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Schwere Straßenbrückengerät SS 80 (SS 80-Brücke) ist eine stählerne Fachwerkstraßenbrücke, die aus standardisierten Bauelementen besteht. Die einzelnen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Schwere Straßenbrückengerät SS 80 (SS 80-Brücke) ist eine stählerne Fachwerkstraßenbrücke, die aus standardisierten Bauelementen besteht. Die einzelnen Bauelemente können in kurzer Zeit mit Schrauben zu einer Behelfsbrücke zusammengesetzt werden. Sie kann schnell wieder zerlegt und für neue Vorhaben eingesetzt werden. Das Ziel des Projektes ist die Aktualisierung der Beschreibung und Bauanweisung für die SS 80-Brücke auf Grundlage der heute gültigen Normen und Regelwerke. Das Schwere Straßenbrückengerät soll damit auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.
Im ersten Schritt soll eine Nachrechnung des Brückengerätes für ein geeignetes, vorgegebenes Verkehrslastniveau, welches aus vorangegangenen Verkehrslastsimulationen und Vergleichsrechnungen abgeleitet wurde, erfolgen. Daraus resultierende Defizite und mögliche Verstärkungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen sollen aufgezeigt werden. Zusammen mit bereits bekannten Defiziten, wie z. B. die fehlende Querkraft-Kopplung benachba…
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 037-087806
Auftragsvergabe
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Titel: FE 15.0598/2014/CRB – Schwerlast-Straßenbrücke SS 80, Anpassung an Eurocodes
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes;
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2020/S 115-279778 (2020-06-12)