Heizungsanlage: — 1 St. Wärmeübergabestation mit 450 kW mit Pufferspeicher 6 300 Ltr., geschweißt; — 1 St. Vor- und Rücklaufverteiler mit 8 Flanschenstutzen; — 1 St. Druckhaltung mit Entgasung und Nachspeisung; — 2 St. Regelgruppen mit Umwälzpumpen und Armaturen; — 145 St. Frischwasserstationen; — 285 St. Röhren – und Badheizkörper, Heizplatten; — 2 245 m Heizungsrohrleitungen DIN EN 10255 und DIN EN 10220; — 2 310 m Edelstahlrohre DIN 17455, PN16, rostfreier Stahl; — 180 m Kernbohrungen in ca. 650 Einzelbohrungen; Ausführungszeiten: — Ausführungsbeginn: Nach Aufforderung innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 5.3.2021 zugehen; — Ausführungsende: Innerhalb von 472 Werktagen nach Ausführungsbeginn; — Fertigstellung der Kernbohrungsarbeiten innerhalb von 24 Kalenderwochen nach Ausführungsbeginn.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden
Referenznummer: Verg_EU-083_20
Kurze Beschreibung:
Heizungsanlage:
— 1 St. Wärmeübergabestation mit 450 kW mit Pufferspeicher 6 300 Ltr., geschweißt;
— 1 St. Vor- und Rücklaufverteiler mit 8 Flanschenstutzen;
— 1 St. Druckhaltung mit Entgasung und Nachspeisung;
— 2 St. Regelgruppen mit Umwälzpumpen und Armaturen;
— 145 St. Frischwasserstationen;
— 285 St. Röhren – und Badheizkörper, Heizplatten;
— 2 245 m Heizungsrohrleitungen DIN EN 10255 und DIN EN 10220;
— 2 310 m Edelstahlrohre DIN 17455, PN16, rostfreier Stahl;
— 180 m Kernbohrungen in ca. 650 Einzelbohrungen;
Ausführungszeiten:
— Ausführungsbeginn: Nach Aufforderung innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 5.3.2021 zugehen;
— Ausführungsende: Innerhalb von 472 Werktagen nach Ausführungsbeginn;
— Fertigstellung der Kernbohrungsarbeiten innerhalb von 24 Kalenderwochen nach Ausführungsbeginn.
— 1 St. Wärmeübergabestation mit 450 kW mit Pufferspeicher 6 300 Ltr., geschweißt;
— 1 St. Vor- und Rücklaufverteiler mit 8 Flanschenstutzen;
— 1 St. Druckhaltung mit Entgasung und Nachspeisung;
— 2 St. Regelgruppen mit Umwälzpumpen und Armaturen;
— 145 St. Frischwasserstationen;
— 285 St. Röhren – und Badheizkörper, Heizplatten;
— 2 245 m Heizungsrohrleitungen DIN EN 10255 und DIN EN 10220;
— 2 310 m Edelstahlrohre DIN 17455, PN16, rostfreier Stahl;
— 180 m Kernbohrungen in ca. 650 Einzelbohrungen;
Ausführungszeiten:
— Ausführungsbeginn: Nach Aufforderung innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 5.3.2021 zugehen;
— Ausführungsende: Innerhalb von 472 Werktagen nach Ausführungsbeginn;
— Fertigstellung der Kernbohrungsarbeiten innerhalb von 24 Kalenderwochen nach Ausführungsbeginn.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-14 📅
Datum des Beginns: 2021-03-05 📅
Datum des Endes: 2022-10-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 200-483951
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
Ausführungszeiten:
— Ausführungsbeginn: Nach Aufforderung innerhalb v. 12 Werktagen nach Zugang d. Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 5.3.2021 zugehen;
— Ausführungsende: Innerhalb von 472 Werktagen nach Ausführungsbeginn;
— Fertigstellung d. Kernbohrungsarbeiten innerhalb v. 24 Kalenderwochen nach Ausführungsbeginn.
— Ausführungsbeginn: Nach Aufforderung innerhalb v. 12 Werktagen nach Zugang d. Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 5.3.2021 zugehen;
— Ausführungsende: Innerhalb von 472 Werktagen nach Ausführungsbeginn;
— Fertigstellung d. Kernbohrungsarbeiten innerhalb v. 24 Kalenderwochen nach Ausführungsbeginn.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Heizungsanlage:
— 1 St. Wärmeübergabestation mit 450 kW mit Pufferspeicher 6 300 Ltr., geschweißt;
— 1 St. Vor- und Rücklaufverteiler mit 8 Flanschenstutzen;
— 1 St. Druckhaltung mit Entgasung und Nachspeisung;
— 2 St. Regelgruppen mit Umwälzpumpen und Armaturen;
— 145 St. Frischwasserstationen;
— 285 St. Röhren – und Badheizkörper, Heizplatten;
— 2 245 m Heizungsrohrleitungen DIN EN 10255 und DIN EN 10220;
— 2 310 m Edelstahlrohre DIN 17455, PN16, rostfreier Stahl;
— 180 m Kernbohrungen in ca. 650 Einzelbohrungen;
Ausführungszeiten:
— Ausführungsbeginn: Nach Aufforderung innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 5.3.2021 zugehen;
— Ausführungsende: Innerhalb von 472 Werktagen nach Ausführungsbeginn;
— Fertigstellung der Kernbohrungsarbeiten innerhalb von 24 Kalenderwochen nach Ausführungsbeginn.
— 180 m Kernbohrungen in ca. 650 Einzelbohrungen.
