Gesamtschule Hamm-Herringen – Elektroanlagen Containeranlage

Stadt Hamm, Immobilienmanagement

Elektroarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-10 Auftragsbekanntmachung
2020-06-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektroinstallationsarbeiten
Referenznummer: VOB/EU/20/004
Kurze Beschreibung: Elektroarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektroinstallationsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamm, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hamm, Immobilienmanagement
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Postleitzahl: 59065
Postort: Hamm
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamm.de 🌏
E-Mail: submission@stadt.hamm.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDDY8K2/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDDY8K2 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 009-015315
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Baubeginn April 2020

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 2 Monate
Zusätzliche Informationen: Voraussichtlicher Baubeginn April 2020
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Arnold-Freymuth-Schule, 3 Gesamtschule
An der Falkschule 9
59067 Hamm

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
1) Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Vordruck);
2) Erklärungen des Bieters (Vordruck);
3) Zusammenfassung des Angebotes (Vordruck);
4) Verzeichnis Nachunternehmerleistungen*);
5) Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft*);
6) Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen*);
7) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen*).
*): sofern zutreffend
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1) über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Auf besonderer Anforderung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
2.) über die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualifikationskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:15
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Ort des Eröffnungstermins: Gustav-Heinemann-Str. 10
59065 Hamm
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter bei der Öffnung der Angebote zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDDY8K2/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Kontaktperson: Frau Weischer
Telefon: +49 2381-179852 📞
Fax: +49 2381-172852 📠
Land: Hamm, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Von präqualifizierten Unternehmen sind lediglich die auftragsbezogenen Nachweise und Erklärungen zu erbringen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind (bitte die Registriernummer zur Präqualifikation im Vordruck „Erklärungen des Bieters“ angeben).
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Als vorläufiger Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat über den Vergabemarktplatz zu erfolgen.
Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z. B. per Fax, Mail) vor.
Folgende (über den Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de hinterlegten) Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
1) Alle im Ordner „Vertragsbedingungen“ hinterlegten Dateien;
2) Alle im Ordner „Sonstiges“ hinterlegten Dateien.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDY8K2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Nachprüfungsstelle (Dezernat 34) bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 009-015315 (2020-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 23466.40 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 117-283102
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 009-015315
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Baubeginn April 2020.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Baubeginn April 2020.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Arnold-Freymuth-Schule
3 Gesamtschule

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-10 📅
Name: Brockmann Elektro
Postort: Ahlen
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland 🇩🇪
Warendorf 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 234 664 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDY2K6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 117-283102 (2020-06-15)