Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose 2021-2022

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Aufgabe des FE-Vorhabens ist es, ein Konzept sowie Methodik und Verfahren für eine „gleitende Langfrist-Verkehrsprognose“ zu erarbeiten, anzuwenden und zu evaluieren sowie Empfehlungen für die Realisierung einer dauerhaften gleitenden Langfrist-Verkehrsprognose auszusprechen. Die Anwendung soll für die 3 Langfrist-Verkehrsprognosen Langfrist-Verkehrsprognose 2021 – Planfall „Absehbarer Weg“, Langfrist-Verkehrsprognose 2022 – Planfall 1 „Absehbarer Weg“ und Langfrist-Verkehrsprognose 2022 – Planfall 2 „Alternativer Weg“ erfolgen.
Diese Prognosen sind „gleitend“. Das heißt, dass eine Langfrist-Verkehrsprognose für den Planfall „Absehbarer Weg“ immer die vorhergehende Langfrist-Verkehrsprognose für den Planfall „Absehbarer Weg“ aus dem Vorjahr ablöst und somit jedes Jahr eine aktuelle langfristige Vorausschau erfolgt. Der Planfall „Alternativer Weg“ ist eine zusätzliche Vorausschau auf die Zukunft, welche sich unter anderen Rahmenbedingungen und Annahmen einstellen kann, als die Rahmenbedingungen und Annahmen des Planfalles „Absehbarer Weg“.
In der Langfrist-Verkehrsprognose soll die voraussichtliche Entwicklung des Güterverkehrs und des Personenverkehrs differenziert nach Verkehrsträgern bzw. Verkehrsarten für die Prognosehorizonte + 15 Jahre, + 20 Jahre, + 25 Jahre und + 30 Jahre bezogen auf das Basisjahr prognostiziert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-04 Auftragsbekanntmachung
2021-08-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2022-11-07 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2020-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Z30/SeV/288.3/2049/G13
Kurze Beschreibung:
Aufgabe des FE-Vorhabens ist es, ein Konzept sowie Methodik und Verfahren für eine „gleitende Langfrist-Verkehrsprognose“ zu erarbeiten, anzuwenden und zu evaluieren sowie Empfehlungen für die Realisierung einer dauerhaften gleitenden Langfrist-Verkehrsprognose auszusprechen. Die Anwendung soll für die 3 Langfrist-Verkehrsprognosen Langfrist-Verkehrsprognose 2021 – Planfall „Absehbarer Weg“, Langfrist-Verkehrsprognose 2022 – Planfall 1 „Absehbarer Weg“ und Langfrist-Verkehrsprognose 2022 – Planfall 2 „Alternativer Weg“ erfolgen. Diese Prognosen sind „gleitend“. Das heißt, dass eine Langfrist-Verkehrsprognose für den Planfall „Absehbarer Weg“ immer die vorhergehende Langfrist-Verkehrsprognose für den Planfall „Absehbarer Weg“ aus dem Vorjahr ablöst und somit jedes Jahr eine aktuelle langfristige Vorausschau erfolgt. Der Planfall „Alternativer Weg“ ist eine zusätzliche Vorausschau auf die Zukunft, welche sich unter anderen Rahmenbedingungen und Annahmen einstellen kann, als die Rahmenbedingungen und Annahmen des Planfalles „Absehbarer Weg“. In der Langfrist-Verkehrsprognose soll die voraussichtliche Entwicklung des Güterverkehrs und des Personenverkehrs differenziert nach Verkehrsträgern bzw. Verkehrsarten für die Prognosehorizonte + 15 Jahre, + 20 Jahre, + 25 Jahre und + 30 Jahre bezogen auf das Basisjahr prognostiziert werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=349476 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=349476 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-09 📅
Datum des Beginns: 2023-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 175-422912
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit gem. § 15 des Vertrags (1) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (6) dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. d) Auf die Höhe der Pauschalfestpreise gem. § 10 Abs. (3) finden diese Regelungen keine Anwendung. e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgabe des FE-Vorhabens ist es, ein Konzept sowie Methodik und Verfahren für eine „gleitende Langfrist-Verkehrsprognose“ zu erarbeiten, anzuwenden und zu evaluieren sowie Empfehlungen für die Realisierung einer dauerhaften gleitenden Langfrist-Verkehrsprognose auszusprechen. Die Anwendung soll für die 3 Langfrist-Verkehrsprognosen Langfrist-Verkehrsprognose 2021 – Planfall „Absehbarer Weg“, Langfrist-Verkehrsprognose 2022 – Planfall 1 „Absehbarer Weg“ und Langfrist-Verkehrsprognose 2022 – Planfall 2 „Alternativer Weg“ erfolgen.