Zusätzliche Informationen:
Ausführungszeiten:
— Ausführungsbeginn: Nach Aufforderung innerhalb v. 12 Werktagen nach Zugang d. Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 5.3.2021 zugehen;
— Ausführungsende: Innerhalb von 472 Werktagen nach Ausführungsbeginn;
— Fertigstellung d. Kernbohrungsarbeiten innerhalb v. 24 Kalenderwochen nach Ausführungsbeginn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung-EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts124EU(Eigenerklärung zur Eignung-EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung-EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts124EU(Eigenerklärung zur Eignung-EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
— Referenzen mittels des mit den Vergabeunterlagen (zusammen mit dem Formblatts 124 EU) abrufbaren Formblatt 444 (Referenzbescheinigung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 444 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
— Referenzen mittels des mit den Vergabeunterlagen (zusammen mit dem Formblatts 124 EU) abrufbaren Formblatt 444 (Referenzbescheinigung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 444 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
— Der/die Ansprechpartner des Bieters auf der Baustelle (Projektleiter/Bauleiter/Polier/Vorarbeiter) müssen über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Dies ist mit der Eigenerklärung h11_20200928_erkl_deutschesprache.pdf zu erklären.
— Der/die Ansprechpartner des Bieters auf der Baustelle (Projektleiter/Bauleiter/Polier/Vorarbeiter) müssen über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Dies ist mit der Eigenerklärung h11_20200928_erkl_deutschesprache.pdf zu erklären.
Der/die Ansprechpartner des Bieters auf der Baustelle (Projektleiter/Bauleiter/Polier/Vorarbeiter) müssen über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Dies ist mit der Eigenerklärung h11_20200928_erkl_deutschesprache.pdf zu erklären.
Der/die Ansprechpartner des Bieters auf der Baustelle (Projektleiter/Bauleiter/Polier/Vorarbeiter) müssen über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Dies ist mit der Eigenerklärung h11_20200928_erkl_deutschesprache.pdf zu erklären.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung-oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 200-483951 (2020-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Heizungsanlage:
— 1 St. Wärmeübergabestation mit 450 kW mit Pufferspeicher 6 300 L, geschweißt,
— 1 St. Vor- und Rücklaufverteiler mit 8 Flanschenstutzen,
— 1 St. Druckhaltung mit Entgasung und Nachspeisung,
— 2 St. Regelgruppen mit Umwälzpumpen und Armaturen,
— 145 St. Frischwasserstationen,
— 285 St. Röhren- und Badheizkörper, Heizplatten,
— 2 245 m Heizungsrohrleitungen DIN EN 10255 und DIN EN 10220,
— 2 310 m Edelstahlrohre DIN 17455, PN16, rostfreier Stahl,
— 180 m Kernbohrungen in ca. 650 Einzelbohrungen.
Ausführungszeiten:
— Ausführungsbeginn: Nach Aufforderung innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 5.3.2021 zugehen,
— Ausführungsende: Innerhalb von 472 Werktagen nach Ausführungsbeginn,
— Fertigstellung der Kernbohrungsarbeiten innerhalb von 24 Kalenderwochen nach Ausführungsbeginn.
— 1 St. Wärmeübergabestation mit 450 kW mit Pufferspeicher 6 300 L, geschweißt,
— 1 St. Vor- und Rücklaufverteiler mit 8 Flanschenstutzen,
— 1 St. Druckhaltung mit Entgasung und Nachspeisung,
— 2 St. Regelgruppen mit Umwälzpumpen und Armaturen,
— 145 St. Frischwasserstationen,
— 285 St. Röhren- und Badheizkörper, Heizplatten,
— 2 245 m Heizungsrohrleitungen DIN EN 10255 und DIN EN 10220,
— 2 310 m Edelstahlrohre DIN 17455, PN16, rostfreier Stahl,
— 180 m Kernbohrungen in ca. 650 Einzelbohrungen.
Ausführungszeiten:
— Ausführungsbeginn: Nach Aufforderung innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 5.3.2021 zugehen,
— Ausführungsende: Innerhalb von 472 Werktagen nach Ausführungsbeginn,
— Fertigstellung der Kernbohrungsarbeiten innerhalb von 24 Kalenderwochen nach Ausführungsbeginn.
Gesamtwert des Auftrags: 781606.62 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk München - Anstalt des öffentlichen Rechts
— 1 St. Wärmeübergabestation mit 450 kW mit Pufferspeicher 6 300 L, geschweißt,
— 1 St. Vor- und Rücklaufverteiler mit 8 Flanschenstutzen,
— 1 St. Druckhaltung mit Entgasung und Nachspeisung,
— 2 St. Regelgruppen mit Umwälzpumpen und Armaturen,
— 145 St. Frischwasserstationen,
— 285 St. Röhren- und Badheizkörper, Heizplatten,
— 2 245 m Heizungsrohrleitungen DIN EN 10255 und DIN EN 10220,
— 2 310 m Edelstahlrohre DIN 17455, PN16, rostfreier Stahl,
— Ausführungsbeginn: Nach Aufforderung innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 5.3.2021 zugehen,
— Ausführungsende: Innerhalb von 472 Werktagen nach Ausführungsbeginn,
— 1 St. Vor- und Rücklaufverteiler mit 8 Flanschenstutzen
— 1 St. Druckhaltung mit Entgasung und Nachspeisung
— 2 St. Regelgruppen mit Umwälzpumpen und Armaturen
— 145 St. Frischwasserstationen
— 285 St. Röhren- und Badheizkörper, Heizplatten
— 2 245 m Heizungsrohrleitungen DIN EN 10255 und DIN EN 10220
— 2 310 m Edelstahlrohre DIN 17455, PN16, rostfreier Stahl
— 180 m Kernbohrungen in ca. 650 Einzelbohrungen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-22 📅
Name: Willi Stoiber GmbH
Postort: Michelsneukirchen
Land: Deutschland 🇩🇪 Cham
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 781606.62 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.