Ausgeschrieben wird die Beschaffung und Einführung einer zentralen Berechtigungssoftware (Identity Access Management / IAM-Software) für die NBank.
Es soll eine Standardsoftware eingeführt werden, eine Eigenentwicklung ist nicht vorgesehen.
Im Rahmen der Einführung können an einer Standardsoftware jedoch Parameter und Bankspezifische Einstellungen vorgenommen werden, die ggf. auch in einzelne Programmierungen, z. B. für die Abbildung von Schnittstellen, münden können.
Die NBank beabsichtigt den Abschluss von 2 Verträgen:
1. Lizenz- und Implementierungsvertrag
Erwartet wird ein Festpreis-Angebot zur Bereitstellung einer IAM-Software mit dem beim Vertragsabschluss festgelegten Leistungsumfang inklusive der Leistungen des Anbieters im Rahmen des Einführungsprojektes zur Implementierung bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme dieser Software.
2. Wartungsvertrag
Erwartet wird ein Angebot über die Wartung der IAM-Software für 4 Jahre ab Produktionseinführung / Abschluss des Implementierungsprojekts.
Die im folgenden aufgeführten Anforderungen an die zu beschaffende Berechtigungs-Software unterteilen sich in Muss-, Soll- und Kann-Anforderungen.
Muss-Anforderungen beziehen sich auf den Kern des geplanten Einsatzgebietes der Software.
Bei einer Nichterfüllung dieser Anforderungen könnte die Software den geplanten Einsatzzweck in der NBank nicht erfüllen. Die Nichterfüllung von Muss-Anforderungen führt daher zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Soll-Anforderungen beziehen sich auf Funktionen und Eigenschaften der Software, die für den geplanten Einsatzzweck wichtig sind. Bei der Nichterfüllung von Soll-Anforderungen könnte die Software zwar weiterhin den geplanten Einsatzzweck in der NBank erfüllen, dies würde aber mit erhöhtem Aufwand in der Implementierung und im Betrieb einhergehen. Die Nichterfüllung von Soll-Anforderungen führt daher zwar nicht zum sofortigen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren, aber zu einer Abwertung des betreffenden Angebotes.
Kann-Anforderungen beziehen sich auf Funktionen oder Eigenschaften der Software, die für den geplanten Einsatzzweck nicht notwendigerweise erforderlich sind. Jedoch bilden Sie die Basis für mögliche zukünftige Erweiterungen oder Veränderungen des geplanten Einsatzzweckes. Die Nichterfüllung von Kann-Anforderungen führt nicht zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren und beeinflusst auch nicht die Einschätzung der Eignung des betreffenden Angebots.
Die Erfüllungsgrade der Soll- und Kann-Anforderungen fließen in die Bewertung der eingehenden Angebote ein. Nicht erfüllte Muss-Anforderungen können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schlüssigkeit/Qualität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Systemdemo/Darstellung der Kernfunktionen des IAM-Tools
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge zu benennen, die inhaltlich und im Umfang mit den beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden. Dabei ist der jeweilige Auftraggeber namentlich unter Nennung eines Ansprechpartners, dessen Rufnummer sowie Auftragswert und Liefer- bzw. Leistungszeitraum zu nennen. Es sind maximal 5, aber mindestens 3 Referenzaufträge zu nennen. Bitte nutzen Sie das beigefügte Formular.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzugeben, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in
Höhe von 500 000 EUR für Sach- bzw. Personenschäden besteht und für die Dauer des Auftrages fortbestehen wird (formlos bzw. Eigenerklärung).
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist das beigefügte Formular zu unterzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unteraufträge:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unteraufträge:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden (formlos bzw. Eigenerklärung).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Ansprechpartner/Stellvertreter:
Nennung eines Ansprechpartners und seines Stellvertreters, der den Auftrag für die NBank federführend bearbeitet, sowie...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Ansprechpartner/Stellvertreter:
Nennung eines Ansprechpartners und seines Stellvertreters, der den Auftrag für die NBank federführend bearbeitet, sowie Zusage, dass Ansprechpartner und Stellvertreter während der üblichen Geschäftszeiten (montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr) jederzeit telefonisch zu erreichen sind und Reaktionszeiten von max. 4 Stunden an Werktagen eingehalten werden (formlos bzw. Eigenerklärung).
Bietergemeinschaft:
Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, eine Erklärung, welche Leistungen vom welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden (formlos), Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder der
Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren gegenüber den NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421 BGB) (formlos).