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Diese Prognosen sind „gleitend“. Das heißt, dass eine Langfrist-Verkehrsprognose für den Planfall „Absehbarer Weg“ immer die vorhergehende Langfrist-Verkehrsprognose für den Planfall „Absehbarer Weg“ aus dem Vorjahr ablöst und somit jedes Jahr eine aktuelle langfristige Vorausschau erfolgt. Der Planfall „Alternativer Weg“ ist eine zusätzliche Vorausschau auf die Zukunft, welche sich unter anderen Rahmenbedingungen und Annahmen einstellen kann, als die Rahmenbedingungen und Annahmen des Planfalles „Absehbarer Weg“.
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In der Langfrist-Verkehrsprognose soll die voraussichtliche Entwicklung des Güterverkehrs und des Personenverkehrs differenziert nach Verkehrsträgern bzw. Verkehrsarten für die Prognosehorizonte + 15 Jahre, + 20 Jahre, + 25 Jahre und + 30 Jahre bezogen auf das Basisjahr prognostiziert werden.
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Die Leistung setzt sich insbesondere aus den folgenden Arbeitspaketen (AP) zusammen:
— Wissenschaftliche Beratung des Auftraggebers und Abstimmungen mit dem Auftraggeber (AP 1);
— Entwicklung eines Konzeptes für eine gleitende Langfrist-Verkehrsprognose (AP 2);
— Überblick über potentielle Datenquellen für gleitende Langfrist-Verkehrsprognose (AP 3);
— Entwicklung einer Methodik zur gleitenden Langfrist-Prognose des
Personenverkehrs (AP 4);
Güterverkehrs (AP 5);
— Langfrist-Verkehrsprognose 2021 für den Personenverkehr – Planfall „Absehbarer Weg“ (AP 6);
— Langfrist-Verkehrsprognose 2021 für den Güterverkehr – Planfall „Absehbarer Weg“ (AP 7);
— Langfrist-Verkehrsprognose 2022 für den Personenverkehr – Planfall 1 „Absehbarer Weg“(AP 8);
— Langfrist-Verkehrsprognose 2022 für den Güterverkehr – Planfall 1 „Absehbarer Weg“ (AP 9);
— Langfrist-Verkehrsprognose 2022 für den Personenverkehr – Planfall 2 „Alternativer Weg“ (AP 10);
— Langfrist-Verkehrsprognose 2022 für den Güterverkehr – Planfall 2 „Alternativer Weg“ (AP 11);
— Betreuung des Prognosebegleitenden Ausschusses (AP 12);
— Evaluierung der Prognosemethodik für den Personenverkehr (AP 13);
— Evaluierung der Prognosemethodik für den Güterverkehr (AP 14);
— Empfehlungen für zukünftige gleitende Langfrist-Verkehrsprognosen für den
Personenverkehr (AP 15);
Güterverkehr (AP 16);
— Dokumentation und Berichte (AP 17);
— Präsentation der Ergebnisse beim AG (AP 18);
— Präsentation der Ergebnisse bei Dritten (AP 19);
— Externe Datenbeschaffung (AP 20);
— Zusätzliche Treffen mit dem AG (Bedarfsposition).
