Die Tätigkeit der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers umfasst insbesondere die Entgegennahme von Versichertenanfragen als auch die Erteilung einer individuellen, auf die Diagnose des jeweiligen Versicherten bezogene schriftliche Benennung von mindestens 2 Spezialisten für eine Zweitmeinung oder Behandlung bzw. Operation nach Maßgabe der jeweiligen Versichertenanfrage und auf Basis einer internen Wissensdatenbank, Recherchen sowie unter Einbindung eines Expertengremiums („sog. Leistungserbringerauskunft"). Das Ergebnis der Leistungserbringerauskunft ist dem Versicherten innerhalb von 48-Stunden nach Erhebung des Krankheitsbildes durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer schriftlich und in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen
Referenznummer: KRF PluS
Kurze Beschreibung:
Die Tätigkeit der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers umfasst insbesondere die Entgegennahme von Versichertenanfragen als auch die Erteilung einer individuellen, auf die Diagnose des jeweiligen Versicherten bezogene schriftliche Benennung von mindestens 2 Spezialisten für eine Zweitmeinung oder Behandlung bzw. Operation nach Maßgabe der jeweiligen Versichertenanfrage und auf Basis einer internen Wissensdatenbank, Recherchen sowie unter Einbindung eines Expertengremiums („sog. Leistungserbringerauskunft"). Das Ergebnis der Leistungserbringerauskunft ist dem Versicherten innerhalb von 48-Stunden nach Erhebung des Krankheitsbildes durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer schriftlich und in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen.
Die Tätigkeit der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers umfasst insbesondere die Entgegennahme von Versichertenanfragen als auch die Erteilung einer individuellen, auf die Diagnose des jeweiligen Versicherten bezogene schriftliche Benennung von mindestens 2 Spezialisten für eine Zweitmeinung oder Behandlung bzw. Operation nach Maßgabe der jeweiligen Versichertenanfrage und auf Basis einer internen Wissensdatenbank, Recherchen sowie unter Einbindung eines Expertengremiums („sog. Leistungserbringerauskunft"). Das Ergebnis der Leistungserbringerauskunft ist dem Versicherten innerhalb von 48-Stunden nach Erhebung des Krankheitsbildes durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer schriftlich und in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-12-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-04 📅
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 237-584320
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSDXQW
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin bietet ihren Versicherten einen Service an, mit dem Patientinnen und Patienten mit einer schwerwiegenden und lebensverändernden Diagnose Entscheidungshilfe und die richtige und bestmögliche Versorgung durch qualitativ gute Leistungserbringer finden. Dazu bedient sie sich einer Auftragnehmerin/eines Auftragnehmers, die/der diese Aufgabe zentral übernimmt.
Die Auftraggeberin bietet ihren Versicherten einen Service an, mit dem Patientinnen und Patienten mit einer schwerwiegenden und lebensverändernden Diagnose Entscheidungshilfe und die richtige und bestmögliche Versorgung durch qualitativ gute Leistungserbringer finden. Dazu bedient sie sich einer Auftragnehmerin/eines Auftragnehmers, die/der diese Aufgabe zentral übernimmt.
Neben der Entgegennahme von Versichertenanfragen, die nebst Diagnose online oder telefonisch an die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer durch die Versicherten selbst gestellt werden (sog. Versichertenanfragen), gehört zu der Aufgabe der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers insbesondere die Erteilung einer individuellen, auf die Diagnose des jeweiligen Versicherten bezogene schriftliche Benennung von mindestens 2 Spezialisten für eine Zweitmeinung oder Behandlung bzw. Operation nach Maßgabe der jeweiligen Versichertenanfrage und auf Basis einer internen Wissensdatenbank, Recherchen sowie unter Einbindung eines Expertengremiums (sog. „Leistungserbringerauskunft"). Das Ergebnis der Leistungserbringerauskunft ist dem Versicherten innerhalb von 48-Stunden nach der Erhebung des Krankheitsbildes durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer schriftlich in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen. Die Anmeldung und die Registrierung der Versicherten bei der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer erfolgt online auf der Internet-Landingpage, die die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer für die Versicherten der Auftraggeberin kostenlos einzurichten hat, oder telefonisch über die eigens für die Versicherten der Auftraggeberin eingerichtete kostenlose Hotline-Telefonnummer bei der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer. Die Betreuung der Versicherten beträgt 2 Jahre ab Eingang der Versichertenanfrage. Für die Durchführung der vorgenannten Leistung muss die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer über eine Wissensdatenbank – im Sinne eines lernenden Systems – verfügen und diese entsprechend weiter ausbauen. Ebenfalls muss die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer über ein Expertengremium, auf das die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer für die Beantwortung der Versichertenanfragen zurückgreifen kann, verfügen und weiter ausbauen. Zudem wird der Auftraggeberin ein umfassendes Reporting zur Verfügung gestellt. Schließlich ist die Evaluation der Versorgung durch die empfohlenen Leistungserbringerkontakte zu erheben.
