1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Niederspannungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Niederspannungskabel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustelleneinrichtung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Außenbeleuchtungen📦
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65719 Hofheim am Taunus.
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Main-Taunus-Schule, Rudolf-Mohr-Straße 4, Hofheim am Taunus. Für diese Sanierung wird...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Main-Taunus-Schule, Rudolf-Mohr-Straße 4, Hofheim am Taunus. Für diese Sanierung wird eine Interimsschule auf dem Schulgelände durch Container aufgebaut. In dieser Beschaffung sind die Maßnahmen für die Interimsschule beschrieben.
Die geplanten Interimsmaßnahmen dienen u. a. der Herstellung der Baustromversorgung und die Versorgung der Containeranlagen. Es sind 2 Baustromverteiler zur Miete und 2 Hauptverteiler zum Kauf vorgesehen.
Im Zuge der Sanierung und Erweiterung der MTS sollen Bestandselektroteile im Hauptgebäude HG01 demontiert und dem AG übergeben werden. Einige der Einbauteile werden in den Containeranlagen und in HG02 (EB90) montiert.
Für die Trafostation 1 ist die vorhandene NSHV durch eine Neue zu ersetzen.
In Trafostation 2 werden an der vorhandenen NSHV die Zuleitungen der C1 und C4 auf die Reserve-Abgänge angeschlossen.
Um die Containeranlagen zur Versorgung sind Zu- und Steigeleitungen vorgesehen.
Für die Bestandscontaineranlage 1 und 2 jeweils eine ELA-UZ für die Durchsagen nachzurüsten. Im HG02 ist die Bestands-ELA-Zentrale neu anzuschließen und zu erweitern.
Für die digitale Tafeln im HG02 und Beamer in den Containern sollen Anschlüsse nachgerüstet werden.
Die Außenbeleuchtung während der Interimsmaßnahme ist zur Beendigung der Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten zu ergänzen.
Ausführungsfristen: Ausführungsbeginn: 31.8.2020 (Vertragstermin)
Fertigstellung u. Inbetriebnahme BMA, ELA und IT für Container C3 bis zum 15.4.2021 (Vertragstermin)
Fertigstellung u. Inbetriebnahme BMA HG02 (EB90) bis zum 5.2.2021
Fertigstellung u. Inbetriebnahme BMA, ELA und IT für Container C1 und C4 bis zum 26.3.2021 (Vertragstermin)
Fertigstellung u. Inbetriebnahme BMA, ELA und IT für Container C3a bis zum 23.4.2021 (Vertragstermin)
Fertigstellung u. Inbetriebnahme BMA für Container C2 und C4 bis zum 26.3.2021 (Vertragstermin)
Fertigstellung: 14.8.2021 (Vertragstermin).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-31 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt)ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: „keine".
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt)ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: „keine".
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt)ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: „keine".
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bieter sowie deren Nachunternehmer geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bieter sowie deren Nachunternehmer geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)vom 19.12.2014, GVBl.S. 354 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-03
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-03
08:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37DA9Y
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-126603📞
Fax: +49 6151-125816 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-126603📞
Fax: +49 6151-125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-126603📞
Fax: +49 6151-125816 📠
Quelle: OJS 2020/S 107-258479 (2020-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Interimsmaßnahmen – Hauptgewerk: Stark- und Schwachstrom
MTS-2020-04
Kurze Beschreibung:
“Interimsmaßnahmen Main-Taunus-Schule, 65719 Hofheim;
Hauptgewerk: Stark- und Schwachstrom
Kurze Beschreibung der Gewerke
— Demontagearbeiten;
— Baustrom;
—...”
Kurze Beschreibung
Interimsmaßnahmen Main-Taunus-Schule, 65719 Hofheim;
Hauptgewerk: Stark- und Schwachstrom
Kurze Beschreibung der Gewerke
— Demontagearbeiten;
— Baustrom;
— NSHV;
— Zu- und Steigleitung;
— Strukturiertes Datennetz;
— BMA/ELA;
— Außenbeleuchtung.
Mehr anzeigen Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65719 Hofheim am Taunus
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Main-Taunus-Schule, Rudolf-Mohr-Straße 4, Hofheim am Taunus. Für diese Sanierung wird...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Main-Taunus-Schule, Rudolf-Mohr-Straße 4, Hofheim am Taunus. Für diese Sanierung wird eine Interimsschule auf dem Schulgelände durch Container aufgebaut. In dieser Beschaffung sind die Maßnahmen für die Interimsschule beschrieben.
Die geplanten Interimsmaßnahmen dienen u. a. der Herstellung der Baustromversorgung und die Versorgung der Containeranlagen. Es sind 2 Baustromverteiler zur Miete und 2 Hauptverteiler zum Kauf vorgesehen.
Im Zuge der Sanierung und Erweiterung der MTS sollen Bestandselektroteile im Hauptgebäude HG01 demontiert und dem AG übergeben werden. Einige der Einbauteile werden in den Containeranlagen und in HG02 (EB90) montiert.