Der AG schätzt den Aufwand (AP 1-24) insgesamt auf:
— 432 Stunden in der Personalkategorie Projektleitung;
— 3 291 Stunden in der Personalkategorie Wissenschaftliche Mitarbeit;
— 468 Stunden in der Personalkategorie Büroassistenz;
— 15 eintägige Reisen zum Dienstsitz des AG Berlin/Bonn.
Beschreibung der Optionen:
Die unter Ziff. 3.21 der Leistungsbeschreibung aufgeführte Bedarfsposition wird im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit gem. § 15 des Vertrags
(1) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (6) dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
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c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
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d) Auf die Höhe der Pauschalfestpreise gem. § 10 Abs. (3) finden diese Regelungen keine Anwendung.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sitz des AN
Dienstsitz des AG in Berlin und Bonn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK Nr. 1: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html).
— Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (Formblatt F1);
— ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen;
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— verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die oben genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung, F-VE) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK Nr. 2: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
— Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, im Auftragsfall abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2);
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— sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (F-VE) vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je Schadensfall;
— für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
EK Nr. 3: Geeignete Referenzen
— über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben;
— Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 10 Jahren.
Mindeststandards:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Für jeden der nachfolgenden Schwerpunkte/Teilbereiche ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die die Erfahrungen des Bieters belegt:
— verkehrsmittelübergreifende Verkehrsentwicklungsprognosen einschließlich Prognosen von Verkehrsverflechtungen im Personenverkehr;
— verkehrsträgerübergreifende Verkehrsentwicklungsprognosen einschließlich Prognosen von Verkehrsverflechtungen im Güterverkehr.
Dabei können mit einer Referenz auch beide Schwerpunkte belegt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gewährleistung der Neutralität:
— Der AN darf ohne Zustimmung des AG zeitgleich keine Dienstleistungen für Dritte mit widerstreitenden Interessen („Interessenkollision“) bis zum Ende der Vertragslaufzeit übernehmen. Eine Interessenkollision liegt vor, wenn der AN zeitgleich verkehrsträgerbezogene Prognosen für Dritte und/oder damit im Zusammenhang stehende Beratungsleistungen für Dritte erbringt;
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— Näheres regelt § 13 des Vertrags.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept Aufgabenverständnis/Methodische Vorgehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektmanagement
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=349476 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter:www.evergabe-online.info;
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2. Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 25.9.2020: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bietern zur frei Verfügung gestellt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gegenstand des Auftrags sind solche Forschungs- und Entwicklungsleistungen, auf deren Vergabe der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keine Anwendung findet. Aus Gründen der Transparenz, der Wettbewerbsförderung und der Publizität erfolgt die Durchführung des Vergabeverfahrens gleichwohl in Anlehnung an die Regelungen des GWB und der Vergabeverordnung (VgV).
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Die Benennung der zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs- / Nachprüfungsverfahren im Abschnitt VI.4.1) erfolgt rein deklaratorisch.