Neben der Entgegennahme von Versichertenanfragen, die nebst Diagnose online oder telefonisch an die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer durch die Versicherten selbst gestellt werden (sog. Versichertenanfragen), gehört zu der Aufgabe der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers insbesondere die Erteilung einer individuellen, auf die Diagnose des jeweiligen Versicherten bezogene schriftliche Benennung von mindestens 2 Spezialisten für eine Zweitmeinung oder Behandlung bzw. Operation nach Maßgabe der jeweiligen Versichertenanfrage und auf Basis einer internen Wissensdatenbank, Recherchen sowie unter Einbindung eines Expertengremiums (sog. „Leistungserbringerauskunft"). Das Ergebnis der Leistungserbringerauskunft ist dem Versicherten innerhalb von 48-Stunden nach der Erhebung des Krankheitsbildes durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer schriftlich in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen. Die Anmeldung und die Registrierung der Versicherten bei der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer erfolgt online auf der Internet-Landingpage, die die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer für die Versicherten der Auftraggeberin kostenlos einzurichten hat, oder telefonisch über die eigens für die Versicherten der Auftraggeberin eingerichtete kostenlose Hotline-Telefonnummer bei der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer. Die Betreuung der Versicherten beträgt 2 Jahre ab Eingang der Versichertenanfrage. Für die Durchführung der vorgenannten Leistung muss die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer über eine Wissensdatenbank – im Sinne eines lernenden Systems – verfügen und diese entsprechend weiter ausbauen. Ebenfalls muss die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer über ein Expertengremium, auf das die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer für die Beantwortung der Versichertenanfragen zurückgreifen kann, verfügen und weiter ausbauen. Zudem wird der Auftraggeberin ein umfassendes Reporting zur Verfügung gestellt. Schließlich ist die Evaluation der Versorgung durch die empfohlenen Leistungserbringerkontakte zu erheben.
Für die Durchführung der vorgenannten Leistungen hat die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer somit sämtliche Kapazitäten in Bezug auf das Arztpersonal, IT-System, Reporting-System und Expertengremium zur Verfügung zu stellen. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen zum Datenschutz sind durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer zwingend einzuhalten.
Für die Durchführung der vorgenannten Leistungen hat die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer somit sämtliche Kapazitäten in Bezug auf das Arztpersonal, IT-System, Reporting-System und Expertengremium zur Verfügung zu stellen. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen zum Datenschutz sind durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer zwingend einzuhalten.
Medizinische Untersuchungen oder Behandlungen zählen nicht zu den Dienstleistungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers. Die Auftraggeberin rechnet jährlich mit ca. 1 000 bis 1 500 Versichertenanfragen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Anfragen zur ärztlichen Zweitmeinung die Anzahl der Anfragen zu Spezialisten übersteigen. Eine exakte Benennung des Anteils ist nicht vorhersehbar und von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie beispielsweise letztlich dem Verhalten der Versicherten. Die aufgeführten Mengengerüste dienen lediglich der Kalkulation und sind daher nur als Rahmen zu verstehen. Eine Garantie im Hinblick auf eine feste Auftragsmenge – weder eine Mindestabnahmemenge noch eine Abnahmegarantie – ist damit nicht verbunden.
Medizinische Untersuchungen oder Behandlungen zählen nicht zu den Dienstleistungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers. Die Auftraggeberin rechnet jährlich mit ca. 1 000 bis 1 500 Versichertenanfragen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Anfragen zur ärztlichen Zweitmeinung die Anzahl der Anfragen zu Spezialisten übersteigen. Eine exakte Benennung des Anteils ist nicht vorhersehbar und von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie beispielsweise letztlich dem Verhalten der Versicherten. Die aufgeführten Mengengerüste dienen lediglich der Kalkulation und sind daher nur als Rahmen zu verstehen. Eine Garantie im Hinblick auf eine feste Auftragsmenge – weder eine Mindestabnahmemenge noch eine Abnahmegarantie – ist damit nicht verbunden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann dreimal um je ein Jahr verlängert werden. Weitere Informationen siehe Bewerbungsbedingungen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung nach 1. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Wird die Kapazität von Drittunternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), sind die Nachweise von dem Drittunternehmen, das für die entsprechende Leistung herangezogen werden soll,
Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung nach 1. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Wird die Kapazität von Drittunternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), sind die Nachweise von dem Drittunternehmen, das für die entsprechende Leistung herangezogen werden soll,
Vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Nach gesonderter Aufforderung der Auftraggeberin ist eine Kopie der entsprechenden Versicherungspolice vorzulegen.
Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Werden die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), sind die Nachweise von dem Drittunternehmen, das für die entsprechende Leistung herangezogen werden soll, vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen,
2. Eigenerklärung „Anzahl der beschäftigten approbierten Ärzte",
3. Eigenerklärung „Expertengremium",
4. Eigenerklärung „IT-Kapazität",
5. Eigenerklärung „Wissensdatenbank",
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind diese Nachweise von jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen, das im Zuschlagsfall die entsprechende Leistung erbringen soll.
Werden die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), sind die Nachweise von dem Drittunternehmen, das für die entsprechende Leistung herangezogen werden soll, vorzulegen.
Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet die Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht mindestens 2 Referenzen als auch ein Expertengremium vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, sodass diese vom weiteren Ablauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen werden.
Die Auftraggeberin betrachtet die Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht mindestens 2 Referenzen als auch ein Expertengremium vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, sodass diese vom weiteren Ablauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bietergemeinschaften müssen eine Rechtsform wählen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung deren Mitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht. Die Zulässigkeit der Eingehung der Bietergemeinschaft ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zu substantiieren und glaubhaft zu machen. Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften ist die Erklärung zur Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
Bietergemeinschaften müssen eine Rechtsform wählen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung deren Mitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht. Die Zulässigkeit der Eingehung der Bietergemeinschaft ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zu substantiieren und glaubhaft zu machen. Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften ist die Erklärung zur Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…"
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat…"
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…"
Quelle: OJS 2020/S 237-584320 (2020-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Tätigkeit der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers umfasst insbesondere die Entgegennahme von Versichertenanfragen als auch die Erteilung einer individuellen, auf die Diagnose des jeweiligen Versicherten bezogene schriftliche Benennung von mindestens 2 Spezialisten für eine Zweitmeinung oder Behandlung bzw. Operation nach Maßgabe der jeweiligen Versichertenanfrage und auf Basis einer internen Wissensdatenbank, Recherchen sowie unter Einbindung eines Expertengremiums („sog. Leistungserbringerauskunft“). Das Ergebnis der Leistungserbringerauskunft ist dem Versicherten innerhalb von 48-Stunden nach Erhebung des Krankheitsbildes durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer schriftlich und in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen.
Die Tätigkeit der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers umfasst insbesondere die Entgegennahme von Versichertenanfragen als auch die Erteilung einer individuellen, auf die Diagnose des jeweiligen Versicherten bezogene schriftliche Benennung von mindestens 2 Spezialisten für eine Zweitmeinung oder Behandlung bzw. Operation nach Maßgabe der jeweiligen Versichertenanfrage und auf Basis einer internen Wissensdatenbank, Recherchen sowie unter Einbindung eines Expertengremiums („sog. Leistungserbringerauskunft“). Das Ergebnis der Leistungserbringerauskunft ist dem Versicherten innerhalb von 48-Stunden nach Erhebung des Krankheitsbildes durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer schriftlich und in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen
Bei Punkt II.1.7) und V.2.4.) handelt es sich jeweils um Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da dort jeweils eine Angabe erforderlich ist, wurde der fiktive Wert von 1,00 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes entspricht nicht dem tatsächlichen Wert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSDV6E
Bei Punkt II.1.7) und V.2.4.) handelt es sich jeweils um Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da dort jeweils eine Angabe erforderlich ist, wurde der fiktive Wert von 1,00 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes entspricht nicht dem tatsächlichen Wert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSDV6E
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neben der Entgegennahme von Versichertenanfragen, die nebst Diagnose online oder telefonisch an die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer durch die Versicherten selbst gestellt werden (sog. Versichertenanfragen), gehört zu der Aufgabe der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers insbesondere die Erteilung einer individuellen, auf die Diagnose des jeweiligen Versicherten bezogene schriftliche Benennung von mindestens 2 Spezialisten für eine Zweitmeinung oder Behandlung bzw. Operation nach Maßgabe der jeweiligen Versichertenanfrage und auf Basis einer internen Wissensdatenbank, Recherchen sowie unter Einbindung eines Expertengremiums (sog. „Leistungserbringerauskunft“). Das Ergebnis der Leistungserbringerauskunft ist dem Versicherten innerhalb von 48-Stunden nach der Erhebung des Krankheitsbildes durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer schriftlich in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen. Die Anmeldung und die Registrierung der Versicherten bei der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer erfolgt online auf der Internet-Landingpage, die die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer für die Versicherten der Auftraggeberin kostenlos einzurichten hat, oder telefonisch über die eigens für die Versicherten der Auftraggeberin eingerichtete kostenlose Hotline-Telefonnummer bei der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer. Die Betreuung der Versicherten beträgt 2 Jahre ab Eingang der Versichertenanfrage. Für die Durchführung der vorgenannten Leistung muss die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer über eine Wissensdatenbank — im Sinne eines lernenden Systems — verfügen und diese entsprechend weiter ausbauen. Ebenfalls muss die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer über ein Expertengremium, auf das die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer für die Beantwortung der Versichertenanfragen zurückgreifen kann, verfügen und weiter ausbauen. Zudem wird der Auftraggeberin ein umfassendes Reporting zur Verfügung gestellt. Schließlich ist die Evaluation der Versorgung durch die empfohlenen Leistungserbringerkontakte zu erheben.