Mindestentgelterklärung:
Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Mindestentgelterklärung.
Verpflichtungserklärung zum Datenschutz:
Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Verpflichtungserklärung externer Dienstleister einzureichen.
Vertragsentwurf:
Erklärung, dass die als Anlagen bekanntgemachten Vertragsentwürfe zum Gegenstand des späteren Vertrags gemacht werden. Der Vertragsentwurf wird mit der Zuschlagserteilung auf den obsiegenden Bieter angepasst (Einfügen von Name und Anschrift sowie Ansprechpartnern beim Auftragnehmer) und ist vom Bieter zu unterzeichnen.
Dritte:
Sofern der Einsatz von Dritten/ Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen vorgesehen ist, sind alle Nachweise/ Erklärungen auch von jedem dieser Partner im Bereich des vorgesehenen Einsatzes vorzulegen. Es ist ein Verzeichnis über diese eingesetzten Partner mit Angabe der
Namen vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-30
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y64DF12
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Lüneburg
Postort: Lüneburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4).
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Quelle: OJS 2020/S 102-246168 (2020-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IAM-Tool
RE 2020.08 (ex-post)
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 239545.48 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgeschrieben wird die Beschaffung und Einführung einer zentralen Berechtigungssoftware (Identity Access Management/IAM-Software) für die NBank.
Es soll...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben wird die Beschaffung und Einführung einer zentralen Berechtigungssoftware (Identity Access Management/IAM-Software) für die NBank.
Es soll eine Standardsoftware eingeführt werden, eine Eigenentwicklung ist nicht vorgesehen.
Im Rahmen der Einführung können an einer Standardsoftware jedoch Parameter und Bankspezifische Einstellungen vorgenommen werden, die ggf. auch in einzelne Programmierungen, z. B. für die Abbildung von Schnittstellen, münden können.
Die NBank beabsichtigt den Abschluss von 2 Verträgen:
1. Lizenz- und Implementierungsvertrag
Erwartet wird ein Festpreis-Angebot zur Bereitstellung einer IAM-Software mit dem beim Vertragsabschluss festgelegten Leistungsumfang inklusive der Leistungen des Anbieters im Rahmen des Einführungsprojektes zur Implementierung bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme dieser Software.
2. Wartungsvertrag
Erwartet wird ein Angebot über die Wartung der IAM-Software für 4 Jahre ab Produktionseinführung/Abschluss des Implementierungsprojekts.
Die im folgenden aufgeführten Anforderungen an die zu beschaffende Berechtigungs-Software unterteilen sich in Muss-, Soll- und Kann-Anforderungen.
Muss-Anforderungen beziehen sich auf den Kern des geplanten Einsatzgebietes der Software.
Bei einer Nichterfüllung dieser Anforderungen könnte die Software den geplanten Einsatzzweck in der NBank nicht erfüllen. Die Nichterfüllung von Muss-Anforderungen führt daher zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Soll-Anforderungen beziehen sich auf Funktionen und Eigenschaften der Software, die für den geplanten Einsatzzweck wichtig sind. Bei der Nichterfüllung von Soll-Anforderungen könnte die Software zwar weiterhin den geplanten Einsatzzweck in der NBank erfüllen, dies würde aber mit erhöhtem Aufwand in der Implementierung und im Betrieb einhergehen. Die Nichterfüllung von Soll-Anforderungen führt daher zwar nicht zum sofortigen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren, aber zu einer Abwertung des betreffenden Angebotes.
Kann-Anforderungen beziehen sich auf Funktionen oder Eigenschaften der Software, die für den geplanten Einsatzzweck nicht notwendigerweise erforderlich sind. Jedoch bilden Sie die Basis für mögliche zukünftige Erweiterungen oder Veränderungen des geplanten Einsatzzweckes. Die Nichterfüllung von Kann-Anforderungen führt nicht zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren und beeinflusst auch nicht die Einschätzung der Eignung des betreffenden Angebots.
Die Erfüllungsgrade der Soll- und Kann-Anforderungen fließen in die Bewertung der eingehenden Angebote ein. Nicht erfüllte Muss-Anforderungen können.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 102-246168
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: RE 2020.08
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: IAM-Tool
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Beta Systems
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 306 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 239545.48 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y64DX4C
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4).
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Quelle: OJS 2020/S 183-442421 (2020-09-16)