Für die Trafostation 1 ist die vorhandene NSHV durch eine Neue zu ersetzen.
In Trafostation 2 werden an der vorhandenen NSHV die Zuleitungen der C1 und C4 auf die Reserve-Abgänge angeschlossen.
Um die Containeranlagen zur Versorgung sind Zu- und Steigeleitungen vorgesehen.
Für die Bestandscontaineranlage 1 und 2 jeweils eine ELA-UZ für die Durchsagen nachzurüsten. Im HG02 ist die Bestands-ELA-Zentrale neu anzuschließen und zu erweitern.
Für die digitale Tafeln im HG02 und Beamer in den Containern sollen Anschlüsse nachgerüstet werden.
Die Außenbeleuchtung während der Interimsmaßnahme ist zur Beendigung der Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten zu ergänzen.
Ausführungsfristen: Ausführungsbeginn: 31.8.2020 (Vertragstermin)
Fertigstellung u. Inbetriebnahme BMA, ELA
Und IT für Container C3 bis zum 15.4.2021 (Vertragstermin)
Fertigstellung u. Inbetriebnahme BMA
HG02 (EB90) bis zum 5.2.2021
Fertigstellung u. Inbetriebnahme BMA, ELA
Und IT für Container C1 und C4 bis zum 26.03.2021 (Vertragstermin)
Fertigstellung u. Inbetriebnahme BMA, ELA
Und IT für Container C3a bis zum 23.4.2021 (Vertragstermin)
Fertigstellung u. Inbetriebnahme BMA
Für Container C2 und C4 bis zum 26.3.2021 (Vertragstermin)
Fertigstellung: 14.8.2021 (Vertragstermin).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 107-258479
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37DKHU
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1)). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
Nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1)) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 129-315258 (2020-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Interimsmaßnahmen — Hauptgewerk: Stark- und Schwachstrom
MTS-2020-04a ex post
Kurze Beschreibung:
“Interimsmaßnahmen Main-Taunus-Schule, 65719 Hofheim
Hauptgewerk:
— Stark- und Schwachstrom,
— Kurze Beschreibung der Gewerke,
— Demontagearbeiten,
—...”
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 413399.74 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Main-Taunus-Schule, Rudolf-Mohr-Straße 4, Hofheim am Taunus. Für diese Sanierung wird...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Main-Taunus-Schule, Rudolf-Mohr-Straße 4, Hofheim am Taunus. Für diese Sanierung wird eine Interimsschule auf dem Schulgelände durch Container aufgebaut. In dieser Beschaffung sind die Maßnahmen für die Interimsschule beschrieben.
Die geplanten Interimsmaßnahmen dienen u. a. der Herstellung der Baustromversorgung und die Versorgung der Containeranlagen. Es sind 2 Baustromverteiler zur Miete und 2 Hauptverteiler zum Kauf vorgesehen.
Im Zuge der Sanierung und Erweiterung der MTS sollen Bestandselektroteile im Hauptgebäude HG01 demontiert und dem AG übergeben werden. Einige der Einbauteile werden in den Containeranlagen und in HG02 (EB90) montiert.
Für die Trafostation 1 ist die vorhandene NSHV durch eine Neue zu ersetzen.
In Trafostation 2 werden an der vorhandenen NSHV die Zuleitungen der C1 und C4 auf die Reserve-Abgänge angeschlossen.
Um die Containeranlagen zur Versorgung sind Zu- und Steigeleitungen vorgesehen.
Für die Bestandscontaineranlage 1 und 2 jeweils eine ELA-UZ für die Durchsagen nachzurüsten. Im HG02 ist die Bestands-ELA-Zentrale neu anzuschließen und zu erweitern.
Für die digitale Tafeln im HG02 und Beamer in den Containern sollen Anschlüsse nachgerüstet werden.
Die Außenbeleuchtung während der Interimsmaßnahme ist zur Beendigung der Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten zu ergänzen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Beschleunigtes Verfahren:
“Das Vergabeverfahren wurde bereits im Offenen Verfahren bekannt gemacht. Dabei sind keine Angebote eingegangen. Es wurde daher gemäß § 17 EU Abs. 1 Nr. 1...”
Beschleunigtes Verfahren
Das Vergabeverfahren wurde bereits im Offenen Verfahren bekannt gemacht. Dabei sind keine Angebote eingegangen. Es wurde daher gemäß § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufgehoben. Um die Ausführungstermine noch halten zu können, musste die Angebotsfrist verkürzt werden.
Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist gemäß § 3a EU Abs. 3, Nr. 2 lit. a) VOB/A zulässig,
2. wenn bei einem offenen Verfahren oder bei einem nicht offenen Verfahren
a) keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge abgegeben worden sind (...)
Und die ursprünglichen Vertragsunterlagen nicht grundlegend geändert werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dornhöfer GmbH
Postanschrift: Hochheimer Straße 63-65
Postort: Mainz-Kostheim
Postleitzahl: 55246
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 413399.74 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37DQCA
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1)). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
Nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter / erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 233-574300 (2020-11-25)