Neben der Entgegennahme von Versichertenanfragen, die nebst Diagnose online oder telefonisch an die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer durch die Versicherten selbst gestellt werden (sog. Versichertenanfragen), gehört zu der Aufgabe der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers insbesondere die Erteilung einer individuellen, auf die Diagnose des jeweiligen Versicherten bezogene schriftliche Benennung von mindestens 2 Spezialisten für eine Zweitmeinung oder Behandlung bzw. Operation nach Maßgabe der jeweiligen Versichertenanfrage und auf Basis einer internen Wissensdatenbank, Recherchen sowie unter Einbindung eines Expertengremiums (sog. „Leistungserbringerauskunft“). Das Ergebnis der Leistungserbringerauskunft ist dem Versicherten innerhalb von 48-Stunden nach der Erhebung des Krankheitsbildes durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer schriftlich in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen. Die Anmeldung und die Registrierung der Versicherten bei der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer erfolgt online auf der Internet-Landingpage, die die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer für die Versicherten der Auftraggeberin kostenlos einzurichten hat, oder telefonisch über die eigens für die Versicherten der Auftraggeberin eingerichtete kostenlose Hotline-Telefonnummer bei der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer. Die Betreuung der Versicherten beträgt 2 Jahre ab Eingang der Versichertenanfrage. Für die Durchführung der vorgenannten Leistung muss die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer über eine Wissensdatenbank — im Sinne eines lernenden Systems — verfügen und diese entsprechend weiter ausbauen. Ebenfalls muss die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer über ein Expertengremium, auf das die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer für die Beantwortung der Versichertenanfragen zurückgreifen kann, verfügen und weiter ausbauen. Zudem wird der Auftraggeberin ein umfassendes Reporting zur Verfügung gestellt. Schließlich ist die Evaluation der Versorgung durch die empfohlenen Leistungserbringerkontakte zu erheben.
Medizinische Untersuchungen oder Behandlungen zählen nicht zu den Dienstleistungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers. Die Auftraggeberin rechnet jährlich mit ca. 1 000 bis 1 500 Versichertenanfragen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Anfragen zur ärztlichen Zweitmeinung die Anzahl der Anfragen zu Spezialisten übersteigen. Eine exakte Benennung des Anteils ist nicht vorhersehbar und von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie beispielsweise letztlich dem Verhalten der Versicherten. Die aufgeführten Mengengerüste dienen lediglich der Kalkulation und sind daher nur als Rahmen zu verstehen. Eine Garantie im Hinblick auf eine feste Auftragsmenge — weder eine Mindestabnahmemenge noch eine Abnahmegarantie — ist damit nicht verbunden.
Medizinische Untersuchungen oder Behandlungen zählen nicht zu den Dienstleistungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers. Die Auftraggeberin rechnet jährlich mit ca. 1 000 bis 1 500 Versichertenanfragen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Anfragen zur ärztlichen Zweitmeinung die Anzahl der Anfragen zu Spezialisten übersteigen. Eine exakte Benennung des Anteils ist nicht vorhersehbar und von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie beispielsweise letztlich dem Verhalten der Versicherten. Die aufgeführten Mengengerüste dienen lediglich der Kalkulation und sind daher nur als Rahmen zu verstehen. Eine Garantie im Hinblick auf eine feste Auftragsmenge — weder eine Mindestabnahmemenge noch eine Abnahmegarantie — ist damit nicht verbunden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-04 📅
Name: BetterDoc GmbH
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Ring 30-32
Postort: Köln
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland 🇩🇪 Hessen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei Punkt II.1.7) und V.2.4.) handelt es sich jeweils um Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da dort jeweils eine Angabe erforderlich ist, wurde der fiktive Wert von 1,00 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes entspricht nicht dem tatsächlichen Wert.
Bei Punkt II.1.7) und V.2.4.) handelt es sich jeweils um Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da dort jeweils eine Angabe erforderlich ist, wurde der fiktive Wert von 1,00 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes entspricht nicht dem tatsächlichen Wert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSDV6E
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
1. gegen § 134 verstoßen hat...“
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."