Quelle: OJS 2020/S 175-422912 (2020-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgabe des FE-Vorhabens ist es, ein Konzept sowie Methodik und Verfahren für eine „gleitende Langfrist-Verkehrsprognose“ zu erarbeiten, anzuwenden und zu evaluieren sowie Empfehlungen für die Realisierung einer dauerhaften gleitenden Langfrist-Verkehrsprognose auszusprechen. Die Anwendung soll für die drei Langfrist-Verkehrsprognosen Langfrist-Verkehrsprognose 2021 - Planfall „Absehbarer Weg“, Langfrist-Verkehrsprognose 2022 - Planfall 1 „Absehbarer Weg“ und Langfrist-Verkehrsprognose 2022 - Planfall 2 „Alternativer Weg“ erfolgen. Diese Prognosen sind „gleitend“. Das heißt, dass eine Langfrist-Verkehrsprognose für den Planfall „Absehbarer Weg“ immer die vorhergehende Langfrist-Verkehrsprognose für den Planfall „Abseh-barer Weg“ aus dem Vorjahr ablöst und somit jedes Jahr eine aktuelle langfristige Vorausschau er-folgt. Der Planfall „Alternativer Weg“ ist eine zusätzliche Vorausschau auf die Zukunft, welche sich unter anderen Rahmenbedingungen und Annahmen einstellen kann, als die Rahmenbedingungen und Annahmen des Planfalles „Absehbarer Weg“. In der Langfrist-Verkehrsprognose soll die voraussichtliche Entwicklung des Güterverkehrs und des Personenverkehrs differenziert nach Verkehrsträgern bzw. Verkehrsarten für die Prognoseho-rizonte +15 Jahre, +20 Jahre, +25 Jahre und +30 Jahre bezogen auf das Basisjahr prognostiziert werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 475 570 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 152-405037
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 175-422912
ABl. S-Ausgabe: 152

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgabe des FE-Vorhabens ist es, ein Konzept sowie Methodik und Verfahren für eine „gleitende Langfrist-Verkehrsprognose“ zu erarbeiten, anzuwenden und zu evaluieren sowie Empfehlungen für die Realisierung einer dauerhaften gleitenden Langfrist-Verkehrsprognose auszusprechen. Die Anwendung soll für die drei Langfrist-Verkehrsprognosen Langfrist-Verkehrsprognose 2021 - Planfall „Absehbarer Weg“, Langfrist-Verkehrsprognose 2022 - Planfall 1 „Absehbarer Weg“ und Langfrist-Verkehrsprognose 2022 - Planfall 2 „Alternativer Weg“ erfolgen.
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Diese Prognosen sind „gleitend“. Das heißt, dass eine Langfrist-Verkehrsprognose für den Planfall „Absehbarer Weg“ immer die vorhergehende Langfrist-Verkehrsprognose für den Planfall „Abseh-barer Weg“ aus dem Vorjahr ablöst und somit jedes Jahr eine aktuelle langfristige Vorausschau er-folgt. Der Planfall „Alternativer Weg“ ist eine zusätzliche Vorausschau auf die Zukunft, welche sich unter anderen Rahmenbedingungen und Annahmen einstellen kann, als die Rahmenbedingungen und Annahmen des Planfalles „Absehbarer Weg“.
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In der Langfrist-Verkehrsprognose soll die voraussichtliche Entwicklung des Güterverkehrs und des Personenverkehrs differenziert nach Verkehrsträgern bzw. Verkehrsarten für die Prognoseho-rizonte +15 Jahre, +20 Jahre, +25 Jahre und +30 Jahre bezogen auf das Basisjahr prognostiziert werden.
