FE 69.0008/2020 — Zukünftige Entwicklung von Augmented/Mixed-Reality-Systemen in Bezug auf Systemkomponenten sowie Integrations- und Implementierungsmöglichkeiten weiterer digitaler Technologien
FE 69.0008/2020 — Zukünftige Entwicklung von Augmented/Mixed-Reality-Systemen in Bezug auf Systemkomponenten sowie Integrations- und Implementierungsmöglichkeiten weiterer digitaler Technologien.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 69.0008/2020 — Zukünftige Entwicklung von Augmented/Mixed-Reality-Systemen in Bezug auf Systemkomponenten sowie Integrations- und...”
Titel
FE 69.0008/2020 — Zukünftige Entwicklung von Augmented/Mixed-Reality-Systemen in Bezug auf Systemkomponenten sowie Integrations- und Implementierungsmöglichkeiten weiterer digitaler Technologien
Z2sä-FE 69.0008/2020
FE 69.0008/2020 — Zukünftige Entwicklung von Augmented/Mixed-Reality-Systemen in Bezug auf Systemkomponenten sowie Integrations- und Implementierungsmöglichkeiten weiterer digitaler Technologien.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 252100.84 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, die zukünftige Entwicklung von Augmented/Mixed-Reality-Systemen und ihre Kombination mit Künstlicher Intelligenz im...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, die zukünftige Entwicklung von Augmented/Mixed-Reality-Systemen und ihre Kombination mit Künstlicher Intelligenz im konkreten Anwendungsfall der Bauwerksprüfung zu untersuchen und Potenziale in einem Demonstrator darzustellen. Durch Anwendungen Künstlicher Intelligenz sollen u. a. Schadensregionen vorgeschlagen, erkannt, analysiert, anschaulich im Augmented/Mixed-Reality-System markiert und passende Informationen als Entscheidungshilfe in der Bauwerksprüfung über das System bereitgestellt werden. Insgesamt soll eine Interaktion und Zusammenarbeit zwischen Prüfer, Augmented/Mixed-Reality-System und Künstlicher Intelligenz ermöglicht werden, um einen Beitrag zur optimierten Bauwerksprüfung zu leisten. Schäden können damit schneller, einheitlicher und unter Einbeziehung größerer Datenmengen als zuvor bewertet werden.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— Ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Kenntnisse und Erfahrungen zur Anwendung und Umsetzung von Methoden der Künstlichen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Kenntnisse und Erfahrungen zur Anwendung und Umsetzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz Nachweis durch mind. 2 abgeschlossene Projekte aus den letzten 3 Jahren.
Erfahrungen im Erstellen und Umsetzen eines Konzeptes für ein Augmented-/Mixed-Reality-System Nachweis durch mind. 2 abgeschlossene Projekte aus den letzten 3 Jahren.
Praktische Kenntnisse und Erfahrungen im konstruktiven Brücken- und Ingenieurbau Nachweis durch mind. 2 abgeschlossene Projekte aus den letzten 3 Jahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-02
23:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-03
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2020/S 182-438367 (2020-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 69.0008/2020 – Zukünftige Entwicklung von Augmented/Mixed-Reality-Systemen in Bezug auf Systemkomponenten sowie Integrations- und...”
Titel
FE 69.0008/2020 – Zukünftige Entwicklung von Augmented/Mixed-Reality-Systemen in Bezug auf Systemkomponenten sowie Integrations- und Implementierungsmöglichkeiten weiterer digitaler Technologien
Z2sä-FE 69.0008/2020
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Kurze Beschreibung:
“FE 69.0008/2020 – Zukünftige Entwicklung von Augmented/Mixed-Reality-Systemen in Bezug auf Systemkomponenten sowie Integrations- und...”
Kurze Beschreibung
FE 69.0008/2020 – Zukünftige Entwicklung von Augmented/Mixed-Reality-Systemen in Bezug auf Systemkomponenten sowie Integrations- und Implementierungsmöglichkeiten weiterer digitaler Technologien.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 252100.84 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 182-438367
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: Z2sä-FE 69.0008/2020
Titel:
“FE 69.0008/2020 - Zukünftige Entwicklung von Augmented/Mixed-Reality-Systemen in Bezug auf Systemkomponenten sowie Integrations- und...”
Titel
FE 69.0008/2020 - Zukünftige Entwicklung von Augmented/Mixed-Reality-Systemen in Bezug auf Systemkomponenten sowie Integrations- und Implementierungsmöglichkeiten weiterer digitaler Technologien
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Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ruhr Universität Bochum
Postort: Bochum
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 252100.84 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2021/S 011-022894 (2021-01-13)