Der Auftrag wird in Form einer Rahmenvereinbarung (vgl. § 19 SektVO) vergeben. Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein oder mehrere Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben können, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere den in Aussicht genommenen Preis. Die GöVB möchten eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner abschließen. Der Unterschied im Vergleich zu anderen Aufträgen besteht in der Zweistufigkeit des Beschaffungsvorgangs. Auf der ersten Stufe wird der Rahmenvertragspartner ausgewählt, um die Vereinbarung abzuschließen. Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung gilt der Zuschlag als erteilt. Auf der zweiten Stufe werden dann auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelaufträge vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-18.
Auftragsbekanntmachung (2020-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Busse für den öffentlichen Verkehr
Referenznummer: CXP4Y6JDX9W
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag wird in Form einer Rahmenvereinbarung (vgl. § 19 SektVO) vergeben.
Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein oder mehrere Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben können, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere den in Aussicht genommenen Preis. Die GöVB möchten eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner abschließen. Der Unterschied im Vergleich zu anderen Aufträgen besteht in der Zweistufigkeit des Beschaffungsvorgangs. Auf der ersten Stufe wird der Rahmenvertragspartner ausgewählt, um die Vereinbarung abzuschließen. Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung gilt der Zuschlag als erteilt. Auf der zweiten Stufe werden dann auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelaufträge vergeben.
Der Auftrag wird in Form einer Rahmenvereinbarung (vgl. § 19 SektVO) vergeben.
Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein oder mehrere Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben können, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere den in Aussicht genommenen Preis. Die GöVB möchten eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner abschließen. Der Unterschied im Vergleich zu anderen Aufträgen besteht in der Zweistufigkeit des Beschaffungsvorgangs. Auf der ersten Stufe wird der Rahmenvertragspartner ausgewählt, um die Vereinbarung abzuschließen. Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung gilt der Zuschlag als erteilt. Auf der zweiten Stufe werden dann auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelaufträge vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Busse für den öffentlichen Verkehr📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrobusse📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-23 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 185-447605
ABl. S-Ausgabe: 185
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JDX9W
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JDX9W
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag wird in Form einer Rahmenvereinbarung (vgl. § 19 SektVO) vergeben.
Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein oder mehrere Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben können, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere den in Aussicht genommenen Preis. Die GöVB möchten eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner abschließen. Der Unterschied im Vergleich zu anderen Aufträgen besteht in der Zweistufigkeit des Beschaffungsvorgangs. Auf der ersten Stufe wird der Rahmenvertragspartner ausgewählt, um die Vereinbarung abzuschließen. Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung gilt der Zuschlag als erteilt. Auf der zweiten Stufe werden dann auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelaufträge vergeben.
Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein oder mehrere Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben können, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere den in Aussicht genommenen Preis. Die GöVB möchten eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner abschließen. Der Unterschied im Vergleich zu anderen Aufträgen besteht in der Zweistufigkeit des Beschaffungsvorgangs. Auf der ersten Stufe wird der Rahmenvertragspartner ausgewählt, um die Vereinbarung abzuschließen. Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung gilt der Zuschlag als erteilt. Auf der zweiten Stufe werden dann auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelaufträge vergeben.
Die Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH (GöVB) beabsichtigt derzeit, 24 Batteriebusse mit der Möglichkeit einer Schnellladung an Endhaltestellen zu beschaffen. Die den Vergabeunterlagen beiliegende Leistungsbeschreibung umfasst die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge und die Ladegeräte. Die dazugehörigen Ladestationen sind Gegenstand einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Die Fahrzeuge werden im regulären Linieneinsatz nach fest vorgegebenen Umlaufplänen eingesetzt. Im Regelbetrieb stehen nach etwa 35 km zwischen 13,5 - 15 min für das Wiederaufladen der Energiespeicher zur Verfügung. In den Tagesrandlagen kann sich dieser Wert auf maximal 45 min erhöhen.
