Interimsmaßnahmen — Hauptgewerk: Stark- und Schwachstrom
Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Interimsmaßnahmen Main-Taunus-Schule, 65719 Hofheim
Hauptgewerk: Stark- und Schwachstrom
Kurze Beschreibung der Gewerke
Demontagearbeiten
Baustrom
NSHV
Zu- und Steigleitung
Strukturiertes Datennetz
BMA/ELA
Außenbeleuchtung.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-02.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten › Baustelleneinrichtung
- • Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden › Niederspannungsarbeiten
- • Installation von Elektroanlagen › Elektroinstallationsarbeiten
- • Nieder- und Mittelspannungskabel › Niederspannungskabel
- • Spotlights › Außenbeleuchtungen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-06-02 | Auftragsbekanntmachung |
| 2020-07-03 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2020-11-25 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2020-06-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektroinstallationsarbeiten
Referenznummer: MTS-2020-04
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektroinstallationsarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Niederspannungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Kontakt
Internetadresse: http://www.mtk.org 🌏
E-Mail: hochbau-vergabe@mtk.org 📧
Telefon: +49 6192/2016142 📞
Fax: +49 6192/2016801 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37DA9Y/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37DA9Y 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-04 📅
Datum des Beginns: 2020-08-31 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 107-258479
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37DA9Y
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65719 Hofheim am Taunus.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.mtk.org 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37DA9Y/documents 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-126603 📞
Fax: +49 6151-125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 107-258479 (2020-06-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektroinstallationsarbeiten
Referenznummer: MTS-2020-04
Kurze Beschreibung:
Interimsmaßnahmen Main-Taunus-Schule, 65719 Hofheim
Hauptgewerk: Stark- und Schwachstrom
Kurze Beschreibung der Gewerke
Demontagearbeiten
Baustrom
NSHV
Zu- und Steigleitung
Strukturiertes Datennetz
BMA/ELA
Außenbeleuchtung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektroinstallationsarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Niederspannungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Kontakt
Internetadresse: http://www.mtk.org 🌏
E-Mail: hochbau-vergabe@mtk.org 📧
Telefon: +49 6192/2016142 📞
Fax: +49 6192/2016801 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37DA9Y/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37DA9Y 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-04 📅
Datum des Beginns: 2020-08-31 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 107-258479
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37DA9Y
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Interimsmaßnahmen Main-Taunus-Schule, 65719 Hofheim
Hauptgewerk: Stark- und Schwachstrom
Kurze Beschreibung der Gewerke
Demontagearbeiten
Baustrom
NSHV
Zu- und Steigleitung
Strukturiertes Datennetz
BMA/ELA
Außenbeleuchtung.
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Main-Taunus-Schule, Rudolf-Mohr-Straße 4, Hofheim am Taunus. Für diese Sanierung wird eine Interimsschule auf dem Schulgelände durch Container aufgebaut. In dieser Beschaffung sind die Maßnahmen für die Interimsschule beschrieben.
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Die geplanten Interimsmaßnahmen dienen u. a. der Herstellung der Baustromversorgung und die Versorgung der Containeranlagen. Es sind 2 Baustromverteiler zur Miete und 2 Hauptverteiler zum Kauf vorgesehen.
Im Zuge der Sanierung und Erweiterung der MTS sollen Bestandselektroteile im Hauptgebäude HG01 demontiert und dem AG übergeben werden. Einige der Einbauteile werden in den Containeranlagen und in HG02 (EB90) montiert.
Für die Trafostation 1 ist die vorhandene NSHV durch eine Neue zu ersetzen.
In Trafostation 2 werden an der vorhandenen NSHV die Zuleitungen der C1 und C4 auf die Reserve-Abgänge angeschlossen.
Um die Containeranlagen zur Versorgung sind Zu- und Steigeleitungen vorgesehen.
Für die Bestandscontaineranlage 1 und 2 jeweils eine ELA-UZ für die Durchsagen nachzurüsten. Im HG02 ist die Bestands-ELA-Zentrale neu anzuschließen und zu erweitern.
Für die digitale Tafeln im HG02 und Beamer in den Containern sollen Anschlüsse nachgerüstet werden.
Die Außenbeleuchtung während der Interimsmaßnahme ist zur Beendigung der Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten zu ergänzen.