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- Wissenschaftliche Beratung des Auftraggebers und Abstimmungen mit dem Auftraggeber (AP 1)
- Entwicklung eines Konzeptes für eine gleitende Langfrist-Verkehrsprognose (AP 2)
- Überblick über potentielle Datenquellen für gleitende Langfrist-Verkehrsprognose (AP 3)
- Entwicklung einer Methodik zur gleitenden Langfrist-Prognose des
Personenverkehrs (AP 4)
Güterverkehrs (AP 5)
- Langfrist-Verkehrsprognose 2021 für den Personenverkehr - Planfall „Absehbarer Weg“ (AP 6)
- Langfrist-Verkehrsprognose 2021 für den Güterverkehr Planfall „Absehbarer Weg“ (AP 7)
- Langfrist-Verkehrsprognose 2022 für den Personenverkehr Planfall 1 „Absehbarer Weg“(AP 8)
- Langfrist-Verkehrsprognose 2022 für den Güterverkehr Planfall 1 „Absehbarer Weg“ (AP 9)
- Langfrist-Verkehrsprognose 2022 für den Personenverkehr Planfall 2 „Alternativer Weg“ (AP 10)
- Langfrist-Verkehrsprognose 2022 für den Güterverkehr Planfall 2 „Alternativer Weg“ (AP 11)
- Betreuung des Prognosebegleitenden Ausschusses (AP 12)
- Evaluierung der Prognosemethodik für den Personenverkehr (AP 13)
- Evaluierung der Prognosemethodik für den Güterverkehr (AP 14)
- Empfehlungen für zukünftige gleitende Langfrist-Verkehrsprognosen für den
Personenver-kehr (AP 15)
Güterverkehr (AP 16)
- Dokumentation und Berichte (AP 17)
- Präsentation der Ergebnisse beim AG (AP 18)
- Präsentation der Ergebnisse bei Dritten (AP 19)
- Externe Datenbeschaffung (AP 20)
- Zusätzliche Treffen mit dem AG (Bedarfsposition)
- 432 Stunden in der Personalkategorie Projektleitung;
- 3 291 Stunden in der Personalkategorie Wissenschaftliche Mitarbeit;
- 468 Stunden in der Personalkategorie Büroassistenz;
- 15 eintägige Reisen zum Dienstsitz des AG Berlin/Bonn.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz des AN; Dienstsitz des AG in Berlin und Bonn

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept Aufgabenverständnis/ Methodische Vorgehensweise

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-30 📅
Name: Intraplan Consult GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: TTS TRIMODE Solutions GmbH
Postort: Freiburg
Land: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 475 570 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischenBewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationenüber die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter:www.evergabe-online.info;
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2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum25.09.2020: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bietern zur frei Verfügung gestellt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gegenstand des Auftrags sind solche Forschungs- und Entwicklungsleistungen, auf deren Vergabe der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keine Anwendung findet. Aus Gründen derTransparenz, der Wettbewerbsförderung und der Publizität erfolgt die Durchführung des Vergabeverfahrens gleichwohl in Anlehnung an die Regelungen des GWB und der Vergabeverordnung (VgV).
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Quelle: OJS 2021/S 152-405037 (2021-08-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2049/G13
Gesamtwert des Auftrags: 475 570 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmdv.de 🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de 📧
Telefon: +49 228-300-5726 📞
Fax: +49 228-300-807-1490 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-11 📅
Datum des Beginns: 2021-06-30 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 218-624023
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 152-405037
ABl. S-Ausgabe: 218

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 2262/G13 Auftragsänderung zu Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose 2021-2022“
Losnummer: 2049/G13
Kurze Beschreibung:
Die derzeit gültige Langfrist-Verkehrsprognose 2030 des BMVI (Basisjahr 2010, Prognosehorizont 2030) war Grundlage für den Bundesverkehrswegeplan 2030 und die vom Deutschen Bundestag im Dezember 2016 beschlossenen neuen Bedarfspläne für Straße, Schiene und Wasserstraße als Anlage zu den jeweiligen Ausbaugesetzen.
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Kurze Beschreibung:
Aufgabe des FE-Vorhabens ist es, ein Konzept sowie Methodik und Verfahren für eine „gleitende Langfrist-Verkehrsprognose“ zu erarbeiten, anzuwenden und zu evaluieren sowie Empfehlungen für die Realisierung einer dauerhaften gleitenden Langfrist-Verkehrsprognose auszusprechen. Die Anwendung soll für die drei Langfrist-Verkehrsprognosen Langfrist-Verkehrsprognose 2021 - Planfall „Absehbarer Weg“, Langfristprognosen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind

Auftragsvergabe
Name: Intraplan Consult GmbH, München
Postanschrift: Dingolfinger Straße 2
Name: TTS Trimode Transportation Solutions GmbHOrt:

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bmdv.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Telefon: +49 2289499561 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB (vgl. z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html), insbesondere auf die Absätze 1 und 2 verwiesen:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 218-624023 (2022-11-07)