Die Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH (GöVB) beabsichtigt derzeit, 24 Batteriebusse mit der Möglichkeit einer Schnellladung an Endhaltestellen zu beschaffen. Die den Vergabeunterlagen beiliegende Leistungsbeschreibung umfasst die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge und die Ladegeräte. Die dazugehörigen Ladestationen sind Gegenstand einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Die Fahrzeuge werden im regulären Linieneinsatz nach fest vorgegebenen Umlaufplänen eingesetzt. Im Regelbetrieb stehen nach etwa 35 km zwischen 13,5 - 15 min für das Wiederaufladen der Energiespeicher zur Verfügung. In den Tagesrandlagen kann sich dieser Wert auf maximal 45 min erhöhen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1. Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2. Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9. Der Bewerber oder im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft hat deren bevollmächtigte*r Vertreter*in mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären
— dass ihm*ihr bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weite-ren Verfahren zur Folge haben kann;
— dass er*sie sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
— dass er*sie bestätigt, dass er*sie die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
— dass er*sie bestätigt, dass er*sie die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag ist zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) für die zu vergebenden Leistungen (Lieferung von Elektro-Omnibussen) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beizufügen. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Der Mindestumsatz in diesem Bereich muss durchschnittlich mindestens 10 000 000 EUR (netto) p. a. betragen haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Teilnahmeantrag ist zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) für die zu vergebenden Leistungen (Lieferung von Elektro-Omnibussen) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beizufügen. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Der Mindestumsatz in diesem Bereich muss durchschnittlich mindestens 10 000 000 EUR (netto) p. a. betragen haben.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag ist zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ein Erfahrungsnachweis in Gestalt der Benennung von Referenzen in den letzten 3 Jahren (seit dem 1.1.2017) über die Lieferung von Elektrobussen beizufügen. Es sind mindestens 3 Referenzen von unterschiedlichen Auftraggebern i. S. d. § 98 GWB im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu benennen. Es können weitere Referenzen angegeben werden.
Mit dem Teilnahmeantrag ist zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ein Erfahrungsnachweis in Gestalt der Benennung von Referenzen in den letzten 3 Jahren (seit dem 1.1.2017) über die Lieferung von Elektrobussen beizufügen. Es sind mindestens 3 Referenzen von unterschiedlichen Auftraggebern i. S. d. § 98 GWB im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu benennen. Es können weitere Referenzen angegeben werden.
Bei der Benennung der Referenzprojekte sind die folgenden Angaben notwendig:
— Referenzschreiben des Auftraggebers (nicht zwingend).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d.h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d.h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JDX9W
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-153306📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 185-447605 (2020-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit dieser Aufforderung zur Angebotsabgabe werden die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Diese zweite Phase des Verfahrens beginnt mit dem Versand dieser Unterlagen und endet mit der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. In dieser Phase wird es den Bietern ermöglicht, ein Angebot abzugeben und Ihr Unternehmen im Rahmen einer Präsentation vorzustellen sowie ihr Angebot zu erläutern.
Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und Präsentationen wird eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bewerber, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
Alle Informationen und Bedingungen zu dem abzugebenen Angebot können der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JD1N9
Mit dieser Aufforderung zur Angebotsabgabe werden die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Diese zweite Phase des Verfahrens beginnt mit dem Versand dieser Unterlagen und endet mit der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. In dieser Phase wird es den Bietern ermöglicht, ein Angebot abzugeben und Ihr Unternehmen im Rahmen einer Präsentation vorzustellen sowie ihr Angebot zu erläutern.
Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und Präsentationen wird eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bewerber, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
Alle Informationen und Bedingungen zu dem abzugebenen Angebot können der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JD1N9
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-29 📅
Referenz
Mit dieser Aufforderung zur Angebotsabgabe werden die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Diese zweite Phase des Verfahrens beginnt mit dem Versand dieser Unterlagen und endet mit der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. In dieser Phase wird es den Bietern ermöglicht, ein Angebot abzugeben und Ihr Unternehmen im Rahmen einer Präsentation vorzustellen sowie ihr Angebot zu erläutern.
Diese zweite Phase des Verfahrens beginnt mit dem Versand dieser Unterlagen und endet mit der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. In dieser Phase wird es den Bietern ermöglicht, ein Angebot abzugeben und Ihr Unternehmen im Rahmen einer Präsentation vorzustellen sowie ihr Angebot zu erläutern.
Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und Präsentationen wird eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bewerber, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
Alle Informationen und Bedingungen zu dem abzugebenen Angebot können der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JD1N9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.