Ausführungsfristen: Ausführungsbeginn: 31.8.2020 (Vertragstermin)
Fertigstellung u. Inbetriebnahme BMA, ELA und IT für Container C3 bis zum 15.4.2021 (Vertragstermin)
Fertigstellung u. Inbetriebnahme BMA HG02 (EB90) bis zum 5.2.2021
Fertigstellung u. Inbetriebnahme BMA, ELA und IT für Container…
… C1 und C4 bis zum 26.3.2021 (Vertragstermin)
… C3a bis zum 23.4.2021 (Vertragstermin)
Fertigstellung u. Inbetriebnahme BMA für Container C2 und C4 bis zum 26.3.2021 (Vertragstermin)
Fertigstellung: 14.8.2021 (Vertragstermin).
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65719 Hofheim am Taunus.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt)ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: „keine".
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt)ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: „keine".
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt)ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: „keine".
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter sowie deren Nachunternehmer geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)vom 19.12.2014, GVBl.S. 354 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.mtk.org 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37DA9Y/documents 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-126603 📞
Fax: +49 6151-125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
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1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 107-258479 (2020-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 129-315258
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 107-258479
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37DKHU
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65719 Hofheim am Taunus
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 129-315258 (2020-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Interimsmaßnahmen Main-Taunus-Schule, 65719 Hofheim;
Hauptgewerk: Stark- und Schwachstrom
Kurze Beschreibung der Gewerke
— Demontagearbeiten;
— Baustrom;
— NSHV;
— Zu- und Steigleitung;
— Strukturiertes Datennetz;
— BMA/ELA;
— Außenbeleuchtung.
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Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 129-315258
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 107-258479
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37DKHU
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Interimsmaßnahmen Main-Taunus-Schule, 65719 Hofheim;
— Demontagearbeiten;
— Baustrom;
— NSHV;
— Zu- und Steigleitung;
— Strukturiertes Datennetz;
— BMA/ELA;
— Außenbeleuchtung.
Fertigstellung u. Inbetriebnahme BMA, ELA
Und IT für Container C3 bis zum 15.4.2021 (Vertragstermin)
Fertigstellung u. Inbetriebnahme BMA
HG02 (EB90) bis zum 5.2.2021
Und IT für Container C1 und C4 bis zum 26.03.2021 (Vertragstermin)
Und IT für Container C3a bis zum 23.4.2021 (Vertragstermin)
Für Container C2 und C4 bis zum 26.3.2021 (Vertragstermin)
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65719 Hofheim am Taunus
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1)). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
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Nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1)) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: MTS-2020-04a ex post
Kurze Beschreibung:
Gesamtwert des Auftrags: 413399.74 EUR 💰
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 233-574300
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37DQCA
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-20 📅
Name: Dornhöfer GmbH
Postanschrift: Hochheimer Straße 63-65
Postort: Mainz-Kostheim
Postleitzahl: 55246
Land: Deutschland 🇩🇪
Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 413399.74 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 233-574300 (2020-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: MTS-2020-04a ex post
Kurze Beschreibung:
Interimsmaßnahmen Main-Taunus-Schule, 65719 Hofheim
Hauptgewerk:
— Stark- und Schwachstrom,
— Kurze Beschreibung der Gewerke,
— Demontagearbeiten,
— Baustrom,
— NSHV,
— Zu- und Steigleitung,
— Strukturiertes Datennetz,
— BMA/ELA,
— Außenbeleuchtung.
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Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 233-574300
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37DQCA
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hauptgewerk:
— Stark- und Schwachstrom,
— Kurze Beschreibung der Gewerke,
— Demontagearbeiten,
— Baustrom,
— NSHV,
— Zu- und Steigleitung,
— Strukturiertes Datennetz,
— BMA/ELA,
Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Das Vergabeverfahren wurde bereits im Offenen Verfahren bekannt gemacht. Dabei sind keine Angebote eingegangen. Es wurde daher gemäß § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufgehoben. Um die Ausführungstermine noch halten zu können, musste die Angebotsfrist verkürzt werden.
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Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist gemäß § 3a EU Abs. 3, Nr. 2 lit. a) VOB/A zulässig,
2. wenn bei einem offenen Verfahren oder bei einem nicht offenen Verfahren
a) keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge abgegeben worden sind (...)
Und die ursprünglichen Vertragsunterlagen nicht grundlegend geändert werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-20 📅
Name: Dornhöfer GmbH
Postanschrift: Hochheimer Straße 63-65
Postort: Mainz-Kostheim
Postleitzahl: 55246
Land: Deutschland 🇩🇪
Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 413399.74 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter / erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
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2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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